Datum: 07.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Sitzungsniederschrift vom 17.01.2019
2 Ausbau Krankenhausstraße, südlicher Teil - Maßnahmebeschluss
3 Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 - Behandlung der Prüfungserinnerungen
4 Jahresrechnung 2017 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2017
5 Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2017 - Feststellung des Ergebnisses 2017
6 Jahresrechnung kameraler Haushalt 2017 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2017 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters
7 Spielplätze - Antrag der Bewohner in Kelchham über die Errichtung eines Spielplatzes
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung von Sitzungsniederschrift vom 17.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 17.01.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 17.01.2019 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Ausbau Krankenhausstraße, südlicher Teil - Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Anlieger wurden von der Gemeindeverwaltung schriftlich zu diesem Sitzungspunkt eingeladen. Herr Herzschuh vom Ingenieurbüro Europplan ist zu diesem Tagesordnungspunkt erschienen und stellt die geänderte Planung vor.

Die Planung wurde entsprechend den in der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019 beschlossenen Änderungen wie folgt angepasst:
  • Längsparker im Norden werden durch einen Grünstreifen mit Blumenwiese und Einzelbäumen ersetzt
  • Es wird kein beidseitiger Gehweg ausgeführt
  • Straßenentwässerung im Trennsystem
  • Barrierefreie Bauweise
  • Behindertenparkplatz beim Querparkplatz

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, auf Höhe der Querparkplätze wie dargestellt eine Straßenbreite von ca. 8 Metern vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Weiter wurde beschlossen, die Parkbuchtentiefe auf 5,50 Meter festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, südwestlich der Parkbuchten keinen Gehweg zu errichten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinde beschließt weiter, den Ausbau der Krankenhausstraße im südlichen Teil gemäß der Planung der EuropPlan Ingenieure GmbH in der vorliegenden Fassung, ergänzt durch die vorgenannten Beschlüsse, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 - Behandlung der Prüfungserinnerungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung am 20.11.2018 für das Haushaltsjahr bzw. Wirtschaftsjahr 2017 wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss die Belege und Unterlagen des kameralen Haushaltes sowie des kaufmännisch geführten Regiebetriebes Abwasser zur Prüfung vorgelegt.                                
Mehrere Punkte wurden bereits im Rahmen der abschließenden Besprechung mündlich erörtert und erledigt.
Zu den sonstigen  Erinnerungen und Anregungen bei der örtlichen Rechnungsprüfung wird folgendes berichtet:

1. (8100.6541, BelegNr. 1 und 2) Für Beratungen in Zusammenhang mit der verpflichtenden Einnahme der Konzessionsabgabe wurde eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung beauftragt. Wie erklärt sich die Höhe der Kosten.
In der Sitzung vom 24.11.2016 wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde in Fragen der Erhebung der Konzessionsabgabe rechtsanwaltlich beraten lassen soll. In der Folge fand ein umfangreicher Schriftverkehr durch die Kanzlei mit dem LRA Traunstein, Bayerischem Staatsministerium und der Gemeinde Fridolfing statt. Ferner wurde eine Besprechung mit dem Rechtsanwalt bei der Rechtsaufsicht im LRA Traunstein abgehalten. Aufgrund dieser Anstrengungen ist ein Kostenanfall in der festgestellten Höhe erfolgt.

2. (1300.9350, BelegNr. 16) Warum wurde die Motorsäge für die FFW Pietling nicht vor Ort gekauft?
Nach Rückfrage beim Kommandanten wurde mitgeteilt, dass ein Neugerät als Ersatz für die defekte Stihl-Motorsäge bei keinem der örtlichen Anbieter erhältlich war. Es sollte unbedingt wieder ein Stihl-Produkt sein, da für dieses Gerät noch umfangreiches Zubehör bevorratet war (Ketten), welches sonst zusätzlich neu beschafft werden hätte müssen. Darüber hinaus handelte es sich bei der erworbenen Kettensäge um ein aktuelles Sonderangebot, welches auf ihre Wirtschaftlichkeit seitens der FFW Pietling geprüft wurde. Grundsätzlich wird jedoch darauf geachtet, dass nach Möglichkeit stets bei den örtlichen Anbietern eingekauft wird.

