Datum: 01.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.11.2017, 30.11.2017 und 14.12.2017
2 Antrag von verschiedenen Anliegern der Salzburger Straße auf Entfernung der Linden an der Hadrianstraße
3 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing - Stief; Maßnahmebeschluss
4 Gewerbegebiet Kaltenbrunn II - Ergänzung der Kanalerschließung
5 Kernwegenetz ILE Waginger See - Rupertiwinkel; Durchführung der geplanten Maßnahmen und Finanzierungszusage für eine vereinfachte Entwurfsplanung
6 Bauantrag von Stefan Pallauf, Mayerhofen 2, zur Errichtung einer Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück FlNr. 3382 der Gemarkung Fridolfing
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.11.2017, 30.11.2017 und 14.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 09.11.2017, 30.11.2017 und 14.12.2017 durch den Gemeinderat zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 09.11.2017, 30.11.2017 und 14.12.12017 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Antrag von verschiedenen Anliegern der Salzburger Straße auf Entfernung der Linden an der Hadrianstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.11.2017, das dem Gemeinderat vollinhaltlich bekannt gegeben wurde, beantragten Herr Alte sowie die Nachbarn aus der Salzburger Straße die Entfernung der drei Lindenbäume an der Hadrianstraße auf Höhe der Graspoint- bzw. Niederausiedlung.

Begründet wurde der Antrag u.a. mit der Größe der Bäume und der nicht ausreichenden Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde.

Mit Schreiben vom 17.01.2018, das dem Gemeinderat ebenfalls vollinhaltlich bekannt gegeben wurde, ergänzte Herr Alte seine Argumentation für eine vollständige Entfernung der Linden.

Durch den 1. Bürgermeister wurde hierzu mitgeteilt, dass die Kronen dieser Bäume nach einer Vorortbesichtigung im Jahr 2012 im Dezember 2012 durch die Fa. Baumpflege Görgmeier um 20 – 25 % zurückgeschnitten wurden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden diese Bäume im Rahmen des Pflegevertrages mit der Fa. Baumpflege Görgmeier auf Ihre Verkehrssicherheit untersucht und keine Mängel festgestellt. Die nächste Untersuchung würde wieder im Jahr 2018 stattfinden.

Von Seiten der Bauverwaltung wird hierzu festgestellt, dass die Bäume aus städtebaulicher Sicht die Ortseinfahrt und das Ortsbild in diesem Bereich deutlich prägen und die öffentlichen Verkehrsflächen von den angrenzenden privaten Siedlungsflächen abgrenzen. Die vorhandene Begrünung mit niedrigeren Büschen und einzelnen Bäumen erscheint an dieser Stelle sinnvoll und würde bei einer Neuausweisung der angrenzenden Baugrundstücke in ähnlicher Weise festgesetzt werden.
Die Bäume stehen an der Nordwestseite der Wohngrundstücke und haben einen ausreichenden Abstand von ca. 2,50 m – 3,50 m zur Grundstücksgrenze, die Kronen sind noch relativ schlank. Bei regelmäßiger Baumpflege und regelmäßigem Rückschnitt bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit; eine unzumutbare Beeinträchtigung ist nicht erkennbar.
Ergänzend ist noch anzumerken, dass im Rahmen des ISEK vorgeschlagen wurde, die Bepflanzung mit Bäumen entlang der Zufahrt von der Bundesstraße kommend zur weiteren Aufwertung des Ortsbildes zu ergänzen; eine Beseitigung schon bestehender Bäume würde dem zuwiderlaufen.

Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurden bereits Gespräche mit Herrn Görgmeier aufgenommen, der in Kürze einen massiven Rückschnitt dieser Bäume auf eine Größe wie im Jahr 2012 realisieren könnte.

