Datum: 10.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2022
3 Bestellung einer weiteren Familienbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
4 Ausbau Obermühlstraße, Schwalbenweg West und Tannenstraße- Vorstellung der überarbeiteten Planung
5 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Pietling-Ortskern"
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
5.2 Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 24.11.2021 und 11.08.2022
5.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 08.12.2021 und 22.09.2022
5.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2021 und 06.09.2022
5.2.4 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Mails vom 16.11.2021 und 19.09.2022
5.2.5 Landratsamt Traunstein, Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 11.11.2021, 08.09.2022 und 10.10.2022
5.2.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 24.11.2021 und 14.09.2022
5.3 Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Pietling-Ortskern", Satzungsbeschluss
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
7.1 Dankschreiben des Malteser Hilfsdienst e.V. bezüglich Ukraine-Hilfe-Spende

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1. Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass der zusätzliche Punkt „Bestellung einer weiteren Familienbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing“ im öffentlichen Teil mit aufgenommen wird. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 29.09.2022 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 29.09.2022 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bestellung einer weiteren Familienbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass die derzeitige Familienbeauftragte GR Heidrun Valerius ab März 2023 ihre Tätigkeit beenden möchte und als Nachfolge 

Frau Katrin Maier-Enzinger, Am Pflanzgarten 11, 83413 Fridolfing 

vorgeschlagen hat.

Frau Maier-Enzinger war zur heutigen Sitzung anwesend, ihr wurde Gelegenheit gegeben, sich dem Gemeinderat vorzustellen.

Bürgermeister Schild bedankte sich in diesem Zusammenhang erneut bei allen gemeindlich Beauftragten, insbesondere bei Frau Valerius für ihre 11-jährige Ausübung dieses Ehrenamtes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, ab 01.12.2022 für die Dauer der Legislaturperiode Frau Katrin Maier-Enzinger zur weiteren gemeindlichen Familienbeauftragten zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Ausbau Obermühlstraße, Schwalbenweg West und Tannenstraße- Vorstellung der überarbeiteten Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP wurde von Herrn Althammer von der S.A.K Ingenieurgesellschaft mbH, Traunstein, der Planungsstand mit eingearbeiteten Änderungen erläutert.

In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wurden die Planentwürfe zu den geplanten Straßenneubauten des Schwalbenweges, der Obermühl- und Tannenstraße vorgestellt und diskutiert. 
Besonders die Notwendigkeit und Anzahl von Stellplätzen, Sinnhaftigkeit von Engstellen und Verschwenkungen und ein etwaiger Gehweg in der Tannenstraße wurden angesprochen.
Die aus der Diskussion ergebenden Anregungen wurden vom beauftragten Ing. Büro S.A.K, Traunstein, entsprechend eingearbeitet. 
Laut Kostenschätzung vom 24.02.2022 ist mit Baukosten für alle drei geplanten Maßnahmen von 504.000,00 € zu rechnen.

Im Zuge der kurzen Diskussion wurden noch drei wesentliche Anregungen zur Optimierung der Planung besprochen: Zum einen soll auf die schmalen Grünstreifen entlang der Längsparker in der Obermühlstraße und im Schwalbenweg verzichtet werden (1). Weiter soll eine fußläufige Querungsmöglichkeit im Bereich längerer Grünstreifen (insb. im Schwalbenweg) berücksichtigt werden (2). Engstelle und Grünstreifen im Bereich der Einfahrt zum Haus Sonnenschein sollten – in Abstimmung mit der Feuerwehr – nochmals überprüft und angepasst werden (3).

Es ist darauf zu achten, dass Baumpflanzungen nur dort erfolgen, wo es unter Berücksichtigung der bestehenden Grünordnung der angrenzenden Grundstücke sinnvoll ist.

