Datum: 06.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 20.06.2017 und 16.01.2018 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag der Rosenberger GmbH & Co. KG zur Errichtung Zufahrt Logistikbereich mit Pförtnergebäude auf den Grundstücken FlNrn. 1069, 1072, 1073 und 1073/2 der Gemarkung Pietling
3 Bauantrag von Barbara und Matthias Stampfl, Tittmoning, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg
4 Bauantrag von Michael Stettmeier, Enhub 2 zur Änderung und Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 820/1, Gmkg. Pietling
5 Bauantrag von Stefan Ackermann, Am Pflanzgarten 1, Fridolfing zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 4337/10, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Am Pflanzgarten 1
6 Bauantrag der Otter-Huber Biogas GbR zur Änderung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1613, Gmkg. Fridolfing
7 Bauantrag von Josef und Elfriede Maier, Klebham 9 zur Errichtung eines Gärrestelagers für die bestehende Biogas-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4463, Gmlg. Fridolfing
8 Bauantrag von Wallner Irene, Bahnhofstraße 23, zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hachschnitzellager und Kälberstall auf dem Grundstück Flnr. 3509 der Gemarkung Fridolfing
9 Bauantrag der Rupert Haider KG, Lebenau 9, zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem grundstück FlNr. 2193/2 der Gemarkung Fridolfing
10 Antrag auf Vorbescheid von Martin und Gerlinde Obermayer, Allerfing 21, zum Neubau eines Austragshauses mit Garagen als Ersatzbau für ein best. betriebliches Wohngebäude auf Fl.Nr. 844, Gemarkung Pietling und Nutzungsänderung für die best. Austragswohnung
11 Genehmigungsfreistellung von Regina Winter, St.-Pantaleon-Str. 25 zum Anbau von 2 Zimmern über der bestehenden Garage auf FlNr. 1323/7, Gmkg. Fridolfing
12 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 20.06.2017 und 16.01.2018 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Ausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs 2 GO die Niederschriften vom 20.06.2017 und 16.01.2018 (öffentlicher Teil) zu geneh-migen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen werden, werden die Sitzungsniederschriften vom 20.06.2017 und 16.01.2018 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag der Rosenberger GmbH & Co. KG zur Errichtung Zufahrt Logistikbereich mit Pförtnergebäude auf den Grundstücken FlNrn. 1069, 1072, 1073 und 1073/2 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Strohhof I“. Der Rest liegt außerhalb im Außenbereich. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hins. der Baugrenzen und liegt teilweise im Bereich der festgesetzten Ortsrandeingrünung.

Das Vorhaben wurde zusammen mit dem Bauherrn, den Planern und der Gemeinde im Landratsamt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Naturschutzbehörde vorbesprochen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Grundzüge der Planung berührt sind und daher der Bebauungsplan zu ändern wäre. Allerdings könnte das Vorhaben im Vorgriff auf die beabsichtigte Anpassung der Bauleitplanung zugelassen werden, wenn die Gemeinde erklärt, den Bebauungsplan entsprechend ändern zu wollen.

Hinsichtlich der Anbindung an die Bergstraße wird festgestellt, dass zum Ausbau der Bergstraße durch die Gemeinde Fridolfing ein entsprechender GR-Beschluss vorliegt und die Maßnahme bereits öffentlich ausgeschrieben wurde. Auch hierzu ist die Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Erforderlichenfalls wird auch den nötigen Befreiungen zugestimmt.
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Strohhof I“ soll im Bereich des Bauvorhabens und der Bergstraße entsprechend angepasst bzw. geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Barbara und Matthias Stampfl, Tittmoning, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen Einbeziehungssatzung „Götzing Bereich Bergfriedstraße/Waldweg“. Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung am 22.02.2018 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Satzung wird in Kürze bekanntgemacht; es ist von Planreife i. S. v. § 33 BauGB auszugehen. Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen dieser Satzung. Der Antragsteller hat die Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt. Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Zur Erschließung mit Herstellung der Zufahrt, Versorgung mit Wasser- Strom und Telekommunikation sowie Entsorgung des Schmutzwassers wurde ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Herstellung der Zufahrt wurde dem Bauherrn aufgegeben, vor Beginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um den Bedenken der Nachbarn Rechnung zu tragen.

