Datum: 07.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 21:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Am Kloster - Billigung und Auslegung
1.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
1.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
1.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 26.08.2019
1.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.08.2019
1.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 14.08.2019
1.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 08.08.2019
1.2.5 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 29.07.2019
2 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Am Kloster
2.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
2.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
2.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 26.08.2019
2.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 27.08.2019
2.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 14.08.2019
2.2.4 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 29.07.2019
3 Ausbau der Rupertistraße - Festlegung von Planungsvorgaben
4 Ausbau des Römerweges - Vorstellung Entwurfsplanung einschl. Kosten
5 Bebauungsplan Kindertagesstätte mit Änderung des FNP - Aufstellungsbeschluss
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Am Kloster - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1

Sachverhalt

**********
1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 3. Bürgermeisterin Monika Fuchs.
**********


Der Gemeinderat hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung unter gleichzeitiger Abänderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Mit dem Satzungsentwurf in der Fassung vom 08.07.2019 wurde in der Zeit vom 27.07. bis 27.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 14/2019 hingewiesen. Außerdem waren sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den Entwurf entsprechend anzupassen und ihn anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Im Verfahren sind keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen.

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1.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein – Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayernwerk
  • Telekom

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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1.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 26.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird festgestellt, dass die geplante Satzung den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz wird in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichts- und Unteren Naturschutzbehörde, die am Verfahren beteiligt sind, Rechnung getragen. Eine Änderung der Entwürfe wird aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (s. u.) veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Weiteres ist hierzu nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung wird nicht im vereinfachten Verfahren, sondern im Regelverfahren durchgeführt.
Wie bereits in der Begründung erläutert, wurde im Zuge der nördlich angrenzenden Satzung „In der Point“ ein immissionstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde durch Hoock Farny Ingenieure, Landshut erarbeitet und liegt mit Datum vom 03.02.2017, Bericht Nummer FDF-3843-01 / 4069-01_E02 vor. Dieses Gutachten kann zur Beurteilung weiterhin herangezogen werden. Der Betrieb Hager ist der nächstgelegene landwirtschaftliche Betrieb. Dieser hat insgesamt 183,5 Großvieheinheiten, Erweiterungsabsichten bestehen derzeit keine. Dies wurde von der Verwaltung nochmals in einem persönlichen Gespräch überprüft und vom Landwirt bestätigt. Die übrigen Betriebe im Bereich „In der Point“ sind kleiner und liegen vom Satzungsgebiet weiter entfernt, so dass sie hier nicht zu betrachten sind.

Der Abstand des nächstgelegenen Wohngebäudes (Hausnummer 7) im Satzungsgebiet zum nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Flurnummer 193 beträgt rund 90m, die Anwesen Hausnummern 1a, 3, 5 und 9 liegen in einem Abstand von bis zu etwa 100-115m zu diesem Betrieb. Unter Zugrundelegung des Tierbestandes aus dem oben genannten Gutachten und dem Diagramm des Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ für Rinderhaltungsbetriebe in Bezug auf Wohngebiete liegen diese Anwesen außerhalb des Bereiches, in dem von vorn herein mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist. Hier ist vielmehr eine Einzelfallprüfung erforderlich, um mögliche Immissionskonflikte sicher beurteilen zu können. Alle anderen Anwesen im Satzungsgebiet liegen innerhalb eines Bereiches, in dem von vorn herein nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist.

Diese Einzelfallprüfung wird im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt, da erst dann eine abschließende und qualifizierte Beurteilung eventueller Konflikte und ggf. erforderliche Festlegung von Schutzmaßnahmen möglich ist.

