Datum: 19.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 20:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2020
2 Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "Fridolfing, In der Point - Am Kloster" - Satzungsbeschluss
2.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
2.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
2.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020
2.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.02.2020.
2.2.3 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.12.2019.
2.2.4 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 26.11.2019
2.2.5 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 09.03.2020
2.2.6 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 12.02.2020
2.2.7 Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 09.03.2020
3 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Am Kloster - Feststellungsbeschluss
3.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
3.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
3.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020
3.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.02.2020.
3.2.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 07.02.2020.
3.2.4 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 12.02.2020
4 Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 - Behandlung der Prüfungserinnerungen
5 Jahresrechnung 2018 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2018
6 Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2018 - Feststellung des Ergebnisses 2018
7 Jahresrechnung kameraler Haushalt 2018 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2018 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters
8 Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden von 01. Oktober 2018 bis 31.12.2019
9 Betriebsausflug 2020 - Beschluss über die Durchführung und Festlegung des Fahrtzieles
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
10.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
10.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 1

Sachverhalt

Nachdem die Sitzungsniederschrift vom 13.02.2020 nicht für alle Gemeinderatsmitglieder im RIS ersichtlich war, wurde vorgeschlagen, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "Fridolfing, In der Point - Am Kloster" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2

Sachverhalt

******************************
1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.
*******************************

Der Gemeinderat hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung unter gleichzeitiger Abänderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
Mit dem Satzungsentwurf in der Fassung vom 08.07.2019 wurde im Juli/Aug. 2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt.
In der Sitzung am 07.11.2019 hat der Gemeinderat über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Zuge des anschließenden Auslegungsverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die dazu führten, dass die Entwürfe erneut überarbeitet werden mussten. Da das Gebiet „In der Point“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als MD festgesetzt ist und das südlich angrenzende Gebiet Am Kloster vom Dorfgebiet In der Point geprägt wird, wurden die Bereiche zu einem Satzungsgebiet zusammengefasst, auch, um Entwicklungsmöglichkeiten der best. Landwirtschaft auf FlNr. 193 vollumfänglich zu erhalten.

Der so erstellte Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 15.01.2020 lag in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 10.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 03/2020 vom 01.02.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zusätzlich waren nochmals alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Gemäß den Einzelbeschlüssen sind keine Planänderungen erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt daher die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“ in der Fassung vom 15.01.2020 als Satzung.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung kann erst nach Vorlage der Dienstbarkeitsbestellung und FNP-Genehmigung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

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2.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken vorgebracht haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein;
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Bayernwerk;
  • Telekom;
  • Bayerischer Bauernverband;
  • FFW Fridolfing;

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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2.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aussage, dass die Planung in der vorliegenden Fassung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht sowie die positive Beurteilung der Erhöhung der Wohnungsanzahl werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.02.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass das Gutachten, - Prognose und Beurteilung von Geruchsimmissionen vom 03.02.2017 der Hoock Farny Ingenieure zur Beurteilung der Geruchsimmissionen ausgehend von landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden kann und geprüft und für in Ordnung befunden wurde, wird zur Kenntnis genommen.
Weitere Anregungen oder Einwendungen werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.12.2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte ergeben, wird zur Kenntnis genommen. Die fachlichen Informationen und Empfehlungen gemäß Schreiben vom 08.08.2019 wurden bereits im Auslegungsbeschluss vom 07.11.2019 behandelt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.4. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 26.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.4

