Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2019
2 HuM Steinmaßl GmbH, Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit gewerblicher Tagespflegeeinrichtung und Tiefgarage auf den Grundstück FlNr. 4772/2 und 4773/19 der Gemarkung Fridolfing
3 Petra und Michael Hafner, Roland Oswald, Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7
4 Julia Rausch, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr. 1057/2 der Gemarkung Fridolfing, Oberau 5
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 15.10.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 15.10 .2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. HuM Steinmaßl GmbH, Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit gewerblicher Tagespflegeeinrichtung und Tiefgarage auf den Grundstück FlNr. 4772/2 und 4773/19 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Ache“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen bei der geplanten Tiefgarage samt Abfahrt. Von Seiten der Gemeinde wird die Auffassung vertreten, dass die festgesetzte Baugrenze auch für unterirdische bauliche Anlagen gilt und daher eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich wird. Eine solche Befreiung ist beantragt und wird entsprechend begründet. Aus Sicht der Gemeinde kann der beantragten Befreiung ermessenshalber zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist; nachbarliche Belange werden nicht tangiert.
Die Betriebsbeschreibung zur geplanten Tagespflegeeinrichtung im EG wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt der beantragten Befreiung hinsichtlich  der Baugrenzen gemäß § 36 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Petra und Michael Hafner, Roland Oswald, Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Bestandsgebäudes sowie Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bzw. können diesem noch zugeordnet werden. Die geplante Wohnbebauung mit kleiner Gewerbeeinheit fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 120/2 ist nach Aussage der Antragsteller mittels Geh- und Fahrtrecht gesichert. Der Umfang dieses Rechtes wäre ggf. näher zu prüfen.

Im Zuge einer Bauberatung am 29.10.2019 wurden mit den Antragstellern Hafner folgende Punkte besprochen:
  • Es besteht Bereitschaft, einen Grundstücksstreifen an der St.-Johann-Straße zur Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche an die Gemeinde abzutreten;
  • Die an der Straße vorgesehenen senkrecht aufgestellten Stellplätze können aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden.
  • Die Einplanung eines Grünstreifens mit Baumpflanzung an der St.-Johann-Straße wäre wünschenswert;
  • Gebäudehöhen/Kubatur und Maßstäblichkeit der neuen Gebäude sollten sich eng am Bestand orientieren; aus Sicht der Gemeinde wäre vorstellbar, die beiden Baukörper eventuell ohne Zwischenbau zusammenzuführen.
  • Eine Ladennutzung (Leuchten) erscheint unproblematisch
  • Die für die Nutzungen notwendig werdenden Stellplätze und deren Zufahrten sind auf den Baugrundstücken nachzuweisen; eine Parkierung im UG des nördlichen Gebäudes wäre denkbar.
  • Eine Zufahrt über den südöstlichen Weg FlNr. 115/29 (Widmung als Geh- und Radweg) ist nicht möglich.
Diese Themen sollen im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden.

Beschluss

Der UBA nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB unter Beachtung der im Sachverhalt genannten Hinweise im Grundsatz herzustellen. Details und die Gestaltung der Baukörper sind vor Einreichung der Bauanträge auch mit der Gemeinde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Julia Rausch, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück FlNr. 1057/2 der Gemarkung Fridolfing, Oberau 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die dort genannten Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde erfüllt, insbesondere ist das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet worden und weist Missstände und Mängel auf; die Antragstellerin hat das Gebäude im Wege der Erbfolge vom Voreigentümer erworben; an der Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers genutzt wird, bestehen keine Zweifel.
Die geforderte Gleichartigkeit kann ohne weiteres erfüllt werden.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, da s Einvernehmen zum Antrag gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 05.11.2019 ö 5

Sachverhalt

GR-Mitglied Jäger weist erneut auf ausgefahrene Bankette in der Hauptstraße zwischen Schreinerei Dandl und Pietling (Kurveninnenseiten) hin.
Bürgermeister Schild berichtet hierzu, dass grundsätzlich die geschlagenen Pfosten durchaus Wirkung zeigten; der Zustand kann aber speziell in diesem Bereich nochmals geprüft und gegebenenfalls verbessert werden .

Datenstand vom 30.01.2020 14:11 Uhr