3. (Allgemein) Sind Arbeitsplatzdrucker aus arbeitsmedizinischer Sicht noch zulässig. Wie erklären sich die Kosten für Toner und Tinte?
Zu dem Thema Arbeitsmedizin liegt der Gemeinde eine Stellungnahme des Sicherheitstechnischen Dienstes Alpenland (SDA) vor. Darin wir erwähnt, dass ein Verzicht von Druckern bei den kommunalen Bedarfsträgern derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist.
Hinsichtlich der aus Druckern resultierenden Gesundheitsgefahren seien eine Vielzahl von Untersuchungen getätigt worden. Die Ergebnisse der Vielzahl von Untersuchungen und Forschungsprojekten ließen sich wie folgt zusammenfassen:
Alle Studien zeigten, dass Laserdrucker und Kopierer während der Benutzung vor allem flüchtige organische Kohlenwasserstoffe in die Umgebungsluft abgeben. Die gemessenen Raumluftkonzentrationen liegen jedoch um den Faktor 100 bis 1000 unterhalb der zurzeit gültigen Arbeitsplatzgrenzwerte für die jeweiligen Einzelsubstanzen.
Die Staubemissionen bestehen zum überwiegenden Teil aus Papierstaub. Die Messwerte lagen unterhalb der Nachweisgrenze oder im Rahmen der ortsüblichen Hintergrundbelastung. Tonerstaub wurde nicht nachgewiesen.
Die ultrafeinen Partikel, über die häufig berichtet wird, bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aus Tonerpartikeln sondern aus schwerflüchtigen organischen Verbindungen. Diese verdampfen beim Erhitzen in der Fixiereinheit des Druckers und kondensieren beim Abkühlen zu feinsten Aerosolteilchen.
Ozon wird nur in extrem geringen Mengen freigesetzt (es gibt Laserdrucker und Kopierer, die mit ozonfreier Technologie arbeiten).

Die Gemeinde unterhält derzeit für alle Sachgebiete und Einrichtungen 62 Drucker und Faxgeräte und trägt deren zugehörigen Sachaufwand. Für sämtliche Verbrauchsmaterialien wie Toner, Tinte, Trommel etc. sind im HHJ 2017 rund 20.000 € aufgewendet worden. Aufgrund der steigenden Anzahl der Aufgaben und des daraus resultierenden erhöhten Schriftgutanfalls ist auch der Einsatz der Druckergeräte in erforderlichem Ausmaß notwendig. Allein im Bereich der Kasse sind für Anordnungen jährlich ca. 12.000 Ausdrucke zu fertigen. Hinzu kommen diverse Anordnungs- und Solllisten mit mehreren tausend Seiten sowie sonstiger Schriftverkehr. Auch in den anderen Sachgebieten fallen wegen der hohen Arbeitsintensität deshalb erhöhte Druckerkosten an.

4. (8801.3400) Generationenwohnen Fridolfing - Weshalb sind bei den Verkäufen noch 77.965,75 € offen?
Gemäß den Kaufverträgen ist die letzte Rate des Kaufpreises zu entrichten, wenn die Wohnung mangelfrei und an den Käufer übergeben worden ist. Bei einigen Wohnungen ist dies bereits geschehen. Bei zehn dieser Wohnungen sind noch Restarbeiten im Rahmen der Mängelbeseitigung zu erledigen. Diese sind bereits veranlasst und werden in den nächsten Wochen zum Abschluss kommen, so dass dann ebenfalls die restlichen Raten vertragsgemäß beglichen werden müssen.

5. (5100.4140, BelegNr. 156) Weshalb wurden an eine Beschäftigte rund 8.500 € an Zusatzstunden ausgezahlt?
Bei dieser Buchung handelte es sich nicht um die Auszahlung von Zusatzstunden an den Beschäftigten, sondern um eine Umbuchung im Rahmen der Jugendförderung (100.000 €-Programm). Für die Jugendförderung wurden darin u.a. Stunden für die OGT, BoysDay, Kochkurse für Kinder und Jugendliche oder den Kindergarten geleistet.

6. (5100.4140) Es wurden vermehrt Gutscheine für Einsatzbereitschaften ausgestellt. Wären Änderungen denkbar?
Hierzu wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass nach einem einstimmigen Beschluss des Krankenhausausschusses vom 19.03.2013 mit dem Personalrat in der Salzachklinik eine Betriebsvereinbarung über die Einteilung zur Arbeit an planmäßig arbeitsfreien Tagen geschlossen wurde.
In dieser Betriebsvereinbarung wurde geregelt, dass ein bereits genehmigter sowie bereits angetretener Freizeitausgleich nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter widerrufen werden kann, wenn betriebsnotwendige Abläufe dies dringend erforderlich machen.
Für dieses Einspringen erhält der Mitarbeiter eine Vergütung pro eingeteilten Dienst in Höhe von 30,00 € brutto. Dem Beschäftigten bleibt es überlassen, ob er die monatliche Vergütung als Geldbonus oder als Sachbonus (bis zu einer Höhe von 44,00 € bei z.B. zweimaligem Einspringen innerhalb eines Monats) wählt. Es ist auch eine Kombination zwischen Geld- und Sachbonus möglich, wenn z.B. die Obergrenze des Sachbonus überschritten wird (über 44,00 €).
Die Betriebsvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils zum 01.04.
Die Gesamthöhe der ausgeschütteten Vergütung ist abhängig von der Anzahl der kurzfristigen Erkrankungen und der jeweiligen Belegung in den Abteilungen. Die Leitungskräfte wurden angewiesen, einen strengen Prüfungsmaßstab hierbei anzulegen und müssen das Einspringen schriftlich genehmigen.

