Datum: 22.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2017 bis 2021
2 5. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof II" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4767/4 und 4767/5 der Gemarkung Fridolfing - Satzungsbeschluss
2.1 1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 16.01.2018
2.2 2. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2018
2.3 3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 29.01.2018
3 Einbeziehungssatzung "Götzing, Bergfriedstraße-Waldweg" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 4143 (T), Gemarkung Fridolfing, Satzungsbeschluss
3.1 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 18.10.2017
3.2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 10.10.2017
3.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 17.10.2017
3.4 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 22.10.2017
3.5 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 13.09.2017
3.6 Landratsamt Traunstein, SG 4,14 - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.10.2017 und E-Mail vom 14.11.2017
3.7 Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
3.8 Ergebnis der förmlichen Behördenbeteiligung:
4 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Krankenhausstraße
5 Betriebsausflug 2018 - Beschluss über die Durchführung und Festlegung des Fahrtzieles
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

I.        Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2018

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2018 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 21. November 2017 und 30. Januar 2018 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2018 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2017 bis 2021 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2018 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.797.800,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 15,17 Mio. € ist lediglich eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018, welche im Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam wird, notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.190.300,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2018


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit        festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.419.400,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          15.169.600,00 
       ab.

       (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing für das        Wirtschaftsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Erfolgsplan
       in den Erträgen mit        765.994,00 €
       und in den Aufwendungen mit        853.185,62 €
       und im Vermögensplan
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        603.200,00 €
       ab.


       § 2
       (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und        Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 € festgesetzt.

       (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des        erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.


       § 3
       (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

       (2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes        Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.

       
       § 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt        festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


       § 5
       (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach        dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

       (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach        dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.


       § 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.



II.        Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021

Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.



III.        Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.

Für das Jahr 2018 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von -87.191,62 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.


Im Zuge der Aussprach b emerkte Gemeinderat Jäger, dass aufgrund der guten finanziellen Situation der Gemeinde darüber nachgedacht werden solle, die Grundsteuer um einige Prozentpunkte zu senken.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof II" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4767/4 und 4767/5 der Gemarkung Fridolfing - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 13.12.2017 wurde inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.12.2017 bis einschl. 02.02.2018 öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 32/2017 vom 22.12.2017 hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben/vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Landratsamt Traunstein - Bauaufsicht
  • Achengruppe
  • Bayernwerk
  • Deutsche Telekom

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind geringfügige Anpassungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, die Entwürfe entsprechend anzupassen und sie in dieser Form als Satzung zu beschließen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.1. 1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 16.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung wurde sowohl mit der Unteren Bauaufsichts- und Unteren Naturschutzbehörde als auch mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abgestimmt; von dort wurden keine grundsätzlichen Einwände vorgebracht (s. u.). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, ist aber angesichts der in Kürze beginnenden Bebauung durch die Gemeinde bedeutungslos.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen; eine Änderung der Entwürfe ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. 2. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Forderung zur Aufnahme einer Festsetzung, wonach im Zuge von Genehmigungsverfahren ein Freiflächengestaltungsplan beizubringen sei, kann nachgekommen werden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen; die Entwürfe werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. 3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 29.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Belange des Grundwasserschutzes werden beachtet. Die Ausgestaltung des Feuerwehrübungsplatzes wurde im Zuge der Objektplanung bereits mit dem WWA und dem LfU abgestimmt.
Die Hinweise bzgl. Oberflächengewässer und Starkniederschläge werden zur Kenntnis genommen und bei der Objektplanung beachtet, soweit das möglich und erforderlich ist. Nachteilige Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger sind nicht erkennbar.
Die schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers ist grundsätzlich gesichert. Die Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser durch das konkrete Bauvorhaben erfolgt durch die HLS- bzw. Objektplanung; insofern wird kein Bedarf gesehen, dies auch noch im Einzelnen in der Bauleitplanung darzustellen. Die Grundzüge der Entwässerung können jedoch in der Begründung noch ergänzend erläutert werden.
Altlasten oder Bodenverunreinigungen sind der Gemeinde nicht bekannt. Zur Objektplanung wird ein Bodengutachten erstellt; je nach Ergebnis können Anforderungen in diesem Zuge berücksichtigt werden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen; die Begründung wird entsprechend angepasst

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Einbeziehungssatzung "Götzing, Bergfriedstraße-Waldweg" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 4143 (T), Gemarkung Fridolfing, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 11.05.2017 wurde inkl. Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.09.2017 bis zum 22.10.2017 öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 21/2017 vom 15.09.2017 hingewiesen.
Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Ergebnis der 1. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind im Rahmen dieser Auslegung nicht bekannt geworden.

