Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2023 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 5
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 3
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Bushäuschen Stefan-Glonner-Str.

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2023 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 04.07.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 04.07.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße“ in der Fassung vom 30.03.2023. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen der Satzung und im Übrigen nach § 34 BauGB. Hinsichtlich des nordseitig geplanten Pultdaches sind Abweichungen von der Satzung zu verzeichnen (Pultdach, DN 16°). Es bestehen keine Bedenken, den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen.
Die geplante Höhenlage ist planerisch nicht prüfbar. Es wird daher vorgeschlagen, die Höhenlage nach Abbruch des Bestandsgebäudes abzustecken und gemeinsam mit dem LRA abzunehmen.
Die Fassadengestaltung ist unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe zur St. Johann Kirche abschließend durch die Denkmalbehörde/Untere Bauaufsichtsbehörde zu bewerten.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Der Abweichung bzgl. des Pultdaches wird zugestimmt. Die Höhenlage soll zusammen mit der Genehmigungsbehörde vor Ort abgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 455/1 der Gemarkung Fridolfing, Watzmannstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungs-satzung „Fridolfing, Zwiesel-/St. Johann-Straße“ in der Fassung vom 30.03.2023. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen der Satzung und im Übrigen nach § 34 BauGB. Hinsichtlich des nordseitig geplanten Pultdaches sind Abweichungen von der Satzung zu verzeichnen (Pultdach, DN 12°). Es bestehen keine Bedenken, den Abweichungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog zuzustimmen.
Die geplante Höhenlage weicht von den Festsetzungen der Satzung ab. Es wird daher vorgeschlagen, die Höhenlage abzustecken und gemeinsam mit dem LRA abzunehmen.
Die Fassadengestaltung wurde unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe zur St. Johann Kirche bereits abgestimmt.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Der Abweichung bzgl. des Pultdaches wird zugestimmt. Die Höhenlage soll zusammen mit der Genehmigungsbehörde vor Ort abgenommen werden (Befreiung ggf. eingeschlossen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 4
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4.1. Bushäuschen Stefan-Glonner-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 27.07.2023 ö 4.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Anneliese Kiermaier erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. eines neuen Bushäuschens in der Stefan-Glonner-Straße in Fahrtrichtung Süd. 
Durch den 1. Bürgermeister wird dazu berichtet, dass diesbezüglich Gespräche mit der Grundstückseigentümerin geführt worden seien und man sich wohl einigen wird. Das Thema soll nach der Sommerpause finalisiert werden.

Datenstand vom 26.09.2023 10:00 Uhr