Datum: 18.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, Fridolfing: Tekturantrag zum Verschieben der Werkhalle 1 auf den Grundstücken 1095/19 und 1095/20, Gemarkung Pietling um 2m nach Westen
2 Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, Fridolfing: Bauantrag zur Errichtung von 2 Fertigwerkhallen auf den Grundstücken 1095/19 und 1095/20, Gemarkung Pietling
3 Hermann Otto GmbH; Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück FlNr. 4758 der Gemarkung Fridolfing, Strohhoferfeld 5
4 Schönsmaul Markus, Strasser Andrea, Kirchenstraße 17: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 984/1, Gemarkung Pietling, Anwesen Am Hasenbergl 13
5 Simon Niederwinkler, Bergstraße 31, Fridolfing: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Hackschnitzelheizung als landwirtschaftliches Austragshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 980, Gemarkung Fridolfing
6 HuM Steinmaßl GmbH; Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 4772/2 der Gemarkung Fridolfing, Tittmoninger Str. 18
7 Herbert Schauer, St.-Johann-Straße 34: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Carport auf dem Grundstück FlNr. 530/1, Gemarkung Fridolfing
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, Fridolfing: Tekturantrag zum Verschieben der Werkhalle 1 auf den Grundstücken 1095/19 und 1095/20, Gemarkung Pietling um 2m nach Westen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kaltenbrunn II, dessen Festsetzungen werden grundsätzlich eingehalten, jedoch ist eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachüberstände notwendig, die be i der Fertigteilhalle anstatt der geforderten 0,60m an Ortgang und Traufe nur 0,10m betragen. Ein Umplanen der Halle wäre unverhältnismäßig teuer, die nötige Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB wurde bereits zum ursprünglichen Bauantrag erteilt, ist für den vorliegenden Antrag jedoch erneut zu erteilen.

Beschluss 1

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und stellt das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB her. Der Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der zu geringen Dachüberstände wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und stellt das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB her. Der Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der zu geringen Dachüberstände wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, Fridolfing: Bauantrag zur Errichtung von 2 Fertigwerkhallen auf den Grundstücken 1095/19 und 1095/20, Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kaltenbrunn II und hält dessen Festsetzungen grundsätzlich ein. Lediglich hinsichtlich der geplanten Dachüberstände ist eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erforderlich, da die geplanten Fertigteilhallen nur einen Dachüberstand von 0,10m aufweisen, der Bebauungsplan aber Dachüberstände von mindestens 0,60m an Ortgang und Traufe fordert. Eine Umplanung der Hallen wäre unverhältnismäßig teuer, die erforderliche Befreiung wurde auch bereits bei den schon bestehenden Hallen erteilt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen. Hinsichtlich der zu geringen Dachüber stände wird die Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Hermann Otto GmbH; Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück FlNr. 4758 der Gemarkung Fridolfing, Strohhoferfeld 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Strohhof III“ und entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 und Art. 72 BayBO handelt, unterliegt die Errichtung allerdings der Baugenehmigungspflicht. Das Lagerzelt soll für die Dauer von 5 Jahre bestehen bleiben.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.
Die Standzeit des Lagerzeltes soll auf 5 Jahre  beschränkt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Schönsmaul Markus, Strasser Andrea, Kirchenstraße 17: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 984/1, Gemarkung Pietling, Anwesen Am Hasenbergl 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Bergstraße, 2. Erweiterung“ und hält dessen Vorgaben grundsätzlich ein.  Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll das Gebäude eine Deckung aus anthrazit-farbenem Material erhalten, der Bebauungsplan fordert allerdings kleinformatige rote Dachmaterialien.
Es ist daher eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Im näheren Umgriff haben bereits einige Gebäude anthrazit-farbene Dächer.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die  Planung zur Kenntnis und stimmt der Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB zu. Das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Simon Niederwinkler, Bergstraße 31, Fridolfing: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Hackschnitzelheizung als landwirtschaftliches Austragshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 980, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist aber gem. §35 Abs. 1 Nr.1a BauGB privilegiert, da es sich um ein landwirtschaftliches Austragshaus handelt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einver nehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. HuM Steinmaßl GmbH; Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 4772/2 der Gemarkung Fridolfing, Tittmoninger Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Kenntnisnahme durch den Umwelt- und Bauausschuss

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7. Herbert Schauer, St.-Johann-Straße 34: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Carport auf dem Grundstück FlNr. 530/1, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der mit Bescheid vom 10.11.2011 genehmigte Carport wurde bisher nicht errichtet. Die Baugenehmigung läuft somit zum 01.11.2018 ab. Es wird beantragt, die Baugenehmigung auf weitere 2 Jahre zu verlängern.

Beschluss

Der Umwelt – und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um weitere 2 Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 18.09.2018 ö 8

Sachverhalt

GR Johann Lenz fragte an, ob nach der Sanierung der Bergstraße die Granitzeiler noch angeschrägt werden. Er befürchtet, dass bei der derzeit scharfen Kante sicher einige die Reifen
kaputt fahren werden.
Bürgermeister Schild entgegnet, dass das abschrägen i.d.R. nicht im Rahmen der eigentlichen Straßenbauarbeiten erledigt wird, sondern im Nachgang durch eine eigene Kolonne.

3. Bürgermeister Monika Fuchs frägt an, ob etwas gegen die vielen Tauben, die sich auf dem Rathausdach aufhalten und dieses verschmutzen getan werden könne.
Bürgermeister Schild entgegnet, dass eine normale Bejagung durch einen Jäger mitten im Dorfgebiet nicht zulässig ist.
Vorgeschlagen wird eine Vergrämung der Vögel mittels eines Falkners, so wie dies u.a. auch in München bereits erfolgreich praktiziert wird.
Bürgermeister Schild will die rechtliche Situation prüfen lassen, entsprechende  Maßnahmen sollen aber erst nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss durchgeführt werden.

Datenstand vom 14.11.2018 10:29 Uhr