Sachverhalt

Die Nachricht wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die dingliche Sicherung der (neu hinzugekommenen) Ausgleichsfläche durch Bestellung von Reallast und Grunddienstbarkeit ist beauftragt und wird umgehend veranlasst. Weiterhin wird der geforderte Nachweis nach Herstellung der Fläche erbracht. Es ergeben sich keine Planänderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 09.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Das im Planungsgebiet gelegene Baudenkmal ist nachrichtlich übernommen. Eine Aufnahme des vollständigen Listentextes und Hinweis auf die besonderen gesetzlichen Schutzbestimmungen ist nicht erforderlich; der Schutzstatus ergibt sich bereits aus dem Gesetz und muss nicht in der Satzung wiederholt werden. Die Beteiligung des BLfD ist eine Verfahrensfrage, die nicht in der Satzung festgelegt werden muss.
Der Hinweis, dass die Freifläche (FlNr. 222) weiterhin unbebaut bleiben soll, ist obsolet (Baugenehmigung durch LRA erteilt und BV ausgeführt!)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.6. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 12.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Hinweis 1 wird zur Kenntnis genommen und als solcher an potentielle Bauherren weitergereicht.
Bzgl. Feuerschutz wurde die Ortsfeuerwehr beteiligt; es erfolgte keine Äußerung. Das Gebiet ist mit drei Hydranten versorgt, dies wird vorliegend als ausreichend erachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.7. Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 09.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 2.2.7

Sachverhalt

Die Nachricht wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Solar- und PV-Anlagen auf den Dächern sind laut Satzung nicht verboten und somit grundsätzlich zulässig. Auf eine Überplanung der zwischen den Gebieten gelegenen Grünflächen wurde absichtlich verzichtet; es handelt sich um Außenbereichsflächen, deren ordnungsgemäße Nutzung nicht (zusätzlich) eingeschränkt werden soll. Es wird vorgeschlagen, dies so zu belassen.
Festsetzungen zur Beleuchtung sind nicht zwingend erforderlich. Beim Ausbau im öffentlichen Bereich achtet die Gemeinde auf verträgliche Beleuchtungsarten.
Ein ÖPNV-Anschluss ist ein vom Satzungsverfahren unabhängiges Thema.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Am Kloster - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3

Sachverhalt

**************************
1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.
**************************

Der Gemeinderat hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Ortsteil Am Kloster eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung unter gleichzeitiger Abänderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
Mit dem Änderungsentwurf in der Fassung vom 08.07.2019 wurde im Juli/Aug. 2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchgeführt.
In der Sitzung am 07.11.2019 hat der Gemeinderat über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Zuge des anschließenden Auslegungsverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die dazu führten, dass die Entwürfe erneut überarbeitet werden mussten. Da das Gebiet „In der Point“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als MD dargestellt ist und das südlich angrenzende Gebiet Am Kloster vom Dorfgebiet In der Point geprägt wird, wurden die Bereiche zu einem Gebiet zusammengefasst, auch, um Entwicklungsmöglichkeiten der best. Landwirtschaft auf FlNr. 193 vollumfänglich zu erhalten.

Der so erstellte Änderungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 15.01.2020 lag in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 10.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 04/2020 vom 01.02.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Zusätzlich waren nochmals alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Aufgrund der Einzelbeschlüsse besteht keine Notwendigkeit zur Überarbeitung der Planentwürfe, lediglich die Begründung auf S. 25 wird angepasst.
Der Gemeinderat trifft daher zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fridolfing den Feststellungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

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3.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken vorgebracht haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht;
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein;
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege;
  • Bayernwerk;
  • Telekom;
  • Bayerischer Bauernverband;
  • FFW Fridolfing;
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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3.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aussage, dass die Planung in der vorliegenden Fassung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht sowie die positive Beurteilung der Erhöhung der Wohnungsanzahl werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.02.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aussage, dass sich von fachlicher Seite keine Anregungen oder Hinweise für die Gemeinde ergeben, wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 07.02.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die 15. FNP-Änderung wurde durch das Landratsamt genehmigt, sodass es für den Bereich In der Point keine Rechtsunsicherheit mehr gibt. Rechtsänderungen im Bereich der TA Luft sind nicht bekannt. Die monierte Passage im Umweltbericht kann gemäß den Anregungen umformuliert bzw. abgeschwächt werden. Eine Planänderung ist nicht erforderlich, ggf. Anpassung der Begründung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 12.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 3.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Hinweis 1 wird zur Kenntnis genommen und als solcher an potentielle Bauherren weitergereicht.
Bzgl. Feuerschutz wurde die Ortsfeuerwehr beteiligt; es erfolgte keine Äußerung. Das Gebiet ist mit drei Hydranten versorgt, dies wird vorliegend als ausreichend erachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 - Behandlung der Prüfungserinnerungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung am 26.11.2019 für das Haushaltsjahr bzw. Wirtschaftsjahr 2018 wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss die Belege und Unterlagen des kameralen Haushaltes sowie des kaufmännisch geführten Regiebetriebes Abwasser zur Prüfung vorgelegt.                                
Mehrere Punkte wurden bereits im Rahmen der abschließenden Besprechung mündlich erörtert und erledigt.
Zu den sonstigen Erinnerungen und Anregungen bei der örtlichen Rechnungsprüfung wird folgendes berichtet:

