Datum: 30.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023
2 Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2022 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH
3 Brückensanierung - Teilabbruch und Wiederaufbau der Achenbrücke bei Eizing
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.11.2023 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2022 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Eingangs begrüßte Bürgermeister Schild die anwesende Geschäftsführerin der Energiezentrum Fridolfing GmbH, Frau Christina Gramsamer.

Als Einleitung zu diesem Thema berichtete Bürgermeister Schild kurz über folgende Rahmendaten der Energiezentrum Fridolfing GmbH:

  • Inbetriebnahme der Anlage am 24.11.2009
  • Anzahl der derzeitigen Anschließer:        33
letzter Anschließer im September 2023 (Gemeindewiese)

  • Baukosten der Anlage insgesamt:                ca. 1.400.000,00 €
davon Heizwerk:                                        ca.    250.000,00 €
davon Fernwärmeleitungen/Übergabe:                ca.    730.000,00 €
davon Heizung/Regelung:                                ca.    370.000,00 €

  • Verkaufte Wärmemenge vom                                                 
01.01. bis 31.12.2022:                        2.342 MWh           2.746 MWh (Vorjahr)

  • Produzierte Wärmemenge vom                                                 
01.01. bis 31.12.2022:                        3.001 MWh           3.303 MWh (Vorjahr)

  • Wärmeverlust in Prozent:                        21 %                      18,5 % (Vorjahr)

  • Hackgutmenge 2022:                        4.046 srm           4.557 srm (Vorjahr)

  • Heizölmenge 2022:                        25.000 Liter           20.000 Liter (Vorjahr)

  • Vergleich mit Heizöl:
Durchschnittspreis für Hackgut                 25,50 € netto           22,40 € netto (Vorjahr)
Heizölpreis                                 1,28 € netto (August 2022)

Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde dem Gemeinderat weiter mitgeteilt, dass nach Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO ein jährlicher Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen ist, wenn der Gemeinde mindestens der zwanzigste Anteil (5%) des Unternehmens gehört. 

Da die Gemeinde Fridolfing mit knapp der Hälfte an der Energiezentrum Fridolfing GmbH beteiligt ist, wurde somit für das Jahr 2022 ein Beteiligungsbericht erstellt.

Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Beteiligungsbericht nehmen kann. Ein entsprechender Hinweis wird hierzu an der Amtstafel der Gemeinde angebracht.

Zum Inhalt des Beteiligungsberichtes 2022 teilte Bürgermeister Schild folgendes mit:

1.         Die Energiezentrum Fridolfing GmbH dient der Wärmeversorgung der angeschlossenen Fridolfinger Bürger und Firmen sowie der angeschlossen gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, Schule, Salzachklinik). Sie erfüllt hiermit Aufgaben des öffentlichen Zweckes.

2.        Die Beteiligungsverhältnisse am Stammkapital von 530.000,00 € stellen sich wie folgt 
dar:

       Gemeinde Fridolfing:                                        262.000,00 €
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                                240.000,00 €
       Herr Florian Gramsamer Fridolfing:                          28.000,00 €

3.        Die Gesellschafterversammlung der Energiezentrum Fridolfing GmbH setzt sich seit 08.02.2022 aus folgenden Personen zusammen:

       Gemeinde Fridolfing:                                1. Bgm. Johann Schild
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                        GF Hans Hafner
       Herr Florian Gramsamer Fridolfing:                Herr Florian Gramsamer

Geschäftsführer der Energiezentrum Fridolfing GmbH ist seit 01.06.2013 Frau Christina Gramsamer. Die Angabe der Bezüge des geschäftsführenden Unternehmensorgans ist nicht erforderlich, da es sich hierbei um keine Mehrheitsbeteiligung der Gemeinde Fridolfing im Sinne von § 53 HGrG handelt.

4.         Die Ertragslage und die Kreditaufnahmen sind aus dem beiliegenden Jahresabschluss zu dem Geschäftsjahr 2022 ersichtlich: 

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 3.761,22 € (Vorjahr 37.178,61 €) erzielt. 

Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 
in Höhe von                                                  67.729,62 €           121,593,70 € (Vorjahr)
setzen sich wie folgt zusammen:

- Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von           37.451,85 €             70.554,62 € (Vorjahr)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
  Leistungen in Höhe von                                   29.461,78 €             40.267,67 € (Vorjahr)

- Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von                        815,99 €             10.771,41 € (Vorjahr)
  (offene Posten, Verbindlichkeiten Steuern)        


Im Anschluss an die Berichterstattung durch den 1. Bürgermeister stand die Geschäftsführerin der EZF GmbH, Frau Christina Gramsamer dem Gemeinderat noch zu Fragen über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 der Energiezentrum Fridolfing GmbH zur Verfügung. 

Auf Nachfrage wurde vereinbart, dass beim nächsten Beteiligungsbericht die Heizölbestände zum 31.12. des Bilanzjahres mit aufgeführt werden.


Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und der Geschäftsführerin Frau Gramsamer zur Kenntnis.

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3. Brückensanierung - Teilabbruch und Wiederaufbau der Achenbrücke bei Eizing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Weigand vom Büro BGT Trauntal, Ruhpolding, erschienen und erläutert die vorliegende Variantenuntersuchung.

