Datum: 11.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 22:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019
2 Krankenhausstraße-Süd - Änderung des best. Verbindungsstückes zwischen Törringstr. und Meisenweg zu einem Geh- und Radweg
3 Erlass einer Satzung bezüglich Kostenersatz für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen
4 Freiwillige Feuerwehr Fridolfing; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
5 Freiwillige Feuerwehr Pietling; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 14.03.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019  ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Krankenhausstraße-Süd - Änderung des best. Verbindungsstückes zwischen Törringstr. und Meisenweg zu einem Geh- und Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 2

Sachverhalt

**********
Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (19.03 Uhr).
**********


Der Finanz- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Abänderung des Ausbaubeschlusses zur Krankenhausstraße, südlicher Teil, zu empfehlen und das Teilstück zu einem Geh- und Radweg abzustufen. Weiterhin wird empfohlen, den Bereich barrierefrei herzustellen, wobei die Durchfahrt für die Feuerwehr zu gewährleisten ist.

Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass dies auch die Möglichkeit schaffen würde, den Vorplatz vor dem Haupteingang noch ansprechender zu gestalten. Für den notwendigen Lieferverkehr würden wieder Lademöglichkeiten geschaffen werden, außerdem würden auch die Laborparkplätze erhalten bleiben.

Beschluss

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, der o.g. Empfehlung des Finanz- und Planungsausschusses vom 02.04.2019 zu folgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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3. Erlass einer Satzung bezüglich Kostenersatz für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Nach den geltenden Bestimmungen ist es notwendig, dass naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen, die im Bebauungsplan nicht auf den Baugrundstücken selbst festgesetzt sind, gemäß § 135a Abs. 3 BauGB von der Gemeinde anstelle und auf Kosten der Vorhabensträger oder Eigentümer der Grundstücke durchgeführt werden müssen.
Die Gemeinde ist nach § 135a Abs. 3 BauGB berechtigt und verpflichtet, zur Deckung des entstandenen Aufwandes die Erstattung der Kosten gegenüber den Vorhabensträgern oder Eigentümern geltend zu machen. (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, Kommentar BauGB, § 135 a, RdNrn. 6 und 9, auch FSt 19/1998 Ziff. 5), sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Der Gemeinde steht insoweit kein Ermessen zu.
Da § 135a Abs. 4 BauGB auf die landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Beiträge verweist, sind die Vorschriften des KAG anzuwenden. Nach Art. 2 Abs. 1 KAG können Abgaben nur auf Grund einer besonderen Abgabesatzung erhoben werden. § 135c BauGB stellt insoweit die Ermächtigungsgrundlage dar.
Aus diesem Grund wäre eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB zu erlassen.
Ein Satzungsentwurf nebst Anlage liegt diesem Tagesordnungspunkt bei.

Der Finanz- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 02.04.2019 eingehend mit diesem Thema befasst und dem Gemeinderat einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, diesem Satzungserlass zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB zu. Die Verwaltung wird angewiesen die notwendigen Schritte zum Erlass der Satzung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Freiwillige Feuerwehr Fridolfing; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit der beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing zum 30.04.2019 ablaufen wird. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.01.2019 wurde die Bestellung eines dritten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Fridolfing befürwortet, so dass im Rahmen der Generalversammlung am 07.03.2019 eine Neuwahl der drei Kommandanten durchgeführt wurde. Die Gemeindeverwaltung hat die wahlberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen.

Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Werner Schulzke gewählt. Nachdem der 2. Kommandant Hans Prams nicht mehr zur Wiederwahl antrat, wurde Herr Philipp Brüderl zu dessen Nachfolger gewählt. Zum 3. Kommandanten wurde Herrn Roland Oswald gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde.

Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
 - Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
 - Die gewählte Person muss wählbar sein.
 - Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
 - Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG).

Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden bzw. in Kürze absolviert werden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG).

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Werner Schulzke als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing, Herrn Philipp Brüderl zum 2. Kommandanten und Herrn Roland Oswald zum 3. Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2019 und endet am 30.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Feuerwehr Pietling; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit der beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pietling zum 30.04.2019 ablaufen wird. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.01.2019 wurde die Bestellung eines dritten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Pietling befürwortet, so dass im Rahmen der Generalversammlung am 09.03.2019 eine Neuwahl der drei Kommandanten durchgeführt wurde. Die Gemeindeverwaltung hat die wahlberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Pietling form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen.

Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Johann Schild und zum 2. Kommandant wie bisher Herrn Christoph Huber gewählt. Zum 3. Kommandanten wurde Herrn Tobias Maier gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde.

Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
 - Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
 - Die gewählte Person muss wählbar sein.
 - Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
 - Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG).

Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden bzw. in Kürze absolviert werden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG).