Durch den 1. Bürgermeister wird abschließend auf Nachfrage klargestellt, dass eine förmliche Anliegerbeteiligung aufgrund der Behandlung dieses TOP`s in öffentlicher Sitzung nicht mehr erfolgen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die überarbeiteten Entwurfsplanungen zur Kenntnis und beschließt, auf deren Grundlage unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Anpassungen (1 – 3) die Planung fertigzustellen. Die Baumaßnahme soll nach abschließender Klärung der geplanten Nahwärmeversorgung und Freigabe der berechneten Kosten durch den Gemeinderat ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Pietling-Ortskern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Pietling-Ortskern“ in der Fassung vom 09.09.2021 wurde inklusive Begründung und schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung vom 27.08.2021 in der Zeit vom 25.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 35/2021 vom 16.10.2021 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.
Im Rahmen der Auslegung zeigte sich, dass sowohl bezüglich der Belange des Immissionsschutzes als auch im Hinblick auf den Artenschutz zusätzliche Ermittlungen und gutachterliche Betrachtungen erforderlich waren. Die Entwürfe wurden daraufhin überarbeitet und es wurden weitere Gutachten verfasst.
Der sodann erstellte Entwurf in der Fassung vom 01.07.2022 wurde inklusive Begründung, der zugehörigen Immissionsschutzgutachten des IB Greiner (Schallschutz) sowie des IB Koch (Geruchsschutz) sowie der artenschutzrechtlichen Betrachtung des Hr. Dr. Manhart in der Zeit vom 19.08.2022 bis zum 19.09.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Auf die neuerliche Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 16/2022 vom 10.08.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren wiederum zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

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5.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Während der ersten Auslegung sind keine Äußerungen eingegangen.
Die Äußerung von H. A. Lebacher zur Niederschrift vom 13.09.2022 wird zur Kenntnis genommen. Darin wird auf die Problematik fehlender Sichtverhältnisse bei der südlichen Parkplatzausfahrt hingewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Einwand ist aus Sicht der Verwaltung nach einer Ortsbesichtigung mit der Polizei berechtigt. Obwohl der best. Parkplatz mit den Zu- und Ausfahrten nur nachrichtlich in der Planung übernommen und der Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst eigenverantwortlich für die Verkehrssicherheit ist, wird vorgeschlagen, an dieser Stelle nur die Zufahrt zuzulassen. Ein entspr. Hinweis sollte in die Satzung aufgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Bayernwerk AG
  • Deutsche Telekom
  • Zweckverband Achengruppe
  • Stadt Tittmoning

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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5.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 24.11.2021 und 11.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.1

Sachverhalt

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die ROB weist auf die Belange Flächensparen/Versiegelung, Natur und Landschaft einschl. Artenschutz und Immissionsschutz hin, bestätigt aber im Übrigen, dass bei Beachtung der Belange Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Belange wurden beachtet, insbesondere wurden die Gutachten Lärm und Geruch mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt und das Gutachten zum Artenschutz im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 08.12.2021 und 22.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.2

Sachverhalt

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Gebot der „planerischen Zurückhaltung“ für derartige Satzungen hingewiesen. Laut Stellungnahme vom 22.09.2022 gibt es zum geänderten Fassungsentwurf vom 01.07.2022 keine Einwände mehr.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die getroffenen Festsetzungen (z. B. Baugrenzen, Wandhöhen etc.) sind nötig, um die abgestimmte Gebäudestellung in Form einer Hofsituation sicherstellen zu können. Der Festsetzungsumfang wurde soweit wie möglich reduziert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2021 und 06.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.3

Sachverhalt

Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. In der ersten Stellungnahme wird gerügt, dass Aussagen zu Lärm und Geruch, verursacht durch die Bäckerei Steinberger fehlten. Die schalltechnische Untersuchung weise Unzulänglichkeiten auf und es fehle eine Betriebsbeschreibung zur Gaststätte Gruber. In der weiteren Stellungnahme wird ausgeführt, dass das nachgereichte Geruchsgutachten in Ordnung sei und die zulässigen Immissionsrichtwerte für Gerüche deutlich unterschritten würden. Die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eines MD (Dorfgebietes) würden unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen an den neuen Wohngebäuden eingehalten

