Datum: 02.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.06.2024 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 24, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 11a
3 Antrag auf Nutzungsänderung eines Teils der Garage zu einem Heizraum mit Lager für Hackgut, FlNr. 40, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 17
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.06.2024 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 11.06.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 11.06.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 24, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 11a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

GR-Mitglied Johann Lenz hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Hasenbergl, 2. Änderung. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll das Wohnhaus anstatt der geforderten 7 m nur ca. 5,50 m Abstand zur Straße erhalten, um südseitig mehr Gartenfläche zur Verfügung zu haben. Für diese Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 

Der Befreiung könnte aus Sicht der Verwaltung ermessenshalber zugestimmt werden.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Sichtdreiecke sind freizuhalten.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der beantragten Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung eines Teils der Garage zu einem Heizraum mit Lager für Hackgut, FlNr. 40, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Pietling“ und hält deren Vorgaben ein. Es erfolgt keine Änderung an den Gebäulichkeiten, beantragt ist lediglich eine Nutzungsänderung im Bestand. De Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 17.09.2024 12:26 Uhr