Auf der Ebene der Satzung sind keine grundsätzlichen Immissionskonflikte erkennbar, die gegen die Aufstellung der Satzung sprechen. Daher kann die konkrete Beurteilung in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verlagert werden. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft damit angemessen berücksichtigt sind und keine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Es wird das Regelverfahren durchgeführt. Bei der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist das beschriebene Gutachten beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 14.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß der Empfehlung sollte eine zusammenhängende Ausgleichsfläche am Ortsrand, die mit autochthonem Saatgut eingesät wird, geschaffen werden. Die Fläche sollte zeitnah und mit fachplanerischer Begleitung umgesetzt werden und wird vertraglich gesichert. Die geforderte Meldung an das Landesamt für Umweltschutz wird von der Gemeinde nach der Fertigstellung veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und eine zusammenhängende Ausgleichsfläche vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 08.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Eingriff in das Grundwasser ist im Planungsbereich nicht zu erwarten. Die ausreichende Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist gesichert. Hinsichtlich wild abfließendem Oberflächenwasser sind bereits Hinweise im Satzungsentwurf enthalten. Die Ableitung der Schmutzwässer über die öffentliche Kanalisation ist gesichert. Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Weiteres ist hierzu nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2.5. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 29.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 1.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise zu einem ev. erhöhten Erschließungsaufwand werden zur Kenntnis genommen. Der Feuerschutz erscheint ausreichend, im weiteren Verfahren erfolgt aber noch eine Abstimmung mit der Ortsfeuerwehr, wie empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Am Kloster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2

Sachverhalt

**********
1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 3. Bürgermeisterin Monika Fuchs.
**********



Der Gemeinderat hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung unter gleichzeitiger Abänderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Mit dem FNP-Änderungsentwurf in der Fassung vom 08.07.2019 wurde in der Zeit vom 27.07. bis 27.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 15/2019 hingewiesen. Außerdem waren sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den FNP-Entwurf entsprechend anzupassen und ihn anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Im Verfahren sind keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen.

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2.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein – Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Traunstein – Wasserrecht
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Bayernwerk
  • Telekom

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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2.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung, Schreiben vom 26.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird festgestellt, dass die geplante Änderung den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz wird in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichts- und Unteren Naturschutzbehörde, die am Verfahren beteiligt sind, Rechnung getragen. Eine Änderung der Entwürfe wird aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (s. u.) veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Weiteres ist hierzu nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 27.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits in der Begründung erläutert, wurde im Zuge der nördlich angrenzenden Satzung „In der Point“ ein immissionstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde durch Hoock Farny Ingenieure, Landshut erarbeitet und liegt mit Datum vom 03.02.2017, Bericht Nummer FDF-3843-01 / 4069-01_E02 vor. Dieses Gutachten kann zur Beurteilung weiterhin herangezogen werden. Der Betrieb Hager ist der nächstgelegene landwirtschaftliche Betrieb. Dieser hat insgesamt 183,5 Großvieheinheiten, Erweiterungsabsichten bestehen derzeit keine. Dies wurde von der Verwaltung nochmals in einem persönlichen Gespräch überprüft und vom Landwirt bestätigt. Die übrigen Betriebe im Bereich „In der Point“ sind kleiner und liegen vom Änderungsgebiet weiter entfernt, so dass sie hier nicht zu betrachten sind.

Der Abstand des nächstgelegenen Wohngebäudes (Hausnummer 7) im Satzungsgebiet zum nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Flurnummer 193 beträgt rund 90m, die Anwesen Hausnummern 1a, 3, 5 und 9 liegen in einem Abstand von bis zu etwa 100-115m zu diesem Betrieb. Unter Zugrundelegung des Tierbestandes aus dem oben genannten Gutachten und dem Diagramm des Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ für Rinderhaltungsbetriebe in Bezug auf Wohngebiete liegen diese Anwesen außerhalb des Bereiches, in dem von vorn herein mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist. Hier ist vielmehr eine Einzelfallprüfung erforderlich, um mögliche Immissionskonflikte sicher beurteilen zu können. Alle anderen Anwesen im Satzungsgebiet liegen innerhalb eines Bereiches, in dem von vorn herein nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist.

Diese Einzelfallprüfung wird im Rahmen eines späteren Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt, da erst dann eine abschließende und qualifizierte Beurteilung eventueller Konflikte und ggf. erforderliche Festlegung von Schutzmaßnahmen möglich ist.