1. Kassenwesen - Verwahrentgelte beliefen sich auf 53.757,89 Euro. Wegen der zurzeit hohen Kontostände soll eine Anlagemöglichkeit ohne Verwahrentgelt geprüft und wenn sinnvoll getätigt werden.
Zurzeit sind 9,0 Mio. € ohne Verwahrentgelt angelegt, dazu kommt eine weitere Million Euro für die lediglich die Hälfte der üblichen Verwahrentgelte zu zahlen ist. Grundsätzlich ist die Finanzverwaltung stets bemüht sinnvolle und vor allem zulässige Anlageformen zu eruieren. Meist müssen rentable Anlagen über mehrere Jahre angelegt werden und sind somit für diesen Zeitraum für die Gemeinde nicht mehr verfügbar. Nach Genehmigung des Haushaltes 2020 wird der planmäßige Rücklagenstand am Ende des Finanzplanungszeitraumes (2023) betrachtet und dann entschieden ob aufgrund der Gegebenheiten eine günstigere Anlageform in Betracht kommt.


2. Salzachklinik - Es wurden sehr viele Gutscheine für die kurzfristige Arbeitsübernahme bei Arbeitsausfällen ausgegeben. Sind Änderungen denkbar?
Wie bereits in der letztjährigen Rechnungsprüfung bemerkt, wurde im Jahr 2014 mit dem Personalrat in der Salzachklinik eine Betriebsvereinbarung über die Einteilung zur Arbeit an planmäßig arbeitsfreien Tagen geschlossen wurde.
In dieser Betriebsvereinbarung wurde geregelt, dass ein bereits genehmigter sowie bereits angetretener Freizeitausgleich nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter widerrufen werden kann, wenn betriebsnotwendige Abläufe dies dringend erforderlich machen.
Für dieses Einspringen erhält der Mitarbeiter eine Vergütung pro eingeteilten Dienst in Höhe von 30,00 € brutto. Dem Beschäftigten bleibt es überlassen, ob er die monatliche Vergütung als Geldbonus oder als Sachbonus (bis zu einer Höhe von 44,00 €) wählt. Es ist auch eine Kombination zwischen Geld- und Sachbonus möglich, wenn z.B. die Obergrenze des Sachbonus überschritten wird.
Die Betriebsvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils zum 01.04.
Die Gesamthöhe der ausgeschütteten Vergütung ist abhängig von der Anzahl der kurzfristigen Erkrankungen und der jeweiligen Belegung in den Abteilungen. Die Leitungskräfte wurden angewiesen, einen strengen Prüfungsmaßstab hierbei anzulegen und müssen das Einspringen schriftlich genehmigen.

Im Jahr 2018 sind 1.126 Krankheitstage mit insgesamt 5.408,20 Krankheitsstunden angefallen. Dies entspricht einer Quote von 6,43 % der Gesamtsollstunden. Im Jahr 2019 sind sogar 1.419 Krankheitstage mit insgesamt 8.811,77 Krankheitsstunden zu verzeichnen, was einer Quote von 9,90% entspricht.
Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Bonuszahlungen auch im Jahr 2019 nicht verringern wird.


