Datum: 30.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 22:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2023
2 Gemeindewiese - Erweiterung / Sanierung der Aussegnungshalle - Vorstellung der Entwürfe mit Material- und Farbkonzept und der Kostenberechnung
3 Gemeindewiese - Sanierung der öffentlichen WC-Anlage - Entscheidung zur Variante, Materialkonzept, Kostenberechnung
4 Bauleitplanung - Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing, an der Watzmannstraße - Satzungsbeschluss
4.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
4.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung
4.2.1 Landratsamt Traunstein, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 22.12.2022
4.2.2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Schr. v. 02.01.2023
4.2.3 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 13.12.2022
4.2.4 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023
4.2.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 01.12.2022
4.2.6 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 05.01.2023
4.2.7 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 08.12.2022
4.3 Beschluss Bauleitplanung - Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Fridolfing, Zwiesel-/St.Johann-Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing, an der Watzmannstraße - Satzungsbeschluss
5 Archivverbund Landkreis Traunstein - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde zum Archivverbund
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 09.03.2023 zu genehmigen ist. 

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 09.03.2023 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Gemeindewiese - Erweiterung / Sanierung der Aussegnungshalle - Vorstellung der Entwürfe mit Material- und Farbkonzept und der Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind Herr Arch. Lechner und Frau Holland vom Büro Lechner + Lechner erschienen.

Weiterhin sind von Seiten der Kirchenverwaltung Frau Schupfner, Herr Stadler und Herr Dandl anwesend.

Auf den Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2022 (Vorstellung des Vorentwurfes mit Kenntnisnahme über die geschätzten Kosten für Aussegnungshalle und öffentiche WC-Anlage) wird vollinhaltlich Bezug genommen.

Nach der Begrüßung durch den 1. Bürgermeister erläutert H. Lechner anhand der Präsentation vom 30.03.2023 die Entwurfsplanung mit ausgearbeitetem Materialkonzept. Folgende wesentlichen Punkte daraus werden kurz thematisiert:
  • Die Größe des Verabschiedungsraumes für die Trauergemeinde wird nahezu verdoppelt;
  • Es soll ein heller, freundlicher Verabschiedungsraum geschaffen werden;
  • Die Einbringung der Särge erfolgt künftig von der Gemeindewiese her;
  • Für den Boden wird Untersberger Marmor auch aufgrund der Regionalität vorgeschlagen;
  • Die Fenster, Türen und Möbelstücke sollten in einheitlichem Holz ausgeführt werden; hier wird Eiche vorgeschlagen.
  • Die Wände könnten in Altweiß gehalten werden;
  • Die Gläser der Fenster könnten künstlerisch gestaltet werden – hierzu werden mehrere Varianten unterbreitet.

  • Durch den Gemeinderat werden die Materialvorschläge begrüßt. Lediglich bzgl. der gestalteten Fenster wurde Zurückhaltung empfohlen. Man könne sich allenfalls die beiden Fenster zu den Arkaden hin mit zurückhaltender Gestaltung vorstellen. 
  • Gestaltete Fenster in den beiden Aufbahrungsräumen seien in Ordnung. Vertikale Wandöffnungen scheiden hier aber aus. Die Ausführung der gekühlten Katafalke mit Holz- oder Glasabdeckung bleibt noch offen.
  • Des weiteren sollen Sitzgelegenheiten angeschafft werden von denen manche mit einer Lehne versehen sein sollen. 

In Vertretung für die Kirchenverwaltung stimmt Frau Stilla Schupfner dem Materialkonzept ebenso zu. Die Glasgestaltung im Bereich des Verabschiedungsraumes sieht man analog wie der Gemeinderat.

H. Lechner wird durch den Gemeinderat abschließend beauftragt, mit den Denkmalbehörden nochmals über die Entfernung der Treppe zum DG zu sprechen und i. Ü. den endgültigen Entwurf und die Kostenberechnung auf Basis der heutigen Vorstellung zur abschließenden Beschlussfassung baldmöglich vorzulegen.

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3. Gemeindewiese - Sanierung der öffentlichen WC-Anlage - Entscheidung zur Variante, Materialkonzept, Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind Herr Arch. Lechner und Frau Holland vom Büro Lechner + Lechner erschienen.

Auf den Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2022 (Vorstellung des Vorentwurfes mit Kenntnisnahme über die geschätzten Kosten für Aussegnungshalle und öffentiche WC-Anlage) wird vollinhaltlich Bezug genommen.

H. Lechner erläutert anhand der Präsentation vom 30.03.2023 die auftragsgemäß ausgearbeitete weitere Variante für die öffentliche WC-Anlage (3 Räume mit 3 Zugängen).

