Datum: 19.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019
2 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Strohhof I" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Auslegung
3 Widmungen im Bereich des Baugebietes "Dietwies West II"
3.1 Widmung der Erschließungsstraße Am Pflanzgarten zur Ortsstraße
3.2 Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 4775 und 1218/9, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlicher Weg
3.3 Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 1299/13, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlichen Weg
4 Widmungen im Bereich des Baugebietes "Am Bergfeld" in Pietling
4.1 Widmung der Erschließungsstraße Am Bergfeld zur Ortsstraße
4.2 Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 8/10, Gemarkung Pietling als beschränkt öffentlicher Weg
5 Beschluss über nachhaltiges Bauen und ökologischer Betrieb von Gemeindegebäuden mit Diskussion über ein Gesamtprojekt "CO2-Einsparung" in der Gemeinde Fridolfing
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte de m Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 17.10.2019 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Strohhof I" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 12.09.2019 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Strohhof I beschlossen.

Mit dem Satzungsentwurf in der Fassung vom 01.08.2019 wurde in der Zeit vom 01.10.2019 bis 04.11.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 16/2019 hingewiesen. Außerdem waren sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Im Verfahren sind keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen.

Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:

  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung
  • Landratsamt Traunstein, Bauaufsicht
  • Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz
  • Landratsamt Traunstein, Naturschutz
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Deutsche Telekom GmbH
  • Achengruppe


Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Nachdem keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, ist keine Änderung des Planentwurfes erforderlich.

Beschluss

Da im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen vorgebracht werden, die eine Änderung der Planung erfordern, beschließt der Gemeinderat, den Entwurf förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Widmungen im Bereich des Baugebietes "Dietwies West II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 3
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3.1. Widmung der Erschließungsstraße Am Pflanzgarten zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Dietwies-West II“ gebaute Erschließungsstraße Am Pflanzgarten hat die Funktion einer Ortsstraße und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solche gewidmet. Die Ortsstraße beginnt bei der Einmündung in die Tittmoninger Straße, FlNr. 4761, Gmkg. Fridolfing und endet bei der Einmündung in die Egerlandstraße, FlNr. 1218/7, Gmkg. Fridolfing bzw. an der Einmündung in die Dietwiesstraße, FlNr. 1227, Gmkg. Fridolfing. Sie hat eine Länge von 980 m.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Baugebiet „Dietwies-West II“ gebaute Erschließungsstraße Am Pflanzgarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 4773/11, Gemarkung Fridolfing, mit Wirkung zum 01.01.2020 als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 4775 und 1218/9, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlicher Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Dietwies-West II“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNrn. 4775 und 1218/9, Gmkg. Fridolfing hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Tittmoninger Straße, FlNr. 4761, Gmkg. Fridolfing und endet bei der Einmündung in die Straße „Am Pflanzgarten“, FlNr. 4773/11, Gmkg. Fridolfing bzw. bei der Einmündung in die Sudetenstraße, FlNr. 1218/8, Gemarkung Fridolfing. Der Weg hat eine Länge von 160 m, Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Beschluss

