Datum: 12.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.02.2019
2 Andreas Huber, Felln 1, Errichtung eines Biogas-Fahrsilos auf dem Grundstück FlNr. 3195 der Gemarkung Fridolfing
3 Simon Niederwinkler, Bergstraße 31; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als landwirtschaftliches Austragshaus auf dem Grundstück FlNr. 980, Gemarkung Pietling
4 Simon Niederwinkler, Bergstraße 31; Bauantrag zum Abbruch eines Nebenraumes und Errichtung eines Lagerraumes auf dem Grundtück FlNr. 980, Gemarkung Pietling
5 Gemeinde Fridolfing, Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhütte auf dem Grundstück FlNr. 1126 der Gemarkung Pietling
6 Bernhard Wolferstetter, Spannbruck 2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 3240, Gmkg. Fridolfing
7 Dieter Fembacher, Salzburgerstr. 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1108/14 der Gemarkung Fridolfing
8 Bayernwerk Netz GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Trafostation auf den Grundstücken FlNrn. 1095/7 und /13 der Gemarkung Pietling
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 12.02.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 12.02.2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Andreas Huber, Felln 1, Errichtung eines Biogas-Fahrsilos auf dem Grundstück FlNr. 3195 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Laut Angaben des Antragstellers soll in dem der bestehenden Biogasanlage zugeordneten Fahrsilo mind. 50 % Biomasse aus der Landwirtschaft gelagert werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Bauvorhaben der Landwirtschaft dient und gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht entgegen.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Simon Niederwinkler, Bergstraße 31; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als landwirtschaftliches Austragshaus auf dem Grundstück FlNr. 980, Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Umwelt- und Bauausschuss hatte dem entsprechenden Antrag auf Vorbescheid bereits zugestimmt. Nunmehr soll das Vorbescheidverfahren direkt in das Genehmigungsverfahren übergeleitet werden. Die eingereichte Planung wurde mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Wohnfläche für die Austragswohnung beträgt 120 m².
Das Bauvorhaben ist privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Simon Niederwinkler, Bergstraße 31; Bauantrag zum Abbruch eines Nebenraumes und Errichtung eines Lagerraumes auf dem Grundtück FlNr. 980, Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Gemeinde Fridolfing, Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhütte auf dem Grundstück FlNr. 1126 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 5

Sachverhalt

An der Sportanlage in Pietling soll ein neues Lagergebäude errichtet werden. Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich; das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht beeinträchtigt, insbesondere entspricht die Nutzung (u. a. Lagerung benötigter Geräte für den Sportplatz) der Darstellung im gültigen FNP (Grünfläche/Sportanlage).

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bernhard Wolferstetter, Spannbruck 2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 3240, Gmkg. Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der landwirtschaftliche Betrieb wird im Nebenerwerb mit 30 Milchkühen bewirtschaftet. Neben dem Betriebsleiterwohnhaus befindet sich im Bestand im südöstlichen Gebäudeteil eine nicht-privilegierte (rechtlich nicht gesicherte) Wohnung. Die Schaffung einer Austragswohnung bzw. Errichtung eines Austragshauses ist grundsätzlich privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Inwieweit die bestehende Wohnung anzurechnen ist, ist im weiteren Verfahren zu klären.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen, soweit die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Dieter Fembacher, Salzburgerstr. 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1108/14 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nierderau“. Durch die geplante Gartenhütte werden die Baugrenzen überschritten und das festgesetzte Sichtdreieck überbaut. Das Sichtdreieck nach BayStrWG mit mind. 3 m Haltesicht wird aber vollumfänglich eingehalten; dies ist hier ausreichend. Desweiteren soll anstelle des festgesetzten Satteldaches ein Pultdach ausgeführt werden. Hierfür werden Befreiungen beantragt. Der Nachbar Niederaustraße 3 hat dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der UBA stimmt den beantragten Befreiungen zu und ist mit der Erteilung der notwendigen isolierten Befreiungen für das verfahrensfreie Gebäude einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Bayernwerk Netz GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Trafostation auf den Grundstücken FlNrn. 1095/7 und /13 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Zur Kenntnisnahme.
Bzgl. der Überbauung des Drittgrundstückes FlNr. 1095/14 liegt eine Dienstbarkeit der Grundstückseigentümerin vor.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.03.2019 ö 9

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 11.04.2019 16:20 Uhr