Auf der Ebene des FNP sind keine grundsätzlichen Immissionskonflikte erkennbar, die gegen die Änderung sprechen. Daher kann die konkrete Beurteilung in das nachfolgende Genehmigungsverfahren verlagert werden. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft damit angemessen berücksichtigt sind und keine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe zu erwarten ist.
Die Anforderungen des § 50 BImSchG werden im Umweltbericht ergänzend thematisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Bei der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist das beschriebene Gutachten beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 14.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß der Empfehlung sollte eine zusammenhängende Ausgleichsfläche am Ortsrand, die mit autochthonem Saatgut eingesät wird, geschaffen werden. Die Fläche sollte zeitnah und mit fachplanerischer Begleitung umgesetzt werden und wird vertraglich gesichert. Die geforderte Meldung an das Landesamt für Umweltschutz wird von der Gemeinde nach der Fertigstellung veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und eine zusammenhängende Ausgleichsfläche vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2.4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 29.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 2.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise zu einem ev. erhöhten Erschließungsaufwand werden zur Kenntnis genommen. Der Feuerschutz erscheint ausreichend, im weiteren Verfahren erfolgt aber noch eine Abstimmung mit der Ortsfeuerwehr, wie empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Rupertistraße - Festlegung von Planungsvorgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Herzschuh erschienen und erläutert die möglichen Ausbauvarianten.

Vom 1. Bürgermeister wird zu Beginn Bezug genommen auf den Plan des Büro`s Klaus Immich, München, vom 09.12.2012.

Darauf aufbauend hat das Büro Europplan alternative Ausbaumöglichkeiten erarbeitet, die anhand der vorliegenden ersten Überlegungen von H. Herzschuh erläutert werden. Eingeplant wurden ein überfahrbarer Fahrbahnteiler im Bereich der Einmündung in die Tittmoninger Straße sowie eine „Engstelle“. Weiterhin enthält die Planung teilweise einen begleitenden Grünstreifen. Die Fahrbahnbreite wurde auf den nötigen Begegnungsverkehr ausgelegt. Wo möglich, wurden die Gehwege verbreitert, abgegrenzt mittels Hochbord oder Homburger Kante.

In der anschließenden Diskussion wurden im Wesentlichen folgende Punkte angesprochen:
  • Einplanung einer 2. Engstelle?
  • Abgrenzung Gehwege mittels Hochbord?
  • Geänderte Verkehrsführung Anbindung Schwalbenweg?
  • Keine Bevorrechtigung des motorisierten Verkehrs – Fahrradstraße?
  • Reduzierung der Fahrbahnbreite (in Teilbereichen, von 5,90 m auf 5,50 m) zugunsten eines durchgehenden breiten Gehweges?

Vom Bürgermeister wird vorgeschlagen, die Planung von Beginn an mit dem Plankreis abzustimmen und zu gegebener Zeit mit der Städtebauförderung zu besprechen. Eine Beschlussfassung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen .

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4. Ausbau des Römerweges - Vorstellung Entwurfsplanung einschl. Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Herzschuh erschienen und erläutert die Entwurfsplanung. Die Straßenbeleuchtung ist mittels LED-Leuchten vorgesehen, im Zuge des Straßenneubaues wird auch ein Leerrohr für eine spätere Breitbanderschließung mitverlegt werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende Mai 2020 vorgesehen, die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 314.000,-- € brutto. Eingeschlossen sind hierbei der neue Unterbau sowie die Nebenkosten. Im Rahmen der Maßnahme werden die Bayernwerk-AG, die Telekom sowie die Achengruppe ihren Leitungsbestand erneuern bzw. vervollständigen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau des Römerweges gemäß der vorgestellten Entwurfsplanung durchzuführen und die Leistungen baldmöglich auszuschreiben. Die Fertigstellung wird wie vorgeschlagen auf Ende Mai 2020 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Kindertagesstätte mit Änderung des FNP - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens Kindertagesstätte ist nach Rücksprache bei der Bauaufsichtsbehörde eine Bauleitplanung erforderlich. Es ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen mit Änderung des Flächennutzungsplanes. Eine Umweltprüfung sowie ein naturschutzrechtlicher Ausgleich werden nötig werden. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung handelt es sich um eine Gemeinbedarfsfläche. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und sonstige Flächen (Spielflächen, Stellplätze, sonstige befestigte Flächen etc.) richten sich nach dem noch festzulegenden Bebauungskonzept.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rec htslage zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen und den FNP entsprechend zu ändern. Die Verfahren sind nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 6

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 05.12.2019 11:40 Uhr