Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023 (öffentlicher teil)
2 Bauantrag zur barrierefreien Wohnhauserweiterung im EG durch einen Anbau mit Außenbewegungsbereich, FlNr. 2131, Gemarkung Fridolfing, Haag 2
3 Bauantrag zur Erweiterung der best. Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 968, Gemarkung Pietling, Bergstraße 23
4 Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer landw. Traktorgarage, FlNr. 3024, Gmkg. Fridolfing, Stief 1a
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
5.1 Warnbaken in Pietling, Bergstraße - Durchlass GVS Pirach - Geländer Einmündung Nillinger Straße
5.2 Mayerhofen - beschädigtes Bushäuschen
5.3 GVW Gierling - Enhub

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023 (öffentlicher teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 13.06.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur barrierefreien Wohnhauserweiterung im EG durch einen Anbau mit Außenbewegungsbereich, FlNr. 2131, Gemarkung Fridolfing, Haag 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB außenbereichsverträglich und zulässig (Erweiterung eines Wohngebäudes). Die Nutzung durch den Eigentümer ist gegeben. Der barrierefreie eingeschossige Anbau ist der Schwerbehinderung eines Familienmitgliedes geschuldet. Es wird keine eigenständige Wohnung geschaffen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Erweiterung der best. Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 968, Gemarkung Pietling, Bergstraße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gem. § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neubau einer landw. Traktorgarage, FlNr. 3024, Gmkg. Fridolfing, Stief 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich gem. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.07.2022 um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb im Sinne der §§ 201 und 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Entsprechend ist das Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da dem Betrieb dienend.
Auf das angrenzende Baudenkmal (Kapelle) wird hingewiesen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö 5
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5.1. Warnbaken in Pietling, Bergstraße - Durchlass GVS Pirach - Geländer Einmündung Nillinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö 5.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Franz Jäger erkundigt sich, warum an der Bergstraße in Pietling schon seit längerer Zeit Warnbaken aufgestellt sind (Grund?). Weiter regt er an, den Durchlass im Zuge der GVS Pietling – Pirach (ca. 100 m nach Ortsausgang Pietling) zu überprüfen; hier scheint die Standfestigkeit beeinträchtigt und es bilde sich in der Straße bereits eine Senke. Schließlich fragt er noch nach, wann das fehlende Geländer im Bereich der Einmündung der Nillinger Straße in die Hauptstraße in Pietling wieder Instand gesetzt bzw. aufgestellt wird.

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5.2. Mayerhofen - beschädigtes Bushäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö 5.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Alois Reiter fragt nach, wann das Bushäuschen in Mayerhofen, das aufgrund eines Unfalles beschädigt und entfernt wurde, wieder aufgestellt werden kann. 
Da in Mayerhofen auch im neuen Schuljahr 23/24 Kinder zu befördern sind und nach Rücksprache beim Bauhof wird das neue Häuschen zum Schuljahresbeginn im September 23 wieder aufgestellt sein.

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5.3. GVW Gierling - Enhub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 04.07.2023 ö 5.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Werner Schulzke weist auf Wurzeleinwuchs in die Fahrbahn im Bereich der GVS Gieling – Enhub auf Höhe vor der Bahnunterführung hin; das könnte ev. die Verkehrssicherheit für Radfahrer beeinträchtigen. Durch die Verwaltung wird veranlasst, dass die Stelle kontrolliert und ggf. Verkehrssicherungsmaßnahmen ergriffen werden.

Datenstand vom 26.09.2023 09:54 Uhr