Datum: 14.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2019
2 Janine Toffolini - Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1055/3, Gmkg. Fridolfing, Oberau 6
3 Alexander Baumgartner, Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses und Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 967/14 der Gemarkung Pietling, Bergstraße 15
4 Andreas Berthold, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1286/21 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße
5 Jakob Rehrl, Bauantrag zur Teilerneuerung und energetischen Sanierung des Anwesens auf dem Grundstück FlNr. 3865 der Gemarkung Fridolfing, Hohenbergham 15
6 Elisabeth Huber, Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 1282/30 der Gemarkung Fridolfing, Johann-Weibhauser-Str. 16
7 Rolf Kliem, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Einbau einer Zwischendecke in die best. Lagerhalle + Anbau einer Außentreppe auf den Grundstücken FlNrn. 1095/19 und 1095/20, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 25
8 Johann Jäger, Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Pietling, Pirach 2
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 10.12.2019 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 10.12 .2019 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Janine Toffolini - Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1055/3, Gmkg. Fridolfing, Oberau 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden > ist erfüllt,
  • Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen > ist erfüllt,
  • Es rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird > ist erfüllt.
Da der Bestand EG bereits vorhanden ist, erscheint das Bauvorhaben auch außenbereichs-verträglich zu sein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die notwendigen Abstandsflächen im Norden sind durch Abstandsflächenübernahme erklärung gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Alexander Baumgartner, Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses und Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 967/14 der Gemarkung Pietling, Bergstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bergstraße“. Das Bauvorhaben weicht hinsichtlich der zulässigen Grundfläche von max. 130 m² sowie hinsichtlich der Anforderungen an einen ruhigen, rechteckigen Baukörper und wegen der Ausführung eines Pultdaches mit flacher Dachneigung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Weiterhin liegt der geplante Carport außerhalb der Baugrenze.
Für die Abweichungen sind Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt.
Den erforderlichen Befreiungen könnte aus Sicht der Verwaltung noch zugestimmt werden, da
  • an der Stelle des geplanten Anbaues bereits ein Wintergarten mit flachem Pultdach baurechtlich genehmigt war,
  • sich der Anbau straßenabgewandt nach Süden hin anfügt und
  • am Nachbargrundstück Bergstraße 13 ebenfalls ein Nebengebäude (Carport) außerhalb der Baugrenze im Vorgartenbereich zugelassen wurde.
Nachbarliche Belange werden nicht berührt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Andreas Berthold, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1286/21 der Gemarkung Fridolfing, Obermühlstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ in der Änderungsfassung vom 13.09.2018. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Die Überschreitung durch Gebäude und Außentreppe ist im Grundriss EG dargestellt und beträgt ca. 5,1 m². Eine Befreiung für die Gebäudeüberschreitung mit ca. 1,8 m² ist beantragt.
Befreiungen von festgesetzten offenen Baugrenzen (wie vorliegend) sind in der Regel ausgeschlossen, da offene Baugrenzen den äußersten Rahmen der zulässigen Bebauung vorgeben und durch Überschreitungen zusätzlicher Bauraum geschaffen würde. Somit sind Grundzüge der Planung, die nicht befreibar sind, berührt.
Als einziger Zugang zum OG müsste die Außentreppe verkehrssicher (ggf. mit zusätzlicher Überdachung) ausgebildet werden.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen Befreiung nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Jakob Rehrl, Bauantrag zur Teilerneuerung und energetischen Sanierung des Anwesens auf dem Grundstück FlNr. 3865 der Gemarkung Fridolfing, Hohenbergham 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist aufgrund der vormals vorhandenen Landwirtschaft teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die hier genannten Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde erfüllt, insbesondere dient das Bauvorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz und die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt. Das Bauvorhaben ist außenbereichs-verträglich.
Ein Teil-Neubau (wie geplant) ist nach der genannten Vorschrift nicht ausgeschlossen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Elisabeth Huber, Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 1282/30 der Gemarkung Fridolfing, Johann-Weibhauser-Str. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ in der Änderungsfassung vom 03.10.1984. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzen, GRZ und GFZ. Die Überschreitung der Baugrenze ist gering und im Grundriss EG dargestellt. Befreiungen für die Abweichungen sind beantragt.
Die beantragten Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung noch vertretbar, da zu den Nachbargrundstücken deutlich die erforderlichen Abstände eingehalten werden und der südwestliche Nachbar zugestimmt hat . Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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7. Rolf Kliem, Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Einbau einer Zwischendecke in die best. Lagerhalle + Anbau einer Außentreppe auf den Grundstücken FlNrn. 1095/19 und 1095/20, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Kenntnisnahme.

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8. Johann Jäger, Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage auf dem Grundstück FlNr. 635 der Gemarkung Pietling, Pirach 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 8

Sachverhalt

An der best. Hofstelle soll eine Güllekleinbiogasanlage durch Zubau eines Fermenters und eines Nachgärers/Gärrestlagers mit Tragluftdach, Errichtung eines BHKW-Hauses und Aufstellen einer Gasfackel errichtet werden. Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Die dort genannten Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Fridolfing erfüllt, insbesondere wird ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt und die Anlage steht in räumlich funktionalem Zusammenhang mit diesem Betrieb. Der jährl. Gasertrag beträgt laut Antrag rd. 330.000 Normkubikmeter und liegt deutlich unter der Grenze von 2,3 Mio Kubikmeter Biogas.

Beschluss 1

Mit der nachträglichen Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung  besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 14.01.2020 ö 9

Sachverhalt

GR-Mitglied Lenz bittet darum, die Straßenmarkierungen im Bereich der Hauptstraße (insb. Einfahrt Parkplatz Rosenberger) nacharbeiten zu lassen.
Vom Bürgermeister wird dies zugesagt, da o hnehin noch Markierungen in diesem Bereich anstehen.

Datenstand vom 05.03.2020 11:06 Uhr