Datum: 11.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Sanierung des best. Wohnhauses und Anbau einer weiteren Wohneinheit, FlNr. 1286/3, Anwesen Krankenhausstraße 5
3 Bauantrag zur Errichtung zweier Container als Pförtnerhäuschen, FlNr. 1073, Gemarkung Fridolfing, Hauptstr. 1
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Geschwindigkeitsmessgerät und -beschränkung in Pietling

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Sanierung des best. Wohnhauses und Anbau einer weiteren Wohneinheit, FlNr. 1286/3, Anwesen Krankenhausstraße 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord, 9. Änderung“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der zwingend festgesetzten Firstrichtung für Hauptgebäude, des geforderten rechteckigen Baukörpers und hinsichtlich des festgesetzten Sichtdreieckes.
Die Abweichungen bedürfen jew. einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB. Den Befreiungen kann aus Sicht der Verwaltung ermessenshalber zugestimmt werden, weil im näheren Umfeld auch andere Firstrichtungen zugelassen und umgesetzt sind; insofern handelt es sich nicht um Grundzüge der Planung und die Abweichung erscheint städtebaulich vertretbar. Gleiches gilt für den „rechteckigen Baukörper“ 
Hinsichtlich des Sichtdreieckes bestehen ebenfalls keine Bedenken, da die tatsächlich erforderlichen Sichtfelder innerhalb der Zone 30 wesentlich geringer bemessen werden können und das notwendige Mindest-Sichtfeld frei bleibt. Auf die Freihaltung dieses Sichtfeldes ist aber ausdrücklich hinzuweisen. 
Die Kosten für die notwendige Bordsteinabsenkung für den Stellplatz VI sind durch die Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zu den nötigen Befreiungen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zur Errichtung zweier Container als Pförtnerhäuschen, FlNr. 1073, Gemarkung Fridolfing, Hauptstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Strohhof I. Entgegen der einschlägigen 7. Änderung des Bebauungsplanes soll das Pförtnerhäuschen aufgrund der betrieblichen Situation außerhalb der festgesetzten Baugrenze ausgeführt werden. Ebenfalls betroffen ist die festgesetzte Ortsrandeingrünung. So wird beantragt, den am geplanten Standort des Pförtnerhäuschens festgesetzten Baum etwas nach Süden versetzt pflanzen zu dürfen. 
Diese Abweichungen vom Bebauungsplan erfordern jeweils eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB, der aus Sicht der Verwaltung ermessenshalber zugestimmt werden könnte; öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zu den nötigen Befreiungen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.06.2024 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Geschwindigkeitsmessgerät und -beschränkung in Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.06.2024 ö 4.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Franz Jäger erkundigt sich nach dem Stand zur Aufstellung eines weiteren Geschwindigkeits-Messgerätes in Pietling. Von Seiten der Verwaltung wird dazu ausgeführt, dass die Maßnahme eingeplant ist und umgesetzt wird, sobald ein Gerät an anderer Stelle frei wird. Der Standort wird mit Herrn Jäger abgestimmt werden.
Auf ergänzende Nachfrage von GR-Mitglied Neubauer erklärt Bürgermeister Schild, dass eine Geschwindigkeits-Beschränkung der freien Strecke der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Fa. Dandl und Ortseingang Pietling mit der Polizei bzw. mit den Fachbehörden besprochen worden sei. Straßenverkehrsrechtlich wurde dies jedoch (ebenso wie auf der Strecke zwischen Eberding und Kirchanschöring) als nicht zulässig erachtet.

Datenstand vom 03.07.2024 10:08 Uhr