Datum: 13.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:29 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2023
2 Neubau eines Fußgängerstegs über die Götzinger Ache bei Umundum - Vorstellung der Planung und Kostenfreigabe
3 20. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing-Nord - Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
3.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
3.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung
3.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 15.02.2023
3.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schr. vom 14.02.2023
3.2.3 Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.02.2023, E-Mail vom 26.04.2023
3.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 16.02.2023
3.2.5 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2023
3.2.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Schreiben vom 12.01.2023
3.3 20. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing-Nord - Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 22.06.2023 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 22.06.2023 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Fußgängerstegs über die Götzinger Ache bei Umundum - Vorstellung der Planung und Kostenfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Döpper von der BG Trauntal GmbH, Ruhpolding, anwesend und erläutert die geplante Maßnahme.

Bei der Bauwerkshauptuntersuchung 2021 am Fußgängersteg in Umundum wurde festgestellt, dass der Bauwerkszustand lediglich noch „befriedigend“, jedoch die Verkehrssicherheit als gerade noch gegeben, bewertet wurde und ein baldiges Sanierungskonzept anzustreben sei. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerkshauptuntersuchung wurden zur Vermeidung von weiteren Schäden, Sicherungsmaßnahmen am Fundament für 5.258 € brutto durchgeführt, was bei einem Neubau auch verbleibt und nicht zurückgebaut werden muss. Zudem wurde der Holzbohlenbelag durch den Bauhof erneuert. Die Brücke stammt aus dem Jahr 1968 und wurde damals ohne Statik und Planung gebaut. Die Widerlager der Brücke sind unterspült und bedürfen einer dringenden Schutzmaßnahme gegen weiteres Unterspülen, um die Standsicherheit nicht weiter zu gefährden. 

Nach dem Konzeptvorschlag durch das Ing. Büro BG Trauntal aus Ruhpolding sollen beidseitig die Widerlager unterbaut und mit einem Kolkschutz aus Wasserbausteinen versehen werden. Es wäre weiter geplant, zwei neue Brückenauflager auf den bestehenden Widerlagern zu errichten, um nicht in die bestehende Bachsohle eingreifen zu müssen. Des Weiteren soll der Überbau wegen fehlender Statik, welche auch durch die Bauweise mit Bahnschienen nicht nachweisbar ist, abgebaut und durch einen neuen Überbau aus einer Stahl- Holzkonstruktion ersetzt werden. Die nutzbare Breite beträgt 1,20 m, Geländerhöhe für Fußgänger 1,10 m.

Nach aktueller Kostenschätzung vom 06.07.2023 ist mit Brutto-Baukosten von 82.110 € für den Brückenneubau und mit 17.850 € an Nebenkosten für Planung und Statik zu rechnen. Ein Wasserrechtsverfahren ist aller Voraussicht nach noch nötig.
Eine Bauausführung wäre nach derzeitigem Stand 2023 noch möglich, hängt aber von nötigen Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. 

Die Wegeanbindungen sind zwar nicht abgemarkt, aber öffentlich gewidmet bzw. im Rahmen der Flurbereinigung als öff. Wege bestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und die veranschlagten Kosten zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahme wie in der Entwurfsplanung vom 23.05.2023 dargestellt durchzuführen. Sollte das WWA einen noch größeren Freibord (bisher geplant 0,50 m ab HQ 100) verlangen, sodass sich dadurch im Bereich der Wegeanbindungen noch bauliche Änderungen verbunden mit Mehrkosten ergäben, so wird auch hierzu die Zustimmung gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Planung eine beschränkte Ausschreibung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. 20. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing-Nord - Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.09.2022 die „20. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ beschlossen. Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 05.01.2023 ist inklusive Begründung in der Zeit vom 18.01.2023 bis zum 20.02.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 1/2023 vom 11.01.2023 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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3.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen folgende Stellungnahmen ein:

Schreiben eines Bürgers vom 26.01.2023

Das der Gemeinde durch das LRA TS übermittelte Schreiben vom 26.01.2023 (Anlage) wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen
Die Stellungnahme wendet sich gegen die Durchführung der Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Da die überplante Fläche größer als 20.000 m² sei, sei ein Regelverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 


Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Wahl des Änderungsverfahrens gem. § 13 a BauGB ist hinsichtlich der Flächenberechnung nicht der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausschlaggebend, sondern gem. § 13 a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zwar eine Fläche von rund 33.400 m², bei der vorliegenden GRZ von 0,4 liegt die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 BauNVO jedoch nur bei ca. 13.360 m². Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes ist somit zulässig und nicht zu beanstanden.

