Datum: 09.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:34 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2019
2 Neuerlicher Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
3.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
3.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
3.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 01.04.2019
3.2.2 Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 08.04.2019
3.2.3 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 04.04.2019
3.2.4 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 04.03.2019
3.2.5 Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 03.04.2019
3.2.6 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 13.03.2019
3.2.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 08.04.2019
4 18. Änderung des Flächennutzungsplanes am Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
4.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
4.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
4.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 01.04.2019
4.2.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 04.04.2019
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Strohhof, westlich der Krankenhausstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4734, 4708 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
6 Verkehrsschau 2018 - Bericht und Umsetzungsmaßnahmen
6.1 Abfahrt Schule – Hadrianstraße
6.2 Anregung der Familie Wimmer zur Anbringung einer Haltelinie an der Fußgängerampel an der Tittmoninger Straße
6.3 Einbahnstraße Krankenhaus – Radverkehr entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung
6.4 Absicherung Lieseich
6.5 Anregung der Familien Rehrl und Linner auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. zur Aufstellung eines Schildes „Gefährliche Ausfahrt“ an der Kreisstraße TS 26 auf Höhe Hohenbergham 15
6.6 Bushaltestelle Hohenbergham, Aufstellung eines Hinweisschildes „Kinder kreuzen“ im Bereich der Verkehrsbeschränkung auf 70 km/h
6.7 Anregung von Hr. Bernhard Brüderl für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Hipflham auf Höhe Steinersöd
6.8 B 20 auf Höhe Berg– gefährliche Ausfahrt
6.9 Gehweg Dorfplatz
6.10 Parkverbot Krankenhausstraße im Bereich der Otto Chemie
7 Faire Beschaffung - Antrag Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing - Bündnis 90/Die Grünen
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
8.1 Grillfest Untergeisenfelden
8.2 Neuer Rektor an der Grund- und Mittelschule ab dem Schuljahr 2019/2020

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 11.04.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 11.04.2019 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Neuerlicher Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Der mit Sitzung vom 21.02.2019 beschlossene Satzungsentwurf, wurde von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein in einigen wenigen Punkten beanstandet und mit dem Vermerk versehen, dass diese Punkte für die haushaltsrechtliche Würdigung des Landratsamtes zu korrigieren seien.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden drei Punkte, zu deren die gemeindliche Stellungnahme anschließend aufgeführt ist:

1.        Im Haushalt ist eine Kreditaufnahme ausgewiesen, die nicht in der Satzung enthalten ist.

Diese Art der Veranschlagung im Haushaltsplan wurde bereits kurz zuvor zweimal praktiziert. Zum einen war dies bei einem Kredit für das Projekt Generationenwohnen, welcher im Rahmen eines Nachtragshaushaltes im HHJ 2015 aufgenommen, dann als Einnahme im Jahr 2017 veranschlagt und auch kassenwirksam eingenommen wurde. Auf diese Vorgehensweise wurde sowohl im Vorbericht auf Seite 32 unter Punkt 5.6 als auch in den Bemerkungen zur Haushaltsstelle im Haushaltsplan hingewiesen und näher erläutert.
Zum anderen war dies auch bei dem Kredit für das Kommunale Wohnungsbauprojekt Fridolfing der Fall. Hier war die Ermächtigung laut Satzung im Jahr 2017 vorhanden, die Einnahme wurde in 2018 im Haushalt veranschlagt und auch kassenwirksam eingenommen.
Diese Vorgehensweise wurde auch im Vorbericht auf Seite 32 unter Punkt 5.6 sowie in den Bemerkungen zur Haushaltsstelle im Haushaltsplan offen kommuniziert und dargelegt.

Da die Handlungen der Gemeinde Fridolfing in keiner der haushaltsrechtlichen Würdigungen beanstandet wurden, musste diese davon ausgehen, dass diese Vorgehensweise korrekt und rechtmäßig ist. Insbesondere war die Gemeinde Fridolfing der Annahme, dass aufgrund der Tatsache, dass Kredite genehmigungspflichtige Bestandteile des Haushaltes darstellen, einer näheren und tiefergreifenden Prüfung unterliegen. Weil hierbei keine Beanstandungen vorlagen, lag der zwingende Schluss einer korrekten Vorgehensweise auf der Hand. Auch eine überörtliche Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband brachte keine Beanstandung zu Tage.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch diese Handlungsweise korrigieren und den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung dahingehend anpassen. Dies bedeutet, dass die in 2019 veranschlagte Krediteinnahme von 400.000 € auf null gesetzt und im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt wird. Der „Fehlbetrag“ aus der nicht mehr vorhandenen Krediteinnahme wird aus der Rücklage entnommen.