7. (5100.6322) Die Telefonanlage in der Salzachklinik wird von einer Firma aus Truchtlaching gewartet und unterhalten. Weshalb diese auswärtige Firma?
Hierzu wird mitgeteilt, dass die angesprochene Firma bereits seit dem Jahr 2004 die Telefonanlage der Salzachklinik betreut. Die Zusammenarbeit mit dieser Firma gibt derzeit keinen Anlass dazu, kurzfristig den Dienstleister zu tauschen. Hierfür spricht auch, dass sich der Dienstleister mit den Gegebenheiten der doch schon älteren Anlage vor Ort sehr gut auskennt. Im Falle eines Austausches der Telefonanlage in den nächsten Jahren wäre es natürlich denkbar, sowohl die Anlage wie auch den Dienstleister zu wechseln.

8. (5100.6321) Öffentlichkeitsarbeit-Salzachklinik: Wie erklären sich die Ausgaben in Höhe von 48.526 €?
Für das Jahr 2017 war ein Ansatz in Höhe von 40.000,00 € im Haushalt geplant. Diese Ausgaben ergaben sich aus folgenden Teilbereichen
       Bandenwerbung                          2.668,10 €
       Klinikjournale 2 Ausgaben                11.166,17 €
       Truna 2017                                13.029,84 €
       Weihnachtsgeschenke Einweiser          1.832,12 €
       Vorträge Ärzte, Info
       Bereitschaftspraxis, Blaulichttag        11.931,36 €
       Wartung und Neuorganisation
       Homepage                                  3.237,10 €
       Sonstige Ausgaben                          4.661,39 €

Die Höhe der Ausgaben ist abhängig von der Anzahl der medizinischen Vorträge, der Anzahl der Ausgaben des Klinikjournals sowie von der Abhaltung von Sonderveranstaltungen wie z.B. der Truna.

9. (5100.5200, Beleg Nr. 4) Weshalb ist im Aufwachraum ein Faxgerät notwendig?
Auf Nachfrage bei der OP-Leitung wurde bestätigt, dass sich im Aufwachraum kein Faxgerät befindet. Lediglich im OP-Büro ist seit vielen Jahren ein solches Gerät vorhanden, um Laborbefunde etc. abzurufen. Die Bezeichnung des Einsatzortes auf dem Rechnungsbeleg war insoweit verwirrend und nicht korrekt.

11. Von den veranschlagten Ausgaben im Vermögenshaushalt konnte nur ca. die Hälfte realisiert werden. Hier sollte eine Anpassung an die tatsächliche Leistungsfähigkeit geschehen.
Bei dieser Anregung stehen veranschlagte Ausgaben von ca. 8,7 Mio. zu Buche, von denen letztendlich ca. 4,7 Mio. verausgabt wurden.
Grundsätzlich werden im Rahmen des Haushaltsbeschlusses alle Investitionsmaßnahmen eingestellt, die realistisch und durchführbar erscheinen. Von diesen Maßnahmen können erfahrungsgemäß auch welche dabei sein, bei denen unvorhergesehen Schwierigkeiten oder Verzögerungen auftreten und sich dann in dem anvisierten Zeitraum nicht mehr realisieren lassen.
Als Beispiel seien hier genannt Minderausgaben beim KoWo Fridolfing (800.000 €), GeWo (880.000 €), Breitbandausbau (850.000 €), Baugebiet Pietling (150.000 €), Zuschuss Allwetterplatz TSV (315.000 €) sowie Salzachklinik Strukturverbesserungsmaßnahmen (410.000 €).
Bereits im HH-Entwurf 2019 wurden die Ansätze des Vermögenshaushaltes um ca. 30 % reduziert. Somit müsste gewährleistet sein, dass von der veranschlagten Summe ein möglichst hohes Maß umgesetzt werden kann.

