Datum: 16.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2023
2 Bauantrag zur Errichtung eines Hackschnitzellagerraumes sowie Einbau eines Heizraumes in die best. Holzlege, FlNr. 1117, Gmkg. Pietling, Brunn 2
3 Bauantrag zum Abbruch der best. Scheune und Ersatzbau als Lagerhalle mit Tankraum und Kleintankstelle, FlNr. 3354, Gmkg. Fridolfing, Lixen 1
4 Bauantrag zur Änderung der Biogasanlage mit Errichtung einer Erdwallung auf dem Grundstück FlNr. 3120 der Gemarkung Fridolfing, Wimm 1
5 Bauantrag zum Abbruch der Stallung und Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2392 der Gemarkung Fridolfing, Eberding 2
6 Bauantrag zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Poolanlage auf dem Grundstück FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11
7 Bauantrag zur Kellererweiterung auf dem Grundstück FlNr. 1218/31 der Gemarkung Fridolfing, Keltenstraße 8
8 Kernwegebau und Programm Landwirtschaftliche Straßen und Wege - Information
9 Straßensanierungsprogramm 2023 Zusammenfassung geplanter Maßnahmen
9.1 Straßensanierungsprogramm 2023 B 20 bis Fa. Stöckl
9.2 Straßensanierungsprogramm 2023 B20- Haslaustraße
9.3 Straßensanierungsprogramm 2023 Fuß- und Radwegunterführung (B 20) Untergeisenfelden
9.4 Straßensanierungsprogramm 2023 Dietwies 1
9.5 Straßensanierungsprogramm 2023 Forst
9.6 Straßensanierungsprogramm 2023 Bankettsanierung
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 07.02.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 07.02.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Errichtung eines Hackschnitzellagerraumes sowie Einbau eines Heizraumes in die best. Holzlege, FlNr. 1117, Gmkg. Pietling, Brunn 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt wohl noch innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Pietling-Brunn“. Das Vorhaben ist nicht privilegiert und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Der Einbau der Heizung im Bestand ist planungsrechtlich unproblematisch; der Pultdachanbau für das Hackschnitzellager erscheint als noch vertretbar. Öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt.
Den Abweichungen von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung hins. Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung könnte zugestimmt werden, soweit das für das Bauvorhaben (wegen der Unschärfe der Satzung) erforderlich wird.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Den ggf. nötigen Befreiungen bzgl. des Pultdaches wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Abbruch der best. Scheune und Ersatzbau als Lagerhalle mit Tankraum und Kleintankstelle, FlNr. 3354, Gmkg. Fridolfing, Lixen 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Transport/Logistik/Werkstatt Lixen“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung beim geplanten westseitigen Pultdachanbau (12° anstatt 10°). Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB könnte zugestimmt werden, die geforderte kleinteilige Ziegeleindeckung ist jedoch auszuführen. 
Das Bauvorhaben widerspricht weiter den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung beim Hauptbaukörper (28° anstatt max. 26°). Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sollte hier zugestimmt werden, da eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand Vorrang hat.

Gemäß Bebauungsplan ist das geplante Pultdach nur ausnahmsweise zulässig. Dieser Ausnahme könnte gemäß § 31 Abs. 1 BauGB für die geplante Waschhalle zugestimmt werden.
I. Ü. wird davon ausgegangen, dass alle weiteren Festsetzungen zur Baugestaltung eingehalten sind.

Es ist sicherzustellen, dass die Ortsrandeingrünung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig und zeitnah umgesetzt wird. Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Pflanzqualitäten ist noch vorzulegen, so wie dies laut Bebauungsplan vorgesehen ist. Außerdem ist ein geeigneter Nachweis zur Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche beizubringen; die Gemeinde ist als Trägerin der Bauleitplanung verpflichtet, die fach- und fristgerechte Durchführung der Maßnahme sicherzustellen.