2.        Die im Vermögensplan des Regiebetriebs Abwasserbeseitigung aufgeführte Rücklagenentnahme ist im Haushalt nicht dargestellt. Die Rücklagenentnahme für die Aufgabenerfüllung des Regiebetriebs Abwasserbeseitigung ist entsprechend im Haushalt zu verbuchen.

Diese Art der Buchung wird bereits seit mehr als 10 Jahren praktiziert wurde bislang von der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes nie in Frage gestellt oder bemängelt, obwohl in Sachen des Regiebetriebes oftmals genauere Prüfungen oder Anmerkungen vorlagen. Ebenso wurde der Regiebetrieb seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dreimal geprüft. Jedes Mal wurde dabei auch der Wirtschaftsplan und weitere Unterlagen des Regiebetriebes vorgelegt. Keine der drei Prüfer hatte hinsichtlich dieser Begrifflichkeit der „Rücklagenentnahme“ Einwendungen oder gar Prüfziffern erhoben.
Die Gemeinde Fridolfing ist der Ansicht, dass sie sich aufgrund der Tatsache, dass über Jahre keine Beanstandungen erfolgt sind und obwohl vertiefte Prüfungen stattfanden, auf diese Prüfungen und Feststellungen verlassen habe können.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch die Angaben im Wirtschaftsplan und dazu korrespondierend im Haushaltsplan korrigieren. Dies bedeutet u.a., dass zunächst der nicht berücksichtigte Kassenbestand des Regiebetriebes rechnerisch der allgemeinen Rücklage zuzuführen ist. Somit werden zum 01.01.2019 rechnerisch 1.086.675,78 € zugeführt. Weiter ist im Wirtschaftsplan der Begriff „Rücklagenentnahme“ zu streichen. Stattdessen ist eine Investitionszuweisung durch die Gemeinde in Höhe von 520.521,62 € aufzunehmen. Die Investitionszuweisung findet auch im Haushalt im Unterabschnitt 70000 Berücksichtigung. Die Rücklageübersichten sind gemäß den durchgeführten Änderungen ebenfalls anzupassen.

3.        Anlässlich dieser notwendigen Berichtigungen in den Haushaltsunterlagen und den Anlagen bitten wir auch die Haushaltssatzung auf die vorgegebenen und insoweit zulässigen Angaben hin abzuändern (keine gesonderte Ausweisung von Angaben zum Regiebetrieb).

Die Angaben zum Regiebetrieb im Rahmen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fridolfing, werden mittlerweile seit Bestehen des Regiebetriebes 2007 vorgenommen. Bereits bei der ersten Aufnahme dieser Festsetzungen in der Satzung, wurde im Rahmen der haushaltsrechtlichen Genehmigung seitens der Rechnungsprüfungsstelle Stellung genommen. In dem Genehmigungsschreiben vom 02.04.2007 wird unter Punkt 2 des Prüfungsergebnisses ausgeführt, dass diese Art der Festsetzungen zwar nicht vorgeschrieben sind, das Landratsamt aber dies im Interesse des Informationsbedürfnisses der Gemeindebürger durchaus für angebracht hält.
Die Angaben wurden demnach ausdrücklich begrüßt und für gut geheißen. Auch in den Folgejahren findet sich diese Prüfungsbemerkung wieder. In der haushaltsrechtlichen Würdigung des Jahres 2018 wurde mit Schreiben vom  10.04.2018 unter Punkt 1 des Prüfungsergebnisses lediglich vermerkt, dass die Angaben zum Wirtschaftsplan des Regiebetriebes nicht Bestandteil der Satzung, sondern nur Pflichtanlage zum Haushaltsplan seien.
Die Gemeinde wurde ferner seit dem Bestehen des Regiebetriebes seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dreimal geprüft. Jedes Mal wurden die Haushaltssatzung und die Unterlagen des Regiebetriebes vorgelegt. Keine der drei Prüfer hatte hinsichtlich der Festsetzungen in der Haushaltssatzung Einwendungen oder gar Prüfziffern erhoben.
Für die Gemeinde Fridolfing war es aufgrund der seit 13 Jahren praktizierten Vorgehensweise nicht ersichtlich, dass diese Angaben unzulässig seien, zumal dies weder in dieser Konsequenz beanstandet, sondern vielmehr jahrelang seitens des Landratsamtes für angebracht gehalten wurde.
Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes Traunstein, wird die Gemeinde Fridolfing jedoch die Haushaltssatzung dahingehend korrigieren.