12. (7900.6520) Die Mobilfunkkosten (73,38 €) für eine Beschäftigte erscheinen etwas erhöht. Hier sollte der Mobilfunktarif kontrolliert werden.
Bei dem erwähnten Betrag in der Rechnung 10/2017 handelte es sich um die erste Rechnung für diese Mobilfunkverbindung. In dieser Rechnung wurde auch ein einmaliger Bereitstellungspreis von 29,95 € ausgewiesen, was den erhöhten Rechnungsbetrag erklärt. Die Folgerechnungen bewegen sich dann wieder um diese rund 30 € niedriger, welcher im Vergleich mit den anderen vorhandenen Mobilfunkkosten keine Auffälligkeiten aufweist. Insgesamt handelt es sich um den gleichen Tarif wie bei den anderen Mobilfunkverträgen z.B. des Bauhofes.

13. (4346.5400) Handelt es sich beim Heizstrom des gemeindlichen Kindergartens um Öko-Strom?
Hierzu wird bemerkt, dass es sich bei dem KIGA-Stromrechnungen nicht um Öko-Strom handelt. Durch Recherchen kam zutage, dass bei der Ausschreibung der Stromlieferungen diese Abnahmestelle versehentlich nicht erfasst wurde, was zur Folge hatte, dass der Kindergarten mit konventionellem Strom ohne Kommunalrabatt beliefert wurde. Dieser Umstand wurde bereits beim derzeitigen Versorger angezeigt. Die Stromlieferung für den Kindergarten wurde in die Liste der gemeindlichen Abnahmestellen aufgenommen und auf Kulanz seit dem Februar 2016 rückwirkend mit den Tarifen gemäß der Ausschreibung berücksichtigt. Das hat gleichzeitig eine Rückzahlung der erhöhten Beträge durch den Versorger von rund 1.800 € zur Folge.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgelegten Prüfungsfeststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 hiermit erledigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgelegten Prüfungsfeststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 hiermit erledigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2017 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2017 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        5.591.560,77 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        111.191,72 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             -35.071,99 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        96.040,20 €
davon AB 51 Salzachklinik        178.127,31 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        5.204.826,86 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        5.591.560,77 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        45.707,47 €
davon AB 03 Finanzverwaltung             52.528,14 €
davon AB 13 Brandschutz             24.026,70 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             52.951,19 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        152.345,54 €
davon AB 49 Soziale Angelegenheiten             -24.042,53 €
davon AB 51 Salzachklinik        178.127,31 €
davon AB 58 Park- und Gartenanlagen        43.153,99 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        23.773,39 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        908.624,10 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        4.135.317,76 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2017 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        884.265,38 €
davon AB 51 Salzachklinik        -244.764,18 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -160.700,00 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        -435.495,97 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        1.172.392,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -483.567,62 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        1.001.103,17 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben        884.265,38 €
davon AB 13 Brandschutz        -22.995,01 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        -63.108,40 €
davon AB 51 Salzachklinik        -244.764,18 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -615.039,54 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -138.282,03 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -483.908,39 €
davon AB 67 Straßenbeleuchtung        -33.253,87 €
davon AB 76 Sonst. öff. Einrichtungen        -123.000,00 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        24.950,00 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -683.879,15 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.469.094,35 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        4.708.732,16 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2017
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          21.972.160,77 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        11.255.865,38 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          33.228.026,15 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 5.380.703,17 € und eine Zuführung an die allgemeinen Rücklage von 4.708.732,16  €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2017 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2017 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2017 - Feststellung des Ergebnisses 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss wurde von Herrn Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erstellt.

Entsprechend der von Herrn Plank erstellten Gewinn- und Verlustrechnung 2017 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 63.312,40 €.
Der Jahresabschluss und der Anlagenachweis 2017 bilden einen Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat nim mt  die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2017 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2017 für den erweiterten Regiebetrieb Abwasser fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung kameraler Haushalt 2017 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2017 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 6

Sachverhalt

**********
Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

**********


Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2017 sowie der Jahresabschluss 2017 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Spielplätze - Antrag der Bewohner in Kelchham über die Errichtung eines Spielplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.11.2018 wurde von den Anwohnern der Gemeindeteile Kelchham, Haslau und Polsing ein Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes östlich der B 20, bzw. in Kelchham und Umgebung eingereicht.
Dieses Schreiben wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben.
Der Finanz- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2019 bereits einstimmig dafür ausgesprochen, den beantragten Spielplatz nicht zu errichten.
Der Finanz- und Planungsausschuss ist der Ansicht, dass in der Gemeinde Fridolfing Spielplätze an solchen Standorten angelegt werden, bei denen ein Bebauungsplan vorliegt. Bei Ortsteilen im Außenbereich war das bislang nicht der Fall da nicht in jedem Weiler oder kleinerem Ortsteil einen Spielplatz errichtet und unterhalten werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei Würdigung aller Argumente der Antragsteller, dem Antrag zu Errichtung eines Spielplatzes nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 8

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 27.02.2019 10:09 Uhr