Datum: 09.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2019
2 Hermann Otto GmbH, Antrag auf Zustimmung zur Einleitung von Regen- /Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Fridolfing auf dem Grundstück FlNr. 1119 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 15
3 Otter Dominik und Krautenbacher Anna, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1322/30 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstr. 26
4 Schillmeier Engelbert, Bauantrag zur Teilnutzungsänderung und zum Anbau einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 4721 der Gemarkung Fridolfing, Strohhof 6
5 Lenz Johann, Tekturantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 16 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 15
6 Frech Alois, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1958/2 der Gemarkung Fridolfing, Obergeisenfelden 1a
7 Frumm Frieda, Tekturantrag zur Speisesaalerweiterung am Haus Sonnenschein auf dem Grundstück FlNr. 1282/1 der Gemarkung Fridolfing, Schwalbenweg 6
8 Löhr Peter, Bauantrag zur Errichtung eines 4 -Familienwohnhauses mit Teilelager auf dem Grundstück FlNr. 1234/4 der Gemarkung Fridolfing, Tittmoninger Str. 1
9 Aringer Johann, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1030/6 der Gemarkung Fridolfing, Niederaustraße 14 b
10 Maier Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Mitarbeiterwohnung sowie Änderung der best. Austragswohnung im Bestand mit Zuschlag zur Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken FlNrn. 4464 und 4463 der Gemarkung Fridolfing, Klebham 9
11 Hastreiter Josef, Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung/Erweiterung der best. Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling, Nilling 8; geänderte Ausführung
12 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 12.03.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 12.03.2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Hermann Otto GmbH, Antrag auf Zustimmung zur Einleitung von Regen- /Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Fridolfing auf dem Grundstück FlNr. 1119 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Antrag beinhaltet die Einleitung von Regen- und Niederschlagswasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal. Die Flächen sind 170 m² und 172 m² groß. Bei der Berechnung mit Erstellung des Entwässerungskonzeptes wurden die entsprechenden Anforderungen der Wasserwirtschaft berücksichtigt. Es wurde eine rechnerische Jahresableitmenge von 196,1 m³ errechnet. Aufgrund der größtenteils überdachten Flächen wird aber faktisch von einer deutlich geringeren jährlichen Einleitungsmenge ausgegangen.
Die Wassermenge soll im Rückhaltebecken, das gleichzeitig als Haveriebecken dient, zurückgehalten und nach Überprüfung gemäß gültiger Entwässerungssatzung gedrosselt in den Schmutzwasserkanal abgegeben werden.

Aus Sicht der Verwaltung und des Kläranlagenbetriebes könnte dem Antrag unter folgenden Auflagen und Bedingungen zugestimmt werden:
  1. Bereitstellung eines ausreichend dimensionierten  Rückhalteraumes;
  2. Maximaler Drosselabfluss = 1,5 l/s;
  3. Laufzeitdokumentation der Drossel und des Behälterfüllstandes mit täglicher Übermittlung;
  4. Vorbeugende Maßnahmen, die die Einleitung gefährlicher Flüssigkeiten oder Stoffe in den öff. Kanal verhindern;
  5. Recht von Probenahmen durch den öff. Abwasserbetrieb;
  6. Vorlage eines Bestandsplanes der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen.