Die aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wurden mit der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein abgestimmt und von dieser als passend umgesetzt bewertet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2019 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2018 bis 2022 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2019 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.564.100,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 11,36 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5.585.200,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit        festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.924.300,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          11.359.600,00 
       ab.

§ 2
       (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
       (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.

§ 5
       (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.


§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.



II.        Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022

Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.



III.        Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.

Für das Jahr 2019 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 54.966,38 € ausgewiesen. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan beträgt 712.300,00 €. Für das Haushaltsjahr 2019 ist ein Investitionszuschuss der Gemeinde an den erweiterten Regiebetrieb in Höhe von 520.521,62 € vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 05.07.2018 mit der Bauleitplanung befasst und beschlossen, das erforderliche förmliche Verfahren durchzuführen. Für den Bebauungsplanentwurf wurden bereits Eckdaten festgelegt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde ist vorliegend das Regelverfahren durchzuführen, weil die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß §§ 13a bzw. 13b BauGB nicht vorliegen.
Mit dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 10.02.2019 wurde in der Zeit vom 08.03. bis 08.04.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 4/2019 hingewiesen. Außerdem waren sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den Entwurf entsprechend anzup assen und ihn anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Schild Hermann, zwei Schreiben vom 05.04.2019

Die Äußerungen (Anlage) werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Beschluss 1

Sofern die Ausgleichsflächen geeignet sind und die notwendige Fläche aufweisen, spricht nichts dagegen, andere Flächen zu verwenden; dies ist im weiteren Verfahren näher zu prüfen. Die Fläche A2 sollte dann als private Grünfläche festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die gewünschte Anpassung der Baugrenzen erscheint möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Umfang der Festsetzung „zu erhaltende Bäume“ könnte reduziert werden. Ortsplanerisch wichtig sind die Bäume an der Grenze zwischen den Grundstücken 68 und 136 sowie die Bäume an der Ostgrenze, zusätzlich noch die Obstwiese auf 68. Auf die Festsetzung der übrigen Bäume (als zu erhalten) könnte verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Mindestgrundstücksgröße und max. Grundfläche für Wohngebäude sollten beibehalten werden. Im ISEK als unverbindlichem Rahmenplan werden für den Bereich auch in Zukunft lockere Dorfstrukturen empfohlen. Eine zu verdichtete Bebauung würde dem widersprechen und wäre ortsplanerisch an dieser Stelle verfehlt. Aufgrund von Erfahrungswerten ist festzustellen, dass innerhalb der vorgeschlagenen Grundfläche von 200 m² Doppelhäuser gut unterzubringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

**********
Gemeinderat Franz Huber ist zur Sitzung erschienen (19.25 Uhr).
**********
Demgegenüber könnte der Vorschlag einer erhöhten Wandhöhe aus Sicht der Verwaltung aufgegriffen werden. Damit könnte zusätzliche Wohnfläche ohne Erhöhung der Grundfläche geschaffen werden. Eine Wandhöhe von 7,20 m erscheint unter Betrachtung der umliegenden Bebauung ortsplanerisch noch vertretbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt, die o.g. Anregungen wie beschlossen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband Traunstein
  • Vodafone