Ergebnis der 1. Behördenbeteiligung:

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben/vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Umweltschutz/Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 Wasserrecht
  • Bayernwerk AG
  • Deutsche Telekom AG
  • Achengruppe
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

Siehe Unterpunkte

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse sind keine Anpassungen der Entwürfe erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, sie in der vorliegenden Form in der Fassung vom 01.02.2017 als Satzung zu beschließen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.1. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 18.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 4 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise zum Grundwasser und zur Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen, die Achengruppe wurde am Verfahren beteiligt. Eine Überschwemmungsgefahr durch das Gewässer III ist aufgrund der Höhenlage nicht gegeben. Hinweise zu Starkniederschlägen sind im Satzungsentwurf enthalten. Des Weiteren wird dem Bauherrn aufgegeben, Schutzmaßnahmen für sich und die Nachbarn im Einzelgenehmigungsverfahren detailliert nachzuweisen. Ebenfalls werden die Hinweise zur Abwasserentsorgung zur Kenntnis genommen. Im Plangebiet befinden sich nach Kenntnis der Gemeinde keine Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte oder Altlasten. Eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 10.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 5 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Stellungnahme wurden entsprechende Hinweise in den Satzungsentwurf aufgenommen. Es ist nichts zu veranlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 17.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 6 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Äußerung wurden die Festsetzungen und Hinweise in der Satzung dahingehend ergänzt, als eine von Bebauung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen freizuhaltende 15 m tiefe Zone festgesetzt wurde und auf die Notwendigkeit einer Haftungsausschlusserklärung im Zuge des Genehmigungsverfahrens hingewiesen wird.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine nochmalige Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.4. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 22.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 7 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Äußerung wurden die Festsetzungen zu Lage und Baugestaltung in der Satzung entsprechend ergänzt. Die geforderte Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hat im Zuge des Verfahrens stattgefunden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.5. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 13.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 8 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Die notwendigen Abstimmungen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt sowie mit der unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde sind im Zuge des Verfahrens erfolgt.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.6. Landratsamt Traunstein, SG 4,14 - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.10.2017 und E-Mail vom 14.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage 9) sowie die Nachricht (Anlage 10 ) werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die zunächst formulierte Ablehnung des Ausgleichskonzeptes wurde aufgrund einer Ortsbesichtigung von der Naturschutzbehörde revidiert; somit kann die geplante Maßnahme unverändert zur Umsetzung kommen. Die rechtliche Sicherung (Dienstbarkeitsbestellung) liegt bereits vor. Eine Änderung der Entwürfe ist somit nicht mehr notwendig.

Beschluss

Die Äußerungen werden zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.7. Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Aufgrund der nach dem ersten Beteiligungsverfahren veranlassten Änderungen und Anpassungen der Entwürfe wurde der Satzungsentwurf in der Fassung vom 01.12.2017 inkl. der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2017 bis zum 22.01.2018 erneut öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 30/2017 vom 15.12.2017 hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.


1. Sonja Praxenthaler, Schreiben vom 20.01.2018:

Das Schreiben (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
In der Satzung ist der Hinweis enthalten, dass Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser zu ergreifen sind. Dies liegt zum einen im Interesse des künftigen Bauherrn. Des Weiteren besteht für Ihn auch die Verpflichtung, keine Verschlechterungen für die Unterlieger zu verursachen. Aufgrund der Topographie und der vermessenen Höhen ist keine erhöhte Gefahr für das Grundstück FlNr. 4147/3 erkennbar. Dem Bauherrn wird aufgegeben, dies im Einzelgenehmigungsverfahren detailliert nachzuweisen. Eine Änderung der Entwürfe ist nicht veranlasst.