Durch den 1. Bürgermeister wird die Einraumlösung gemäß Variante 1 klar favorisiert, da hier der künftige Unterhalt am geringsten sei und die „Verschachtelungen“ entfallen. Schon aufgrund der Anzahl der sanitären Gegenstände mit Zu- und Ableitungen sollte davon auszugehen sein, dass dies auch die günstigste Lösung ist. Während der üblichen Geschäftszeiten sowie bei größeren Anlässen seien die WC-Anlagen in der Gemeindewiese und ggf. zusätzliche mobile Anlagen mit nutzbar; für den übrigen Bedarf reicht die Einraumlösung.
Nach kurzer Diskussion fällt der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Es soll die Einraumlösung gemäß Variante 1 zur Ausführung kommen. Herr Lechner wird beauftragt, auf dieser Basis baldmöglich das Materialkonzept und die Kostenberechnung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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4. Bauleitplanung - Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing, an der Watzmannstraße - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße“ in der Fassung vom 09.11.2022 wurde einschl. Begründung in der Zeit vom 05.12.2022 bis zum 05.01.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 22/2022 vom 25.11.2022 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren während der Auslegung an den digitalen Anschlagtafeln im Gemeindegebiet und auf der gemeindlichen Homepage einsehbar.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Während der Auslegung sind keine Äußerungen oder Stellungnahmen eingegangen.

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4.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Bayernwerk Netz GmbH;
  • Deutsche Telekom;

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Landratsamt Traunstein, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 22.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.1

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Darin wird aus Denkmalsicht grundsätzlich ein weiterer Baukörper wie bereits durch ein Phantomgerüst aufgezeigt für vertretbar gehalten. Dies jedoch nur bei entsprechend abgestimmter Gestaltung für den neuen Baukörper. Dazu sind detaillierte Anforderungen mit entsprechender Begründung formuliert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die wesentlichen Anforderungen für einen zusätzlichen Hauptbaukörper auf FlNr. 455/1 wurden im Vorfeld intensiv mit Unterer Denkmalschutzbehörde und Unterer Bauaufsichtsbehörde diskutiert. Die in der Stellungnahme genannten gestalterischen Anforderungen sind aus Sicht der Verwaltung notwendig, um der örtlichen Situation im Umfeld der St.-Johann-Kirche gerecht zu werden. Ein „klassisches Siedlungshaus“ wäre hier verfehlt. Dem Antragsteller waren mögliche Anforderungen im Vorfeld bekannt. Daher wird vorgeschlagen, die im Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen zur Gestaltung anzupassen und die Anforderungen zu übernehmen; auf Bestimmtheit muss allerdings geachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Die einzelnen gestalterischen Festsetzungen sollen entsprechend angepasst werden. Auf Bestimmtheit ist zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Schr. v. 02.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.2

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird explizit auf die Anforderungen aus der Bodendenkmalpflege hingewiesen, z. B. die Meldepflichten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich um gesetzlich geltende Anforderungen, die üblicherweise nicht durch Festsetzung oder als Hinweis nochmals aufzunehmen sind, da sie ohnehin zu beachten sind. Aufgrund der Nähe zum Einzeldenkmal und zur Verdeutlichung sollte ein einfach formulierter Hinweis in den Entwurf aufgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und einen zusätzlichen Hinweis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.3. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.3

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass aufgrund der Nähe zu der unter Denkmalschutz stehenden Kirche der Gestaltung und Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild besonderes Gewicht zukommt. Bei entspr. Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden stünden Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden ist erfolgt. Die Feststellung, dass Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen, wird zur Kenntnis genommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es sind keine Änderungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.4. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.4

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Demnach wird ein zusätzliches Gebäude für möglich erachtet, sofern hohe Ansprüche an die Gestaltung gestellt werden, um den Belangen der Denkmalpflege gerecht zu werden. Ein Garagengebäude solle planerisch fixiert werden, außerdem wird von einer verputzten Lochfassade abgeraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Um den gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, wird empfohlen, für den Hauptbaukörper eine vollständige, senkrechte naturbelassene Holzschalung anstatt der Lochfassade vorzusehen. Da es sich um eine Satzung nach § 34 BauGB handelt und um flexibel zu bleiben wird allerdings die Fixierung eines Garagengebäudes nicht empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 01.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.5

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird darum gebeten, Duldungspflichten zu landwirtschaftlichen Beeinträchtigungen aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis kann zur Verdeutlichung aufgenommen werden, obwohl er keine rechtliche Relevanz besitzt; es gelten die gesetzlichen Anforderungen des Immissionsschutzes.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Hinweis in den Entwurf aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.6. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 05.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.6

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden Hinweise zu den Themen Starkniederschläge, Abwasserentsorgung und Altlastenverdachtsflächen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Satzungsentwurf ist unter den Hinweisen durch Text auf die Thematik des wild abfließenden Niederschlagswassers eingegangen. Die getroffenen Regelungen erscheinen an dieser Stelle ausreichend für den Schutz von Sach- und Vermögenswerten. Der Bauherr ist aufgrund der Hinweise und der Regelungen des WHG verantwortlich für die sichere Umsetzung.
Die abwassertechnische Erschließung ist durch den bereits bestehenden Hausanschluss des Grundstückes gesichert; die Leistungsfähigkeit ist gegeben.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es sind keine Änderungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.2.7. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 08.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.7