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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3.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 01.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Hinsichtlich der Belange Denkmalschutz, Natur- und Landschaft einschl. Artenschutz wurden die zuständigen Fachbehörden beteiligt. Von dort kamen keine Einwendungen bzw. Äußerungen. Die Gemeinde wird auf die ausreichende Berücksichtigung der genannten Belange im Rahmen des Bebauungsplanes achten. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes wurde eine Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde herbeigeführt. Von dort kamen keine Einwendungen zum Gutachten bzw. zur Planung. Der Hinweis bzgl. des Ausschlusses der Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomeration wird zur Kenntnis genommen; es wird vorgeschlagen, Einzelhandel in dem Gebiet generell auszuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, Einzelhandel in dem Gebiet auszuschließen. Ansonsten wird der Bebauungsplanentwurf beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.2. Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 08.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Empfehlung zur zusätzlichen Erläuterung sollte entsprechend nachgekommen werden

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dem Hinweis nachzukommen; der Entwurf wird entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 04.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und die Hinweise zu Grundwasser und Wasserversorgung zur Kenntnis. Ein Hinweis zu dem Thema Starkniederschläge (4.2.2) ist in dem Bebauungsplanentwurf bereits enthalten. Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation zur Entsorgung der anfallenden Schmutzwässer ist gewährleistet. Die vorgeschlagenen Ergänzungen zum Thema Niederschlagswasser können unter den Hinweisen noch aufgenommen werden. Altlasten bzw. Verdachtsflächen sind im Planungsgebiet nicht bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren; der Entwurf wird in den Hinweisen entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 04.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Information bzgl. einer ev. nötigen Umverlegung der best. Trinkwasseranschlussleitung für das Anwesen St.-Johann-Straße 16 wird an den Eigentümer weitergeleitet.
Die Löschwasserversorgung erscheint aufgrund der vorhandenen Hydranten ausreichend abgedeckt. Im Rahmen der förmlichen Auslegung sollte jedoch hierzu nochmals die FFW Fridolfing beteiligt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren; eine Entwurfsänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.5. Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 03.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.5

Sachverhalt

Die Äußerung (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis. Die dinglichen Sicherungen der in Privatbesitz befindlichen Ausgleichsflächen werden spätestens vor dem Satzungsbeschluss bestellt und vorgelegt werden. Derzeit ist hierzu nichts veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine Entwurfsänderung ist aufgrund der Äußerung nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.6. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 13.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise richten sich an den künftigen (privaten) Erschließungsträger (der Bau öffentlicher Straßen ist nicht vorgesehen) und sind von diesem ggf. zu beachten. Die Hinweise werden an die Beteiligten weitergeleitet. Eine Entwurfsänderung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Entwurf unverändert beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2.7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 08.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 3.2.7

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise richten sich an den künftigen (privaten) Erschließungsträger (der Bau öffentlicher Straßen ist nicht vorgesehen) und sind von diesem ggf. zu beachten. Die Hinweise werden an die Beteiligten weitergeleitet. Eine Entwurfsänderung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Entwurf unverändert beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes am Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 05.07.2018 mit der Bauleitplanung befasst und beschlossen, das erforderliche förmliche Verfahren durchzuführen. Für den Bebauungsplanentwurf wurden bereits Eckdaten festgelegt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde ist vorliegend das Regelverfahren durchzuführen, weil die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß §§ 13a bzw. 13b BauGB nicht vorliegen. Daher ist auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Mit dem Änderungsplan in der Fassung vom 10.02.2019 wurde in der Zeit vom 08.03. bis 08.04.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 5/2019 hingewiesen. Außerdem waren sämtliche Unterlagen auf der homepage der Gemeinde abrufbar.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind keine Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den Entwurf in der vorliegenden Form förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Hierzu sind keine Äußerungen oder Stellungnahmen eingegangen.

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4.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein – Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband Traunstein
  • Bayernwerk
  • Achengruppe
  • Telekom
  • Vodafone


Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 01.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Hinsichtlich der Belange Denkmalschutz, Natur- und Landschaft einschl. Artenschutz wurden die zuständigen Fachbehörden beteiligt. Von dort kamen keine Einwendungen bzw. Äußerungen. Die Gemeinde wird auf die ausreichende Berücksichtigung der genannten Belange im Rahmen des Bebauungsplanes achten. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes wurde eine Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde herbeigeführt. Von dort kamen keine Einwendungen zum Gutachten bzw. zur Planung. Der Hinweis bzgl. des Ausschlusses der Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomeration ist auf FNP-Ebene nur zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Änderungsentwurf wie vorliegend beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.2. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 04.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vorgaben und fachlichen Informationen und Empfehlungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewertet und – sofern notwendig – entsprechend berücksichtigt. Weiteres ist hierzu im FNP-Verfahren nicht veranlasst.

