Datum: 09.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.04.2023 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Aufstockung des best. Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels zur Schaffung einer 2. Wohneinheit, Erweiterung der best. Garage und Drehung der Firstrichtung, FlNr. 3516/4. Gmkg. Fridolfing, Anwesen Rehanger 10
3 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.04.2023 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 18.04.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 18.04.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Aufstockung des best. Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels zur Schaffung einer 2. Wohneinheit, Erweiterung der best. Garage und Drehung der Firstrichtung, FlNr. 3516/4. Gmkg. Fridolfing, Anwesen Rehanger 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing-Rehanger“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Diese werden durch die Garage, den nordseitigen Vorbau und den Quergiebel überschritten. Dafür sind Befreiungen beantragt. Den Befreiungen könnte gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden.
I. Ü. ist die Aufstockung aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes zulässig.
Die Abstandsflächen der Garage sind durch Abstandsflächenübernahmeerklärung gesichert.
Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den nötigen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 15.06.2023 08:46 Uhr