Die Anforderungen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sind durch die Fachbehörden zu prüfen. Generell ist die Schmutzwasserentsorgung über die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Kirchanschöring gesichert.

Die Zufahrt ist durch die vorhandene, ca. 3 m breite GVS grundsätzlich gesichert; laut Bebauungsplan ist ein Ausbau auf eine angemessene Breite mit entsprechender Belastungsklasse vorgesehen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zum Bauvorhaben und den nötigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 i. v. m. § 36 BauGB zu erteilen.
Der Ausnahme für den Pultdachanbau gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird ebenfalls zugestimmt.
Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan und die Nachweise bzgl. der Ausgleichsfläche sind noch vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Änderung der Biogasanlage mit Errichtung einer Erdwallung auf dem Grundstück FlNr. 3120 der Gemarkung Fridolfing, Wimm 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. 
Das Vorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. 
Die vorhandene Biogasanlage wird nur in Form einer Einwallung zur Umsetzung des Haveriekonzeptes geändert.
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Abbruch der Stallung und Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2392 der Gemarkung Fridolfing, Eberding 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungs-satzung „Eberding (Dorf)“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB i. V. m. den Festsetzungen der Satzung.
Es liegen zwei Abweichungen von den Festsetzungen der Satzung vor: Die seitliche Wandhöhe beträgt mehr als 6,40 m; weiter ist das Seitenverhältnis von 4 zu 5 nicht eingehalten. Es wird empfohlen den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen, da eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand Vorrang hat und das Seitenverhältnis unter Berücksichtigung des Bestandes wieder gewahrt wird.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Den nötigen Befreiungen von den Festsetzungen der Satzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Poolanlage auf dem Grundstück FlNr. 3513/10 der Gemarkung Fridolfing, Rehanger 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes in der beschlossenen Fassung vom 09.02.2023 ist planreif im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB. 
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der im Urbebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Da der Bestand vorhanden und lediglich aufgestockt werden soll, bestehen keine Bedenken gegen die formal erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.
Im Anwesen werden nach Sanierung und Aufstockung insgesamt drei Wohneinheiten geschaffen. Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag zur Kellererweiterung auf dem Grundstück FlNr. 1218/31 der Gemarkung Fridolfing, Keltenstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße West“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen in zwei Punkten: zum einen werden die Baugrenzen überschritten – der geplante Keller liegt ca. zu 50 % außerhalb -, zum anderen beträgt die GRZ II 0,44 anstatt max. 0,375. Hierfür werden Befreiungen beantragt.
Es ist sicherzustellen, dass der gemäß Bebauungsplan zu pflanzende Einzelbaum bestehen bleibt bzw. gepflanzt wird.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorhaben bzw. zu den beantragten Befreiungen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Kernwegebau und Programm Landwirtschaftliche Straßen und Wege - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Information zum Kernwegebau:
Der Verband für ländliche Entwicklung Oberbayern plant für die Folgejahre im Paket in Fridolfing folgende Ausbaumaßnahmen:
  • GVS St.-Johann-Straße – Eizing – Kumberg, 2. Bauabschnitt von der Kreisstraße TS 28 bis Kumberg (Fr 54);
  • GVS Fridolfing – Klebham (Fr 50);
  • GVS Dietwies – Kelchham (Fr 56);
  • GVS B 20 – Kelchham (Fr 60);
  • GVS Kelchham – Polsing – Nilling (Fr 52).
Hierfür werden derzeit die planerischen Grundlagen erarbeitet. Die Fertigstellung des Bauentwurfes und Freigabe durch das Amt für ländliche Entwicklung ist derzeit für Nov. 2024 geplant, Ausführungsbeginn ab März 2025.
Der Gemeindeanteil beträgt voraussichtlich 33 %, Fördersatz 67 %.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird von der Gemeinde in voller Höhe zu erbringen sein. Wie hoch dieser ist, steht erst nach Erstellung der landschaftsplanerischen Begleitplanung fest.