2. Obermeier Ludwig und Karin sowie Pfaffinger Anna, Schreiben vom 19.01.2018:

Das Schreiben (Anlage 12 ) wird zur Kenntnis genommen

Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Zufahrt handelt es sich um einen im Zuge der Flurbereinigung öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg der Gemeinde Fridolfing, der im Bereich der künftigen Zufahrt vom Erschließungsträger auszubauen ist. Das abgemarkte Grundstück hat eine Breite von ca. 4 m. Es gilt der Rechtsstand der öffentlichen Widmung. Das Verkehrsaufkommen für ein einzelnes Wohnanwesen wird auch für die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke FlNrn. 4148/1 und 4148 zumutbar bleiben. Hinsichtlich der Oberflächenwässer gelten die Ausführungen w. o.
Der Erschließungsträger ist dafür verantwortlich, dass die Zufahrt den anerkannten Regeln der Technik entspricht und insb. die Entwässerung ordnungsgemäß von statten geht. Hierzu wurde ein gesonderter Vertrag abgeschlossen. Es bestehen keine ernsthaften Zweifel, dass die Zufahrt ordnungsgemäß ohne Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes hergestellt und genutzt werden kann. Im Zweifel muss der Erschließungsträger vor den Bauarbeiten eine Beweissicherung durchführen. Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Satzung.
Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes wurde ortsplanerisch von Seiten des Landratsamtes bewertet und befürwortet. Von Seiten der Behörden werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben; damit wird dokumentiert, dass auch aus Sicht der Behörden bei Beachtung der in der Satzung aufgenommenen Festsetzungen und Hinweise keine öffentlich-rechtlich geschützten Rechte beeinträchtigt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen, hält eine Änderung der Entwürfe bzw. die Einstellung des Verfahrens jedoch für nicht geboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen, hält eine Änderung der Entwürfe bzw. die Einstellung des Verfahrens jedoch für nicht geboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.8. Ergebnis der förmlichen Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.8

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben/vorgebracht:
  1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 28.12.2017
  2. Landratsamt Traunstein SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.01.2018
  3. Bayernwerg AG
  4. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 11.01.2018
  5. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 23.01.2018
  6. Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft
  7. Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 14.12.2017

Sonstige Behörden-Stellungnahmen wurden nicht vorgelegt.

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4. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Krankenhausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Arbeiten zur Sanierung der Krankenhausstraße wurden beschränkt ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 7 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden von der Europplan Ingenieure GmbH geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma Traun-Tiefbau schließt mit einer Angebotsendsumme von 178.956,00 € wobei davon ein Anteil von 109.977,61 € auf die Gemeinde entfällt. Die Restsumme i.H.v. 68.978,39 € entfallen auf die Wasserleitungsarbeiten der Achengruppe sowie auf die Leerohrverlegung der Firma Otto Chemie.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten an die Firma Traun-Tiefbau zum Gesamtpreis von 109.977,61 € zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenschätzung für die Arbeiten bei 118.000,00 € lag und das Ausschreibungsergebnis somit um ca. 8.022,39 € (6,8%) unter der Kostenschätzung liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Betriebsausflug 2018 - Beschluss über die Durchführung und Festlegung des Fahrtzieles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 5

Sachverhalt

1. Durchführung eines Betriebsausfluges
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch in diesem Jahr wieder einen 1-tägigen und einen 2-tägigen Betriebsausflug durchzuführen und dass hierfür wie in der Vergangenheit ein Betrag von 60,00 € pro Beschäftigten bereitgestellt wird. Als Arbeitszeit wird hierfür wie bisher 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.

2. Fahrtziel – 2-tägiger Ausflug
Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung eine Vorschlagsliste für den zweitägigen Betriebsausflug übersandt. Der Ausflug findet wie üblich an einem Freitag und Samstag statt. Als Termin für den 2-tägigen Betriebsausflug wird der 05./06. Oktober 2018 vorgeschlagen.