Stellungnahme der Verwaltung:
Die ergänzten Gutachten belegen, dass die Anforderungen bzgl. des Immissionsschutzes im MD eingehalten werden können, wenn die unter Nr. 11 der textlichen Festsetzungen der Satzung i. V. m. der Planzeichnung bestimmten Maßnahmen umgesetzt werden. Weitere gutachterliche Untersuchungen oder Anpassungen in den Entwürfen erscheinen nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.4. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Mails vom 16.11.2021 und 19.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.4

Sachverhalt

Die Nachrichten werden zur Kenntnis genommen. In der Mail vom 16.11.2021 wurde die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verlangt, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Lebensstätten geschützter Tierarten beeinträchtigt und damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst sein könnten. 
In der Mail vom 19.09.2022 wird ergänzend gefordert, dass bei der Bepflanzung zumindest am Ortsrand keine Zuchtformen verwendet werden sollen und i. Ü. ein Widerspruch bei der Pflanzliste vorläge.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geforderte artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden.
Es wird vorgeschlagen, den Widerspruch in der Pflanzliste zu bereinigen und am Ortsrand nur autochthone Bepflanzungen zu verwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.5. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben vom 11.11.2021, 08.09.2022 und 10.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.5

Sachverhalt

Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Baugrundstück als Altlastenfläche kartiert war, dieser Status jedoch gelöscht sei, allerdings mit dem Vermerk, dass abfallrechtlich relevante Restbelastungen vorhanden und Überwachungsmaßnahmen erforderlich seien. Bei der Bebauung sei ein zugelassener Sachverständiger beizuziehen; eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser sei nicht möglich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Bereits in der geltenden Satzung war der Hinweis zur Altlast enthalten verbunden mit verschiedenen Verpflichtungen für den Bauherrn bei der Bauausführung. Die Hinweise sollten gemäß den gestellten Anforderungen konkretisiert werden. Insb. müssen im bauordnungsrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren die Neubewertung und Begleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen. Für die Versickerung von Niederschlagswasser muss grundsätzlich eine Erlaubnis beantragt werden. Nach Durchsicht des damaligen Gutachtens und in Abstimmung mit dem Sachgebiet Bodenschutz im LRA steht ansonsten einer Weiterplanung nichts entgegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2.6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 24.11.2021 und 14.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.2.6

Sachverhalt

Die Äußerungen werden zur Kenntnis genommen. Das Amt weist auf die Problematik bei der südlichen Ausfahrt hin.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Hier sind insbesondere Belange der Verkehrssicherheit angesprochen. Daher wurde eine Ortsbesichtigung mit der Polizei durchgeführt. Auf die Vorschläge und die dazugehörige Beschlussfassung oben (Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung) kann verwiesen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis. Der Punkt kann aufgrund der Beschlussfassung zur Öffentlichkeitsbeteiligung als erledigt betrachtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3. Bauleitplanung - 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Pietling-Ortskern", Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 5.3

Beschluss

Nachdem sich aus den o. g. Stellungnahmen bzw. Einzelbeschlüssen keine grundlegenden Änderungen ergeben, beschließt der Gemeinderat die vorliegende 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Pietling-Ortskern“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

1. Gemeinderatssitzung vom 24.03.2022

1. Neuaufstellung Bebauungsplan Dietwies Ost Teil II - Besprechung zum weiteren Vorgehen, insb. Form der Planerauswahl für den städtebaulichen Vorentwurf
Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung einer städtebaulichen Rahmenplanung durch Arc Architekten. Auf dieser Grundlage sollen Varianten für einen ersten städtebaulichen Vorentwurf erstellt werden. Die Planungen sind mit der Kirchenverwaltung abzustimmen.

2. Projekt Wohnen im Alter - Besprechung über das weitere Vorgehen, Grundlagenermittlung und ev. Machbarkeit
Der Gemeinderat beschloss, Herrn Leupold vom Büro LBGO mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. In dieser Studie sind folgende Parameter zu bearbeiten:
  • Anzahl und Situierung der Gebäude
  • Geschossigkeiten, Größen der Gebäude
  • Parkraumgestaltung (Tiefgarage)
  • Freiflächen
  • mögliche Bauabschnitte
  • Abklärung der Förderkulisse
  • Kostenschätzung für Gesamtprojekt sowie vorgeschlagene Bauabschnitte.