3. Salzachklinik - Es ist eine sehr hohe Zahl an Überstunden aufgelaufen. Wie soll hier Abhilfe geschaffen werden?
Der Überstundenstand zum 31.12.2018 betrug in der Salzachklinik insgesamt 6.583,71 Stunden. Hierzu kommen noch Resturlaubstunden in Höhe von 1.672,40 Stunden. Am Ende des Jahres 2019 betrug der Überstundenstand insgesamt 6.669,32 Stunden, die Resturlaubstunden beliefen sich auf 1.765,60 Stunden.

Gründe für den Anstieg der Überstunden sind zum einen das relativ hohe Durchschnittsalter beim Personal verbunden mit länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeitszeiten (siehe Punkt 3). Andererseits ist es nach wie vor schwierig, geeignetes Pflegepersonal auf dem Stellenmarkt zu akquirieren.

Es wird laufend versucht, Überstunden von Beschäftigten auszubezahlen. Hierbei ist jedoch die Akzeptanz nach wie vor sehr zurückhaltend.


4. Salzachklinik - Gibt es eine Funktionskontrolle bei der Solaranlage? Es sollte ein Wärmemengenzähler installiert werden um die Leistungsfähigkeit der Anlage zu dokumentieren.
Durch den Hausmeister wurde mitgeteilt, dass die Solaranlage mittlerweile wieder voll funktionsfähig ist. Durch die Fa. Aigner wurde ein Wärmemengenzähler eingebaut; Der Hausmeister wird künftig die Leistungsfähigkeit der Anlage schriftlich dokumentieren.


5. Salzachklinik - (5100.5250, BelegNr. 37) Anschaffung Patientenhandgeräte. Für was dienen diese und wurden diese tatsächlich repariert oder neu beschafft? Gab es im Falle der Neubeschaffung Gegenangebote?
Auf Nachfrage beim Hausmeister wurde mitgeteilt, dass 21 Stück repariert wurden, da eine Neuanschaffung nicht wirtschaftlich war. Der Preis für eine Neuanschaffung belief sich auf 277,00 € netto pro Stück, die Reparaturkosten beliefen sich auf 161,60 € bzw. 130,93 € netto pro Stück. Im Zuge der Reparatur wurden die Geräte eingeschickt und durch neuwertige Austauschgeräte ersetzt.


6. Salzachklinik - (5100.5000, BelegNr. 98) Warum gab es beim Austausch der defekten Notbeleuchtungen kein Angebot?
Durch den Hausmeister wurde diesbezüglich mitgeteilt, dass es sich hierbei um einen Austausch der im Jahr 2014 erstmals installierten Notbeleuchtungen handelte. Die 10 Leuchten wurden im Zuge allgemeiner Reparaturarbeiten ersetzt, eine gesonderte Ausschreibung erfolgte hierzu nicht.


7. Salzachklinik - Vorlage der Rechnungen in der Gemeindekasse erfolgt oft zeitverzögert, so dass die Skontofrist gefährdet ist.
Die Laufzeiten der Rechnungen haben sich in den letzten Jahren schon sehr deutlich verbessert. Aufgrund der Masse der zu bearbeitenden Rechnungen in der Salzachklinik (ca. 3000 Stück p.a.), kann es leider hin und wieder vorkommen, dass ein Beleg zeitverzögert bei der Gemeindekasse eintrifft und dann ein Skontoabzug nicht mehr möglich ist. Diese Ausnahmefälle betreffen fast ausnahmslos Kleinbeträge, so dass die finanziellen Nachteile überschaubar sind. Seitens der Krankenhausverwaltung wird jedoch nach wie vor versucht die Rechnungen in kürzest möglicher Zeit zur Gemeinde zu verbringen.


