Datum: 21.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte de
m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 07.02.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 07.02.2019 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Verabschiedung des gemeindlichen Böllerschützen Klement Aicher
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass das Böllerschießen bei Festen bislang für den Bereich Pietling von Herrn Adolf Köberle jun. und für den Bereich Fridolfing von Herrn Klement Aicher durchgeführt wurde.
Nachdem Herr Klement Aicher nun nach über 44 Jahren dieses Ehrenamt beendet hat, wird Herr Otto Huß für den Bereich Fridolfing seine Nachfolge antreten.
Bürgermeister Schild dankte Herrn Otto Huß für seine Bereitschaft, das Böllerschießen zu übernehmen.
Anschließend ehrte Bürgermeister Schild den scheidenden Böllerschützen Klement Aicher, der seit 1975 bei weltlichen und kirchlichen Festen sowie bei Beerdigungen von Kriegsteilnehmern den Brauch des Böllerschießens übernommen hatte.
Als Dank für die jahrzehntelange Ausübung dieses Ehrenamtes überreichte Bürgermeister Johann Schild Herrn Klement Aicher die Ehrennadel in Gold mit Ehrenurkunde der Gemeinde Fridolfing.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.
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3. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2019
Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2019 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.
Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 20. November 2018 und 29. Januar 2019 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.
Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2019 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2018 bis 2022 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.
Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.
Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2019 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.564.100,00 € eingeplant werden konnte.
Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 10,84 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.664.700,00 € geplant.
Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.924.300,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.839.100,00 €
ab.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.
III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.
Für das Jahr 2019 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 54.966,38 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2019 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 3
Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich der Außenbereichssatzung "Fridolfing, Am Kloster" mit gleichzeitiger Änderung des gültigen FNP; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
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1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus
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Der Ortsteil Am Kloster weist bereits jetzt eine Bebauung von einigem Gewicht auf und tendiert in Richtung einer zusammenhängenden Bebauung nach § 34 BauGB. Voraussetzung für Erweiterungen des Geltungsbereiches der derzeit gültigen Außenbereichssatzung wäre die Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB. Gleichzeitig müsste der gültige FNP angepasst werden.
Die Aufstellung der genannten Satzung mit geringfügiger Erweiterung des Gebietes im Südosten – wie im beiliegenden Lageplan dargestellt - erscheint ortsplanerisch denkbar. Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt. Auch die weiteren materiell-rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind gegeben.
Für die möglichen Eingriffe in Natur und Landschaft muss ein naturschutzfachlicher Ausgleich geschaffen werden; eine förmliche Umweltprüfung ist aber nicht erforderlich.
Die Aufstellung der Satzung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Aus Sicht des Kreisbaumeisters erscheint die Aufstellung der Satzung möglich. Auch von der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern liegt bereits eine Zustimmung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB aufzustellen; gleichzeitig soll der FNP entsprechend geändert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Salzachauen - Beschluss über die Erteilung eines beschränkten Fahrverbotes für die gemeindlichen Zufahrtsstraßen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte mit, dass dieses Thema bereits im Rahmen der letzten Klausurtagung durch den Gemeinderat ausführlich diskutiert wurde.
Zusammenfassend berichtete Bürgermeister Schild hierzu, dass die Möglichkeit besteht, an den wesentlichen Zufahrtsstraßen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art zu verhängen. Ausgenommen hiervon wären Land-, Wasser- und Forstwirtschaft, Fischer und Jäger sowie sonstige Berechtigte mit Berechtigungsschein.
Vor Beginn der Fahrverbotsbereiche sollen Parkmöglichkeiten geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Besucher zu Fuß in akzeptabler Entfernung die Salzachauen erreichen.
Anschließend wurden dem Gemeinderat noch verschiedene Lagepläne mit eventuell möglichen Parkplatzstandorten vorgestellt. Sollte sich der Gemeinderat für diese Lösung entscheiden, wird Bürgermeister Schild bei den wenigen Grundstückseigentümern, deren Fläche nicht im Eigentum der Gemeinde ist, um Erlaubnis zur Schaffung dieser Parkmöglichkeiten anfragen.
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit der Erteilung eines Fahrverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art an den wesentlichen Zufahrtsstraßen zur Salzachau mit den o.g. Befreiungen einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Fahrverbotsschilder aufzuhängen und die notwendigen Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.02.2019
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ö
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Sachverhalt
- Kein Anfall –
Datenstand vom 20.03.2019 09:43 Uhr