Information zum Programm Landwirtschaftliche Straßen und Wege (LSW, ELER-Programm):
Im Rahmen des Programmes wurden folgende Hofzufahrten angemeldet:
  • Zufahrt Schifferleiten;
  • Zufahrt Fischenberg.
Das Programm wird voraussichtlich Ende 2023 fortgeführt. Erst danach können die ursprünglich schon einmal gestellten Anträge zu den genannten Hofzufahrten erneut gestellt werden. Ein vorheriger Maßnahmenbeginn wäre förderschädlich. Somit könnten die beiden Straßen frühestens 2024 zur Förderung angemeldet und ausgeführt werden. Der Fördersatz beträgt hier 60 %, Planungskosten werden nicht gefördert.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

9. Straßensanierungsprogramm 2023 Zusammenfassung geplanter Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zusammenfassung geplanter Straßensanierungsmaßnahmen 2023, die aus der Gesamtliste von zu sanierenden Straßen seitens des Bauamtes in Zusammenarbeit mit dem Bauhof ausgewählt wurden:

       Baustellengemeinkosten (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Regie usw…)
       ca. 15.000 €

  1. Teilneubau Gde. Straße B 20 bis zu Fa. Stöckl
       ca. 93.000 €

  1. Teilneubau B 20/ Haslaustraße
       ca. 40.000 €

  1. Sanierung Fuß- und Radwegunterführung (B 20) Untergeisenfelden
       ca. 15.000 €

  1. Änderung Quergefälle wegen Stauwasser bei Anwesen Dietwies 1
       ca. 5.000 €

  1. Teilneubau Forst
       ca. 28.000 €

  1. Bankettsanierung allg. Gemeindestraße
       ca.10.000 €

Gesamtinvestition 206.000 €
        

zum Seitenanfang

9.1. Straßensanierungsprogramm 2023 B 20 bis Fa. Stöckl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Die größtenteils bestehende Betonstraße von der B 20 bis zur Fa. Stöckl ist in einem sehr schlechten Zustand. Es wird vorgeschlagen, die Straße auf ca. 280 m auszubauen, ggf. den Unterbau zu erneuern und eine Asphaltstraße mit einer Breite von 4,50 m neu herzustellen. Der Oberbau sollte entsprechend den erwartenden Belastungen ausgeführt werden. Im Falle der Durchführung wird die Telekom die Freileitung in den Straßenkoffer verlegen. Lt. Kostenschätzung durch das Bauamt ist mit Baukosten von ca. 93.000 € zu rechnen.

Hinweis: Die Bauausführung würde während des Betriebsurlaubes der Fa. Stöckl in der Zeit vom 32-34 KW/ 2023 durchgeführt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße von der B 20 bis zur Fa. Stöckl, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung auf 4,50 m Straßenbreite zu sanieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.2. Straßensanierungsprogramm 2023 B20- Haslaustraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Die bestehende Betonstraße von der B 20 Richtung Kindergarten (Haslaustr.) ist in einem sehr schlechten Zustand. Es wird vorgeschlagen, die Straße auf ca. 50 m zu sanieren und im weiteren Verlauf auf ca. 90 m auszubauen und wenn nötig ggf. den Unterbau zu erneuern. Die neue Asphaltstraße soll 3,50 m breit werden. Der direkte Straßenbereich an der B 20 ist eine Asphaltstraße, welche nur ertüchtigt werden soll und größtenteils wie im Bestand verbleibt. Lt. Kostenschätzung durch das Bauamt ist mit Baukosten von ca. 40.000 € zu rechnen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße von der B 20 Richtung Kindergarten (Haslaustr.), entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung auf 3,50 m Straßenbreite auszubauen bzw. zu sanieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.3. Straßensanierungsprogramm 2023 Fuß- und Radwegunterführung (B 20) Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Der Rad- und Fußweg zur Straßenunterführung durch die B 20 bei Untergeisenfelden befindet sich in einen sehr schlechten Zustand. Nach derzeitiger Kenntnis ist ein Unterbau vorhanden, welches aber noch überprüft werden muss. Geplant ist, nur die Asphalttrag- und Deckschicht in einer Breite von ca. 2,00 m zu erneuern. Sollte sich herausstellen, dass der Unterbau, entgegen der Vermutung, unzureichend ist, muss dieser ebenfalls erneuert werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Zuwege zur Unterführung der B 20 bei Untergeisenfelden, entsprechend dem Vorschlag, zu sanieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.4. Straßensanierungsprogramm 2023 Dietwies 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.4

