Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.10.2023
2 Regionalenergie Fridolfing GmbH - Vorstellung der Antragsunterlagen zum Modul 1 des Nahwärmenetzes Fridolfing und Erläuterung des ENEREGIO SOBOS-Projektes
3 Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung des Projektes mit Beschluss über die Einreichung eines Förderantrages im Jahr 2023
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 26.10.2023 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Regionalenergie Fridolfing GmbH - Vorstellung der Antragsunterlagen zum Modul 1 des Nahwärmenetzes Fridolfing und Erläuterung des ENEREGIO SOBOS-Projektes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Geschäftsführer der Regionalenergie Fridolfing GmbH, Herr Michael Perkmann, sowie Frau Dr. Armbrecht vom Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel erschienen, um dem Gemeinderat die Grobplanung zum Modul 1 vorzustellen.

Anhand einer Präsentation stellte Herr Perkmann den Ablauf des Förderverfahrens im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), insbesondere beim Modul 1 (Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Wärmenetzes im Kerngebiet Fridolfing) vollinhaltlich vor. Herr Perkmann erläuterte dem Gemeinderat weiter die Antragsunterlagen, die bereits nahezu vollständig ausgearbeitet sind. 

Bürgermeister Schild ging insbesondere auf die Zeitplanung in punkto Baubeginn Wärmezentrale und Wärmeleitungsnetzbau, so wie in den Antragsunterlagen beschrieben ein.  

Anschließend wurde Herr Perkmann noch Gelegenheit gegeben, über den aktuellen Stand beim Projekt ENEREGIO SOBOS zu berichten. Hierbei ging Herr Perkmann insbesondere auf das Thema Wärmenetzentwicklung im Raum Oberösterreich, Salzburg und der Region 18 ein. Weiter führte er aus, dass bei einer möglichen Belieferung mit Wärme aus der Tiefengeothermie als Zwischenlösung für Fridolfing eine Versorgung mit Wärme aus Biogasanlagen bzw. oberflächennahen Geothermien möglich wäre. 

Bürgermeister Schild ergänzte dahingehend, dass bei einem Startschuss für den Ausbau ca. 0,8 MW Wärme aus Biogasanlagen zur Verfügung stehen würden. Herr Perkmann berichtete auf Nachfrage, dass man Ende 2024 mit dem ersten Liefervertrag aus einer Tiefengeothermie-Anlage rechnet. Ab diesem Zeitpunkt können entsprechende Leitungstrassen erstellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit den von Herrn Perkmann vorgestellten Antragsunterlagen zum Modul 1 des Nahwärmenetzes Fridolfing einverstanden und beauftragt die Regionalenergie Fridolfing GmbH mit der entsprechenden Einreichung dieser Unterlagen bei der Förderstelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung des Projektes mit Beschluss über die Einreichung eines Förderantrages im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Geschäftsführer der Regionalenergie Fridolfing GmbH, Herr Michael Perkmann, sowie Frau Dr. Armbrecht vom Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel erschienen, um dem Gemeinderat das Projekt Kommunale Wärmeplanung vorzustellen.

Frau Dr. Armbrecht schilderte Eingangs dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den gesetzlichen Rahmen hinsichtlich der Energieeffizienzrichtline (EED) der EU und dessen Umsetzung im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes bzw. des Landes-Klimaschutzgesetzes des Freistaates Bayern. Mit Inkrafttreten des Landes-Klimaschutzgesetzes entsteht die grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Für Gemeinden unter 10.000 EW wird durch den Landesgesetzgeber voraussichtlich ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Bürgermeister Schild führte hierzu aus, dass für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, lt. Darstellung in der Informationsveranstaltung in Teisendorf, mit Kosten in Höhe von 7,00 € - 10,00 € pro Einwohner gerechnet werden muss. Demnach würden für Fridolfing Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € anfallen. Für die Erstellung der Wärmeplanung ist eine Förderung durch den Bund vorgesehen. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 % (sonst 60 %).

Frau Dr. Armbrecht ergänzte hierzu, dass bei einer Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Monaten gerechnet werden muss. Nach Vorlage des Förderbescheides muss dann die Planung in einem Zeitraum von 12 Monaten fertiggestellt werden.

Weiter erläuterte sie, dass beim Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Fördermöglichkeiten des Bundes zur Verfügung stehen, wenn die in der Planung ausgewiesene treibhausgasneutrale Wärmeversorgung eingesetzt wird. Bei Grundstücken, welche in einem Gebiet eines geplanten kommunalen Fernwärmenetzes liegen, gibt es dann keine Fördermöglichkeit mehr für Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen). 

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion wurde die Vor- und Nachteile einer Förderantragstellung im Jahr 2023 diskutiert. Es wurde klargestellt, dass man bei Stellung eines Förderantrages mit entsprechenden Planungsaufträgen bis zum Erlass des Förderbescheides warten muss, um nicht förderschädlich zu werden. Gleichwohl wurde festgestellt, dass ein im Jahr 2023 gestellter Förderantrag jederzeit zurückgezogen werden kann, wenn die Planungsarbeiten bereits früher in Auftrag gegeben werden sollen.  Weiters wurde festgestellt, dass unabhängig von der Wärmeplanung das örtliche und überörtliche Fernwärme-/ Wärmenetz (innerorts) geplant wird und die Ergebnisse daraus in die kommunale Wärmeplanung überführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, noch im Jahr 2023 den Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit einer Förderquote von 90% zu stellen. Das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel wird beauftragt, den Förderantrag für die Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 05.12.2023 08:33 Uhr