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Strohhof, westlich der Krankenhausstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4734, 4708 u. a. der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 5

Sachverhalt

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2. Bürgermeister Egon Kraus hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen (Art. 49 GO).
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Im Zuge eines Vorgespräches im Landratsamt Traunstein wurde die Notwendigkeit einer Bauleitplanung gesehen für den Fall, dass auf dem Grundstück FlNr. 4734 der Gemarkung Fridolfing weitere Bebauung angedacht wird. Hinsichtlich des Gewerbes im Süden und der Tittmoninger Straße im Osten wurde angeraten, mögliche Konflikte hinsichtlich des Lärmschutzes im Vorfeld zu betrachten. Als Art der baulichen Nutzung erschiene wohl ein Mischgebiet als zielführend.

Eine Betrachtung von Gewerbe- und Verkehrslärm ist zwischenzeitlich erfolgt. Aus den Lärmkarten wird ersichtlich, dass die in einem MI anzustrebenden Orientierungswerte von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht in einem gewissen Abstand zur Straße eingehalten werden können. Hinsichtlich des Gewerbelärmes dürften in den gelb dargestellten Bereichen keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm bzw. keine Fenster zu schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen entstehen, da das benachbarte Gewerbe andernfalls nachträglich eingeschränkt würde. Diese Maßgaben können durch Baugrenzen und sonstige Festsetzungen entsprechend berücksichtigt werden. Demnach verbleiben weitere Grundstücksflächen, die für eine Mischgebietsbebauung geeignet erscheinen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorge schlagen, auf dieser Basis einen zeichnerischen Entwurf erstellen zu lassen. Die Art des Verfahrens ist noch zu klären; voraussichtlich wird zusätzlich die Änderung des gültigen FNP erforderlich werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Strohhof, westlich der Krankenhausstraße“ als Mischgebiet.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Veranlasser mittels Städtebaulichem Vertrag zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Verkehrsschau 2018 - Bericht und Umsetzungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Verkehrsschau 2018 fand am 21.011.2018 statt. Folgende Punkte wurden besichtigt:

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6.1. Abfahrt Schule – Hadrianstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.1

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung der versetzten Bügel, sowie der Bepflanzung des Grünstreifens bis an die Mauer zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung der Bügel und der Bepflanzung des Grünstreifens zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Anregung der Familie Wimmer zur Anbringung einer Haltelinie an der Fußgängerampel an der Tittmoninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, dass die Sicherheit ausreichend gewährleistet ist und weitere Maßnahmen derzeit nicht veranlasst sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. Einbahnstraße Krankenhaus – Radverkehr entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Punkt zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund bestehender Beschlusslage derzeit keine weitere Veranlassung besteht, da im Zusammenhang mit dem Ausbau der Krankenhausstraße festgelegt wurde, dass der Abschnitt ohnehin zu einem Geh- und Radweg abgestuft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.4. Absicherung Lieseich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass zur Absicherung der Gefahrenstelle ein Holz-Stangengeländer mit beidseitiger Abführung errichtet werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Geländer aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.5. Anregung der Familien Rehrl und Linner auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. zur Aufstellung eines Schildes „Gefährliche Ausfahrt“ an der Kreisstraße TS 26 auf Höhe Hohenbergham 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erklärt sich mit der Aufstellung des Schildes „Gefährliche Ausfahrt“ ca. 150 Meter vor der Gefahrenstelle einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der unteren Verkehrsbehörde die Aufstellung des Gefahrenschildes zu beantragen. Die Beschilderung wurde mittlerweile bereits angeordnet und aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.6. Bushaltestelle Hohenbergham, Aufstellung eines Hinweisschildes „Kinder kreuzen“ im Bereich der Verkehrsbeschränkung auf 70 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6.7. Anregung von Hr. Bernhard Brüderl für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Hipflham auf Höhe Steinersöd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.8. B 20 auf Höhe Berg– gefährliche Ausfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund der fachbehördlichen Stellungnahme an der Stelle derzeit keine Handlungsmöglichkeit besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.9. Gehweg Dorfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.9

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

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6.10. Parkverbot Krankenhausstraße im Bereich der Otto Chemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 6.10

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund der fachbehördlichen Stellungnahme an der Stelle derzeit keine Handlungsmöglichkeit besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Faire Beschaffung - Antrag Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing - Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde eingangs das Schreiben der Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing – Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2019 vollinhaltlich bekannt gegeben.