Beschluss

Der UBA nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet die Einleitung wie beschrieben in gedrosselter Weise. Die vorgeschlagenen Auflagen und Bedingungen sind vom Grundstückseigentümer bzw. Betreiber einzuhalten. I. Ü. gilt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Fridolfing in der Fassung vom 21.04.2015 und ist entsprechend zu beachten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Otter Dominik und Krautenbacher Anna, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1322/30 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstr. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstr.-Ost Teil I“ in der Fassung vom 22.05.2000. Durch das Bauvorhaben werden im Norden im Bereich der Garage die Baugrenzen um 1,50 m überschritten; zur Grundstücksgrenze verbleiben noch 1,50 m. Diese Abweichung erscheint hier vertretbar, da an dieser Stelle eine später vorgesehene Wegeverbindung in einer Breite von 3,50 m vorhanden ist. Das entsprechende Grundstück FlNr. 1322/29 befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Zustimmung zur Befreiung entspricht der gemeindlichen Praxis in ähnlichen Fällen.
Weiterhin wird für den ostseitigen Erker eine Befreiung hinsichtlich des Pultdaches beantragt. Auch hierzu erscheint vorliegend eine Abweichung vertretbar.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu den beiden Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Schillmeier Engelbert, Bauantrag zur Teilnutzungsänderung und zum Anbau einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 4721 der Gemarkung Fridolfing, Strohhof 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich (laut FNP Fläche für die Landwirtschaft). Der geplante Anbau einer Traktorgarage ist privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt vor und das BV dient diesem Betrieb. Die Teilnutzungsänderung (laut Betriebsbeschreibung Ersatzteilehandel und Reparaturservice Landtechnik) ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, erscheint jedoch vorliegend unproblematisch, da die an das Baugrundstück angrenzenden Bereiche stark gewerblich geprägt sind und der geplante Umfang der gewerblichen Nutzung sehr untergeordnet bleibt. Eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt in diesem Sinne hat stattgefunden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 B auGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Lenz Johann, Tekturantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 16 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Johann Lenz hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Das Vorhaben liegt innerhalb der Satzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauBG „Pietling-Ortskern“ und hält deren Festsetzungen ein. Die Nutzungsänderung der Stallung zu einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle wurde 2014 baurechtlich genehmigt. Am Gebäudekörper selbst sind keine weiteren wesentlichen Änderungen vorgesehen, gegenüber der ursprünglich genehmigten Planung wird lediglich im nördlich gelegenen Gebäudeteil eine Mauer zur Abtrennung eines Aufenthaltsraumes vorgesehen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. §36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde h erzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Frech Alois, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1958/2 der Gemarkung Fridolfing, Obergeisenfelden 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Josef Frech hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Das Baugrund stück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Aus Sicht der Gemeinde Fridolfing werden öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt, da sich das untergeordnete Nebengebäude noch gefällig an das best. Anwesen anfügt. Die bisher vertretene Auffassung der Genehmigungsbehörde, dass nur ein Anbau an die best. Garage in Frage komme, wird von Seiten der Gemeinde Fridolfing ausdrücklich nicht geteilt, da das dann entstehende Nebengebäude gegenüber dem Hauptgebäude zu dominant würde. Daher erscheint eine abgesetzte Lösung besser.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Frumm Frieda, Tekturantrag zur Speisesaalerweiterung am Haus Sonnenschein auf dem Grundstück FlNr. 1282/1 der Gemarkung Fridolfing, Schwalbenweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing Nord“. Für die Speisesaalerweiterung um ca. 20 m² wurde mit Bescheid des Landratsamtes Traunstein vom 06.08.2018 die Baugenehmigung erteilt. Die Zustimmung der Gemeinde erfolgte durch Beschluss des UBA vom 12.12.2017.
Der Speisesaal soll nunmehr um weitere 10 m² auf 30,24 m² vergrößert werden. Die GFZ erhöht sich auf 0.91; festgesetzt ist eine GFZ von 0,90.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt  den Änderungsantrag zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben einschl. der erforderlichen Befreiung hins. der GFZ gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Löhr Peter, Bauantrag zur Errichtung eines 4 -Familienwohnhauses mit Teilelager auf dem Grundstück FlNr. 1234/4 der Gemarkung Fridolfing, Tittmoninger Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Das Gebiet entlang der Tittmoninger und Stefan-Glonner-Straße ist wohl als Mischgebiet im Sinne der BauNVO zu werten; darauf deutet auch die Darstellung im gültigen FNP hin. Wohnen ist im MI generell zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nutzungszahlen (GFZ 0,65 und GRZ II 0,70) sind zwar vergleichsweise hoch, erscheinen jedoch bei Betrachtung der vorhandenen dichten Bebauung entlang der Stefan-Glonner-Straße als vertretbar.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen laut Planung durch Grundrissorientierung (Wohn- und Aufenthaltsräume von der Straße abgewandt) und passive Lärmschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Der auf dem Grundstück vorhandene Betrieb mit den angegebenen Betriebszeiten an Werktagen sowie entspr. Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Arbeiten bei geschlossenem Tor) steht der geplanten Wohnnutzung – soweit für die Gemeinde prüfbar – nicht entgegen.
Für die Nutzungen auf dem Grundstück sind insgesamt 10 Stellplätze erforderlich; es sind 8 Stück im Freien und 3 in der Werkstatt nachgewiesen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Aringer Johann, Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1030/6 der Gemarkung Fridolfing, Niederaustraße 14 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Hier sind Vorhab en zulässig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen, öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben entspricht nach Ansicht der Verwaltung dem Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB, öffentliche Belange erscheinen nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist über die vorhandene Grundstückszufahrt gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Maier Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Mitarbeiterwohnung sowie Änderung der best. Austragswohnung im Bestand mit Zuschlag zur Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken FlNrn. 4464 und 4463 der Gemarkung Fridolfing, Klebham 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist grundsätzlich privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Neuerrichtung einer Austragswohnung, soweit die Räume der best. Austragswohnung im Bestand der Betriebsleiterwohnung, welche auch eine entspr. große Wohnfläche haben darf, zugeschlagen werden. Die geplante Wohnfläche beträgt laut Berechnung 115 m² und bewegt sich somit ebenfalls im zulässigen Rahmen. Die Notwendigkeit der geplanten Mitarbeiterwohnung ist im weiteren Verfahren zu belegen; hierzu ist auch noch die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft einzuholen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Gesamtmaßnahme im Sinne des BauGB privilegiert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Festlegung der Höhenlage des geplanten Wohnhauses soll gemeinsam mit der Gemeinde Fridolfing erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Hastreiter Josef, Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung/Erweiterung der best. Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 1151 der Gemarkung Pietling, Nilling 8; geänderte Ausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 11

Sachverhalt

Der Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorhaben bereits in der Sitzung am 08.05.2018 zugestimmt.
Von dem Schreiben vom 25.03.2019 wird Kenntnis genommen. Die geänderte Ausführung betrifft in diesem Fall gebäudetechnisch  nur die zusätzliche Erstellung eines Betoncontainermoduls mit Gasmotor.
I. Ü. ändert sich nichts an den planungsrechtlichen Voraussetzungen bzw. der Privilegierung nach BauGB.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zur geänderten Ausführung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 09.04.2019 ö 12

Sachverhalt

GR-Mitglied Huß weist auf den schlechten Zustand der Kiesstraße von Rautenham in Richtung Moos hin. Ein Anlieger habe darum gebeten, die Straße herzurichten. Hierzu sei es wohl notwendig, zunächst mit dem Gräder durchzu fahren und erst danach aufzukiesen.
Die Angelegenheit war für GR Huber leider nicht bekannt, sonst hätte sie ev. im Rahmen der Kieswoche erledigt werden können.
Der Bürgermeister sichert zu, dass die nötigen Maßnahmen bei nächster Gelegenheit mitgemacht werden.

Datenstand vom 23.05.2019 10:09 Uhr