Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024 (öffentlicher Teil)
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2 |
Bauantrag zum Abbruch der best. Garage und Neubau Garage, Erweiterung der Wohnfläche, begrüntes Flachdach und Dachterrasse, FlNr. 353/9, Gemarkung Fridolfing, Englmannweg 3
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3 |
Bauantrag zur Errichtung eines Hackschnitzellagers mit Maschinenhalle und Werkstatt, FlNr. 848, Gmkg. Pietling, Allerfing 15
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4 |
Bauantrag zur Erhöhung des Treppenhauses zur Erschließung des best. Dachraumes, FlNr. 852/4, Gmkg. Pietling, Allering 10
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5 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Zusammenfassung geplanter Maßnahmen und Info zum Kernwegebau und Programm Landwirtschaftlicher Straßen und Wege
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5.1 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Straße nach Felln ab GVS bis über Abzweigung nach Linden
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5.2 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Straße in der Point ab Flachsweg bis unterhalb vom Bergstück
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5.3 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Moosweg Ertüchtigung der Straßenentwässerung
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5.4 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Erneuerung bzw. Ertüchtigung der Leitplanke Tittmoninger Straße
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5.5 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Ertüchtigung eines Teilstücks vom Kiesweg zum Waldkindergarten
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5.6 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Straßenstück (Betonstraße) ab GVS bis Spannbruck
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5.7 |
Straßensanierungsprogramm 2024 Kleinreparaturen an Betonstraßen Ausbesserung einzelner Betonplatten
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6 |
Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
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6.1 |
Kies aus der Baumaßnahme Stauraumbecken
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.01.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Abbruch der best. Garage und Neubau Garage, Erweiterung der Wohnfläche, begrüntes Flachdach und Dachterrasse, FlNr. 353/9, Gemarkung Fridolfing, Englmannweg 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
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beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Götzing Süd“. Durch das Bauvorhaben wird die festgesetzte Baugrenze Süd geringfügig überschritten. Der Stauraum zwischen Grundstücksgrenze und Garage beträgt (nur) 4,25 m, zum Fahrbahnrand sind allerdings ca. 5,70 m vorhanden. Der geplante Anbau soll abweichend von der Regelanforderung eines Satteldaches ein begrüntes Flachdach bzw. eine Dachterrasse erhalten.
Gemäß Bebauungsplan können bei Nebengebäuden Gründächer ausnahmsweise zugelassen werden. Für die Dachterrasse wäre diesbezüglich zusätzlich eine Befreiung erforderlich.
Eine gewisse dominante Wirkung des Anbaus wird durch die unterschiedliche Fassadengestaltung von Garage und dem dem Hauptgebäude zuzurechnenden Teil abgemildert. Der Zulassung einer Ausnahme bzw. Befreiung für das Flachdach steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen; in der näheren Umgebung sind weitere Gebäudeteile mit Flachdächern vorhanden.
Auch den weiteren Befreiungen könnte zugestimmt werden.
Ergänzend wird noch zur Kenntnis gegeben, dass die Genehmigungsbehörde im Rahmen einer Bauberatung Bedenken gegen die Ausführung mittels Flachdach geäußert hat. In Anbetracht des vorhandenen Bauraums und des Gebäudebestandes können die Bedenken aus Sicht der Gemeinde zurückgestellt werden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt den erforderlichen Befreiungen bzw. der Ausnahme hinsichtlich des Flachdaches gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 36 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Hackschnitzellagers mit Maschinenhalle und Werkstatt, FlNr. 848, Gmkg. Pietling, Allerfing 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung für das Gebäude liegt nicht vor. Das Nebengebäude soll anstelle eines bestehenden, baufälligen Nebengebäudes der ehemaligen Hofstelle, die bereits abgebrochen wurde, errichtet werden.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorhaben im Vorbescheidverfahren am 12.12.2023 zugestimmt. Die Geländeverhältnisse sind im Eingabeplan wie gefordert dargestellt. Der Oberflächenwasserabfluss wird durch das Gebäude weder behindert noch verschlechtert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Erhöhung des Treppenhauses zur Erschließung des best. Dachraumes, FlNr. 852/4, Gmkg. Pietling, Allering 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung, somit im planungsrechtlichen Außenbereich.
Laut den Erläuterungen im Antrag dient das Bauvorhaben der besseren Erreichbarkeit des nicht ausgebauten Dachraumes (Zugang Kamin, Wartung Wechselrichter etc).
Im Bestand befinden sich 2 Wohnungen. Es sind keine weiteren Wohnungen geplant.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB; öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt.