3. Seniorengerechtes Quartiersmanagement in der Gemeinde - Vorstellung des Projektes, Konzepterstellung und Förderantragstellung
Der Gemeinderat stimmte der Entwicklung eines seniorengerechten Quartierskonzept zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit der AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung München ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten sowie die entsprechenden Vorarbeiten für die Beantragung der Anschubfinanzierung von 80.000,00 € im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ zu leisten. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, nach der Konzepterstellung die entsprechende Halbtagsstelle mit 19,5 Wochenstunden für das Quartiersmanagement auszuschreiben.

4. Neubebauung der Gemeindewiese - Vergabe der Gerüstarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Lechner & Lechner, Traunstein zur Kenntnis und beschloss das Gewerk an die Firma Steinel Gerüstbau GmbH, 83607 Holzkirchen zum Angebotspreis von 92.043,51 € brutto zu vergeben. 

2. Gemeinderatssitzung vom 28.04.2022

1. Neubau einer Kinderkrippe an der Haslaustraße - Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten 
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Esbo Fliesen GmbH, Zwickau zum Angebotspreis von 118.922,89 € brutto zu vergeben. 

2. Neubau einer Kinderkrippe an der Haslaustraße - Vergabe der Baureinigungsarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma GBS GmbH, Traunreut zum Angebotspreis von 6.475,06 € brutto zu vergeben.

3. Ausgleichsfläche Eichau - Vergabe der Pflanzarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser zur Kenntnis und beschloss, die Pflanzarbeiten an die Firma Landschaftspflege Mayer zu Angebotspreisen von 118.000,14 € brutto und von 45.587,16 € brutto zu vergeben.

3. Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022

1. Projekt Wohnen im Alter - Vergabe der Planungsleistungen für die Machbarkeit
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Angebot vom 17.05.2022 der Leupold-Brown-Goldbach Architekten und beschloss die Beauftragung mit einer Angebotssumme einschl. Nebenkosten i. H. v. 43.982,40 € brutto.

2. Straßensanierungsarbeiten GVS Kaltenbrunn - B 20 - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss, gemäß des Vergabevorschlags vom Ing. Büro Europplan den Auftrag zur Sanierung der Asphaltdecke GVS Kaltenbrunn zur B 20 an den günstigen Bieter Fa. Streicher, Altenmarkt zum Angebotspreis von 168.910,78 € brutto zu vergeben.

3. Straßensanierungsprogramm 2022 außerorts und innerorts - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss, gemäß des Vergabevorschlags vom Ing. Büro Europplan den Auftrag zur Straßensanierungsprogramm 2022 an den günstigen Bieter Fa. Traun- Tiefbau, Traunreut zum Angebotspreis von 322.602,25 € brutto zu vergeben.

4. Rigolenanlage am alten Sportplatz - Beschluss über die Durchführung und Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bau einer Rigolenanlage am Fußball-Trainingsplatz durchzuführen. Auf Vorschlag der Bauverwaltung wurde der Auftrag an den günstigsten Bieter Fa. Geiger zum Bruttoangebotspreis von 33.273,59 € vergeben.

5. Umbau Heizungsanlage im Bestandskindergarten - Vergabe der Bau- und Planungsleistungen
Der Gemeinderat nahm die dargestellte Vorgehensweise zum Einbau einer Pelletsheizung im Bestandskindergarten zur Kenntnis und beschloss, das Angebot vom 02.05.2022 der Firma Robert Aigner, Fridolfing zum Angebotspreis von 178.292,18 € brutto anzunehmen. Der Gemeinderat nahm weiter zur Kenntnis, dass die Wärmeleitung vom Bestandskindergarten zum Neubau der Kinderkrippe zum Angebotspreis von 14.320,09 € brutto bereits durch die Verwaltung beauftragt wurde und genehmigte die Vergabe an die Fa. Robert Aigner, Fridolfing nachträglich.

6. PV-Anlage Kläranlage - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Eger, Reut zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Hölzle, Zeilarn zum Angebotspreis von 59.769,08 € brutto zu vergeben.

