Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.05.2019
2 Baumgartl Anna, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 3-Familienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 243 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 10
3 Lebacher Heidemarie, Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses auf den Grundstücken FlNrn. 2171 und 2171/1 der Gemarkung Fridolfing, Lebenau 10
4 Lebacher Thomas, Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf Fl.Nr. 941, Gemarkung Pietling, Anwesen Allerfing 19; geänderte Planung
5 Beckel Igor, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Änderung und Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1263/19 der Gemarkung Fridolfing, Törringstraße 13
6 Hermann Otto GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Technikgebäudes mit LKW-Fahrer Wartebereich auf dem Grundstück FlNr. 1119 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn
7 Arendt Alexander, Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 1299/12 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 15
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 21.05.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 21.05.2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Baumgartl Anna, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 3-Familienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 243 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Lage des Baugrundstückes könnte aus Sicht der Gemeinde Fridolfing dem Innenbereich zugeordnet werden. Dabei ist auch die in Ausführung befindliche Bebauung nördlich der Salzachstraße zu berücksichtigen. Die Bebauung des westlich angrenzenden Grundstückes (Genehmigung 2014) erfolgte noch als Außenbereichsvorhaben. Im gültigen FNP ist das Grundstück teilweise als MD und teilweise als Grünfläche dargestellt. Der Schaffung eines neuen Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten (wie beantragt) könnte grundsätzlich zugestimmt werden, allerdings erscheint die im Lageplan dargestellte Größe auch unter Berücksichtigung der Hanglage überzogen. Die Größe sollte im Zuge des Verfahrens gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde festgelegt werden.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der östlich angrenzende landwirtschaftliche Betrieb zu beachten. Der Antrag wurde vorgelegt, um die planungsrechtliche Einordnung verbindlich abzuklären.

Beschluss

Der UBA beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten grundsätzlich herzustellen. Die Größe soll unter Berücksichtigung der Topographie im Zuge des Verfahrens gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Lebacher Heidemarie, Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses auf den Grundstücken FlNrn. 2171 und 2171/1 der Gemarkung Fridolfing, Lebenau 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Vorgang war bereits Gegenstand eines Vorbescheidverfahrens, zu dem der UBA sein Einverständnis erteilte.

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Erweiterung des best. Wohngebäudes auf 2 Wohneinheiten). Die geplante Wohnfläche erscheint als angemessen. Die abwassertechnische Erschließung muss über die best. Kleinkläranlage sichergestellt werden.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kennt nis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Lebacher Thomas, Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf Fl.Nr. 941, Gemarkung Pietling, Anwesen Allerfing 19; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorhaben in der Sitzung am 21.05.2019 zugestimmt. Nunmehr wird nochmals eine geänderte Planung vorgelegt (längeres Gebäude, geringere Wandhöhe). Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Auch das geänderte Vorhaben ist gemäß §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Beckel Igor, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Änderung und Erweiterung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1263/19 der Gemarkung Fridolfing, Törringstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Kenntnisnahme.

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6. Hermann Otto GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Technikgebäudes mit LKW-Fahrer Wartebereich auf dem Grundstück FlNr. 1119 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Kenntnisnahme.

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7. Arendt Alexander, Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück FlNr. 1299/12 der Gemarkung Fridolfing, Am Pflanzgarten 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte entlang des gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan „Dietwies West II“ festgesetzten öffentlichen Weges eines Sichtschutzwand ausbilden. Die geplante bauliche Anlage hat eine Gesamtlänge von ca. 12 m und eine Höhe von 1,80 m.
Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe aller Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen auf 1,00 m beschränkt. Die geplante Anlage wirkt wie eine Einfriedung und ist daher grundsätzlich nicht zulässig.
Das Ansinnen eines gewissen Abschirmungsbedürfnisses ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings ist die geplante Gestaltung städtebaulich nicht vertretbar. Einer Befreiung sollte daher aus Verwaltungssicht in Ausübung pflichtgemäßem Ermessens nicht zugestimmt werden, auch, um Bezugsfälle in diesem Baugebiet zu vermeiden.

Beschluss

Der UBA beschließt, dem Antrag auf Befreiung für die beantragte bauliche Anlage nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 24.07.2019 11:58 Uhr