Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018
2 Änderung/Erweiterung der best. Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling; Antragsteller Josef Hastreiter, Nilling 8
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg; geänderte Planung; Antragsteller Stampfl Barbara und Matthias
4 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1299/33 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 28; Antragsteller Bux Siegfried und Mayer Martina
5 Antrag auf Nutzungsänderung eines best. Gebäudeteiles in einen Hühnerstall auf dem Grundstück FlNr. 3080/2 der Gemarkung Fridolfing, Langesöd 1; Antragsteller Mayer Richard
6 Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch sowie zur Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 2171/1 der Gemarkung Fridolfing, Lebenau 10; Antragstellerin Lebacher Martina
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Ausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4  i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 10.04.2018 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wer den, wird die Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Änderung/Erweiterung der best. Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling; Antragsteller Josef Hastreiter, Nilling 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Beantragt wird die Änderung/Erweiterung der bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage wie folgt:
  • Errichtung einer Fahrzeugwaage
  • Berichtigung von Lage, Anordnung und Abmessungen der Fahrsilos
  • Berichtigung der Anordnung des Gärrestelagerbehälters
  • Errichtung eines Verbindungskellers mit Einhausung zwischen Fermenter und Gärrestlager
  • Berichtigung der Anordnung der Über-/Unterdrucksicherungen auf dem Gärrestelagerbehälter
  • Berichtigung von Lage und Anordnung der Gasleitungen
  • Errichtung eines Membranfolienspeichers mit d = 18 m, h = 9 m, Vmax = 1.710 m³ für die Fassung und Zwischenspeicherung von Biogas als Ersatz für den vorhandenen Membranfolienspeicher V = 750 m³
  • Erhöhung der Leistung der Gaserzeugung von bisher 1.965.927 Nm³/a Biogas auf bis zu 2.300.000 Nm³
  • Außerdem werden Änderungen an der Gasverstromung vorgenommen.

Der Antrag wurde bei der Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein eingereicht. Von dort wird die Gemeinde Fridolfing zu einer Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB privilegiert, da die dort genannten Voraussetzungen gemäß den Antragsunterlagen erfüllt sind:
  • räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb;
  • Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb (ca. 57 %);
  • nur eine Anlage an der Hofstelle;
  • die Kapazität überschreitet nicht 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 4143/T der Gemarkung Fridolfing, am Waldweg; geänderte Planung; Antragsteller Stampfl Barbara und Matthias

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Umwelt und Bauausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 06.03.2018 mit dem Bauvorhaben befasst und das Einvernehmen zum Antrag hergestellt.
Auf den Beschlussinhalt wird verwiesen.
Nunmehr wurde die Planung noch insofern abgeändert als der Abstand des Garagengebäudes zur westlichen Grundstücksgrenze auf ca. 3,40 m und der Abstand zwischen den beiden geplanten Gebäuden auf ca. 6,30 m vergrößert wurde.
Am Garagengebäude ist ein Kellerabgang außenliegend geplant; bei Hinzurechnung der Grundfläche werden hier ca. 63 m² erreicht, zulässig laut Satzung sind max. 55 m². Hierfür wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog beantragt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die geänderte Eingabeplanung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Dies gilt auch für die beantragte Abweichung von der Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1299/33 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 28; Antragsteller Bux Siegfried und Mayer Martina

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwies-West II“. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, der kleinformatige Dachmaterialien in rot-, rotbraun- oder Ockertönen vorsieht, soll die Terrassenüberdachung ein Glasdach erhalten.
Da es sich aufgrund der Größe der Überdachung nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) BayBO handelt, ist ein Baugenehmigungsverfahren mit Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung könnte der beantragten Abweichung ermessenshalber (wie in vergleichbaren Fällen im Baugebiet) zugestimmt werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zur beantragten Befreiung herzustellen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzungsänderung eines best. Gebäudeteiles in einen Hühnerstall auf dem Grundstück FlNr. 3080/2 der Gemarkung Fridolfing, Langesöd 1; Antragsteller Mayer Richard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB an der best. Hofstelle in Langesöd könnte grundsätzlich gegeben sein (ca. 10 ha bewirtschaftete landwirtsch. Fläche). Da die für Legehennen geänderten Bereiche jedoch verpachtet werden sollen, kommt ggf. Teilprivilegierung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in Betracht. Die Bausubstanz ist vorhanden, Außenbereichsverträglichkeit scheint gegeben.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch sowie zur Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 2171/1 der Gemarkung Fridolfing, Lebenau 10; Antragstellerin Lebacher Martina

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig, wenn das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gegeben. Der Anbau ist hins. der Wohnfläche bescheiden und soll von der Tochter der Eigentümerin genutzt werden.
Die abwassertechnische Erschließung ist über die vorhandene Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung sicherzustellen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 08.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Datenstand vom 20.07.2018 08:28 Uhr