8. Salzachklinik - (5100.5000, BelegNr. 56, 5100.5250, BelegNr. 42): Warum wurden für den Belastungstest für das Notstromaggregat zwei Firmen beschäftigt?
Herr Kilian Winkler von der Fa. Büchele, der zugleich auch bei der FFW Fridolfing aktiv ist, wurde vom Hausmeister beauftragt, dass Notstromaggregat der Feuerwehr anzuliefern und für die Zeit des Belastungstests anzuschließen. Durch Herrn Winkler wurde das Notstromaggregat anschließend auch wieder abtransportiert. Da der Stundensatz von Herrn Winkler günstiger ist als der Stundensatz der Fa. Zach, erschien diese Vorgehensweise sinnvoll.


9. Salzachklinik - Einkauf Sanitätsartikel; Über einen regionalen Einkaufsverband, z. B. mit den Kreiskliniken wäre nachzudenken.
Von Seiten der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Salzachklinik Fridolfing bereits seit Jahren Mitglied beim Einkaufsverbund ProSpitalia ist. Dieser Verbund umfasst 1.200 Einrichtungen aus dem Akut- und Pflegebereich und gewährleistet somit Top-Konditionen im Einkauf. Die Mitgliedslieferanten gewähren der Salzachklinik jährlich eine Bonusgutschrift auf den geleisteten Umsatz. Auch die SOB ist Mitglied bei ProSpitalia.


10. Die Kosten für die Abfallbehälter bei den Sitzbänken erscheinen hoch. Sind diese angemessen?
Bei der Bearbeitung wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Fall um eine Beschaffung für den Dorfplatz handelt. Hierbei wurden bei dem Hersteller der Ruhebänke der die Erstausstattung geliefert hatte, sowohl zusätzliche Ruhebänke als auch zu dieser Serie angebotene Abfallbehälter ausgesucht. Mit der Beschaffung der passenden Abfallbehälter sollte ein harmonisches Gesamterscheinungsbild am Dorfplatz sichergestellt werden. In Anbetracht der hochwertigen Ausführung der Ruhebänke sind auch die Abfallbehälter vergleichsweise in einer wertigen Ausführung (z.B. Edelstahlgestell mit pulverbeschichteter Metallhülle) hergestellt. Künftig wird versucht nach sinnvollen und günstigeren Alternativprodukte Ausschau zu halten.


11. Salzachklinik - Welche anderen Einrichtungen werden mit welcher Anzahl von Mittagessen versorgt?
Durch die Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass derzeit die Offene Ganztagsschule, der Gemeindekindergarten und das Haus für Kinder mit Krankenhausverpflegung versorgt werden. Die anfallenden Einnahmen werden jährlich bei der Haushaltsstelle 5100.5810 abgesetzt.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt
  • 5.981 Mittagessen für die OGT
  • 7.662 (verkleinerte) Mittagessen für den Gemeindekindergarten und
  • 7.038 (verkleinerte) Mittagessen für das Haus für Kinder
ausgeliefert.

Des Weiteren wurden noch geschätzt 1.600 Mittag- und Abendessen bzw. 1.400 Frühstücke bzw. Brotzeiten an das Personal ausgegeben.


12. Sozialfonds - Es sind hohe Kosten für Bankgebühren und Verwahrentgelte aufgelaufen (280,43 €)
Die Bankgebühren von monatlich ca. 5,00 Euro sind im Rahmen der sonst üblichen Gebühren, die auch bei anderen Konten oder Kreditinstituten zu entrichten sind. Dadurch dass das Sozialfondskonto ein Unterkonto der Gemeinde ist, teilt es auch das Schicksal, dass für alle Konten das Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 % fällig ist. Bei Einrichtung des Sozialfonds wurde bestimmt, dass das Konto die Gemeinde im Rahmen ihrer Kontenstruktur verwalten soll. Eine Verringerung der Gebühren wäre lediglich möglich, wenn der Sozialfonds sich selbst verwaltet und ein eigenes Konto betreibt.  


