Datum: 25.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.05.2019 und 04.07.2019
2 Antrag der Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing - Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Fridolfing
3 Martinischützen Pietling - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung auf elektronische Schießstände sowie für damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen
4 Antrag der Volkshochschule Traunstein e.V. auf finanzielle Förderung für das Geschäftsjahr 2019
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.05.2019 und 04.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 09.05.2019 und 04.07.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 09.05.2019 und 04.07.2019 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Antrag der Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing - Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.07.2019, das dem Gemeinderat vollinhaltlich bekannt gegeben wurde, beantragt die Gemeinderatsfraktion ÖLF – B90/Die Grünen, dass ab sofort regelhaft die namentliche Erfassung des Abstimmungsergebnisses gem. Art. 54 Abs. 1 GO i.V.m. § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung Anwendung findet.

Zu diesem Zweck wurde beantragt, dass der § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung um folgenden Satz 3 ergänzt wird:

3Die Gegenstimmen zum Beschluss sind immer namentlich zu dokumentieren.

Bürgermeister Schild führte hierzu aus, dass nach § 27 Abs. 5 Satz 1 der derzeit gültigen Geschäftsordnung Beschlüsse in offener Abstimmung durch Handaufheben oder auf Beschluss des Gemeinderates durch namentliche Abstimmung gefasst werden.

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde und entsprechender Recherche in den einschlägigen Kommentaren wurde von dieser klar dargestellt, dass die GO keine Prozedere für die offene Abstimmung vorschreibt. So sind z.B. Handaufheben, Aufstehen, Sitzenbleiben oder auch eine namentliche Abstimmung mit oder ohne Stimmkarten grundsätzlich möglich.

Da die Geschäftsordnung der Gemeinde Fridolfing in § 27 Abs. 5 die offene Abstimmung durch Handaufheben vorsieht, könnte der Antrag nur im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung umgesetzt werden.

Unbenommen hiervon bleibt natürlich die Möglichkeit, durch Beschluss die namentliche Abstimmung bei einzelnen Tagesordnungspunkten herbeizuführen.

Bürgermeister Schild teilte hierzu noch ergänzend mit, dass in Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung klar festlegt ist, dass jedes einzelne Gemeinderatsmitglied verlangen kann, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Dies wurde auch in der Vergangenheit so umgesetzt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die evtl. Änderung der Geschäftsordnung nicht dazu führen würde, dass sich Gemeinderatsmitglieder öffentlich über das Abstimmungsverhalten und Abstimmungsergebnis aus nichtöffentlichen Sitzungen äußern dürften. Dies würde einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 der Geschäftsordnung darstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt , § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Fridolfing um folgenden Satz 3 zu ergänzen:

3Die Gegenstimmen zum Beschluss sind immer namentlich zu dokumentieren.

Aufgrund des negativen Abstimmungsergebnisses wurde dieser Beschluss abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

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3. Martinischützen Pietling - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung auf elektronische Schießstände sowie für damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.06.2019, das dem Gemeinderat mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt wurde, haben die Martinischützen Pietling einen Zuschussantrag in Höhe von 40.000,00 € für die Umrüstung der Schießanlage auf elektronische Stände gestellt. Gleichzeitig sollen zwei Lichtgewehrstände integriert und weitere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Das Vorhaben soll im Frühjahr/Sommer 2020 umgesetzt werden.

Bürgermeister Schild teilte in diesem Zusammenhang dem Gemeinderat mit, dass die Umrüstung nach Schätzung des Vereins Kosten in Höhe von ca. 76.000,00 € verursachen würde.

Von Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes würden die Umbaumaßnahmen mit geschätzt 17.500,00 € gefördert werden. Der Verein würde eine finanzielle Eigenleistung von 6.900,00 € sowie 750 Eigenleistungsstunden (entspricht 11.600,00 €) in das Projekt mit einbringen.

Aufgrund der langen Wartezeit für den Zuschuss des Bayerischen Sportschützenbundes wurde weiter angefragt, ob die Gemeinde eine Zwischenfinanzierung der 17.500,00 € übernehmen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses an die Schützengesellschaft Martini Pietling e.V. in Höhe von 40.000,00 € für die Umrüstung auf elektronische Schießstände sowie für damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen zu.

Des Weiteren besteht damit Einverständnis, für den zu erwartenden Zuschuss vom Bayerischen Sportschützenbund in Höhe von 17.500,00 € eine Zwischenfinanzierung für den Zeitraum bis zur Auszahlung zu gewähren.

Die Schützengesellschaft Martini Pietling e.V. wurde gebeten, nach Abschluss der Baumaßnahme eine Auflistung der Gesamtkosten  vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag der Volkshochschule Traunstein e.V. auf finanzielle Förderung für das Geschäftsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt eingangs das Schreiben der Stadt Traunstein vom 05.06.2019 zur Kenntnis, mit dem weiterhin um eine finanzielle Förderung der Volkshochschule Traunstein e.V. für das Jahr 2019 gebeten wird. Im Einzelnen darf auf das o. g. Schreiben verwiesen werden, das den Gemeinderatsmitgliedern bereits übersandt wurde.

Von Seiten der Verwaltung wurde zur besseren Transparenz dem Gemeinderat eine Aufstellung des Jahres 2018 der in Fridolfing stattfindenden Kurse mit den  teilnehmenden Fridolfinger Bürgerinnen und Bürger vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Volkshochschule Traunstein e.V. wie bereits im Vorjahr mit einem Zuschuss in Höhe von 1.245,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 5

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 18.09.2019 11:40 Uhr