Datum: 06.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 21:59 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.12.2018
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Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte de
m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 15.11.2018 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 15.11
.2018 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. FFW Fridolfing - Vergabe des Auftrages für die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.12.2018
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ö
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Sachverhalt
Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Ausschreibung für die Anschaffung des Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Fridolfing in der Zeit vom 22.10.2018 bis 12.11.2018 durchgeführt und mittlerweile abgeschlossen wurde.
Bei der Angebotsöffnung am 12.11.2018 lag lediglich 1 Angebot für den MTW vor:
Das abgegebene Angebot wurde von Ausschreibungsbüro für feuerwehrtechnische Ausrüstung und Fahrzeuge (AFTAF), Herr Steiger, Erding geprüft und gewertet.
Entsprechend der Wertung des Angebotes durch das Büro AFTAF, Erding vom 12.11.2018 ist der wirtschaftlichste Bieter die Fa. Haberl Electronic GmbH & Co. KG, Arnstorf mit einem Bruttopreis von 64.307,65 €.
Aufgrund der Tatsache, dass nur eine Firma ein Angebot abgegeben hat, wurde durch die AFTAF bescheinigt, dass die Angebotspreise markt- und wettbewerbsgerecht sind.
Im Feuerwehrbedarfsplan April 2018 wurde Schätzkosten in Höhe von 60.000,00 € veranschlagt, die staatliche Förderung für den MTW beträgt 12.500,00 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem Vergabevorschlag, den Auftrag für die Anschaffung des MTW an die Fa. Haberl Electronic GmbH & Co. KG, Arnstorf zum Gesamtpreis von brutto 64.307,65 € zu vergeben. Für das Fahrzeug wird eine Festbetragsförderung in Höhe von 12.500,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Straßenbau - Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahmen, Niederau, Wimm-Pulharting und Stießberg-Überfuhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.12.2018
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Sachverhalt
Für die Beantragung der Zuschüsse für das Programm „Ländlicher Straßen- und Wegebau (LSW)“ ist es notwendig, einen Beschluss über die Durchführung der Maßnahmen herbeizuführen. In diesem Fall handelt es sich um die Ausbauten der Gemeindeverbindungsstraßen nach Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20), Niederau (Stat. 0-377,38) und Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52).
Diese Maßnahmen sollten ursprünglich im Rahmen der ELER-Förderung bezuschusst werden. Diesbezüglich gab es bereits einen Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.07.2018 wonach beschlossen wurde, die Maßnahmen für das ELER-Verfahren vorzusehen und die Antragsunterlagen vorzubereiten.
Mittlerweile wurde von Seiten des Amtes für ländliche Entwicklung signalisiert, dass eine Förderung über dieses Programm nicht möglich sei, aber als Ersatz eine Bezuschussung über das Programm „Ländlicher Straßen- und Wegebau“ des StMELF denkbar sei. Die mögliche Zuschusshöhe würde bis zu 65 % der förderfähigen Bruttokosten betragen. Das ELER-Programm hatte eine Förderung von ca. 60 % der förderfähigen Nettokosten ohne die Planungskosten vorgesehen.
Ferner müsste in geringem Umfang notwendiger Grunderwerb bei der Maßnahme „Wimm-Pulharting“ und „Stießberg-Überfuhr“ durchgeführt werden.
Nach den bereits vorliegenden Kostenberechnungen der Europplan Ingenieure GmbH, beträgt die Gesamtbausumme für alle drei Maßnahmen ca. 907.200 € brutto inklusive der Kosten für Planung und Bauüberwachung von ca. 10 %.
Die Kosten für das bestandsorientierte Überziehen der Straßen mittels einer Asphaltschicht würden ca. 375.100 € betragen. Diese Maßnahmen müssten allerdings ohne Zuschüsse durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung des Zuschusses des LSW mit 65 % der förderfähigen Kosten von ca. 589.600 €, würde sich ein Eigenanteil von 317.600 € ergeben, was eine Einsparung von 57.500 € bedeuten würde.
Die Streckenführung des Abschnittes „Stießberg-Überfuhr“ soll im Bereich der Hofstelle Stießberg 1 aus dem Bestand etwas abgerückt werden um eine sicherere Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20)
Ausbaulänge: 1.309 m
Fahrbahnbreite neu: 3,50 m
Kosten Gesamt (brutto): 475.600 €
Grunderwerb: 89 m²
Baufertigstellung bis: 31.07.2019
Niederau (Stat. 0-377,38)
Ausbaulänge: 377 m
Fahrbahnbreite neu: 3,50 m
Kosten Gesamt (brutto): 155.600 €
Grunderwerb: 0 m²
Baufertigstellung bis: 31.07.2019
Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52)
Ausbaulänge: 606 m
Fahrbahnbreite neu: 3,50 m
Kosten Gesamt (brutto): 276.000 €
Grunderwerb: ca. 100 m²
Baufertigstellung bis: 31.07.2019
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Ausbauten der Gemeindeverbindungsstraßen nach Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20), Niederau (Stat. 0-377,38) und Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52) laut Planung durchzuführen. Darüber hinaus wird die Streckenführung des Abschnittes „Stießberg-Überfuhr“ im Bereich der Hofstelle Stießberg 1 aus dem Bestand etwas abgerückt, um eine sicherere Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten.
Von der Verwaltung sind die notwendigen Antragsunterlagen für das Förderprogramm „Ländliche Straßen und Wege“ vorzubereiten und einzureichen. Der erforderliche Grunderwerb ist durchzuführen oder die Flächen anderweitig rechtlich zu sichern. Weiterhin sind diese Flächen zu widmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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4. Imkerverein Fridolfing - Antrag auf Bezuschussung der Erstausstattung von Jungimkern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.12.2018
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Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat das Schreiben des Imkervereins Fridolfing vom 25.11.2018 vollinhaltlich bekannt gegeben.
Nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister wurde nunmehr darum gebeten, von Gemeindeseite einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 120,00 € pro Jungimker zu gewähren. Mit diesem Zuschuss kann die unentgeltliche Bereitstellung der Zanderbeute durch den Verein gewährleistet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion
, bis auf weiteres dem Imkerverein Fridolfing einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 120,00 € pro Jungimker zu gewähren. Der Zuschuss ist für die unentgeltliche Bereitstellung einer Zanderbeute an den Jungimker zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.12.2018
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5.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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5.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Datenstand vom 27.12.2018 15:27 Uhr