7. Ausbau Ortsstraße Haslau im Bereich der neuen Kinderkrippe - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der plg Stasser, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Traun-Tiefbau, St.-Georgen zum Angebotspreis von 271.751,45 € brutto zu vergeben. 

8. Projekt Bikerpark - Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag zur Kenntnis und beschloss, die Planungsleistungen an das Büro BPR, Dr. Schäpertöns GmbH & Co.KG, Traunstein zum Gesamtpreis von 34.874,94 € brutto zu vergeben. Die Leistungen sind stufenweise zunächst nur soweit zu vergeben, bis auf Basis der Planung der LEADER-Förderantrag gestellt werden kann.


9. Information über Auftragsvergabe, Erdaushubarbeiten Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR
Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass der Auftrag für die Erdarbeiten beim Gemeindehaus in Götzing durch die Gesellschafter der Bauherrengemeinschaft an die Fa. Drößler zum Bruttoangebotspreis von 32.133,57 € vergeben wurde.

4. Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022

1. Neuaufstellung Bebauungsplan Dietwies Ost Teil II - Erläuterung des Honorarangebots und Auftragsvergabe an das Büro Arc Architekten
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Angebot vom 27.04.2022 der Arc Architekten genommen und beschloss die Beauftragung von Rahmenplan und Modell mit einer Summe von 15.470,00 € brutto.

5. Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022

1. Bauvorhaben Gemeindewiese, Außenanlagen ab LPH 5 - Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag zur Kenntnis und beschloss, die Planungsleistungen an das Büro SAK Ingenieurgesellschaft mbH, Traunstein zum Angebotspreis von 111.144,36 € brutto zu vergeben.

2. Bauvorhaben Gemeindewiese, Vergabe der Fensterbauarbeiten
In der vorläufigen Wertung des Büro Lechner, Traunstein schloss das Angebot der Firma Dandl, Fridolfing mit dem Angebotspreis von 291.745,21€ brutto. Die Verhandlungsrunde ist noch ausstehend. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, nach Abschluss der Verhandlungsrunde im Rahmen der zweiten Angebotsphase, eigenständig mit der Vergabe des Auftrags.

3. Ladestation Parkplatz Krankenhaus, Auftragsvergabe für Ladesäulen
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zum Bau und Betrieb von vier Ladepunkten an die Bayernwerk e-mobil GmbH zum Bruttoangebotspreis von 21.177,59 € und 476,00 € für Inbetriebnahme, zu vergeben. Außerdem ist ein Vertrag über 6 Jahre für den Betrieb der Ladepunkte mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 1.561,28 € gemäß Vergabevorschlag zu vergeben. Mit dem Netzanschluss wird die Bayernwerk Netz GmbH über brutto 8.991,87 € beauftragt.

4. Feuerwehrhaus Fridolfing - Vergabe der Malerarbeiten
Der Gemeinderat beschloss, die Malerarbeiten gemäß Vorschlag der Bauverwaltung an den günstigsten Bieter, die Fa. Kiermaier, Fridolfing zum Bruttoangebotspreis von 20.948,35 € zu vergeben. 

6. Gemeinderatssitzung vom 14.07.2022

1. Information über Auftragsvergaben Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR
Der Gemeinderat nahm die Kostenprognose, Stand 22.06.2022, und die folgenden Auftragsvergaben durch die Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR zur Kenntnis:

Auftragsvergabe Schießstände, Fa. Maytron                                30.256,73 €
Auftragsvergabe Spenglerarbeiten, Fa. Steinmaßl                                  4.392,17 €
Nachträge 1-2 Fenster und Türen, Fa. Dandl                                10.634,89 €
Nachträge 1-4 Heizung- Lüftung- Sanitär, Fa. Schechtl                        11.214,53 €
Nachträge 1-2 Baumeisterarbeiten, Fa. Stöckl                                  6.164,31 €
Auftragsvergabe Vinyl- Fußbodenarbeiten, Fa. Polzer                        10.965,50 €
Auftragsvergabe Kunststoff- Wandverkleidung, Fa. Neutra                          3.108,28 €
Auftragsvergabe Fliesenlieferung und Verlegung, Fa. Steinmaßl                38.696,00 €
Auftragsvergabe Gastroküche und Kühltheke, Fa. Hangel & Lehner        35.201,62 €
Nachtragsangebot für Planungsleistungen, Büro Europplan                  4.760,00 €