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Johann Schild als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing, Herrn Christoph Huber zum 2. Kommandanten und Herrn Tobias Maier zum 3. Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2019 und endet am 30.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 25.10.2018

1. Vergabe der Umsetzungsmaßnahmen für die Ausgleichsfläche in Klebham
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Mühlbacher & Hilse, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk zum Angebotspreis von 35.839,37 € brutto an die Firma Kreuzer Pflanzen, Tittmoning zu vergeben. Für die Gewinnung und Ansaat von Heudrusch lag darüber hinaus ein Angebot der Heudrusch GmbH, Oberhaching, über 7.318,50 € brutto vor. Der Gemeinderat war mit der Vergabe an die Heudrusch GmbH einverstanden.

2. Projekt Gemeindewiese - Auftragserteilung an die Rechtsanwaltskanzlei Heussen München zur Begleitung im VGV-Verfahren
Der Gemeinderat sah die Notwendigkeit eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen und nahm das Angebot der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München zur Kenntnis. Es wurde beschlossen, die Betreuung des Verfahrens an die Kanzlei zu den angebotenen Konditionen in Höhe von max. 8.500,00 € brutto zu vergeben.

3. Projekt Gemeindewiese - Beauftragung Planungsleistungen Objektplanung
Der Gemeinderat beschoss für das Bauvorhaben Gemeindewiese die Lechner – Lechner Architekten GmbH, Traunstein mit der Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung mit den Leistungsphasen 1 bis 3 im Vorgriff eines VgV-Verfahrens zu beauftragen.

4. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Besprechung bzw. Freigabe der Werkplanung Außenanlagen
Der Gemeinderat beschloss mit Ausnahme der Allgemeinflächen den Vorschlag der Planungsgruppe Straßer und Partner, Traunstein zu den Außenanlagen vom 25.10.2018 umzusetzen. Zusätzlich wurde beschlossen, an der Südseite die Eingangstüre mit einer Türglocke und einer Gegensprechanlage auszustatten.

5. Bauhofverlagerung - Nachträgliche Genehmigung der Vergabe der Gerüstarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Aiblinger, Traunstein zur Kenntnis und genehmigte die Vergabe des Gewerkes an die Firma Wimmer Holzbau, Fridolfing zum Angebotspreis von 9.805,24 € brutto nachträglich.

6. FFW Pietling - Vergabe TLF 4000
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend den Vergabevorschlägen, die Aufträge für das
  • Los 1 (Fahrgestell für TLF 4000) an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH mit einem Bruttopreis von 98.327,84 € und
  • Los 3 (Beladung für TLF 4000) an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Albert Ziegler GmbH mit einem Bruttopreis von 19.841,66 €
zu vergeben.

Der Gemeinderat beschloss weiter, das Los 2 (Fahrzeugaufbau TLF 4000) mit einem ungeprüften Gesamtpreis von 272.189,89 € brutto (abzgl. evtl. Bedarfspositionen) an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zu vergeben, wenn von Seiten der Förderstelle der korrigierte Endpreis herangezogen werden darf.

Sollte die Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern den Rechenfehler als beachtlich einstufen, beschloss der Gemeinderat, die Ausschreibung für das Los 2 nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 VgV aus schwerwiegendem Grund aufzuheben. Die Verwaltung wird dann beauftragt, baldmöglichst die neue Ausschreibung für das Los 2 (Fahrzeugaufbau TLF 4000) zu starten.

7. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Pietling auf Errichtung eines Gerätehauses am Pietlinger Sportplatz
Der Gemeinderat war mit der Errichtung eines 5 x 8 Meter großen Gerätehauses am Pietlinger Sportplatz grundsätzlich einverstanden.


Gemeinderatssitzung vom 15.11.2018

1. Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Fridolfing - Vergabe des Planungsauftrages an Fa. Eger GmbH
Die Planungsleistungen für das Projekt Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Fridolfing wurden an das Planungsbüro Eger GmbH zum Angebotspreis von 7,25 % der Kosten gemäß Kostenberechnung, somit voraussichtlich 137.000 € brutto vergeben.

2. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Tragwerksplanung
Der Gemeinderat beschloss, das Büro Concon, Traunstein zu den angebotenen Konditionen mit der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 2 – 5 (Honorarzone III Mindestsatz, Nebenkosten 3,0 %) stufenweise zu beauftragen.

3. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Heizung/Lüftung/Sanitär
Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Schoberth & Poindecker GbR, Bad Reichenhall zu den angebotenen Konditionen (Honorarzone II Mindestsatz, Nebenkosten 1,00 %) mit der HLS-Projektierung stufenweise zu beauftragen.

4. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Elektrotechnik
Der Gemeinderat beschloss, die sib Ingenieure GmbH, Traunreut, zu den angebotenen Konditionen (Honorarzone II Mindestsatz, Nebenkosten 0,00 %) mit der ELT-Projektierung stufenweise zu beauftragen.

5. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Brandschutz
Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Concon, Traunstein, mit der Erstellung des Brandschutznachweises (Angebotssumme 8.032,50 € brutto, Nebenkosten 3 %) stufenweise zu beauftragen.

6. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Immissionsschutz
Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Hoock-Farny, Landshut, mit der Erstellung des notwendigen schalltechnischen Gutachtens (Angebotssumme 3.808,00 € brutto, Nebenkosten 5 %) zu beauftragen.

7. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Akustikberatung
Der Gemeinderat beschloss, das Büro Müller BBM, München, mit der raumakustischen Beratung (Angebotssumme 9.996,00 € brutto, Nebenkosten 5 %) zu beauftragen.



8. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Energieberatung/EnEV
Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Kutzner, Riedering, mit der EnEV-Berechnung (Angebotssumme 4.810,00 € brutto, keine Nebenkosten) zu beauftragen.

9. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe der Planungsaufträge an die Fachplaner Abbruchplanung und Schadstoffuntersuchung
Der Gemeinderat beschloss, das IB Baumann, Bad Reichenhall, mit der Abbruchplanung und Schadstoffuntersuchung (Angebotssumme 11.840,50 € brutto für die Abbruchplanung, Nebenkosten 3 %, und 6.621,16 € brutto für die Schadstoffuntersuchungen) zu beauftragen.

10. Pflanzarbeiten im Baugebiet Dietwies West II, nachträgliche Genehmigung der Vergabe
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der plg Strasser GmbH, Traunstein zur Kenntnis und genehmigte die Vergabe an die Firma Sporn, Grabenstätt zum Angebotspreis von 12.163,94 € brutto nachträglich.

11. Altschützen Fridolfing - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zusätzlichen elektronischen Lichtgewehr-Schießanlagen sowie Lichtgewehren und Lichtpistolen
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines Zuschusses an die Alt-Schützengesellschaft Fridolfing in Höhe von 10.000,00 € für die Anschaffung von zusätzlichen elektronischen Lichtgewehr-Schießanlagen sowie Lichtgewehren und Lichtpistolen zu.


Gemeinderatssitzung vom 06.12.2018

1. Vorab-Maßnahme Erneuerung Heizungsanlage Rupertihalle - Vergaben, Nachträge und Kostenfortschreibung
Der Gemeinderat nahm die Nachtragsangebote zur Kenntnis und genehmigte die Kostenfortschreibung wie vom Büro Putzhammer, Freilassing in der Tabelle vom 04.12.2018 vorgestellt.

2. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe der Gewerke des 4. Ausschreibungspaketes
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum Thema Bauheizung zur Kenntnis und genehmigt die Mehrkosten in Höhe von 2.500,00 €.

3. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der PLG Strasser GmbH, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk zum Angebotspreis von 27.468,18 € brutto an die Firma dustehstdrauf.de – Parkett- und Fußbodentechnik Benjamin Schmidhammer, Fridolfing zu vergeben.

4. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe des Gewerkes Schliessanlage
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der PLG Strasser GmbH, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk zum Angebotspreis von 1.649,58 € brutto an die Firma Bis Schlüsseldienst, Tyrlaching zu vergeben.

5. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe des Gewerkes Baufeinreinigung
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der PLG Strasser GmbH, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk zum Angebotspreis von 3.352,94 € brutto an die Firma Komplett Gebäudereinigung Kovacevic, St. Georgen zu vergeben.

6. FFW Pietling - Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses; Kostenfreigabe
Der Gemeinderat genehmigte die Eingabeplanung vom 12.11.2018 zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Pietling; gleichzeitig wurde die Kostenschätzung in der Fassung vom 23.11.2018 mit geschätzten Gesamtkosten von 140.500,00 € freigegeben.


Gemeinderatssitzung vom 20.12.2018

1. Neuerrichtung eines Spielplatzes in Untergeisenfelden - Vergabe Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Europplan Ingenieure GmbH, Bad Endorf zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Geiger, Fridolfing zum Angebotspreis von 20.360,90 € brutto zu vergeben.

2. Neuerrichtung eines Spielplatzes in Untergeisenfelden - Vergabe der Spielgeräte
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Europplan Ingenieure GmbH, Bad Endorf zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Spielgeräte Maier, Altenmarkt zum Angebotspreis von 19.597,44 € brutto zu vergeben.

3. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe des Gewerkes Freianlagen, Tiefbau
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Schneckenpointner, Waging zum Angebotspreis von 118.938,00 € brutto zu vergeben.