Im Zuge der Diskussion vertrat der Gemeinderat einhellig die Auffassung, dass diese Bäume für den Ortseingang prägend sind und eine Entfernung nicht in Frage kommt. Mit einem massiven Rückschnitt und wiederkehrende Pflegemaßnahmen war das Gremium einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Anlieger auf Entfernung der Linden an der Hadrianstraße nicht stattzugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, baldmöglichst einen Rückschnitt der Linden auf das Niveau wie im Jahr 2012 in Auftrag zu geben und dafür zu sorgen, dass die Bäume auf diesem Stand gehalten werden. Hierfür wird ein regelmäßiger Schnitt erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing - Stief; Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Althammer vom Büro S.A.K in Traunstein erschienen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.11.2017 in Kenntnis der Fördervoraussetzungen beschlossen, die Variante Bestandssanierung unter Einplanung einer Fahrbahnbreite von ca. 4,75 m ohne Förderung weiterzuverfolgen. Auf dieser Basis sollte die Planung ausgearbeitet und die Maßnahme nochmals in öffentlicher Sitzung abschließend behandelt werden. Weiterhin wurde beschlossen, die Maßnahme im Jahr 2018 umzusetzen.

Aufgrund des Beschlusses wurden Planung und Kostenberechnung angepasst und wurden von Herrn Althammer und dem 1. Bürgermeister  entsprechend erläutert

Laut Kostenberechnung vom 29.01.2018 ergeben sich Gesamtkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 585.000 € (ab Eizinger Straße).

Weiter wurde dem Gemeinderat das Schreiben von Johann Schild sen. vom 02.06.2017 vollinhaltlich bekannt gegeben.

Hinsichtlich des weiteren Ablaufes ist vorgesehen, die Ausschreibung unverzüglich vorzubereiten und im System für öffentliche Ausschreibungen einzustellen; ein Baubeginn sollte im April möglich sein. Die Termine in der Ausschreibung werden jedoch so gestaltet, dass für die Firmen größtmögliche Flexibilität zum Ausführungsbeginn besteht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sach- und Planungsstand mit den nun aktuellen Kosten in Höhe von 585.000 € zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen (Planung/Kosten/ Ausschreibung) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Gewerbegebiet Kaltenbrunn II - Ergänzung der Kanalerschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Althammer vom Büro S.A.K in Traunstein erschienen.

Für einen Teil der im Baugebiet „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“ gelegenen Baugrundstücke muss die Erschließung hinsichtlich Ver- und Entsorgung ergänzt werden. Dies betrifft den Erweiterungsbereich gemäß Bebauungsplan in der zuletzt in Kraft getretenen Fassung. Von Seiten der Gemeinde ist die öffentliche Kanalisation so zu ergänzen, dass alle künftigen Baugrundstücke angeschlossen werden können. Die Planung gemäß Lageplan vom Oktober 2017 wurde gemeinsam mit den übrigen Versorgungsträgern (Wasser, Strom, Telekommunikation und Breitband) koordiniert und soll im Frühjahr 2018 umgesetzt werden. Laut Kostenberechnung vom 29.01.2018 ergeben sich Gesamtkosten brutto von 114.000 € (inkl. Nebenkosten). Die erforderliche Ausschreibung ist bereits in Vorbereitung.

Auf Nachfrage verschiedener Gemeinderäte, warum die Leitungstrasse auf Höhe des Gewerbegrundstückes Scoop teilweise in der Gemeindeverbindungsstraße geplant sei, antwortete Bürgermeister Schild, dass man hier keine Grunddienstbarkeit für eine Verlegung an der Grundstücksgrenze erhalten hat und auch eine Verlegung im Bereich der Ortsrandeingrünung nicht zielführend sei. Auf weitere Nachfrage, ob man nicht den Bereich des Grabens nutzen könne, entgegnete Herr Althammer, dass eine solche Vorgehensweise nicht üblich sei und bei späteren Eingriffen zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Ebenso wurde von Althammer eine Verrohrung des Grabens aufgrund der Gefälleproblematik ausgeschlossen.