Der Gemeinderat beschl ießt, den Fuß – und Radweg auf FlNrn. 4775 und 1218/9, Gemarkung Fridolfing mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.3. Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 1299/13, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlichen Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Dietwies-West II“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNr. 1299/13, Gmkg. Fridolfing hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Straße Am Pflanzgarten, FlNr. 4773/11, Gmkg. Fridolfing und endet bei der Einmündung in den bestehenden Feldweg, FlNr. 4775/12, Gmkg. Fridolfing. Der Weg hat eine Länge von 36 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fuß – und Radweg auf FlNr. 1299/13, Gemarkung Fridolfing mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Widmungen im Bereich des Baugebietes "Am Bergfeld" in Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 4
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4.1. Widmung der Erschließungsstraße Am Bergfeld zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Bergfeld“ gebaute Erschließungsstraße hat die Funktion einer Ortsstraße und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solche gewidmet. Die Ortsstraße beginnt an der Einmündung in die Hauptstraße auf Fl.Nr. 133, Gmkg. Pietling und endet beim Wendehammer auf FlNr. 8, bzw. an der Einmündung des Weges auf FlNr. 8/10, Gmkg. Pietling. Sie hat eine Länge von 280 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Baugebiet „Am Bergfeld“ g ebaute Erschließungsstraße Am Bergfeld auf Fl.Nr. 8, Gemarkung Pietling mit Wirkung zum 01.01.2020 als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 8/10, Gemarkung Pietling als beschränkt öffentlicher Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Bergfeld“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNr. 8/10, Gmkg. Pietling hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Straße „Am Bergfeld“, FlNr. 8, Gmkg. Pietling (am Wendehammer) und endet bei der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg auf FlNr. 985, Gmkg. Pietling. Der Weg hat eine Länge von 90 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fuß – und Radweg auf FlNr. 8/10, Gemarkung Pietling mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen  Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beschluss über nachhaltiges Bauen und ökologischer Betrieb von Gemeindegebäuden mit Diskussion über ein Gesamtprojekt "CO2-Einsparung" in der Gemeinde Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass der Kreisausschuss des Landkreises Traunstein kürzlich den in der Anlage beigefügten Beschluss zum nachhaltigen Bauen und ökologischen Betrieb von Landkreisgebäuden gefasst hat.

Die Beschlussvorlage wurde dem Arbeitskreis Energie in seiner Sitzung am 22.10.2019 zur Diskussion vorlegt. Dieser kam zu dem Ergebnis, die Beschlussvorlage vollinhaltlich zu übernehmen. Lediglich der Passus mit der Dach- und Fassadenbegrünung wurde für die Gemeinde Fridolfing als nicht notwendig erachtet.

Einleitend stellte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat erste Überlegungen für das gemeinsam auszuarbeitende Gesamtprojekt „CO2-Einsparung“ in der Gemeinde Fridolfing vor.
 
In der anschließenden, ausgiebigen Diskussion wurde erörtert, dass die vorgestellten Ziele zwar eine große Herausforderung darstellen, die Gemeinde aber als Vorreiter mit gutem Beispiel vorangehen müsse um eine Signalwirkung bei der Bevölkerung erzeugen zu können.
Im Laufe des Entwicklungsprozesses müssen die Ziele und Anforderungen laufend Fortgeschrieben und ergänzt werden. Für spezielle Bereiche werde man auch auf externe Berater zugreifen müssen. Wichtig sei, dass man einen grundsätzlichen Beschluss für das Verfolgen dieser Ziele schaffe. Im Anschluss könne man dann auf einzelne Detailfragen eingehen.
Im Zuge der Aussprache wurde angeregt, dass man bei den Baustoffen für die Neubauten alle Baustoffe berücksichtigen soll, wenn diese eine vergleichbare CO2-Bilanz wie Holz aufweisen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass alle Gebäude der Gemeinde Fridolfing ab dem Jahr 2025 klimaneutral zu bewirtschaften (Stromversorgung und Heizenergie) sind. Sofern dies bei einzelnen Gebäuden nicht vollständig möglich ist, sind geeignete Kompensationsmaßnahmen (z.B. zusätzlich PV-Anlagen, Energiespeicher etc. auf anderen Gebäuden) umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass Neubauten der Gemeinde Fridolfing ab sofort so weit wie möglich mit ökologischen und regionalen Baustoffen (z.B. Holz/Holzständerbauweise) oder Baustoffen mit einer vergleichbaren CO2-Bilanz auszuführen sind, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich in angemessenem Rahmen darstellbar ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass es keine Abstriche in den Bereichen Sicherheit, Brandschutz und Statik geben darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Ferner beschließt der Gemeinderat, dass künftig ein Gesamtprojekt „CO2-Einsparung“ initiiert und durchgeführt werden soll. Die Ausarbeitung dieses Projektes wird in künftigen Sitzungen präzisiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 05.12.2019 10:47 Uhr