4. Kommunaler Wohnungsbau Pietling - Vergabe des Gewerkes Vegetationstechnische Arbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Planungsgruppe Strasser, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Sporn, Grabenstätt zum Angebotspreis von 19.140,08 € vergeben.

5. Einstellung einer Klinikleitung für die Salzachklinik Fridolfing
Der Gemeinderat ist mit der Bestellung von Frau Elisabeth Sinzinger zur Klinikleitung ab 01.04.2019 für die Dauer von 5 Jahren unter den vorgenannten Bedingungen einverstanden.


Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019

1. Freiwillige Feuerwehren - Antrag auf Bestellung eines dritten Kommandanten in den beiden Feuerwehren
Der Gemeinderat befürwortete die Bestellung eines dritten Kommandanten bei den beiden Ortsfeuerwehren Fridolfing und Pietling ab der nächsten Wahlperiode.

2. Umbau Feuerwehrhaus Pietling - Bekanntgabe der Zeitschiene und Beschluss zur Firmenvorschlagsliste
Der Gemeinderat nahm die geplante Zeitschiene zustimmend zur Kenntnis.
Den Firmenvorschlagslisten wurde mit entsprechenden Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.

3. Bebauung Gemeindewiese - Vergabe Baugrundgutachten
Der Gemeinderat beschloss, das Büro CRYSTAL GEOTECHNIK, Wasserburg, mit der Erstellung des notwendigen Baugrundgutachtens (6.697,32 € brutto ohne Nebenkosten) zu beauftragen.

4. Ergänzender Zuschussantrag des TSV Fridolfing, Abteilung Stockschützen für den Anbau und Sanierung des Eisstockschützenheims
Der Gemeinderat beschloss, dem TSV Fridolfing, Abteilung Stockschützen für den Anbau und Sanierung des Eisstockschützenheims einen zusätzlichen Materialkostenzuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.









Gemeinderatssitzung vom 07.02.2019

1. Rupertihalle - Genehmigung des Kostenangebotes der Architekten Maier/Putzhammer für bisherige Leistungen und Durchführung eines VgV-Verfahrens
Das Kostenangebot der Architekten Maier/Putzhammer für die bisher erbrachten Leistungen i. H. v. 14.449,46 € brutto einschl. Nebenkosten wurde befürwortet. Mit dem Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrages bestand Einverständnis. Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung des Finanz- und Planungsausschusses vom 29.01.2019 und beschloss ein VgV-Verfahren durchzuführen.

2. Festlegung der Mietpreise für das Kommunale Wohnen Pietling
Der Gemeinderat war mit der vorgeschlagenen Kaltmiete von 6,20 €/m² und dem weiteren Vorgehen einverstanden.


Gemeinderatssitzung vom 21.02.2019

1. Pferdefreunde Rupertiwinkel - Neuregelung der Zufahrtssituation und Parkmöglichkeiten zum Reitplatz auf dem Grundstück FlNr. 1035, Gemarkung Fridolfing
Der Gemeinderat beschloss, die von Bürgermeister Schild vorgeschlagene Vorgehensweise umzusetzen und die neue Wegeführung zum Reitplatz herzustellen. Des Weiteren wurde beschlossen, die vorhandenen Hecken am Reitplatz zusammen mit den Pferdefreunden zurückzusetzen.

2. Geh- und Radweg Hohenbergham - Vergabe der Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Europplan Ingenieure GmbH, Bad Endorf zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk zum Angebotspreis von 106.534,39 € brutto an die Firma Robert Geiger, Fridolfing zu vergeben.

3. Entwässerungsanlage zur Ableitung der Oberflächenwässer des Wertstoffhofgeländes - Vergabe der Tiefbauarbeiten und der Lieferung eines Pumpschachtes
Der Gemeinderat beschloss, das Gewerk Pumpschacht zum Angebotspreis von 5.972,11 € brutto an die Firma HTI Gienger zu vergeben. Der Gemeinderat nahm außerdem den Vergabevorschlag der Europplan Ingenieure GmbH zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk Tiefbau an die Firma Schneckenpointner, Waging zum Angebotspreis von 40.691,34 € brutto zu vergeben.  Weiter nahm der Gemeinderat die Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für sonstige Leistungen zur Kenntnis und genehmigte diese.

4 . Salzachklinik Fridolfing – Anschaffung von Bildern für das Erdgeschoss des Neubaus
Der Gemeinderat ist mit der Anschaffung von 16 Bildern der Künstlerin Gudrun Reubel für das Erdgeschoss des Neubaus der Salzachklinik zum Gesamtpreis von 7.230,00 € brutto einverstanden.

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 27.06.2019 11:30 Uhr