3. Fahrtziel - 1-tägiger Ausflug
Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung eine Vorschlagsliste für den eintägigen Betriebsausflug mit der Ladung übersandt. Der Ausflug soll wie üblich an einem Freitag stattfinden. Als Termin wird der 13.07.2018 vorgeschlagen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, wie in den Vorjahren einen 1-tägigen und einen 2-tägigen Betriebsausflug durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Weiter wurde beschlossen, aus den vorliegenden Vorschlägen der Belegschaft für den 2-tägigen Betriebsausflug das Ausflugsziel München zu wählen. Der 2-tägige Betriebsausflug findet nach Rücksprache mit der Fa. Marx am 05./06. Oktober 2018 statt. Der genaue Programmablauf wird nach Rücksprache mit der Fa. Marx festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, aus den vorliegenden Vorschlägen der Belegschaft für den eintägigen Betriebsausflug das Ausflugsziel München oder alternativ Riedering zu wählen. Um festzustellen welches Ziel mehrheitlich den Vorzug erhält, soll innerhalb der Belegschaft eine Befragung stattfinden. Dabei soll auch ermittelt werden wer an welchen Tagen beim Ziel Riedering mitfahren kann, da bei diesem Ziel eine stärkere terminliche Bindung besteht. Der 1-tägige Betriebsausflug findet nach Rücksprache mit der Fa. Marx am 13. Juli 2018 statt. Sollte Riedering den Vorzug erhalten, entsprechend den Aufführungsterminen.  Der genaue Programmablauf wird nach Rücksprache mit der Fa. Marx festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 27.07.2017

1. Vorstellung der neuen Internetseite für die Grundschule Salzachtal durch die Fa. FINEST Communication GmbH
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Erstellung der Internetseiten der Grundschule Fridolfing zum Angebotspreis von 14.400,00 € brutto an die Fa. FINEST Communication GmbH zu erteilen.

2. Gemeindebücherei - Beschluss über eine Mitgliedschaft bei der Online-Bibliothek LEO-SÜD des St. Michaelsbund München
Der Gemeinderat beschloss weiter, am Projekt „Online-Bibliothek LEO Süd“ zu folgenden Konditionen (2018 einmalig 3.600,00 €, danach jährlich 2.150,00 €) teilzunehmen.

3. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vorstellung der Entwurfsplanung und Vergabe der Planungsleistungen
Mit der vom Planungsbüro Straßer und Partner Traunstein vorgelegten Entwurfsplanung für den Kommunalen Wohnungsbau in Pietling bestand unter Abänderung der Stellplatzsituation grundsätzlich Einverständnis.

Die Planungsleistungen für das Projekt Kommunaler Wohnungsbau Pietling für die Objektplanung mit Freianlage mit den Leistungsphasen 1 – 9 wurden an die Planungsgruppe Strasser GmbH zum Angebotspreis von voraussichtlich 172.289,14 € brutto vergeben.

Die Planungsleistungen für das Projekt Kommunaler Wohnungsbau Pietling für die Elektro-Planung wurden an die sib Ingenieure GmbH, Traunreut, zum Angebotspreis von 25.438,92 € brutto vergeben.

Die Planungsleistungen für das Projekt Kommunaler Wohnungsbau Pietling für die HLS-Planung wurden an das Planungsbüro Stadler, Traunstein, zum Angebotspreis von 59.130,18 €, brutto vergeben.

Die Planungsleistungen für das Projekt Kommunaler Wohnungsbau Pietling für die Statik wurden an das Büro concon, Traunstein, zum Angebotspreis von 30.390,24 € brutto vergeben.

Die SiGeKo-Leistungen für das Projekt Kommunaler Wohnungsbau Pietling wurden an das Büro Wolfgang Sojer, Traunstein, zum Angebotspreis von 2.796,50 € brutto vergeben.

4. Gemeindeverwaltung - Einstellung einer/s Auszubildenden zum 01. September 2018
Der Gemeinderat war damit einverstanden, dass zum 01. September 2018 wieder ein Auszubildender oder eine Auszubildende eingestellt werden kann. Der Ausbildungsplatz ist in der örtlichen Presse und der gemeindlichen Internetseite bekannt zu geben.



Gemeinderatssitzung vom 21.09.2017

1. Schaffung einer Stelle für die Jugendsozialarbeit in der Grundschule Salzachtal
Der Gemeinderat beschloss, von der Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit in der Grundschule abzusehen. Weiter wurde beschlossen, das Projekt „Soziale Kindergärten und Soziale Grundschule Fridolfing“ ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 2 Jahren mit einem Zeitumfang von 10 Wochenstunden ins Leben zu rufen. Mit der Durchführung des Projektes wird die Gemeindebedienstete Kathrin Meyer beauftragt.

2. Baumuntersuchung bei der Linde an der TS 26 – Beschluss über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat war mit den vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen an der Linde zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit einverstanden. Vor Beginn der Arbeiten sind diese in der Gemeindezeitung bekanntzugeben und zu erläutern. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag an die Fa. Görgmeier zu erteilen.


