Datum: 16.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Errichtung einer Parkplatzüberdachung für 184 Stellplätze mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 1095/2, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn
3 Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung des ehemaligen landw. Betriebsteils in 1 Gewerbeeinheit und 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1067 der Gemarkung Fridolfing. Oberau 15
4 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 30/8 der Gemarkung Pietling, Am Hasenbergl 11
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 12.12.2023 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Parkplatzüberdachung für 184 Stellplätze mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 1095/2, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform (gefordert: Satteldach) und Dachneigung (gefordert: 12° - 25°). Geplant sind Pultdächer mit ca. 8° - 9°. Außerdem fordert der Bebauungsplan, dass je 5 Stellplätzen ein heimischer Baum zu pflanzen ist. Das wären 37 Bäume. Geplant ist die Pflanzung von 11 Bäumen.
Die nötigen Befreiungen i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB wären durch den Antragsteller noch zu beantragen und zu begründen.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes gelten die erteilte Baugenehmigung i. V. m. dem zu Grunde liegenden Gutachten unverändert weiter.

Beschluss 1

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den nötigen Befreiungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB dazu herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, der nötigen Befreiung hinsichtlich der Bäume zuzustimmen und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB dazu herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung des ehemaligen landw. Betriebsteils in 1 Gewerbeeinheit und 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1067 der Gemarkung Fridolfing. Oberau 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude). Im Bestand befinden sich bereits 3 Wohneinheiten. Nach geltender Rechtslage dürfen neben den bisher privilegiert zulässigen Wohnungen 5 weitere Wohnungen entstehen. Insgesamt sind somit 6 Wohnungen grundsätzlich zulässig. Allerdings ist sicherzustellen, dass spätere Wohnungsteilungen ausgeschlossen sind, da der zulässige Rahmen erschöpft ist.
Auch der Einbau einer gewerblichen Einheit im Bestand ist zulässig.

Das Vorhaben wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Traunstein besprochen und weitestgehend abgestimmt. Eine teilweise Schließung des Erdgeschosses mit damit verbundener Erhöhung der Kubatur wurde ebenso als noch vertretbar angesehen wie auch die Errichtung zweier Standgiebel auf der Ostseite zur Belichtung des DG bei größtmöglicher gestalterischer Zurückhaltung. 

Unter Berücksichtigung der Forderung, wonach die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben muss, sind die neu geplanten Balkone kritisch zu sehen. Insbesondere der im 1. OG an der Ostseite durchgehend vorgesehene Balkon mit einer Tiefe von 1,80 m erscheint so nicht vertretbar.

Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist zu gewährleisten, dass der Badeseebetrieb und der Betrieb des Freizeitgeländes der Gemeinde nicht eingeschränkt werden; dies gilt insb. auch für die Zeit nach 22 Uhr. Hierzu soll ggf. die Immissionsschutzbehörde beteiligt werden.

Die abwassertechnische Erschließung ist durch Kanalanschluss gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen.
Es wird angeregt, die Fassadengestaltung an der Ostseite (Balkon) zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 30/8 der Gemarkung Pietling, Am Hasenbergl 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hasenbergl“ in der Änderungsfassung vom 04.04.2011.
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 3, wonach die maximale Höhe der Oberkante Rohdecke Kellergeschoss 30 cm über dem natürlichen Gelände liegen darf. Tatsächlich vorgesehen ist eine Höhe von 1,05 m an der Südostecke des Hauptgebäudes (= tiefster Geländepunkt). Hierzu hat der Bauherr Befreiung mit entspr. Begründung beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Zulassung einer Befreiung grundsätzlich denkbar; die nordöstlich anschließenden, künftigen Bauvorhaben müssten entlang der Straße entsprechend abgestuft werden.
Es wird festgestellt, dass ein Stellplatznachweis fehlt. Für die Wohnungen wären insgesamt 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück vorzusehen. Nachgewiesen laut Eingabeplan sind lediglich 2 Stück.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zu einer Befreiung hins. der Höhenlage gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen. Es wird aber verlangt, die Höhenlage durch Absteckung vor Ort vor Baubeginn gemeinsam mit der Gemeinde abnehmen zu lassen.
Außerdem ist zu verlangen, dass für das Bauvorhaben 4 Stellplätze nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 06.03.2024 11:09 Uhr