Datum: 13.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024
2 Hadrianstraße 30, Rathaus - mögliche Neugestaltung der Freianlagen
3 EUREGIO-Projekt Machbarkeitsstudie Salzachsteg - Resolution
4 Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2021
5 Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2021 - Feststellung des Ergebnisses 2021
6 Jahresrechnung kameraler Haushalt 2021 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2021 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.05.2024 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Hadrianstraße 30, Rathaus - mögliche Neugestaltung der Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Frau Dorner vom Büro Plankreis, München, anwesend.

Nach dem Erwerb des Anwesens Hadrianstraße 30 könnten die Freiflächen zusammen mit denen des Rathauses neu geordnet werden. Weiterer Anlass für die Überplanung ist der Bedarf eines Radunterstandes. Bei den erarbeiteten Lösungsansätzen wurde versucht,
  • die Zufahrten von der Hadrianstraße auf 1 zu reduzieren,
  • die Gestaltung an den Dorfplatz und das Rathausumfeld anzupassen,
  • die Flächen barrierefrei zu gestalten,
  • Stellplätze und Freiflächen in ausgewogener Weise anzuordnen.

Die Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Für die Maßnahme soll eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beantragt werden. Weiterhin ist auf die Baudenkmäler (Rathaus, Kapelle) in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.

Frau Dorner erläutert die planerischen Überlegungen (Kostenschätzung für Lösungsansatz 3.3 ca. 340.000 € brutto inkl. Baunebenkosten) wie folgt:

Grundlage für die Überlegungen zur Neugestaltung sind zum einen die historischen Karten mit den vorhandenen Bau- und Bodendenkmälern, zum anderen das ISEK der Gemeinde. Auf dieser Basis wurde der Bestand mit Höhensituation aufgenommen und erste Ideen entwickelt. Dabei wurden auch Veranstaltungen wie z. B. der Adventsmarkt berücksichtigt. Zur Lage der Zufahrt, Anordnung der Stellplätze und Situierung des Radunterstandes wurden mehrere Varianten ausgearbeitet. Frau Dorner zeigte auch noch einige Beispiele möglicher Fahrradunterstellanlagen auf. Hinsichtlich der Oberflächen werden Granit-Kleinsteinpflaster im Bereich des Rathauses, ansonsten Granit-Großsteinpflaster gesägt wie am Dorfplatz vorgeschlagen, Fahrbahn in Asphalt. Von Seiten des Plankreises wird die Variante 3.3 (Senkrechtparker am Biergarten) empfohlen.

In der anschließenden kurzen Diskussion wird durch den 1. Bürgermeister darauf hingewiesen, dass man die Sichtbeziehung auf das Rathaus freihalten und den Radunterstand daher nördlich des Ärztehauses situieren sollte (siehe Lösungsansatz 3.4 in Anlage). 
Weitere Anregungen:
Aus Sicht der Feuerwehr sei der „Baum neu“ (platzmittig) zu überdenken.
Weiters sprach sich Bürgermeister Schild dafür aus, die Planung mit den Mietern im Ärztehaus abzustimmen, insb. wegen Radunterstand vor den Sprechzimmern.
Am Ärztehaus soll ein Behindertenparkplatz vorgesehen werden.
Den Standort der Infotafel sollte man überdenken (Sonneneinstrahlung).
Die Längsparker an der Hadrianstraße sollten möglichst beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung mit den möglichen Varianten zur Kenntnis und ist mit der Maßnahme grundsätzlich einverstanden. Es soll die Variante 3.4 (Anlage1) unter Berücksichtigung der Anregungen weiterbearbeitet werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Mieter im Ärztehaus über die geplante Maßnahme zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. EUREGIO-Projekt Machbarkeitsstudie Salzachsteg - Resolution

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 3

Sachverhalt

In der KFPA-Sitzung am 12.03.2024 kam man überein, den Vorschlagstext für die Resolution abzuändern und anschließend den Fraktionen zu übersenden. Über den abgestimmten Entwurf sollte dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen öffentlich abgestimmt werden.

Der angehängte, abgeänderte Entwurf wurde am 07.05.2024 an die Fraktionssprecher sowie die Bürgermeister von St. Georgen und St. Pantaleon versandt. Der Verwaltung wurde kein weiterer Änderungs- oder Ergänzungsbedarf mitgeteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Resolutionsentwurf in der Fassung vom 07.05.2024 zur Kenntnis und beschließt den Versand an die durch den KFPA festgelegte Verteilerliste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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4. Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2021 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        10.541.096,37 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        54.865,21 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        715.477,19 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -255.204,72 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        68.473,06 €
davon AB 51 Salzachklinik        -177.294,40 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        129.481,71 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen         9.846.682,65 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        10.541.096,37 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        57.338,21 €
davon AB 06 Einrichtungen für die ges. Verwaltung        -86.712,31 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        67.838,94 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        220.123,49 €
davon AB 49 Sonst. soziale Angelegenheiten        -69.910,37 €
davon AB 51 Salzachklinik        506.907,59 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        206.028,40 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        160.487,77 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -103.250,40 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        701.827,85 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        8.685.084,51 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.



b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2021 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -359.250,25 €
davon AB 13 Brandschutz        -174.000,00 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -72.833,51 €

davon AB 63 Gemeindestraßen        -150.940,46 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        64.204,61 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -418.800,14 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -577.112,00 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        963.984,51 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben insgesamt        -359.250,25 €
davon AB 13 Brandschutz        -679.079,23 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -189.877,21 €
davon AB 36 Naturschutz und Landschaftspflege        -450.000,00 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        -903.190,40 €
davon AB 51 Salzachklinik        854.396,16 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -453.258,92 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -2.555.335,41 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.264.444,58 €
davon AB 67 Straßenbeleuchtung        66.940,72 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -1.825.700,00 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -72.517,87 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        212.659,75 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        6.909.195,58 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          33.228.296,37 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        14.616.549,75 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          47.844.846,12 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 11.324.184,51 € und eine haushaltsmäßige Zuführung an die allgemeine Rücklage von 6.885.109,17 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet. 

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2021 - Feststellung des Ergebnisses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss wurde von Herrn Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erstellt. 

Entsprechend der von Herrn Plank erstellten Gewinn- und Verlustrechnung 2021 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 22.776,65 €.
Der Jahresabschluss und der Anlagenachweis 2021 bilden einen Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 für den erweiterten Regiebetrieb Abwasser fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung kameraler Haushalt 2021 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2021 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 6

Sachverhalt

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Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

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Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2021 sowie der Jahresabschluss 2021 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 7

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 07.08.2024 11:39 Uhr