Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 05.09.2023 und 10.10.2023 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 05.09.2023 und 10.10.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen sind
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 05.09.2023 und 10.10.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Nutzungsänderung der best. Ziegelproduktionshalle in eine Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 3638 der Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße 50
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die ehemalige Ziegelei und das Grundstück der umzunutzenden Halle liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Es gibt weder einen Bebauungsplan noch eine städtebauliche Satzung. Im gültigen FNP ist das Grundstück als GE dargestellt.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Nach der vorgelegten Betriebsbeschreibung ist folgende Lagernutzung geplant: „Normalentflammbare Produkte wie Schuhe, Bekleidung, Textilien, Kartonagen und Holzpalletten (die Firma Meindl möchte gerne die Fläche mieten und Schuhe darin lagern).
Am Standort gibt es derzeit weitere Lagernutzungen sowohl in Gebäuden als auch auf Freiflächen. Laut Aktenlage liegen hierfür nicht die erforderlichen Baugenehmigungen vor, sodass diese Nutzungen rechtswidrig sind.
Aus Sicht der Verwaltung besteht ein Planungsbedürfnis für eine Bauleitplanung (z. B. für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan). Gemäß einer Äußerung der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden, wenn der Umgriff des Geltungsbereiches sich an der Darstellung des FNP orientiere und die Belange von Natur und Landschaft einschl. Artenschutz sowie des Hochwasserschutzes beachtet würden.
Hinweis: Nach Angaben des Wasserversorgers ist am Baugrundstück ein Hydrant für die Löschwasserversorgung zwar vorhanden, allerdings können die nötigen 96 m³ in 2 Stunden nicht zur Verfügung gestellt werden. Somit ist (vorläufig) die Erschließung als nicht gesichert anzusehen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB unter der Voraussetzung einer Bauleitplanung (wie im Sachverhalt beschrieben) und der Sicherung der Erschließung herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 2461 der Gemarkung Fridolfing, Eberding
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung Eberding in der Fassung vom 28.04.2022. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Hier sind Vorhaben zulässig, die sich u. a. nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Das Vorhaben fügt sich grundsätzlich noch in die Umgebungsbebauung ein. In der maßgeblichen Umgebungsbebauung, welche hier prägend ist, sind seitliche Wandhöhen von 4,50 m (Eberding 10), 6,00 m (Eberding 12) und 6,20 m (Eberding 11 und 11a) vorhanden.
Aus Sicht der Bauverwaltung ist die geplante Höhenlage des Hauptgebäudes bedenklich. Es wird daher angeregt, vor Baubeginn eine Absteckungsabnahme zusammen mit der Genehmigungsbehörde zur endgültigen Festlegung der Höhenlage durchzuführen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Höhenlage soll vor Baubeginn vor Ort festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Erweiterung des Parkplatzes auf den Grundstücken FlNrn. 4760/1 und 4759/1, Gemarkung Fridolfing, Strohhof 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Strohhof III“ in der Änderungsfassung vom 01.09.2015.
Gemäß Nr. 7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wären die Stellplatzreihen nach jedem 5. Stellplatz durch eine Baumscheibe mit einer Mindestbreite von 2,0 m zu unterbrechen. Es wird beantragt, von dieser Festsetzung abzuweichen. Die Baumpflanzungen sollen gemäß dem schon bisher umgesetzten Konzept außerhalb der Stellplatzreihen erfolgen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Kein Anfall
Datenstand vom 20.12.2023 08:36 Uhr