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Erfordernis einer neuen Trinkwasserleitung hingewiesen. Straßenaufbrüche sollen abgestimmt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flnr. 456/T soll nicht bebaut werden. Durch die Achengruppe ist die Notwendigkeit eines eigenen Anschlusses bei einer Bauausführung zu prüfen; hins. Kanalanschluss siehe oben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es sind keine Änderungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4.3. Beschluss Bauleitplanung - Erweiterung der Ortsabrundungssatzung "Fridolfing, Zwiesel-/St.Johann-Straße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing, an der Watzmannstraße - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße“ nach Anpassung gemäß der Einzelbeschlüsse als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Archivverbund Landkreis Traunstein - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde zum Archivverbund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Chiemgau GmbH ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft des Landkreises Traunstein sowie aller Kommunen des Landkreises als Gesellschafter mit einer Bereichsparte „Kommunale Dienstleistungen“ und kann als Trägergesellschaft für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit eine Win-win-Situation schaffen. 

Es gehört zum Aufgabenkatalog jeder kommunalen Körperschaft, für ihren Geschäftsgang zu sorgen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen (Art. 56 Abs. 2 GO). Die Städte, Märkte und Gemeinden sind dabei verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen. Die digitale Langzeitarchivierung stellt derzeit die Verantwortlichen vor zusätzliche Herausforderungen. Entsprechendes gilt auch für die übrigen kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Die Bestellung einer eigenen professionellen Archivfachkraft für jede Kommune ist unwirtschaftlich und die Akquise einer geeigneten Fachkraft für nur wenige Wochenstunden nicht zu erreichen. In den Bereichen Planung, Steuerung und Kontrolle der Archivierung der Auftraggeber kann aber eine gemeinsame Archivfachkraft wertvolle Unterstützungsarbeit leisten und so z.B. bei der Datenablage beratend auf eine langfristige wie nachhaltige Daten- und Archivstruktur bei den beteiligten Kommunen hinwirken. Daher soll künftig eine gemeinsame Archivfachkraft die Kommunen bei der Erfüllung ihrer archivbezogenen Pflichtaufgaben unterstützen und beraten. Darüber hinaus soll es regelmäßige Schulungsangebote für die Archivverantwortlichen geben.  Dies soll in Form einer interkommunalen Projektierung zwischen der Chiemgau GmbH und den interessierten Kommunen als Verbundpartnern geschehen.

Bisher haben 23 Kommunen aus dem Landkreis ihr grundsätzliches Interesse am Aufbau eines Archivverbundes mit der Chiemgau GmbH bekundet. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine vertragliche Vereinbarung über den Einsatz einer Fachkraft Archivierung zwischen der Chiemgau GmbH und den beteiligten Kommunen. In der Vereinbarung werden insbesondere die beiderseitigen Leistungen beim Einsatz der Fachkraft definiert und die Vergütung geregelt. Um die regelmäßigen Fortbildungsangebote und allgemein zu tragenden Arbeitskosten abzudecken, soll ein Viertel der anfallenden Kosten als Grundpauschale von allen beteiligten Kommunen erhoben werden. Die restliche Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden beim jeweiligen Auftraggeber. 

Im Rahmen einer Besprechung am 27.02.2023 wurde ein erste Kostenschätzung genannt, demnach würde sich der Anteil für die Gemeinde voraussichtlich wie folgt darstellen.

  • Jährliche Grundpauschale                900,00 € bis 1.300,00 € netto
  • Stundenaufwand                         50,00 € bis 52,00 € netto

Die Chiemgau GmbH hat die Möglichkeit einer Förderung durch die Regierung von Oberbayern im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit geprüft, eine Anschubfinanzierung wurde in Aussicht gestellt. Der Förderantrag muss vor einer Vertragsunterzeichnung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Hierzu sind Grundsatzbeschlüsse der beteiligten Kommunen erforderlich. Diese sollen bis Ende Mai in den Kommunen gefasst werden. Parallel hierzu wird die zu besetzende Stelle ausgeschrieben. Die Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung mit den Kommunen soll in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH am 20. Juni 2023 stattfinden. Projektbeginn ist mit der Anstellung einer Fachkraft bei der Chiemgau GmbH.

Ein Zusammenschluss unter dem Dach der Chiemgau GmbH ist aus wirtschaftlicher und personeller Sicht sinnvoll. Wir sollten daher den Grundsatzbeschluss fassen, dass sich die Gemeinde/der Markt/die Stadt an der Archivkooperation mit der Chiemgau GmbH beteiligen wird.

Beschluss

1. Die Gemeinde Fridolfing stimmt dem geplanten Beitritt zum Archivverbund Landkreis Traunstein zu.

2. Dem Vertragsentwurf „Vereinbarung über den Einsatz einer Fachkraft Archivierung“ in der Fassung vom 06.02.2023 wird zugestimmt.

3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Vertragsentwurf zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von dem aktuell vorliegenden Schriftstück Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Vereinbarung nicht tangieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 6

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 02.05.2023 11:46 Uhr