Vor Beginn der Diskussion wurde der Fraktion noch einmal Gelegenheit gegeben, den Antrag zu begründen. Hierbei wurde durch Gemeinderat Dr. Neubauer die besondere Verantwortung der Gemeinde herausgehoben, dieses Thema voranzubringen und praktische Lösungen in einer Arbeitsgruppe Verwaltung-Gemeinderat-Fair Trade aufzuzeigen.

Anschließend stellte Bürgermeister Schild fest, dass die Sichtweisen nicht weit auseinander liegen und man durchaus bereit ist, dieses Thema zu vertiefen. Allerdings ist hierbei noch zu prüfen, wie die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften dieses Thema zulassen und in welcher Form die Ausschreibungen auf diese Punkte abgestimmt werden müssten. Weiter muss man auch noch auf bestehende Verträge Rücksicht nehmen.

Bürgermeister Schild wies jedoch darauf hin, dass die endgültige Entscheidung, ob ein nachhaltiges oder ein vergleichbares Produkt ausgewählt wird, immer beim Gemeinderat liegen muss.

Weiter verwies Bürgermeister Schild auf das derzeitig anlaufende Projekt „Digitales Alpendorf“, in dessen Verlauf die Schaffung einer digitalen nachhaltigen Beschaffungsplattform geplant sei. Hierzu steht demnächst ein erstes Treffen der Geschäftsleiter an. Als nächste Schritte könnte man sich hier sicherlich vorstellen, interessierte Gruppierungen zu den Gesprächen hinzuzuziehen. Ziel des Projektes wäre sicherlich auch die Schaffung eines entsprechenden Netzwerkes, welches die Beschaffung dann erleichtern würde.

Die feste Schaffung eines Arbeitskreises Beschaffung wurde durch den 1. Bürgermeister nicht befürwortet, vielmehr sollte man von Fall zu Fall die notwendigen Entscheidungen treffen. Hier wäre auch zu klären, welche Art von Nachhaltigkeitssiegeln für die Entscheidung eine Roll spielen sollen.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion wurde der vorgestellte Ansatz befürwortet, allerdings sprach man sich dafür aus, mit einem überschaubaren Aufwand zu starten und das Thema langsam wachsen zu lassen. Des Weiteren soll der Gemeinderat über den Sachstand beim Projekt Digitales Alpendorf regelmäßig informiert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag der Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing – Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2019 zur Kenntnis und beschließt, diesem grundsätzlich zuzustimmen.

Weiter wird beschlossen, im Rahmen des Teilprojekts „Digitale nachhaltige Beschaffungsplattform“ auf eine baldige Umsetzung hinzuarbeiten. Hierzu sind auch zu gegebener Zeit der Gemeinderat sowie die Fair Trade Lenkungsgruppe einzubinden.

Das Thema nachhaltige Berufsbekleidung in der Salzachklinik und im Bauhof ist weiter zu verfolgen und hierzu baldmöglichst entsprechende Ergebnisse vorzulegen.

Der Gemeinderat ist regelmäßig (2x pro Jahr) über die weiteren Schritte bei der nachhaltigen Beschaffung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 8
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8.1. Grillfest Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat die Einladung der Anwohner zur Einweihung des Kinderspielplatzes in Untergeisenfelden mit.

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8.2. Neuer Rektor an der Grund- und Mittelschule ab dem Schuljahr 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild berichtete dem Gemeinderat, dass das Schulamt Traunstein mit Schreiben vom 16.04.2019 der Gemeinde mitteilte, dass Herr Thomas Stehböck ab 01.08.2019 die Nachfolge von Frau Siglbauer antreten wird.

Datenstand vom 30.01.2020 14:02 Uhr