Datum: 29.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 22:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.07.2022
2 Kioskgebäude Fridolfinger See - Maßnahmebeschluss und Kostenfreigabe
3 Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger"; Aufstellungsbeschluss
4 Bauleitplanung - 20. Änderung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Nord"; Aufstellungsbeschluss
5 Bauleitplanung - 5. Änderung des Bebauungsplanes "Dietwiesstraße Ost Teil I" zur Aufhebung der festgesetzten absoluten Grundflächen; Satzungsbeschluss
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
5.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB
5.3 Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Dietwiesstraße Ost Teil I" zur Aufhebung der festgesetzten absoluten Grundflächen; Satzungsbeschluss
6 Haushalt 2020 - Bekanntgabe des Entwurfes der Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 2 GO
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 28.07.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 28.07.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kioskgebäude Fridolfinger See - Maßnahmebeschluss und Kostenfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Ziegler vom Architekturbüro Ziegler anwesend.

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat eingangs mitgeteilt, dass die Verwaltung in der KFPA-Sitzung am 19.07.2022 beauftragt wurde, die weiteren Schritte beim Umbau des Kioskgebäudes einzuleiten. 

Durch das Planungsbüro Ziegler wurde inzwischen die in der Anlage beigefügte Kostenberechnung, aufgeteilt nach Kostengruppen, erstellt.

Frau Ziegler erläutert die Planung und die dazugehörigen Kosten und beantwortet die wenigen noch offenen Fragen. Die Kostenberechnung schließt mit 176.500 € brutto, wobei allein für die Küchenausstattung nach den vom neuen Pächter angeforderten Angeboten ca. 41.500 € brutto zu Buche schlagen. Fr. Ziegler regt an, die Komponenten nochmals zu prüfen, da eine so hochwertige Ausstattung aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei. Bei den technischen Anlagen ist die PV-Anlage mit rd. 50.000 € brutto eingepreist.
Die angedachte Temperierung des neuen barrierefreien WC`s sei möglich und könne technisch umgesetzt werden.
Hinsichtlich der PV-Anlage sollte nochmals geprüft werden, ob wegen der Beschattung durch den vorhandenen Baum auf die Belegung der westlichen Dachfläche verzichtet werden sollte.
Auf eine zusätzliche Terrassenüberdachung wird verzichtet, es sind lediglich Hülsen für große Sonnenschirme vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung und die dazugehörigen Kosten zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme. Nachdem eine Baugenehmigung für den Umbau nicht erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, die nötigen LV`s erstellen zu lassen und die Ausschreibungen einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11, beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“, um das bestehende Wohngebäude aufstocken und zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen und insb. die Grundzüge der Planung berührt werden.

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hatte sich in der Sitzung am 09.11.2021 bereits einmal mit dem Thema befasst und hielt eine Nachverdichtung im Gebiet grundsätzlich für vertretbar bzw. wünschenswert.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Vorabstimmung mit dem Landratsamt Traunstein erscheint es denkbar, (nur) einzelne textliche Festsetzungen der Satzung zu ändern, z. B. insbesondere:
  • Anzahl der Vollgeschosse > durchgehend II;
  • Seitl. Wandhöhen (bis jetzt als Traufhöhe festgesetzt) > 6,70 m;
  • GRZ und GFZ > noch zu überprüfen (GRZ 0,3 – 0,35?);
  • Abstandsflächenfestsetzung nach neuer BayBO;
  • Freigabe von Nebengebäuden in bestimmter Größenordnung;
  • Ggf Zulassung von Quergiebeln (1/3 – Regelung etc).

Die übrigen Festsetzungen blieben im Wesentlichen unangetastet, ebenso käme es zu keinen Änderungen im Bereich der zeichnerischen Festsetzungen.

Es könnte das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag und die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan durch Änderung der textlichen Festsetzungen mit dem Ziel einer Nachverdichtung anzupassen. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung - 20. Änderung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Nord"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1282/20 der Gemarkung Fridolfing, Alois-Rehrl-Straße 11, beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“, um das bestehende Wohngebäude aufstocken und zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen und insb. die Grundzüge der Planung berührt werden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erscheint eine Nachverdichtung in dem als Anlage beigefügten „möglichem Änderungsbereich“ (Größe ca. 3,6 ha) grundsätzlich vertretbar bzw. wünschenswert. Weiter erscheint es denkbar, (nur) einzelne textliche Festsetzungen der Satzung zu ändern, z. B. insbesondere:
  • Anzahl der Vollgeschosse > durchgehend II;
  • Seitl. Wandhöhen (bis jetzt mit 4,00 m bzw. 6,00 m als Traufhöhen festgesetzt) > 7,20 m; damit wären künftig 2 Vollgeschosse + ein ausgebautes Dachgeschoss möglich.
  • GRZ und GFZ > noch zu überprüfen (0,30 – 0,35?);
  • Abstandsflächenfestsetzung nach neuer BayBO;
  • Freigabe von Nebengebäuden in bestimmter Größenordnung;
  • Ggf Zulassung von Quergiebeln (1/3 – Regelung etc).

Die übrigen Festsetzungen blieben im Wesentlichen unangetastet. Es soll geprüft werden, ob Änderungen im Bereich der zeichnerischen Festsetzungen z. B. bei den Baugrenzen notwendig bzw. sinnvoll sind.

Es könnte das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag und die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan durch Änderung der textlichen Festsetzungen mit dem Ziel einer Nachverdichtung anzupassen. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung - 5. Änderung des Bebauungsplanes "Dietwiesstraße Ost Teil I" zur Aufhebung der festgesetzten absoluten Grundflächen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 30.06.2022 ist inklusive Begründung in der Zeit vom 12.07.2022 bis zum 12.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 12/2022 vom 05.07.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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5.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

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5.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 09.08.2022
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 21.07.2022
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 20.07.2022
  • Achengruppe, Schreiben v. 04.07.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Deutsche Telekom

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5.3. Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Dietwiesstraße Ost Teil I" zur Aufhebung der festgesetzten absoluten Grundflächen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 5.3

Beschluss

Nachdem sich aus den o. g. Stellungnahmen keine Änderungen ergeben bzw. keine Einwände erhoben wurden, beschließt der Gemeinderat die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplanes „Dietwiesstraße-Ost Teil 1“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2020 - Bekanntgabe des Entwurfes der Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs.2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Entwurf der Jahresrechnung dem Gemeinderat noch vor der Einleitung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis vorzulegen.
Im Zusammenhang mit dieser Kenntnisnahme ist kein Beschluss oder andere Behandlung durch den Gemeinderat erforderlich. 

Die gesamte Jahresrechnung 2020 sowie der zugehörige Rechenschaftsbericht, die Vermögensübersicht, die Übersicht über die Rücklagen und der Schulden sowie das Verzeichnis über die unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder, wurden dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis vorgelegt.

Ergänzend wurden dem Gemeinderat die Eckdaten, wie z.B. die Haushaltsvolumina und die Zuführungen anhand einer Präsentation dargestellt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und des Kämmerers zur Kenntnis.

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 7

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 16.11.2022 12:24 Uhr