2. Bauvorhaben Gemeindewiese - Vergabe Gewerk Fenster
In der Wertung des Büro Lechner, Traunstein schloss das Angebot der Firma Dandl, Fridolfing mit dem Angebotspreis von 299.334,98€ brutto. Der Gemeinderat beschloss zudem ergänzend, im Bereich des Probenraumes für die Blaskapelle zum Teil Festverglasungen vorzusehen, um den Aufwand für Bänder und Beschläge zu minimieren. Der Architekt wurde beauftragt, zu prüfen, wo das möglich ist.

3. Bauvorhaben Gemeindewiese - Vergabe Gewerk hinterlüftete Fassade
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Lechner & Lechner, Traunstein zur Kenntnis und beschloss das Gewerk an die Firma Holzbau Wimmer GmbH&Co.KG, 83413 Fridolfing zum Angebotspreis von 1.103.185,22 € brutto zu vergeben. 

4. Vergaben allgemein - Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel
Es wurde vereinbart für alle Gewerke eine Stoffpreisgleitklausel einzuführen, wobei von Fall zu Fall zu prüfen ist ob sie zur Anwendung kommen soll.  Des Weiteren wurde beschlossen für zukünftige Ausschreibungen – bei relevanten Positionen – eine Stoffpreisgleitklausel vorzusehen. 

7. Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022

1. Bikerpark am Badesee - Vorstellung Vorentwurf mit Kostenschätzung
Der GR-Beschluss vom 10.03.2022 mit Festlegung einer Kostenobergrenze i. H. v. 200.000 € wurde aufgehoben. Die Planung wurde beauftragt, einen Entwurf auf Grundlage der Grobskizze vom 16.02.2022 im Einvernehmen mit den Beteiligten (Radclub, Jugendvertreter) und der Verwaltung zu erstellen und die Eingabeplanung auf dieser Basis so bald wie möglich auszuarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den erforderlichen Bauantrag schnellstmöglich einzureichen und nach Erteilung der Baugenehmigung den LEADER-Förderantrag auf den Weg zu bringen.

2. Salzachklinik - Erste Überlegungen Endoskopie und Beschluss über die Durchführung der Baumaßnahme
Der Gemeinderat beschloss, die Endoskopie an der Salzachklinik wie vorgestellt baulich zu erweitern. Die Verwaltung wurde beauftragt, baldmöglichst die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Mit dem vorgestellten Interimskonzept während der Bauarbeiten bestand ebenfalls Einverständnis.

3. Jugendsozialarbeit an der Grundschule - Antragstellung durch die Schulleitung und Mitfinanzierung durch die Gemeinde
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, zusammen mit der Schulleitung baldmöglichst den Antrag auf Durchführung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen zu stellen. Bis zur Genehmigung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule wird das Projekt „Soziale Kindergärten und Soziale Grundschule“ weitergeführt. 

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 7
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7.1. Dankschreiben des Malteser Hilfsdienst e.V. bezüglich Ukraine-Hilfe-Spende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass in der Sitzung des KFP-Ausschusses am 19.07.2022 beschlossen wurde, einen Betrag von 7.900,00 €, welcher durch den Ausfall der Senioren-Weihnachtsessen 2020 und 2021 eingespart wurde, für die Ukraine-Hilfe zu spenden. Gemeinderat Jäger bot sich in diesem Zusammenhang an, mit den Maltesern Gespräche über eine entsprechende Hilfslieferung aufzunehmen. 
Mit Schreiben vom 26.09.2022 hat sich nunmehr der Malteser Hilfsdienst bei der Gemeinde für die großzügige Unterstützung bedankt, die es mit möglich macht, die Grundversorgung von ukrainischen Flüchtlingen an der rumänischen Grenze zu gewährleisten.

Datenstand vom 27.12.2022 09:59 Uhr