Datum: 23.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.06.2019
2 Obermayer Martin, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Garage als Ersatzbau für ein best. betriebliches Nebengebäude und Nutzungsänderung der Austragswohnung im Bestand in eine Landarbeiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 844, Gmkg Pietling, Allerfing 21
3 Licht und Land Hausbau GmbH, Grabenstätt, Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1218/1, Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 23/25
4 scoop Beschläge Vertriebs-GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines unterirdischen Öltanks auf dem Grundstück FlNr. 1119/3 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 13
5 Nadine und Michael Staudinger, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1218/38 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 29
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
7 Kordula und Jürgen Rohm, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 25.06.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 25.06 .2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Obermayer Martin, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Garage als Ersatzbau für ein best. betriebliches Nebengebäude und Nutzungsänderung der Austragswohnung im Bestand in eine Landarbeiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 844, Gmkg Pietling, Allerfing 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Der UBA hat dem Vorhaben im Rahmen des vorangegangenen Vorbescheidverfahrens bereits mit Beschluss vom 06.03.2018 zugestimmt.
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist gegeben. Derzeit besteht auf der Hofstelle ein Wohnhaus mit Betriebsleiterwohnung und Austragswohnung. Das vorhandene Zuhäusl ist nicht bewohnt und soll beseitigt werden. Die best. Austragswohnung im Bestand soll ohne Umbau umgenutzt werden und künftig für einen betrieblichen Landarbeiter zur Verfügung stehen . Der Bedarf hierfür ist durch das Amt für Landwirtschaft bestätigt. Somit besteht Anspruch auf eine neue Austragswohnung, die durch die Neuerrichtung nordöstlich der Hofstelle geschaffen werden soll.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. §36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Licht und Land Hausbau GmbH, Grabenstätt, Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1218/1, Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 23/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße West“; es gilt die Änderungsfassung vom 16.07.1998. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich der Bauweise (Doppelhaus anstatt Hausgruppe) sowie hinsichtlich der Dachform bei den Garagen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hausgruppen bestehen aus mind. drei Gebäuden, die durch Aneinanderbauen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Aufgrund der eng bemessenen Baugrenzen erscheint die Umsetzung dieser Festsetzung technisch nicht möglich. Weiterhin sind begrünte Flachdächer nur ausnahmsweise zulässig, sodass eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich wird. Somit ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen für die Bauweise Doppelhaus gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (nicht beabsichtigte Härte) herzustellen.
Weiterhin wird bzgl. der begrünten Flachdächer  bei den Garagen der erforderlichen Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ermessenshalber zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. scoop Beschläge Vertriebs-GmbH, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines unterirdischen Öltanks auf dem Grundstück FlNr. 1119/3 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Kenntnisnahme.

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5. Nadine und Michael Staudinger, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1218/38 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Kenntnisnahme.

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall

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7. Kordula und Jürgen Rohm, Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit der nachträglichen Aufnahme des TOP auf die Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend:        6
Für:                6
Gegen:        0

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ostmarkstraße Süd“. Das Bauvorhaben widerspricht hinsichtlich des vorgesehenen Zwischendaches zwischen Garage und Hauptgebäude sowie der Terrassenüberdachung den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzenüberschreitung). Weiterhin widerspricht das geplante Flachdach der grundsätzlichen Anforderung für geneigte Dächer; überdachte Stellplätze dürften aber ein Flachdach erhalten. Das Dach am Zwischenbau wird nur zu Wartungszwecken betreten, es handelt sich nicht um eine Dachterrasse.
Für die Abweichungen werden Befreiungen beantragt. Die Voraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erscheinen gegeben, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und nachbarliche Interessen nicht tangiert werden. Den Abweichungen könnte ermessenshalber zugestimmt werden.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt den beantragten Befreiungen zu. Eine Nutzung des Zwischenbaus als Dachterrasse ist nicht zulässig und auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:05 Uhr