Die Abstandsfläche Nord ist durch Abstandsflächenübernahme gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Straßensanierungsprogramm 2024 Zusammenfassung geplanter Maßnahmen und Info zum Kernwegebau und Programm Landwirtschaftlicher Straßen und Wege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Information zum Kernwegebau:
Der Verband für ländliche Entwicklung Oberbayern plant für die Folgejahre im Paket in Fridolfing folgende Ausbaumaßnahmen:
- GVS St.-Johann-Straße – Eizing – Kumberg, 2. Bauabschnitt von der Kreisstraße TS 28 bis Kumberg (Fr 54);
GVS Fridolfing – Klebham (Fr 50);
GVS Dietwies – Kelchham (Fr 56);
GVS B 20 – Kelchham (Fr 60);
GVS Kelchham – Polsing – Nilling (Fr 52).
Nachfolgende geplante Zeitschiene wurde der Gemeinde am 06.02.2024 durch das ALE mitgeteilt:
10/2024 Abschluss der vereinfachten Entwurfsplanung durch den Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) Oberbayern
06/2024 Vorbesprechung mit UNB, WWA, LRA im Grüntermin zur planrechtlichen Behandlung
01/2025 Abschluss der Verhandlungen in allen fünf Kommunen bzgl. Grundbereitstellung durch die Anlieger
01/2025 Planrechtliche Behandlung durch das ALE Oberbayern
- - - vorbehaltlich der Haushaltslage 2025 - - -
03/2025 Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen mit den fünf Kommunen
05/2025 Fertigstellung des Bauentwurfs durch den VLE und Freigabe durch das ALE Oberbayern
06/2025 Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
09/2025 Baubeginn
Information zum Programm Landwirtschaftliche Straßen und Wege (LSW-Programm):
Im Rahmen des Programmes wurden folgende Hofzufahrten angemeldet:
- Zufahrt Schifferleiten;
- Zufahrt Fischenberg.
Ob das LSW-Programm weitergeführt wird, ist derzeit nicht bekannt. Ein vorheriger Maßnahmenbeginn wäre förderschädlich. Somit können die beiden Straßen frühestens 2025 zur Ausführung kommen, vorausgesetzt, das Programm wird heuer neu aufgelegt.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zusammenfassung geplanter Straßensanierungsmaßnahmen 2024, die aus der Gesamtliste von zu sanierenden Straßen seitens des Bauamtes in Zusammenarbeit mit dem Bauhof ausgewählt wurden:
Kosten für Ingenieurbüro zur Vorbereitung einer Ausschreibung und Angebotswertung.
ca. 5.000 €
- Straße nach Felln ab der GVS bis über Abzweigung nach Linden
ca. 124.000 €
- Straße In der Point ab Flachsweg bis unterhalb des Bergstücks
ca. 78.000 €
- Moosweg, Teilstück Straßenentwässerung und Randeinfassung ertüchtigen
ca. 14.400 €
- Erneuerung bzw. Ertüchtigung der Leitplanke Tittmoninger Straße
ca. 15.000 €
- Ertüchtigung des Kieswegs zum Waldkindergarten
ca. 6.000 €
- Straßenstück (Betonstraße) ab GVS bis Spannbruck
ca.110.000 €
- Kleinreparturen an Betonstraße, Ausbesserung einzelner Betonplatten
ca. 5.000 €
Vorschlagsliste 357.400 €
Haushaltsansatz 265.000 € (außen + innen)
Nach Beschlussfassung 330.400 € (davon 39.400 € Budget innen)
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5.1. Straßensanierungsprogramm 2024 Straße nach Felln ab GVS bis über Abzweigung nach Linden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt
Die ca. 3,00 m Breite Asphaltstraße zu den Ortsteilen Felln, ab der GVS Fridolfing- Kirchanschöring, weist Oberflächenmängel im Asphalt auf. Das Rissmuster im Asphaltoberbau zeigt eine Überlastung und einen zu geringen Gesamtaufbau des Straßenkörpers. Durch die Bauverwaltung wurden auf einer Strecke von 510 m 5 Schürfgruben zur Ermittlung des Straßen- Gesamtaufbaus durchgeführt. Der derzeitige Straßenaufbau reicht von 30- 45 cm. Aufgrund der Erkenntnisse wurden 3 Varianten erarbeitet und die Kosten ermittelt.
Variante I sieht vor, die bestehende Asphaltstraße nur zu überziehen mit 12 cm Asphalttragdeckschicht. Geschätzte Baukosten ca. 79.500 €. Nachteil bei Variante I ist, dass die Straße um den neuen Asphaltaufbau von ca. 12 cm um das gleiche Maß schmäler wird. Verbleibende Breite dann max. ca. 2,88 m.