Beschluss

Die Wahl des Verfahrens ist zulässig und nicht zu beanstanden. Aufgrund der Stellungnahme des Hr. Berthold ergibt sich kein Handlungsbedarf im Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:

  • Zweckverband der Achengruppe, Kirchanschöring
  • Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing
  • Deutsche Telekom
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht und Bodenschutz
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 - Naturschutz
  • RPV Südostoberbayern

Folgende Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen:

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3.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 15.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Regierung befürwortet die Planung im Sinne der raumordnerischen Erfordernisse der Innen- vor Außenentwicklung sowie zum Flächensparen. Es wird darum gebeten, die Planung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, um den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (Randlage) gerecht zu werden. Außerdem liege das Gebiet in einem wassersensiblen Bereich. Die Belange des Hochwasserschutzes sollen mit dem WWA Traunstein abgeklärt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die genannten Fachbehörden waren am Verfahren beteiligt. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich nicht geäußert, i. Ü. haben die Fachbehörden grundsätzlich zugestimmt. Auf die folgenden Nrn. 2 und 4 wird ergänzend verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis. Es sind keine Anpassungen oder Änderungen des Entwurfes erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schr. vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben vom 14.02.2023 wird zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, Baugrenzen im südwestlichen Bereich im Übergang zur freien Landschaft zurückzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ wurden im Bereich des Grundstücks FlNr. 1274 bereits größere Grünflächen (Obstanger) im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches festgesetzt. Diese Flächen sind auch vorhanden. Eine Rücknahme wird daher als nicht notwendig angesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Ansicht der Verwaltung, dass mit der Ausweisung von Grünflächen südwestlich des Plangebietes im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes der Übergang zur Landschaft ausreichend gewürdigt wurde, wird gefolgt. Aufgrund der Stellungnahme wird somit kein Handlungsbedarf im Verfahren gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.3. Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.02.2023, E-Mail vom 26.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben vom 09.02.2023 wird zur Kenntnis genommen. Da die Baugrenzen ausgeweitet würden und dies in die Genehmigungssituation der Fa. Otto Chemie eingreifen könnte, wird die Einholung eines schalltechnischen Gutachtens empfohlen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Entwürfe wurden aufgrund der Problematik dahingehend angepasst, dass die Baugrenzen nicht näher an die bestehenden Gewerbenutzungen heranrücken. Auf dieser Grundlage wurde gutachterlich festgestellt, dass durch die geplante Änderung der Baugrenzen auch die gemäß der vorhandenen rechtskräftigen Bauleitplanung auf den Gewerbeflächen zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht beschränkt werden. Die Schallschutzziele im Städtebau auf der Ebene der Bauleitplanung seien somit ohne zusätzliche Festsetzungen zum Schallschutz als gewahrt anzusehen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat das Ergebnis mit Mail vom 26.04.2023 (Anlage) bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 16.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben vom 16.02.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Das Amt weist in allgemeiner Form auf die Punkte Grundwasser, Gefahren durch Starkniederschläge und Oberflächengewässer, Anforderungen an die Abwasserentsorgung und Altlasten hin.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan enthält bereits Hinweise auf die genannten Gefahren und auf das Verbot von Geländeveränderungen, wenn dadurch wild abfließendes Wasser aufgestaut oder schädlich umgelenkt würde. Das Plangebiet liegt außerhalb einer Gefahrenfläche HQ100 der Götzinger Ache; vom regulierten Obermühlbach sind keine Überschwemmungen zu erwarten. Der Geltungsbereich der Änderung greift nicht in die Böschungsbereiche der Götzinger Ache oder des Obermühlbaches ein, dies sollte ggf. noch in der Begründung ergänzend festgehalten werden. Die Abwasserentsorgung ist – auch hinsichtlich der Kapazitäten – gesichert. Bodenauffälligkeiten sind ohnehin gesetzlich zu melden. 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannte Ergänzung in der Begründung vornehmen zu lassen. Ansonsten ergibt sich kein Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf zur Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben vom 13.01.2023 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben, die Stellungnahme enthält aber Hinweise zu evtl. vorhandenen Bodendenkmälern sowie zur denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht gem. § 7 BayDSchG für jegliche Bodeneingriffe im Bereich des Baugebietes. Es wird angeregt, entsprechende Hinweise in Satzung und Begründung aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis ist bereits in der Satzung enthalten. Ergänzend können noch klarstellende Ausführungen, wie sie in der Stellungnahme enthalten sind, in die Begründung übernommen werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende ergänzende Ausführungen in die Begründung einfügen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Schreiben vom 12.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben vom 12.01.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Einwände gegen die Planung werden nicht erhoben. Es wird aber empfohlen, einen Hinweis zur Duldungspflicht landwirtschaftlicher Emissionen aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der gewünschte Hinweis ist zwar rechtlich nicht bindend, kann jedoch dennoch zur Verdeutlichung aufgenommen werden.

Beschluss

Der Stellungnahme wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Hinweis auf mögliche Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren Duldungspflicht in die Planung einfügen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. 20. Änderung des Bebauungsplanes Fridolfing-Nord - Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 3.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der o.g. Ergänzungen die vorliegende 20. Änderung des Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2023 ö 4

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 27.09.2023 09:13 Uhr