Datum: 16.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:23 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Wohnhaus mit integrierter Doppelgarage, FlNr. 4721/5, Gemarkung Fridolfing, Strohhof 6
3 Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das best. Wohnhaus, FlNr. 3998, Gmkg. Fridolfing, Hilzham 2
4 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau, Errichtung Hackschnitzelbunker und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 1104, Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße 1
5 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 2168, Gemarkung Fridolfing, Lebenau 5
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
6.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 05.03.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Wohnhaus mit integrierter Doppelgarage, FlNr. 4721/5, Gemarkung Fridolfing, Strohhof 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr 2 BauGB (gleichartiger Ersatzbau). Die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit eines Ersatzbaues war in einem Vorbescheidverfahren geprüft worden. Auf den Beschluss des EUB vom 05.09.2023 wird Bezug genommen. Im Zuge des Verfahrens wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt Traunstein hins. Lage, Wandhöhe, Gestaltung etc. abgestimmt.

Die Erschließung ist mittels Geh- und Fahrtrechten zu Lasten der FlNr. 4721 der Gemarkung Fridolfing zu sichern. Für die Entwässerung über das Dritt-Grundstück ist weiterhin ein Leitungsrecht zu bestellen.

Beschluss

Der EUB nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die Erschließung ist durch Bestellung und Eintragung von Grunddienstbarkeiten zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das best. Wohnhaus, FlNr. 3998, Gmkg. Fridolfing, Hilzham 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau, Errichtung Hackschnitzelbunker und Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 1104, Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
  • Überschreitung der Baugrenzen durch den Ersatzbau NO + SO sowie durch die neu geplante Außentreppe NW Bestand;
  • Überschreitung der GRZ (0,37 anstatt 0,25);
  • Überschreitung der GFZ (0,60 anstatt 0,45);
  • Stellplatz Nr. 1 liegt zu einem kleinen Teil im Sichtdreieck.

Für die Abweichungen werden Befreiungen beantragt.
Die Baugrenzenüberschreitungen sind gering und würden bei Neufestsetzung offener Baugrenzen (siehe Entwurf 12/2022) entfallen. 
Die GRZ- bzw. GFZ-Überschreitung ergibt sich aufgrund der bereits jetzt vorhandenen Dichte der Bebauung und würde bei einer Neufestsetzung ebenfalls entfallen (siehe Entwurf 12/2022 – vorläufig 0,40 bzw. 0,60 vorgesehen gemäß Orientierungswerten der BauNVO).
Nach Neubemessung des Sichtdreieckes liegt der Stellplatz Nr. 1 außerhalb des neu festzusetzenden Sichtdreieckes.

Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen werden nicht tangiert. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 2168, Gemarkung Fridolfing, Lebenau 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine städtebauliche Satzung o. ä. oder ein Ortsteil nach § 34 BauGB liegt nicht vor. 
Im Zuge des Verfahrens soll die grundsätzliche Zulässigkeit eines Ersatzbaues nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB geprüft werden. Danach wäre die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn
  • das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist,
  • das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist,
  • das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und
  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Die genannten Voraussetzungen liegen aus Sicht der Gemeinde Fridolfing vor. Daher ist ein Ersatzbau grundsätzlich zulässig. Carport und Schuppen erscheinen unproblematisch, auf Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften ist jedoch zu achten. 
Um der Anforderung der Gleichartigkeit zum Bestand näherzukommen, sollte die Wandhöhe reduziert werden und ein Kniestock zur Ausführung kommen. Der Mehrung der Wohnfläche könnte dann noch zugestimmt werden.

Der Nachweis der gesicherten Zufahrt mittels Geh- und Fahrtrecht liegt vor.
Die Erlaubnis für die auf dem Baugrundstück vorhandene Kleinkläranlage läuft 2025 aus und muss somit neu beantragt bzw. verlängert werden.

Beschluss

Der EUB nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB im Grundsatz herzustellen. Die Bauweise sollte wie im Sachverhalt ausgeführt geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 30.04.2024 16:21 Uhr