13. KoWo Fridolfing - Die Stromrechnungen für das KoWo Fridolfing weisen nicht die Gemeinde als Adressaten auf. Dies solle in Zukunft richtig gestellt werden.
Die Bezeichnung des Adressaten wurde von der E.on irrtümlich falsch erfasst. Bei den Schlussrechnungen wurde diese bereits korrigiert. Die Stromabrechnungen für die Wohnungen laufen ohnehin künftig auf die Mieter.


14. Gebäudebewirtschaftung - Strom für Kirchenanstrahlung, Prüfung ob dies in Zukunft noch notwendig ist.
Die Kirchenverwaltung wurde über den Sachverhalt informiert und hat am 14.11.2019 schriftlich mitgeteilt, dass ab sofort die Kirchenanstrahlung ab 22.00 Uhr beendet wird.


15. Gemeindestraßen - Keine Vergleichsangebote bei Gehbahnmarkierungen (gelbe Fußabdrücke).
Die ausführende Firma hatte bereits 2015 entsprechende Markierungen angebracht. Damals wurde auch bei einem weiteren Anbieter nachgefragt, jedoch hatte dieser kein Interesse bekundet. Weil es sich um Markierungsarbeiten mit Spezialmaterial handelt, sind die Firmen die solche Arbeiten anbieten sehr schwer zu finden. Da man durchwegs gute Erfahrungen mit der Markierungsfirma hatte, wurde diese für den Folgeauftrag erneut beauftragt.


16. Badesee - Erhöhter Stromverbrauch beim Kiosk gegenüber 2017. Sind die benutzten Elektrogeräte ausreichend sparsam?
Bei den geprüften Belegen handelte es sich um zwei verschiedene Abnahmestellen (Kiosk und Duschen / WC), so dass diese nicht unmittelbar verglichen werden können. Bei dem Zähler mit dem erhöhten Wert (6.803 kWh) handelte es sich um den der Duschen, bei dem 2017 noch ein Verbrauch von 80 kWh abgerechnet wurde. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass in der sich im WC-Bereich befindlichen Kraftstromsteckdose der Pizzaofen des Kioskbetreibers angesteckt wurde, da die Stromversorgung innerhalb des Kiosks dafür nicht ausreichend war. Somit wurde 2018 auch noch der Restverbrauch 2017 abgerechnet, was für den höheren Wert sorgte. Da dieser Zähler nicht in die Betriebskostenabrechnung mit dem Pächter mit eingeflossen ist, wird nun seitens der Gemeindekasse eine rückwirkende Betriebsmittelabrechnung eingeleitet. Beim Kiosk beträgt der Jahresmittelwert 4.690 kWh und ist in den letzten drei Jahren stets rückläufig gewesen.
Werte über die Energieeffizienz der vom Pächter beschafften Geräte liegen der Gemeinde nicht vor. Im Rahmen des Pachtvertrages ist keine Einschränkung oder Reglementierung diesbezüglich enthalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund von unternehmerischen und wirtschaftlichen Überlegungen effiziente Geräte zum Einsatz kommen.

17. Beschaffungswesen - Wer darf was beschaffen und wie werden die Belege geprüft und behandelt?
Grundsätzlich obliegen die Beschaffungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen den jeweiligen Dienststellenleitern, bzw. Abteilungsleitern (z. B. Bauhofleiter, Kindergartenleiterin). Diese können dann aufgrund ihres Delegations- und Weisungsrechts die Befugnisse einzelnen Mitarbeitern übertragen wobei die grundsätzliche Verantwortung, dass die Beschaffung ordnungsgemäß durchgeführt wird, bei dem Vorgesetzten verbleibt. Ebenso verhält es sich bei der Prüfung der eingehenden Rechnungen. Die Rechnungen werden von dem Sachbearbeiter geprüft, mit einer Unterschrift versehen und schnellstmöglich an die Gemeindekasse weitergeleitet. Für einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte hat sich diese Vorgehensweise als die praktikabelste erwiesen.