Gemeinderatssitzung vom 12.10.2017

1. Vorstellung der Feuerwehrbedarfsplanung durch die beiden Ortsfeuerwehren
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf Grundlage des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanes die entsprechenden Haushaltsmittel für die verschiedenen Anschaffungen (zwei Logistikfahrzeuge im Jahr 2018, zwei Mannschaftstransportwägen im Jahr 2022 und ein HLF 20 in den Jahren 2019/2020) im Finanzplanungszeitraum aufzunehmen.


Gemeinderatssitzung vom 19.10.2017

1. Entscheidung bezüglich Beschaffung Lader für Bauhof
Der Gemeinderat beschloss, das Angebot der Fa. Steinmaßl, Petting zum Gesamtpreis von 38.490,00 € anzunehmen. Zusätzlich zu diesen Kosten fallen noch Kosten für zwei verschiedene Schaufelarten in Höhe von ca. 6.000,00 € an.

Gemeinderatssitzung vom 09.11.2017

1. Antrag der Pfarrei Fridolfing auf Sanierung des Leichenhauses in Fridolfing
Durch den Gemeinderat wurde beschlossen, die Sanierung des Leichenhauses in das Planungskonzept Gemeindewiese mit aufzunehmen. Als Baubeginn wurde das 1. oder 2. Quartal 2019 in Aussicht gestellt.

Gemeinderatssitzung vom 30.11.2017

1. Aufstellung eines Maibaums in Pietling
Der Gemeinderat befürwortete den Antrag des Burschen- und Arbeitervereins Fridolfing-Pietling  auf Aufstellung eines Maibaumes am Dorfbrunnen in Pietling.



Gemeinderatssitzung vom 14.12.2017

1. Verlagerung Bauhof - Genehmigung der Fachplanung Heizung-Lüftung-Sanitär
Mit der Vergabe der Planungsleistungen für die HLS-Planung an das IB Lackenbauer, Traunstein, zum Angebotspreis von 52.250,42 brutto bestand Einverständnis.

2. Verlagerung Bauhof - Genehmigung der Fachplanung Elektro
Die Vergabe der Planungsleistungen für die ELT-Planung an das IB Silberbauer, Traunstein, zum Angebotspreis von 38.844,23 € brutto wurde nachträglich genehmigt.

3. Verlagerung Bauhof - Genehmigung der Fachplanung Statik
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Tragwerksplanung an das Büro concon, Traunstein, zum Angebotspreis von 22.682,57 € brutto wurde nachträglich genehmigt.

4. Verlagerung Bauhof - Genehmigung des ENEV-Nachweises
Die Vergabe zur Erstellung des Wärmeschutznachweises an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Lackner, Kirchanschöring, zum Angebotspreis von 1.400,00 € brutto wurde nachträglich genehmigt.

5. Verlagerung Bauhof - Genehmigung des Brandschutznachweises
Die Vergabe zur Brandschutzplanung an die Wierer Ingenieure GmbH, Übersee, zum Angebotspreis von 7.735,00 € brutto wurde genehmigt.

6. Beschluss über die Einstellung von Herrn Dr. Phillip Ostwald als Klinikleiter an der Salzachklinik Fridolfing
Der Gemeinderat stimmte der Einstellung von Herrn Dr. Phillip Ostwald zum 01.02.2018 als Klinikleiter der Salzachklinik Fridolfing zu.

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 7

Sachverhalt

1. Entschärfung des Verbindungsweges zwischen Schulgelände und Hadrianstraße

Es wurde angefragt, ob zur Absicherung der Gefällestrecke dieses Weges nicht ein Absperrgitter oder sonstige Sicherheitsvorkehrung an der Hadrianstraße installiert werden könne. Von Seiten besorgter Eltern wurden bereits des Öfteren Beobachtungen gemacht, dass hier Schüler die mit erhöhtem Tempo die Gefällestrecke herabfuhren in Gefahrensituationen gerieten und beinahe unkontrolliert auf die Hadrianstraße fuhren.

Bürgermeister Schild führte aus, dass seiner Erinnerung nach bereits vor mehreren Jahren eine Verkehrsschau mit der Polizei durchgeführt wurde.  Er werde den Vorgang noch einmal sichten und gegebenenfalls mit der Polizei und der Schule diese  Angelegenheit erneut thematisieren.

Datenstand vom 20.07.2018 08:33 Uhr