Datum: 13.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Errichtung einer Werk- und Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager auf dem Grundstück FlNr. 3997, Gmkg. Fridolfing, Hilzham 1
3 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 13.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Werk- und Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager auf dem Grundstück FlNr. 3997, Gmkg. Fridolfing, Hilzham 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 13.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. Das Vorhaben ist somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Öffentliche Belange, insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten, werden aus Sicht der Gemeinde aufgrund der Überflutungsgefahr beeinträchtigt.

Das Grundstück liegt im unmittelbaren Einflussbereich des nördlich angrenzenden Grabens, der als Gewässer III. Ordnung in der Unterhaltslast der Gemeinde liegt. In der jüngeren Vergangenheit gab es am Grundstück nach entspr. Starkregenereignissen Überschwemmungen, ausgehend vom Abfluss im Graben, aber auch oberflächlich von Südwesten über die landw. Flächen. Das antragsgegenständliche Nebengebäude liegt am Tiefpunkt des Baugrundstückes. Der Abfluss im Graben wurde zwar durch die Gemeinde durch bauliche Maßnahmen verbessert, allerdings besteht die Gefahrenlage im Grundsatz weiter. 

Das Gebäude soll aus diesen Gründen nach Westen verschoben werden. Da das Gelände hier wieder ansteigt, kann die EG-Höhenlage des Gebäudes deutlich angehoben werden. Der Keller müsste ohnehin dicht ausgeführt werden. Auf die Anlage „Lageverschiebung“ wird verwiesen. 
Die Lageverschiebung wurde mit dem Landratsamt abgestimmt.
Aus gestalterischen Gründen wird noch der Einbau von Holztoren gefordert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zur geänderten Lage gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 13.10.2022 ö 3

Sachverhalt

kein Anfall.

Datenstand vom 16.11.2022 12:30 Uhr