Sachverhalt

Stehendes Oberflächenwasser bei der Zufahrt zum Anwesen Dietwies 1 führte schon des Öfteren zur Eisbildung im Winter. Dadurch entstand eine zu verhindernde Gefahrenstelle. An der betreffenden Stelle befindet sich ein Dachprofil in der Straße, weshalb das Wasser förmlich eingesperrt wird. Bei einem Gespräch mit dem Grundanlieger wurde angesprochen, dass im Falle der Straßensanierung kein Oberflächenwasser aus dem Privatgrundstück über die öffentliche Straße abfließen darf. Eine zu fordernde Voraussetzung an den Grundanlieger ist, die Herstellung einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, auf Vorschlag der Bauverwaltung, die Gemeindestraße so herzustellen, dass das Quergefälle vom Anwesen Dietwies 1 weggedreht wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.5. Straßensanierungsprogramm 2023 Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.5

Sachverhalt

Die Gemeindestraße im Ortsteil Forst weist in Teilbereichen erhebliche Schäden auf. Ein großes Problem besteht zudem im Abfluss des Oberflächenwasser aus dem oberen Straßenstück. Durch ein vorhandenes großes Quergefälle fließt bei Starkregen Wasser in erheblichen Mengen über eine private Grundstückszufahrt ab. Ein Teil des Oberflächenwasser fließt auch in Längsrichtung der bestehenden Straße ab, wodurch es am Straßenende vermehrt zu Ausspülungen kommt. Betroffen von den Ausspülungen ist ein Hinterlieger, bei dem die derzeit asphaltierte Straße nicht bis zur Grundstückszufahrt reicht. Vorgeschlagen wird, die vorhandene bestehende Asphaltschicht auf ca. 40 m abzutragen, ggf. Unterbau herzustellen und eine um ca. 20 m verlängerte Asphaltstraße mit einer Breite von 3,00- 3,50 m herzustellen. Lt. Kostenschätzung durch das Bauamt ist mit Baukosten von ca. 28.000 € zu rechnen.
Der Überbau des gemeindlichen Straßengrundstückes soll nach Durchführung der Maßnahme durch Vermessung bereinigt werden, soweit hierdurch keine Einschränkungen für die Straßenführung gegeben sind; ansonsten ist der Überbau lediglich zu dulden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, ein Teilstück der Straße im Ortsteil Forst, gemäß Vorschlag der Bauverwaltung auf einer Länge von ca. 60 m und einer Breite von 3,00- 3,50 m neu herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.6. Straßensanierungsprogramm 2023 Bankettsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 9.6

Sachverhalt

Verteilt auf das Gemeindebiet sollten an verschiedenen Straßenabschnitten Kiesbankette ertüchtigt werden. Besonders betroffen ist dabei die GVS Fridolfing- Kirchanschöring. Es wird dazu vorgeschlagen, die Arbeiten im Zuge des Straßensanierungsprogramm 2023 mit auszuschreiben.
Lt. Bauverwaltung ist hierfür mit Kosten von 10.000 € zu rechnen. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, allgemeine Bankettsanierungen gemäß Vorschlag durch die Bauverwaltung zusammen mit dem Straßensanierungsprogramm 2023 mit auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.03.2023 ö 10

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 19.04.2023 12:12 Uhr