Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.01.2023 und 19.01.2023
3 Bauleitplanung - Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Grundstücke FlNrn. 188 und 223/3 der Gemarkung Fridolfing, Aufstellungsbeschluss
4 Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger"; Satzungsbeschluss
4.1 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
4.2 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Ergebnis der Behördenbeteiligung:
4.2.1 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023
4.2.2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 20.12.2022
4.2.3 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 21.12.2022
4.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 21.12.2022
4.3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Satzungsbeschluss
5 Antrag des Tennisclubs Fridolfing auf Bezuschussung zur Sanierung des Tennisheims und der Erneuerung der Flutlichtanlage
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass der zusätzliche Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten“ im nichtöffentlichen Teil mit aufgenommen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.01.2023 und 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 19.01.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.                

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 10.01.2023 und 19.01.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung - Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Grundstücke FlNrn. 188 und 223/3 der Gemarkung Fridolfing, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 3

Sachverhalt

*********************
Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (19.06 Uhr).
*********************

Die Grundstückseigentümer beantragen die Einbeziehung der genannten Grundstücke in den Geltungsbereich der rechtskräftigen Satzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“. 

Im Rahmen mehrerer Gespräche mit den Beteiligten und Ortsbesichtigungen zusammen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde kristallisierte sich der vorliegende Vorschlag als vertretbar heraus. Weitergehende Einbeziehungen seien dagegen planungsrechtlich nicht möglich.

Der vorliegende Vorschlag wurde im Vorfeld mit der Höheren Landesplanungsbehörde und der Unteren Bauaufsicht abgestimmt. Beide Behörden haben zugestimmt. Zum weiteren Sachverhalt wird vollumfänglich auf die als Anlage beigefügte Äußerung der Höheren Landesplanung vom 13.12.2022 Bezug genommen.

Zum Thema Immissionen (Geruch) kann auf das vorliegende Gutachten der hoock farny ingenieure vom 03.02.2017 zurückgegriffen werden. Die Abstände zu den Immissionsorten der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe sind deutlich ausreichend.

Auf das best. Baudenkmal auf dem Grundstück FlNr. 186 ist durch angemessene Form und Gestaltung der künftigen Gebäude Rücksicht zu nehmen. Die Grünordnung soll in Abstimmung mit den zuständigen Behörden festgelegt werden.

Bezüglich der Erschließung durch private Zufahrt haben die betroffenen Grundstückseigentümer erklärt, mit der Eintragung von Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten zu Lasten der Grundstücke FlNrn. 186 und 188 einverstanden zu sein. Die öffentliche Straße endet wie jetzt auch am Grundstück FlNr. 186.

In der anschließenden kurzen Diskussion wird die Sinnhaftigkeit einer Entwicklung an dieser Stelle auch wegen der privaten Erschließung vereinzelt angezweifelt. Durch den 1. Bürgermeister wird dazu betont, dass der Vorschlag machbar sei und daher umgesetzt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, die Satzung Fridolfing, In der Point – Am Kloster um die beiden Grundstücke FlNrn. 188 und 223/3 zu erweitern (Einbeziehung). Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Entwürfe erstellen zu lassen und das förmliche Verfahren durchzuführen.
Mit den beiden Grundstückseigentümern sind städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“ in der Fassung vom 07.12.2022 wurde einschl. Begründung in der Zeit vom 19.12.2022 bis zum 23.01.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2022 vom 10.12.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren während der Auslegung an den digitalen Anschlagtafeln im Gemeindegebiet und auf der gemeindlichen Homepage einsehbar.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.1. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Während der Auslegung sind keine Äußerungen oder Stellungnahmen eingegangen.

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4.2. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft;
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Bayernwerk Netz GmbH;
  • Wasserversorgung Achengruppe;
  • Deutsche Telekom;

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2.1

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden folgende Punkte thematisiert:
  • Geländeverhältnisse und daraus abzuleitende Gebäudehöhen;
  • Geschossigkeiten;
  • Gestaltung der Quergiebel;
  • Redaktionelle Hinweise bzgl. Abstandsflächen und Geltung BauNVO. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Die Geländesituation ist der Gemeinde bekannt. Das Gelände fällt im Norden und Osten stärker ab. Diese Bereiche sind jedoch aufgrund der angrenzenden Waldbereiche von den öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar. Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde bewusst dafür entschieden, in Einzelfällen auch ein freigelegtes Kellergeschoss in Kauf zu nehmen. Aus Sicht der Gemeinde ist das aufgrund der konkreten örtlichen Situation ortsplanerisch vertretbar. Die Errichtung eines Gebäudes mit 3 Vollgeschossen ist jedoch nicht zulässig. Es verbleibt daher bei der bestehenden Festsetzung.
Es ist planerisches Ziel der Gemeinde, hier keine Gebäude mit 1 Vollgeschoss zuzulassen, um die Nachverdichtung zu fördern. Es verbleibt daher bei der bestehenden Festsetzung.
Die vorgeschlagene Festsetzung zu den Traufhöhen bei Quergiebeln (max. 0,80 m über OK Traufe Hauptdach) sollte übernommen werden.
Eine Festsetzung zur Geltung der Abstandsflächenvorschriften ist mit der Neufassung der BayBO nicht erforderlich, da die Abstandsflächenvorschriften anzuwenden sind, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Festsetzung getroffen ist. Daher ist ein Hinweis ausreichend.
Im Plan wird eine Klarstellung zur Umstellung auf die aktuelle BauNVO übernommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entspr. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 20.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2.2