Variante II sieht vor, an die best. Asphaltstraße, im Grundeigentum der Gemeinde, ca. 1,00 m Straßenunterbau anzubauen und die Straße auf eine Asphaltbreite von 3,50 m zu bringen. Vorteil bei dem Verfahren wäre, eine zeitgemäße Straße für den öffentlichen Verkehr zu bekommen bei vergleichsweise günstigen und verhältnismäßigen Baukosten von geschätzt 124.000 €.
Variante III sieht einen Vollausbau der Straße auf 3,50 m Asphaltbreite vor. Nachteil bei der Variante wäre, den bis jetzt verfestigten Unterbau zu stören. Der Verbrauch von Ressourcen gegenüber der Ausführung nach Variante II wäre unverhältnismäßig. Geschätzte Baukosten
ca. 199.000 €.
Nach Abwägung durch die Bauverwaltung, wäre die Variante II die geeignetste Bauausführung. Es steht ausreichend Grund zur Verfügung. Um Setzungen insb. an der Anbaukante zu vermeiden, wird die Deckschicht erst nach einer gewissen zeitlichen Verzögerung aufgebracht.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße nach Felln ab der GVS Fridolfing- Kirchanschöring, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung in Variante II auf 3,50 m Straßenbreite zu ertüchtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.2. Straßensanierungsprogramm 2024 Straße in der Point ab Flachsweg bis unterhalb vom Bergstück
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2 |
Sachverhalt
Das Straßenbergstück In der Point, ab Flachsweg bis unterhalb vom Berg, ist in einem sehr schlechten Zustand. Besonders die Entwässerung von Oberflächenwasser von der Straße als auch von den anliegenden befestigten landwirtschaftlichen Flächen, ist problematisch. Zudem ist die Straße mit ihren derzeitigen 3,00 m für den darauf laufenden Verkehr zu schmal. Vorgesehen wäre, dass Bergstück auf ca. 180 m auf 3,50 m auszubauen und Entwässerungsstrecken mit Rinnen auszuführen, welche frei auslaufen. Die nötigen Grundstücksflächen, für die Straßenverbreiterung, sind im Eigentum der Gemeinde. Die Kosten werden von der Bauverwaltung auf 78.000 € geschätzt.
Berechnet wurden auch die Kosten für das verbleibende 220 m lange Betonstraßenstück bis zur Fa. Stöckl. Die Straße weist unerhebliche Mängel auf, die keinen Neubau erfordern. Die Zusatzkosten wurden auf ca. 73.000 € geschätzt.
Die Bauverwaltung schlägt vor, die Bergstrecke von ca. 180 m im Vollausbau herzustellen und die Reststrecke von ca. 220 m vorerst zu belassen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den Straßenteilabschnitt In der Point, ab dem Flachsweg bis unterhalb vom Berg, auf ca. 180 m Länge in Vollausbau mit offenen Entwässerungsrinnen, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung, auf 3,50 m Straßenbreite auszubauen. Weiter wird beschlossen, die Reststrecke bis zur Fa. Stöckl mit einer Länge von ca. 220 m gleich mitauszubauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.3. Straßensanierungsprogramm 2024 Moosweg Ertüchtigung der Straßenentwässerung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt
Die vorhandene Randeinfassung bei der Zufahrt zum Moosweg, ab der Kreisstraße, ist hangabwärts verdrückt. Außerdem ist die Entwässerungsrinne in Teilbereichen nach hinten gekippt, wodurch schon bei geringen Niederschlägen Oberflächenwasser in ein angrenzendes privates Grundstück abfließt. Dort besteht die Gefahr, bei zu großen Wassermengen, dass das private Wohngebäude dadurch beschädigt wird. Zur Verbesserung der Situation wäre geplant, die Randeinfassung neu zu setzen und entsprechend zu ergänzen. Ein zusätzlicher Straßenablauf soll die Wassermassen vor der Zufahrt zum Privatgrundstück reduzieren. Die Kosten werden von der Bauverwaltung auf ca. 14.400 € geschätzt.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Randeinfassung im Zufahrtsbereich des Mooswegs, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung, zu ertüchtigen. Vorher soll allerdings noch geprüft werden, ob die nicht unproblematische Ausfahrt in die Kreisstraße baulich verbessert werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.4. Straßensanierungsprogramm 2024 Erneuerung bzw. Ertüchtigung der Leitplanke Tittmoninger Straße
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.4 |
Sachverhalt
Die vorhandene Schutzplanke an der Tittmoninger Straße entspricht nicht mehr den Richtlinien zum Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesystemen (RPS 2009). Die vorhandene Schutzeinrichtung ist zum Teil soweit abgesackt, dass an keiner Stelle die geforderten 75 cm Höhe noch erreicht werden. Die verbauten Pfosten sind wegen den Kanten mittlerweile nicht mehr zulässig. Es soll angestrebt werden, vorhandene und nicht beschädigte Schutzplanken soweit als sinnvoll wieder zu verwenden. Die Pfosten müsse jedoch komplett ersetzt werden. Die Kosten werden von der Bauverwaltung auf ca. 15.000 € geschätzt.