Auf die Feststellung, dass ein Aufschneiden der Gemeindeverbindungsstraße die teuerste Variante sei, entgegnete Bürgermeister Schild, dass dies aufgrund der Gegebenheiten eher  die günstigste und machbare Variante sei. Außerdem gab er zu bedenken, dass bei einer möglichen späteren Entwicklung von Gewerbeflächen die vorhandene Trasse in der Gemeindeverbindungsstraße als Anschlusspunkt ein großer Vorteil wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sach- und Planungsstand zur Ergänzung der Erschließung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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5. Kernwegenetz ILE Waginger See - Rupertiwinkel; Durchführung der geplanten Maßnahmen und Finanzierungszusage für eine vereinfachte Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2017 wurde über die im Rahmen des Kernwegenetzes ILE Waginger See – Rupertiwinkel auszubauenden Gemeindeverbindungsstraßen informiert. Alle kurz-, mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen sind in der Sitzung im RIS hinterlegt.

Nach derzeitigem Sachstand können im Gemeindegebiet Fridolfing in den nächsten 3 Jahren (2018 – 2020) 9 Straßen bzw. Teilstücke umgesetzt werden:
Fr 50 (Fridolfing – Klebham),                Länge gesamt 1.700 m,
Fr 52 (bei Polsing),                                Länge gesamt 1.550 m,
Fr 54 (GVS über Eizing und Englschalling), Länge gesamt 3.130 m,
Fr 56 (Abzw. B 20 – Richtung Kelchham),        Länge gesamt 1.020 m,
Fr 57 (Niederau),                                Länge gesamt 260 m,
Fr 60 (Kelchham - Richtung B 20),                Länge 540 m,
Fr 61 (Abzw. B 20 – Oberau),                Länge 260,
Fr 317 (Verbindung zw. Fr 57 und Fr 61),        Länge gesamt 480 m,
Fr 79 (Südlich von Spannbruck),                Länge gesamt 700 m.

Es ergeben sich vorläufige Baukosten von ca. 3.200.000 € und daraus abgeleitet vorläufige Honorarkosten für die Planung von ca. 130.000 €.

Um die Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, ist mit der Teilnehmergemeinschaft Waginger-Tachinger See (TG) eine Vereinbarung über die Erstellung einer vereinfachten Entwurfsplanung für die aufgeführten Kernwege unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Fridolfing abzuschließen. Die Kostenbeteiligung beträgt 50 % der voraussichtlichen Honorarkosten, somit ca. 65.000 €, zzgl. Nebenkosten von ca. 2.000 €, gesamt somit 67.000 €.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Jäger, warum die Gemeindeverbindungsstraße von Pietling nach Nilling nicht in den Katalog aufgenommen wurde, erklärte Bürgermeister Schild, dass für diesen Straßenabschnitt eine Förderung nach dem GVFG bzw. FAG angestrebt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sach- und Planungsstand zum Ausbau des Kernwegenetzes in Fridolfing Kenntnis und stimmt dem Abschluss der nötigen Planungsvereinbarung und den damit verbundenen Kosten von 67.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Stefan Pallauf, Mayerhofen 2, zur Errichtung einer Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück FlNr. 3382 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 BauGB als privilegiertes Vorhaben. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des BauGB ist vorhanden. Das Vorhaben dient diesem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.02.2018 ö 7

Sachverhalt

1. Anfrage von Gemeinderat Di-Qual bezüglich Radweg von Götzing nach Kirchanschöring
Gemeinderat Di-Qual erkundigte sich nach dem Sachstand zum Radweg und schlug vor, ein Teilstück bis zur Abzweigung nach Eizing zu planen. Bürgermeister Schild berichtete hierzu, dass er sich diesbezüglich bereits in Gesprächen mit den Grundstückseigentümern befindet. Allerdings kann er zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Lösung anbieten, er wird das Thema aber weiterverfolgen.

Datenstand vom 20.07.2018 08:34 Uhr