Im Entwässerungsplan ist neben der Schmutz- und Regenwasserableitung auch die Ableitung von Oberflächenwasser aufgezeigt. Sollte aus den angrenzenden südlichen Wiesenhangflächen Oberflächenwasser anfallen (z. B. bei Starkregenereignissen), so wird dieses zum Schutz der geplanten Bebauung und zum Schutz der bereits vorhandenen Bebauung Richtung Osten und dann weiter in nördliche Richtung (öff. Weg, Schoftengraben) abgeleitet. Das auf den Zufahrtsflächen und befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser soll auf dem Baugrundstück versickert bzw. mittels Einfassung im Bereich der neuen Zufahrt schadlos abgeleitet werden. Für die Nachbarn ergibt sich durch das Bauvorhaben insofern keine Verschlechterung.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Michael Stettmeier, Enhub 2 zur Änderung und Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 820/1, Gmkg. Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. 
Der best. erdgeschossige Anbau, der 2009 als 2. WE mit ca. 51 m² Wohnfläche genehmigt wurde, wird von einer Familienangehörigen des Bauherrn bewohnt und bleibt unverändert.
Der umzubauende Gebäudeteil weist derzeit sehr ungünstige Grundrisse auf und entspricht nicht mehr heutigem Standard. Nach Vorbesprechung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde könnte von einer Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ausgegangen werden, wenn das bestehende Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen ist und anzunehmen ist, dass die Erweiterung vom Eigentümer bzw. seiner Familie selbst genutzt werden wird. Die Wohnfläche neu mit ca. 215 m² erscheint zwar vergleichsweise hoch, ist allerdings aus Sicht der Gemeinde aufgrund des vorhandenen Bestandes und der deutlichen Verbesserung der Gebäudeform noch angemessen. Auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt.
Die abwassertechnische Erschließung ist mittels Kleinkläranlage und Einleitung in den Untergrund gesichert und bleibt unverändert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Stefan Ackermann, Am Pflanzgarten 1, Fridolfing zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 4337/10, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Am Pflanzgarten 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwies-West II“. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, der kleinformatige Dachmaterialien in rot-, rotbraun- oder Ockertönen vorsieht, soll die Terrassenüberdachung ein Glasdach erhalten.
Da es sich aufgrund der Größe der Überdachung nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO handelt, ist für diese Abweichung eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Begründung für die Abweichung wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Verwaltung könnte der beantragten Abweichung ermessenshalber zugestimmt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einver-nehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag der Otter-Huber Biogas GbR zur Änderung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1613, Gmkg. Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB privilegiert, da die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
  • räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb;
  • Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb (ca. 70 %);
  • nur eine Anlage an der Hofstelle;
  • die Kapazität überschreitet nicht 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr.

Die geplanten Maßnahmen werden begründet mit Optimierung/Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Effizienz und des Wirkungsgrades und mit Änderung des techn. Standards und des techn. Fortschrittes. Die Gasverwertung soll künftig nicht mehr kontinuierlich mit gleichbleibender Leistung erfolgen, sondern wird dem Netzfahrplan des Netzbetreibers angepasst.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Josef und Elfriede Maier, Klebham 9 zur Errichtung eines Gärrestelagers für die bestehende Biogas-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4463, Gmlg. Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.
Die Maßnahme ist aufgrund der neuen Düngeverordnung nötig, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu schaffen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Wallner Irene, Bahnhofstraße 23, zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hachschnitzellager und Kälberstall auf dem Grundstück Flnr. 3509 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist aber gem. §35 Abs. 1 Nr.1 BauGB privilegiert, da es dem landwirtschaftlichen Betrieb der Antragstellerin dient.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einver-nehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag der Rupert Haider KG, Lebenau 9, zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem grundstück FlNr. 2193/2 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Das Vorhaben ist somit gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu behandeln. Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einver-nehmen der Gemeinde  gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid von Martin und Gerlinde Obermayer, Allerfing 21, zum Neubau eines Austragshauses mit Garagen als Ersatzbau für ein best. betriebliches Wohngebäude auf Fl.Nr. 844, Gemarkung Pietling und Nutzungsänderung für die best. Austragswohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist grundsätzlich gegeben. Derzeit besteht auf der Hofstelle ein Wohnhaus mit Betriebsleiterwohnung und Austragswohnung. Das vorhandene Zuhäusl ist nicht bewohnt. Die Wohnbedürfnisse sind durch den Bestand grundsätzlich gedeckt. Der Anspruch auf Errichtung eines neuen Austragshauses mit Umnutzung der best. Austragswohnung ist aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gegeben, da der betriebliche Bedarf für eine Landarbeiter- oder Praktikumswohnung vorhanden ist. 

In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt wurde angeraten, eine Stellungnahme durch das Amt für Landwirtschaft einzuholen und die Fragen in einem Vorbescheidverfahren zu klären.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen, da die landwirtschaftliche Privilegierung gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Genehmigungsfreistellung von Regina Winter, St.-Pantaleon-Str. 25 zum Anbau von 2 Zimmern über der bestehenden Garage auf FlNr. 1323/7, Gmkg. Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Dietwiesstrasse Ost –Teil 1 und hält dessen Festsetzungen ein.

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12. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö 12

Sachverhalt

Datenstand vom 20.01.2023 09:17 Uhr