Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2022
2 Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit als Nutzungsänderung in das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsbegäude auf dem Grundstück FlNr. 2281, Gemarkung Fridolfing, Berg 4
3 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der Wohnfläche als Nutzungsänderung für 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2389, Gemarkung Fridolfing, Eberding 6
4 Antrag auf Vorbescheid zu Umbau und Erweiterung der best. Milchviehhaltung auf dem Grundstück FlNr. 4589 der Gemarkung Fridolfing, Winkeln 10
5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierten Garagen als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr 1918, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden 1
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 06.12.2022 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 06.12.2022 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit als Nutzungsänderung in das ehemalige landwirtschaftliche Betriebsbegäude auf dem Grundstück FlNr. 2281, Gemarkung Fridolfing, Berg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude bzw. Gebäudeteile unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig, soweit sie außenbereichsverträglich ist. Bestimmte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB (z. B. Verfestigung einer Splittersiedlung) können dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden (Teilprivilegierung).
Die Voraussetzungen für die genannte Teilprivilegierung sind aus Sicht der Verwaltung gegeben. Das Dach ist profil- und traufgleich an den Bestand angebunden, die geplante Fassade mit Holzverschalung im Ober- und Dachgeschoss entspricht einer ländlichen Gestaltung und nimmt zugleich angemessen Rücksicht auf das als Einzeldenkmal eingetragene Bauerhaus mit der Hausnummer 4.
Auf die von der Bundesstraße B 20 ausgehenden und auf die neue Wohnung einwirkenden Lärmimmissionen wird hingewiesen.
Die abwassertechnische Erschließung ist über die best. Einzelanlage mit Ableitung in einen Vorfluter sicherzustellen, ggf. ist die Anlage entspr. zu ertüchtigen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der Wohnfläche als Nutzungsänderung für 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2389, Gemarkung Fridolfing, Eberding 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Eberding Dorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach den Festsetzungen der Satzung i. V. m. § 34 BauGB. Hinsichtlich Anzahl der Vollgeschosse, Wandhöhe und Anzahl der Wohneinheiten liegen zwar Abweichungen vor, jedoch sind gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung Ausnahmen zulässig; bzgl. Anzahl der Wohneinheiten gilt dies ausdrücklich bei einer Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken.
Aus Sicht der Verwaltung könnte den erforderlichen Ausnahmen zugestimmt werden, da die Voraussetzungen vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung wären für die 3 Wohneinheiten grundsätzlich 6 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Da von 1 Wohneinheit als Bestand ausgegangen wird; sind 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zu Umbau und Erweiterung der best. Milchviehhaltung auf dem Grundstück FlNr. 4589 der Gemarkung Fridolfing, Winkeln 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und somit planungsrechtlich zulässig. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierten Garagen als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr 1918, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor (Umfang eigenbewirtschafteter Flächen und Einkommen aus der Landwirtschaft deutlich zu gering), somit scheidet eine Beurteilung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aus. Die Ersatzbauregelung gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB verlangt neben anderen Voraussetzungen die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle; beides ist vorliegend nicht erfüllt. Als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben nicht zulässig, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden und das Vorhaben gegenüber Bezugnahmen nicht abgrenzbar wäre.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nicht vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 09.02.2023 09:46 Uhr