Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 22:47 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.05.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte de
m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 17.05.2018 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 17.05.2018 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ostmarkstraße Süd im Bereich der Grundstücke FlNrn. 153 u. a. der Gemarkung Fridolfing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich im Juni 2017 mit einer Überplanung des Gebietes befasst und grundsätzlich das Einverständnis zum vorgeschlagenen Vorgehen gegeben.
In der Folge wurden von der Verwaltung
- die notwendigen Gespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern geführt,
städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme und zur Erschließung entworfen und mit den Eigentümern abgestimmt,
eine Ingenieurvermessung (insb. auch der Bestandshöhen) veranlasst als Grundlage für den Planentwurf,
die Erstellung eines Planentwurfes durch das Planungsbüro Strasser, Traunstein, beauftragt und abgestimmt und
der Planentwurf wiederum mit den Eigentümern abgestimmt; lediglich bei FlNr. 148 wäre noch eine Drehung des HG gewünscht; ansonsten waren alle Eigentümer grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden.
Bei der Erstellung des Planentwurfes wurde darauf geachtet, dass die Vorgaben aus dem ISEK beachtet und ausreichend große Frei- und Durchgrünungsflächen vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße ist mit einer Breite der öffentlichen Verkehrsfläche von 4,50 m eingeplant. Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
- 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
- GRZ 0,3;
- max. 4 WE/Grundstück;
- Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig
Im Verlaufe der folgenden Diskussion wurden durch den Gemeinderat die Themen Anzahl der maximalen Wohneinheiten sowie Einzelhäuser oder Doppelhäuser kontrovers diskutiert.
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3. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Alois Reiter hat die Sitzung verlassen (19.17 Uhr).
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 09.11.2017 mit einer Überplanung des Gebietes grundsätzlich einverstanden erklärt und die Verwaltung beauftragt, einen planerischen Entwurf erstellen zu lassen.
Das Gebiet sollte als MD – Dorfgebiet festgesetzt werden. In dem bereits vorliegenden Geruchsgutachten wurde festgestellt, dass bei Einhaltung entsprechender Abstände zu den maßgeblichen Geruchsemittenten kein immissionsschutzfachlicher Konflikt mit den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben zu erwarten sei, dies aber unter der Voraussetzung, dass das best. Fahrsilo im NO des Grundstückes FlNr. 136 beseitigt wird.
In diesem Sinne wurde ein städtebaulicher Entwurf unter Beachtung der ortsplanerischen Vorgaben, der Vorgaben aus dem Geruchsgutachten und der allgemeinen Aussagen im ISEK erstellt und mit den Eigentümern besprochen. Eine finale Abstimmung muss aber noch erfolgen. Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
- 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
- GRZ 0,3;
- max. 4 WE/Grundstück;
- Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig.
3. Bürgermeisterin Fuchs bat darum, i
m Rahmen des Bauleitverfahrens den Fußweg durch das Grundstück im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu sichern.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Verfahrensstand zur Kenntnis und beschließt, auf Basis des Entwurfes vom 17.06.2018 und der o.g. Eckdaten das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Bei den Doppelhäusern wird die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal 2 festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Antrag der Volkshochschule Traunstein e.V. auf finanzielle Förderung für das Geschäftsjahr 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat nimmt eingangs das Schreiben der Stadt Traunstein vom 14.05.2018 zur Kenntnis, mit dem weiterhin um eine finanzielle Förderung der Volkshochschule Traunstein e.V. für das Jahr 2018 gebeten wird. Im Einzelnen darf auf das o. g. Schreiben verwiesen werden, das den Gemeinderatsmitgliedern bereits übersandt wurde.
Von Seiten der Verwaltung wurde zur besseren Transparenz dem Gemeinderat eine Aufstellung des Jahres 2017 der in Fridolfing stattfindenden Kurse sowie eine Aufstellung der teilnehmenden Fridolfinger Bürgerinnen und Bürger vorgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Volkshochschule Traunstein e.V. wie bereits im Vorjahr mit einem
Zuschuss in Höhe von 1.245,00 € zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Salzachklinik Fridolfing, Strukturverbesserung - Vergabe des Gewerkes Vorhänge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Gewerk „Vorhänge“ im Rahmen des Projektes Strukturverbesserung Salzachklinik wurde beschränkt ausgeschrieben. 4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 3 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Zeller & Romstätter, Traunstein geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma WIBU ObjektPlus GmbH, Unterschleißheim schließt mit einer Angebotsendsumme von 6.360,55 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Vergabevorschlag des Büros Zeller & Romstätter, Traunstein zur Kenntnis und beschließt, das Gewerk an die Firma WIBU ObjektPlus GmbH, Unterschleißheim zum Angebotspreis von 6.360,
55 € brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 8.335,95 € brutto lag und die Vergabesumme somit um 1.975,40 € (23,7%) unter der Kostenberechnung liegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.07.2018
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ö
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Sachverhalt
- Kein Anfall -
Datenstand vom 27.09.2018 14:53 Uhr