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Gefahren durch Baumwurf und den nötigen Abstand zur Minimierung hingewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits die bestehende Bebauung hält zum Teil einen Abstand von weniger als 20 m zum Waldrand ein. Auch Ersatzbauten können nicht auf allen Grundstücken mit diesem Mindestabstand errichtet werden.
Daher ist es erforderlich, dass Gebäude innerhalb einer 20 m Zone vom Waldrand so errichtet werden, dass Menschen in den Gebäuden nicht zu Schaden kommen können. Hierzu sind zum Beispiel verstärkte Dachstühle geeignet.
Im Bebauungsplan ist daher die Zone zu kennzeichnen. Eine Festsetzung zur Ausführung der Dachstühle oder vergleichbare konstruktive Lösungen können im Bebauungsplan jedoch nicht festgesetzt werden, da es sich um bauordnungsrechtliche Anforderungen handelt, für deren Festsetzung es keine Rechtsgrundlage gibt. Daher ist im Bebauungsplan ein Hinweis auf die konstruktiven Anforderungen zu ergänzen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entspr. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.3. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 21.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2.3

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Erfordernis einer schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild, das angrenzende kartierte Biotop und den Graben im östlichen Bereich (wassersensibler Bereich) hingewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die genannten Behörden wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt und haben hierzu keine grundsätzlichen Einwendungen vorgebracht. Die Belange sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Entwurfsänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 21.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.2.4

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden folgende Punkte thematiesiert:
  • Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation, 
  • Abwasserentsorgung,
  • Altlastenverdachtsflächen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Gebiet ist bebaut und es werden zunächst nur Nachverdichtungen wie z. B. Aufstockungen ermöglicht. Aufgrund der Festsetzungen und Hinweise kann der jeweilige Bauherr ausreichend Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr treffen. 
Die angrenzenden Gewässer III. Ordnung verursachen gemäß den Ergebnissen aus dem gemeindlichen Hochwasserrisikomanagement auch bei extremen Ereignissen keine Überschwemmungen.
Die zentrale Schmutzwasserkanalisation ist ausreichend leistungsfähig und genehmigt. 
Die Hinweise zur Regenwassernutzung betreffen den einzelnen Bauherrn.
Der Hinweis bzgl. Altlastenverdachtsflächen wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Entwurfsänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Götzing-Rehanger" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 4.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag des Tennisclubs Fridolfing auf Bezuschussung zur Sanierung des Tennisheims und der Erneuerung der Flutlichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 5

Sachverhalt

**********************
Gemeinderat Horst Endlmaier hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. 
**********************

Das Vereinsheim des Tennisclubs wurde 1983 erbaut. Die seither notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wurden in Eigenregie erbracht. Im Jahr 2013 erfolgte der Einbau einer Dach-Solaranlage, bei der sich die Gemeinde mit einen Zuschuss von 2.000 € beteiligte.
Der Tennisclub Fridolfing beabsichtigt nun anlässlich seines 50-jahrigen Bestehens, diverse Sanierungsmaßnahmen an der Tennisanlage durchzuführen. 

Dies wären im Wesentlichen:
- Erneuerung der Umkleiden für Damen und Herren
- Erneuerung der WC-Anlagen für Damen und Herren
- Erneuerung der Holzverschalung an der Südseite (Richtung TSV-Stadion)
- Malerarbeiten am gesamten Haus
- Errichtung einer kleinen Zuschauerterrasse zwischen den Plätzen

Eigenleistungen werden, soweit möglich, ausgeführt.
Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich der Wert dieser Arbeiten, ohne Abzug der Eigenleistungen auf 37.056,27 €. Abgezogen werden von dieser Summe noch Eigenleistungen für diese Arbeiten i.H.v. 4.500 €. Der Tennisclub bringt für diese Arbeiten einen Eigenanteil aus Ihren Mitteln von 10.000 € auf. Es verbleibt somit ein nicht gedeckter Betrag von ca. 23.000 €, der nunmehr als Zuschuss beantragt wird.
Zusätzlich wird bemerkt, dass sonstige Eigenleistungen i.H.v. ca. 6.650 € erbracht werden.

Des Weiteren soll die seit 1977 bzw. 1982 bestehende Flutlichtanlage ertüchtigt werden. Dazu sollen vier Flutlichtmasten der Plätze 1 und 2 sowie die jetzigen 2000 Watt Quecksilberdampflampen gegen moderne und zweckmäßige LED-Fluter ausgetauscht werden. 
Die LED-Fluter belaufen sich auf 57.068,71 €, die zugehörigen Fundament- und Materialkosten auf ca. 4.000 €. Die Kosten für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage belaufen sich somit insgesamt auf voraussichtlich 61.068,71 €. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Die Grab- und Fundamentarbeiten werden in Eigenleistung erbracht.
Für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage werden Fördermittel von ca. 45 % (20 % BLSV und 25 % StMUV), das sind rund 27.480,92 €, ausgereicht, so dass per Saldo ein Fehlbetrag von 33.587,79 € entsteht.

Beschluss

Dem Tennisclub Fridolfing wird für die Renovierung des Vereinsheimes ein Zuschuss von 23.000 € genehmigt. Für die Ertüchtigung der Flutlichtanlage werden weitere Mittel in Höhe von 33.600 € bereitgestellt. Nach dem Abschluss der Umbauarbeiten wird der Tennisclub Fridolfing gebeten, eine Auflistung der Gesamtkosten vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 6

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 14.04.2023 08:30 Uhr