Datum: 05.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Semperloh Südost"; förmliche Auslegung und Behördenbeteiligung
2 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Semperloh Südost"; förmliche Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Am 19.05.2022 wurde für die Änderung der Bebauungspläne „Semperloh“ und „Semperloh Südost“ der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Aus städtebaulichen Gründen und weil hier ein konkreter Antrag auf Erweiterung vorliegt, wurde ein Änderungsentwurf für das Gebiet „Semperloh Südost“ erstellt.

Im vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 18.09.2023 sind folgende wesentlichen Änderungen gegenüber der bisher geltenden Rechtslage enthalten:
  • Grundstücksübergreifende offene Baugrenzen;
  • Grundstücksscharfe Festlegung der Höhen;
  • Entfall der Wohneinheitenbeschränkung;
  • Erhöhung der GRZ auf 0,4/0,6;
  • Erhöhung der seitlichen WH für Hauptgebäude auf 7,20 m;
  • Öffnung der Fassadengestaltung (z. B. auch Sichtbeton oder Naturstein möglich);
  • Aufweitung der Spanne der zulässigen Dachneigung und Entfall von Anforderungen an Material, Farbigkeit und Dachüberstände;
  • Zulassung von Quergiebeln;
  • Staffelung der Stellplatzanforderungen nach Wohnungsgröße.

Zu den Belangen des Immissionsschutzes – Nähe zu den Sportanlagen, bestehende Gewerbebetriebe innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches – wurde das immissionsschutztechnische Gutachten vom 21.08.2023 erstellt. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes. Es wird gutachterlich festgestellt, dass die Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden und nachträgliche Einschränkungen der genehmigten Betriebe sowie der Sportanlagen bei Aufnahme der Festsetzungen zum Schallschutz für den Sportlärm nicht zu erwarten sind.

Im Vorfeld wurde wegen der angedachten Änderung der Gebietsart am Gartenweg der Gewerbebetrieb auf FlNr. 1100/1 am Staufenweg informiert und beteiligt. Weiterhin wurden etwaig vorhandene Gewerbebetriebe anhand der Baugenehmigungen und Gewerbeanmeldungen überprüft; es sind einige baurechtlich relevante Anlagen vorhanden, die in der Gesamtschau dafürsprechen, den Bereich östlich des Gartenweges als Mischgebiet (MI) festzusetzen.

Im Übrigen wird vollinhaltlich auf das Gutachten verwiesen. Ebenso wird ergänzend auf den Beschluss vom 09.03.2023 Bezug genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe zustimmend zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Basis das förmliche Verfahren (öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Kein Anfall!

Datenstand vom 27.10.2023 10:18 Uhr