Datum: 09.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 21:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2023
3 Verabschiedung der Familienbeauftragten Heidrun Valerius
4 Gemeindewiese - Vorstellung der Ausführungsplanung für die Freianlagen
5 Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026
5.1 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
5.2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2023
5.3 Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
6 Zustimmung der Gemeinde zur Verschmelzung Chiemgau GmbH mit Chiemgau Tourismus e.V. und Satzungsänderung Chiemgau GmbH
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 1
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 09.02.2023 zu genehmigen ist.  

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 09.02.2023 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Verabschiedung der Familienbeauftragten Heidrun Valerius

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Nach zwölf Jahren Ehrenamt als Familienbeauftragte beendet die Gemeinderätin Heidrun Valerius ihre Tätigkeit zum 01.03.2023. Als Bindeglied zwischen den Familien und der Gemeinde half sie den Fridolfinger Familien bei den verschiedensten Problemen, vermittelte bei Bedarf an Fachstellen und organisierte Kurse und Vorträge zu familienrelevanten Themen, baute die Babysitterbörse auf und beteiligte sich u. a. mit dem Himmelspostamt am jährlichen Fridolfinger Advent.

Der Bürgermeister, der Gemeinderat und die ganze Gemeinde Fridolfing danken Frau Valerius für die jahrelange, hervorragende Ausübung ihres Ehrenamts als Familienbeauftragte ganz herzlich. 

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4. Gemeindewiese - Vorstellung der Ausführungsplanung für die Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Dieser TOP muss von der TO abgesetzt und verschoben werden.

Begründung:
  • Die notwendigen Feinabstimmungen mit Entwurfs- und Fachplanung konnten nicht abschließend und fristgerecht erfolgen,
  • das kurzfristig vorgelegte Bodengutachten muss noch ausgewertet und in die Planung eingearbeitet werden,
  • die Kostenberechnung konnte daher noch nicht fertiggestellt werden.

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5. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2023 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen. 

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 22. November 2022 und 24. Januar 2023 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2023 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt nach intensiver Diskussion die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis. 

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2023 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.970.800,00 € eingeplant werden konnte. 

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 16,95 Mio. € ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 12.557.300,00 € vorgesehen.

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5.1. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.

Beschluss

Den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5.2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsplanungen ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1
       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt 
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        29.332.900,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        16.952.700,00
       ab.


§ 2
       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht festgesetzt.


§ 3
       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 


       
§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H. 
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


§ 5
       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.



§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.3. Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar. 

Für das Jahr 2022 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 60.510,00 € ausgewiesen, für das Jahr 2023 ist eine Rückführung der bereits erfolgten Gewinne von 107.445,00 € geplant. Für das Wirtschaftsjahr 2022 ist die Gewährung von Investitionszuschüssen an den erweiterten Regiebetrieb in Höhe von 2.199.981,00 € vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2022 bis 2026 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Im Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasser wurde vereinbarungsgemäß ein fortlaufender Etat für die Sanierung der bestehenden Abwassereinrichtungen aufgenommen. 

Beschluss

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Zustimmung der Gemeinde zur Verschmelzung Chiemgau GmbH mit Chiemgau Tourismus e.V. und Satzungsänderung Chiemgau GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass der Zusammenschluss zwischen dem Chiemgau Tourismus e.V. und der Chiemgau GmbH sicherstellt, dass die Fachbereiche Tourismus und Wirtschaftsförderung auch in Zukunft dynamisch und effizient tätig sein können. Der Zusammenschluss ermöglicht einen neuen Rahmen, in dem ein noch engerer Austausch stattfindet und die beiden Partner vom Knowhow und den Ressourcen des Anderen profitieren. Der Bereich Tourismus behält seine eigenständige Stellung und agiert in seinem Geschäftsfeld autonom. Die künftige Satzung der Chiemgau GmbH verankert seine eigenständige Struktur, Aufgaben und Prozesse. Das äußert sich zudem dadurch, dass der Leiter des Bereichs Tourismus auch Geschäftsführer der Gesellschaft sein kann. Die Finanzierung des Tourismus gestaltet sich wie bisher. 

Das Beratungsangebot für Touristikbetriebe sowie projektbezogene Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung und dem Tourismus wird intensiviert und ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Tourismus schnellen, unkomplizierten Zugang zu den Netzwerken seines neuen Partners, profitiert von gemeinsamen Ressourcen sowohl im Bereich Personal als auch Equipment und erhält professionelle Verstärkung in der Generierung von Fördermitteln. Die Wirtschaftsförderung profitiert von spezialisiertem Knowhow im Marketing. 

Zudem stärkt die zukünftige Zusammenarbeit von Tourismus und Wirtschaft den Chiemgau als Marke und erhöht seine Sichtbarkeit – online, in Präsenz, in Printprodukten und auf Messen. Die gesamte Region wird als lebenswert und wirtschaftsstark präsentiert. Diese besondere Verbindung zieht immer stärker Fachkräfte aus verschiedensten Regionen an und sorgt für Stabilität in der regionalen Wirtschaft. 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH am 21.07.2022 wurde der Grundsatzbeschluss über die Zusammenführung des Chiemgau Tourismus e.V. mit der Chiemgau GmbH zum 01.01.2023 gefasst.

Beschluss

1. Die Gemeinde Fridolfing stimmt der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu. Der übertragende Verein überträgt damit sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff i.V.m. 99 ff UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Als Gegenleistung sollen keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt werden. Auf die Gewährung von neuen Anteilen an der GmbH und einer Kapitalerhöhung bei der GmbH wird verzichtet. Der Verschmelzungsstichtag wird gemäß steuerlichen Kriterien auf den Jahreswechsel 2022/ 2023 festgelegt. 

2. Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. 

3. Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird zugestimmt. 

4. Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts wird zugestimmt. 

5. Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt. 

6. Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30 UmwG wird verzichtet. 

7. Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.  

8. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu verzichten. 

9. Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird ebenfalls zugestimmt. 

10. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in der gemeinsamen Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Gemeinde entsprechend zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 7

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 31.03.2023 12:16 Uhr