Im Rahmen der anschließenden kurzen Diskussion wurde angeregt, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und das in der Fahrbahn der Stefan-Glonner-Straße auf Höhe der Friedhöfe verbaute Pflaster zu entfernen, um den Anliegern im Hinblick auf die Lärmbelastung entgegen zu kommen (Bezugnahme auf früheren Beschluss). Außerdem sollten die sehr tief liegenden Einlaufschächte in der Stefan-Glonner-Straße repariert werden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straßenschutzplanke an der Tittmoninger Straße, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung zu erneuern bzw. zu ertüchtigen.
Außerdem wird beschlossen, das Pflaster, wie im Sachverhalt ausgeführt, auszubauen und die Einläufe anzuheben. Kostenansatz hierfür vorläufig 10.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.5. Straßensanierungsprogramm 2024 Ertüchtigung eines Teilstücks vom Kiesweg zum Waldkindergarten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.5 |
Sachverhalt
Der Kiesweg zum Waldkindergarten muss an vereinzelten Abschnitten mit Bindekies ertüchtigt werden. Außerdem ist beim Kiesweganfang in Klebham ein Tiefpunkt, an dem Oberflächenwasser trichterförmig zusammenläuft und dauerhaft zu Problemen führt. Zur Beseitigung des Oberflächenwassers wäre geplant, eine ca. 50 m lange Sickerrigole neben den Kiesweg Richtung Waldkindergarten einzubauen bis ein tieferliegenden Geländepunkt erreicht wird.
Die Kosten werden von der Bauverwaltung auf ca. 6.000 € geschätzt.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den Kiesweg zum Waldkindergarten, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung zu ertüchtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.6. Straßensanierungsprogramm 2024 Straßenstück (Betonstraße) ab GVS bis Spannbruck
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
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beschließend
|
5.6 |
Sachverhalt
Ein bis jetzt verbliebenes ca. 400m langes Betonstraßenstück zwischen der GVS Fridolfing- Kirchanschöring und Spannbruck wäre verbesserungswürdig. Der Abschnitt ist zwar im Kernwegeplan erfasst, jedoch nicht in vorderster Dringlichkeit. Bedenken in Bezug auf die Verkehrssicherheit gibt es derzeit nicht. Die Bauverwaltung schätzt die Kosten auf ca. 110.000 € für einen 3,50 m breiten Vollausbau.
Hierzu wird vom Ausschuss nach kurzer Beratung die Meinung vertreten, dass die Maßnahme zurückgestellt werden sollte. Bestehende Löcher bzw. Spalten sollten aber ausgebessert werden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Maßnahme zurückzustellen.
Bestehende Löcher bzw. Spalten sollen ausgebessert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.7. Straßensanierungsprogramm 2024 Kleinreparaturen an Betonstraßen Ausbesserung einzelner Betonplatten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.7 |
Sachverhalt
Einzelne Betonplatten sollen bei verschiedenen Betonstraßen, welche nur sehr geringe Schäden aufweisen und in nächster Zukunft keine Sanierung vorgesehen ist, neu betoniert werden.
Es betrifft z.B die Straßen nach Fürst und Lebenau- Haag. Außerdem ist geplant, eine Wasserrinne an der Salzachstraße auf Höhe der Fl. Nr. 776/1, wegen wiederholter Bankettschäden nach Regenschauer herzustellen.
Die Bauverwaltung schätzt die Kosten hierfür auf ca. 5.000 €.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung, einzelne Kleinreparaturen an den Betonstraßen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Kies aus der Baumaßnahme Stauraumbecken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
05.03.2024
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage wird durch den 1. Bürgermeister erklärt, dass der am Holzlagerplatz an der Dietwiesstraße abgelagerte Kies (Wandkies der Baumaßnahme Stauraumbecken 6) nicht dazu gedacht und auch nicht geeignet sei als Straßenkies verwendet zu werden.
Datenstand vom 30.04.2024 09:14 Uhr