Datum: 15.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022 (öffentlicher Teil)
3 Bauantrag zur Errichtung einer Flutlichtanlage mit 4 Masten auf dem Grundstück FlNr. 1035, Gmkg Fridolfing
4 Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Zweifamilienhauses und Errichtung Schallschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 3504/1, Gmkg. Fridolfing, Bahnhofstraße 19
5 Bauantrag zum Anbau einer Pergola mit Glasdach an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 1372, Gemarkung Pietling, Kelchham 6
6 Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1373, Gemarkung Pietling, Kelchham 6
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschuss ist damit einverstanden, dass der zusätzliche Punkt „Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1373, Gemarkung Pietling, Kelchham 6“ im öffentlichen Teil mit aufgenommen wird. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 13.10.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Flutlichtanlage mit 4 Masten auf dem Grundstück FlNr. 1035, Gmkg Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, die Fläche ist im gültigen FNP als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Eine Privilegierung ist nicht gegeben, sodass sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich richtet. 
Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Die Sportanlagen sind bereits alle vorhanden, sodass öffentliche Belange durch das Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Zweifamilienhauses und Errichtung Schallschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 3504/1, Gmkg. Fridolfing, Bahnhofstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, eine Privilegierung ist nicht gegeben. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Aus Sicht der Gemeinde werden durch das Vorhaben öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. 
Wegen der Nähe sollten im Verfahren die Kreisstraßenverwaltung sowie die Denkmalbehörde beteiligt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Anbau einer Pergola mit Glasdach an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 1372, Gemarkung Pietling, Kelchham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, eine Privilegierung ist nicht gegeben. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Aus Sicht der Gemeinde werden durch das Vorhaben öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1373, Gemarkung Pietling, Kelchham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines Vorbescheidverfahrens, geplante Größe 18 m auf 38 m. Die Größenordnung im Bauantrag ist nunmehr auf 16 m auf 23 m reduziert. Nach Beurteilung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Maßnahme gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB als einmalige Gewerbeerweiterung unter Berücksichtigung des Abrisses der bestehenden Maschinenhalle noch zulässig und angemessen.

Gemäß Stellungnahme Wasserrecht liegt die zu bebauende Fläche außerhalb eines Überschwemmungsgebietes. Laut Antragsteller werden im neuen Gebäude keine wassergefährdenden Stoffe gelagert.

In der erstellten schalltechnischen Untersuchung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft vor anlagebezogenen Lärmemissionen des Gewerbebetriebs steht. Zur Gewährleistung werden entspr. Auflagen für die Baugenehmigung vorgeschlagen.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Erweiterung des gewerblichen Betriebes in Form der geplanten Halle noch zulässig. Nach Ausführung sind die Erweiterungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 15.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 09.12.2022 11:00 Uhr