Bei der Achenbrücke in Eizing (Baujahr 1954) wurde bei der Brückenprüfung 2021 festgestellt, dass im Bereich des Überbaus, bestehend aus Stahlträgern und aufgelegten Betonfertigteilplatten, eine erhebliche Anzahl altersbedingter Bauwerksschäden vorhanden sind. Im Zuge einer Voruntersuchung, durch das Büro BG Trauntal, wurden drei mögliche Sanierungsvarianten erarbeitet. Bei allen 3 Varianten würden die bestehenden Widerlager entsprechend saniert und so weit als nötig mit einer Kolksicherung versehen.  

Bei Variante 1 wäre geplant, ausschließlich die im Prüfbericht 2021 beschriebenen Mängel zu beseitigen. Eine Neubeschichtung vor allem der Trägeroberseiten, welche stark korrodiert sind, ist wegen der fehlenden Zugänglichkeit (Überbau aus Fertigteilen und Kappe) nicht möglich. Ursache für die Korrosion ist durchdringendes Salzwasser aufgrund der schadhaften Abdichtung auf den Fertigteilplatten des Brückenüberbaus. Für die Erneuerung der Bauwerksabdichtung müssten die Asphalt Schutz- und Deckschicht inkl. der Kappen komplett entfernt werden. Eine Abdichtung wäre im Zuge der Sanierungsarbeiten nicht möglich, weshalb die Träger noch mehr korrodieren werden. Lt. dem Ing. Büro BGT ist die Variante 1 nur eine Verschiebung der Lebensdauer, um ein paar Jahre und daher nicht wirtschaftlich zu erachten. 
Kosten hierfür ca. 41.000 €.

Variante 2 sieht vor, den Überbau komplett abzureißen und in einer einfachen kostengünstigen Variante, wie vorhanden, jedoch ohne Brückenkappe, mit Stahlträgern und aufgelegten Betonfertigteilplatten neu zu bauen. Bei Variante 2 ist eine ordnungsgemäße Abdichtung, wie bei Variante 1, wegen der Stoßfugen genauso wenig möglich. Die Oberseite der Stahlträger könnte aber besser geschützt werden.
Außerdem steht das Brückengeländer ohne Kappe und jeglichen Anfahrschutz freistehend da, was mit Sicherheit zu ständigen Schäden am Brückengeländer führen wird. Bei Variante 2 müsste bauartbedingt dauerhaft auf 30 Km/h beschränkt werden. Schätzkosten ca. 165.000 €.
 
Variante 3 sieht vor, wie bei Variante 2, ebenfalls den Überbau abzureißen und einen neuen Überbau bestehend aus Stahlträgern, Halbfertigteilen mit entsprechender Ortbetonergänzung und Fertigteilkappen zu erstellen. Die Brückentafel kann hier mit einer mehrlagigen Abdichtung entsprechend abgedichtet werden. Langfristig gesehen ist dies als die wirtschaftlichste Variante zu sehen. Das Brückengeländer kann bei der Variante 3 geschützt auf der Kappe montiert werden. Schätzkosten ca. 240.000 €.

Allg. Hinweis zu den vorhandenen Stahlträgern: Bei der Verwendung der derzeit verbauten Stahlträger müssten diese abgebaut werden und zu einem geeigneten Betrieb zum Sandstrahlen und zur Neubeschichtung gebracht werden. Zeitlich würde sich das evtl. sogar mit der Sanierung der Widerlager ausgehen. Problematisch ist jedoch, dass die Träger eine Überhöhung haben, welche sich bis zum neuen Straßenoberbau durchziehen. Die nötige Aufbaustärke des neuen Überbaus würde noch mehr als derzeit schon vorhanden, an Höhe zunehmen, was zu umfangreichen Angleichungsarbeiten an der Straße führt. Auch das Arbeiten mit günstigeren Fertigteilen wäre nur noch bedingt möglich.   

Die Bauverwaltung schlägt zur Ausführung die Variante 3 vor, den Brückenüberbau komplett abzubrechen, eine Kolksicherung herzustellen die Widerlager zu sanieren und einen neuen Überbau aus Stahlträgern mit Ortbetonüberbauplatte und Fertigteilkappe herzustellen. 

In der anschließenden kurzen Diskussion wurden ergänzend folgende Punkte angesprochen:
  • Bei Neubau soll eine schwerlasttaugliche Ausführung (wie bisher) sichergestellt werden.
  • Sollte seitens des Wasserwirtschaftsamtes im Falle des Neubaues des Überbaus ein zusätzlicher Freibord mit Anhebung des gesamten Bauwerks gefordert werden, so werden aufgrund nötiger Angleichungsmaßnahmen erhebliche Mehrkosten befürchtet. Daher soll dieser Punkt vorab geprüft werden.
  • Es soll geprüft werden, ob eine Förderung möglich ist. (Anmerkung: Dieser Punkt ist erledigt, laut schriftlicher Mitteilung der Regierung von Oberbayern ist die Maßnahme nicht förderfähig)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Ausführungsvorschlag samt Kostenschätzung zur Kenntnis und beschließt, die Brücke über die Götzinger Ache bei Eizing, entsprechend der Variante 3 durchzuführen, soweit sichergestellt ist, dass der Brückenüberbau ohne Anhebung/ohne Angleichungsmaßnahmen ausgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 10.01.2024 11:56 Uhr