Beschluss

Nach einer kurzen Diskussion über einzelne der abgearbeiteten Punkte beschließt der Gemeinderat, dass die vorgelegten Prüfungsfeststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 hiermit erledigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2018 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        5.315.015,88 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        -37.557,68 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             28.524,91 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        100.530,08 €
davon AB 51 Salzachklinik        -78.045,36 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        63.112,40 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen (KonzAbg.)        -123.576,18 €
davon AB 88 Allg. Grundvermögen        -28.522,54 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        5.269.634,27 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        56.665,23 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        5.315.015,88 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        61.277,77 €
davon AB 03 Finanzverwaltung             40.975,90 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             31.276,81 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        202.897,75 €
davon AB 51 Salzachklinik        -85.035,76 €
davon AB 58 Park- und Gartenanlagen        55.338,48 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -21.076,51 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        63.112,40 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        -52.737,95 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        42.446,07 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        1.069.542,82 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        3.932.098,59 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -499.660,63 €
davon AB 13 Brandschutz        -36.500,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.264.440,56 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        -29.845,00 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -125.762,27 €
davon AB 70 Abwaserbeseitigung        143.112,40 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -303.140,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.527.531,56 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        122.465,25 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben insgesamt        -499.660,63 €
davon AB 13 Brandschutz        -463.808,37 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        -26.091,19 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.264.440,56 €
davon AB 55 Förderung des Sports        -70.395,78 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -370.526,92 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.188.725,24 €
davon AB 76 Sonst. öff. Einrichtungen        81.207,12 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        53.528,86 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        -1.050.425,64 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.238.728,43 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        2.491.980,83 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2018
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          24.734.415,88 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        14.669.939,37 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          39.404.355,25 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 6.710.565,25 € und eine haushaltsmäßige Zuführung an die allgemeine Rücklage von 2.491.980,83 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2018 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2018 - Feststellung des Ergebnisses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss wurde von Herrn Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erstellt.

Entsprechend der von Herrn Plank erstellten Gewinn- und Verlustrechnung 2018 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 22.787,45 €.
Der Jahresabschluss und der Anlagenachweis 2018 bilden einen Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2018 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2018 für den erweiterten Regiebetrieb Abwasser fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung kameraler Haushalt 2018 und Jahresabschluss erweiterter Regiebetrieb Abwasser 2018 - Entlastung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 7

Sachverhalt

**********
Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

**********


Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) wurde bestimmt, dass nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in öffentlicher Sitzung u.a. über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters zu beschließen ist (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt, die Jahresrechnung 2018 sowie der Jahresabschluss 2018 festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Gemeinderat erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden von 01. Oktober 2018 bis 31.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 8

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde bereits in der Vergangenheit aus Transparenzgründen eine Auflistung von eingegangenen Spenden mit dem Verwendungszweck vollinhaltlich bekannt gegeben, welche der erste Bürgermeister als laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 GO in eigener Zuständigkeit angenommen hat.
In diese Auflistung müssen auch die Spenden des Schulfördervereins und des Fördervereins Salzachklinik mit einbezogen werden, da durch die Zuwendungen durch die Fördervereine an die Salzachklinik, bzw. Schule die Gemeinde einen Vorteil dadurch erlangen könnte, dass sie sich notwendige Aufwendungen für diese Einrichtungen erspare.

Die ab dem 01.10.2018 und das laufende Jahr 2019 in der Gemeinde, der Bürgerhilfsstelle, dem Förderverein Salzachklinik und dem Schulförderverein eingegangen Spenden mit Verwendungszweck wurden dem Gemeinderat als Tischvorlage vorgelegt und vollinhaltlich bekannt gegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters ohne Einwände zur Kenntnis.

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9. Betriebsausflug 2020 - Beschluss über die Durchführung und Festlegung des Fahrtzieles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Lage wurde die Beschlussfassung über diesen Punkt bis auf weiteres verschoben.

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2020 ö 10
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10.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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10.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 17.06.2020 11:51 Uhr