Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zum Einbau von zwei Wohneinheiten im ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudebestand auf dem Grundstück FlNr. 3080/2 der Gemarkung Fridolfing, Langesöd 1
3 Bauantrag zur Änderung einer Biogasanlage durch Errichtung einer Einwallung; FlNr. 1151/10, Gemarkung Pietling, Nilling 8
4 Tekturantrag zum Anbau an einen bestehenden Jungviehstall, FlNr. 635, Gemarkung Pietling, Pirach 2
5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Hackschnitzellagers mit Maschinenhalle und Werkstatt, FlNr. 848, Gemarkung Pietling, Allerfing 15
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Einbau von zwei Wohneinheiten im ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudebestand auf dem Grundstück FlNr. 3080/2 der Gemarkung Fridolfing, Langesöd 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Voraussetzungen hierfür liegen aus Sicht der Gemeinde Fridolfing vor, insbesondere bleibt die Gestalt des (Gesamt-)Gebäudes im Wesentlichen gewahrt, der räumlich-funktionale Zusammenhang mit der Hofstelle ist gegeben und die zulässige Anzahl der Wohneinheiten wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landratsamt Traunstein abgestimmt. Dabei wurde eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem Bestand noch für vertretbar gehalten zugunsten des Verzichts auf einen eigentlich eingeplanten Quergiebel.
Das Vorhaben erscheint in der beantragten Form außenbereichsverträglich.
Die abwassertechnische Erschließung ist über die bestehende und genehmigte Kleinkläranlage gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Änderung einer Biogasanlage durch Errichtung einer Einwallung; FlNr. 1151/10, Gemarkung Pietling, Nilling 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, die Erschließung ist über die vorhandene Hofstelle gesichert.

Hinweis: Das Baugrundstück liegt zwar nicht innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungs-gebietes, bei extremen Hochwasserereignissen ist eine Beeinträchtigung des Ablaufes aus der Götzinger Ache jedoch nicht komplett ausgeschlossen. Eine Veränderung zum Nachteil von Unterliegern ist zu vermeiden. Es wird empfohlen, dazu die Wasserrechtsbehörden zu hören.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Tekturantrag zum Anbau an einen bestehenden Jungviehstall, FlNr. 635, Gemarkung Pietling, Pirach 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

GR Franz Jäger hat gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Abweichend von der erteilten Baugenehmigung soll die Anbaubreite auf ganzer Länge um ca. 3 m erhöht und die Aufteilung im Bestand geändert werden. Weiterhin sollen noch zusätzliche Standplätze für Rinder unter dem Dachüberstand geschaffen werden. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Tekturantrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Hackschnitzellagers mit Maschinenhalle und Werkstatt, FlNr. 848, Gemarkung Pietling, Allerfing 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung für das Gebäude liegt nicht vor. Das Nebengebäude soll anstelle eines bestehenden, baufälligen Nebengebäudes der ehemaligen Hofstelle, die bereits abgebrochen wurde, errichtet werden. 
Die Notwendigkeit zusätzlicher Stellplätze für die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, das Hackschnitzellager und die Werkstatt wird mit einem weiteren Bedarf an Unterstellmöglichkeiten begründet.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange scheinen nicht beeinträchtigt zu sein.
Das Landratsamt hält die Maßnahme grundsätzlich für genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. 
Da eine Veränderung des Oberflächenwasserabflusses von nördlich angrenzenden Flächen Richtung Süden nicht ausgeschlossen ist, wird gefordert, die Abflusssituation und die vorhandenen und geplanten Geländeverhältnisse in den Planvorlagen zum Bauantrag darstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.12.2023 ö 6

Sachverhalt

kein Anfall.

Datenstand vom 22.01.2024 12:05 Uhr