Datum: 07.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rupertihalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Verabschiedung der ausgeschiedenen bzw. nicht mehr gewählten Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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Sachverhalt
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Wahlperiode 2020 bis 2026 begrüßte der wieder gewählte 1. Bürgermeister, Herr Johann Schild die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, insbesondere die neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder Frau Anna Marx, Frau Petra Ohlendorf, Herr Werner Schulzke und Herr Johann Schild.
Vom 1. Bürgermeister wurde festgestellt, dass zur heutigen konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats alle 16 Gemeinderatsmitglieder form- und fristgerecht geladen worden sind und entsprechend der beigefügten Tagesordnung darauf hingewiesen wurde, dass in dieser Sitzung die Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder, die Entscheidung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen wird.
Vom 1. Bürgermeister wird festgestellt, dass von den geladenen Gemeinderatsmitgliedern alle erschienen sind und der Gemeinderat somit beschlussfähig ist.
Einleitend berichtete Bürgermeister Schild, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf die Abhaltung des obligatorischen Gottesdienstes verzichtet wurde. Außerdem wurde vorerst darauf verzichtet, die zurückgetretenen, ausgeschiedenen bzw. nicht wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder, Herr Robert Aigner, Herr Otto Huß, Herr Benjamin Di-Qual, Herr Hans Althammer und Herr Josef Frech für die heutige Sitzung einzuladen. Dies wurde im Vorfeld mit den betreffenden Personen besprochen.
Die nicht mehr dem neuen Gemeinderat angehörenden Mitglieder werden nach Beendigung der Einschränkungen durch die Corona-Krise in einer der nächsten Sitzungen des neuen Gemeinderates gebührend für folgende Mitgliedschaft im Gemeinderat verabschiedet:
- Herr Hans Althammer für seine 10-monatige Mitgliedschaft im Gemeinderat
Herr Benjamin Di-Qual für seine 6-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
Herr Otto Huß für seine 22-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat
Herr Josef Frech für seine 23-jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat und
Herr Robert Aigner für seine 42-jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat.
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2. Vereidigung bzw. Gelöbnis der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 31 Abs. 4 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Johann Schild vereidigte gemäß Art. 31 Abs. 4 GO einzeln die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Frau Anna Marx
Frau Petra Ohlendorf
Herr Werner Schulzke und
Herr Johann Schild.
Die vorgenannten neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Marx, Schulzke und Schild haben den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid, Gemeinderatsmitglied Ohlendorf
das vorgeschriebene Gelöbnis geleistet mit den Worten:
„Ich schwöre (ich gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (ich gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (ich gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Die wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder wurden vom 1. Bürgermeister daran erinnert, dass der von ihnen zu Beginn ihrer Amtszeit geleistete Eid weiterhin gilt und eine erneute Eidesleistung bzw. Ablegung des Gelöbnisses nicht notwendig ist.
Daran anschließend bat der 1. Bürgermeister den gesamten Gemeinderat für die nächsten 6 Jahre um sachliche Zusammenarbeit zum Nutzen und Wohle unserer Gemeinde und Bürger.
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3. Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen gemäß Art. 35 Abs. 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Eingangs wurde vom 1. Bürgermeister darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2002 zusätzlich zum 2. Bürgermeister auch ein 3. Bürgermeister
gewählt wurde. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und Wahrnehmung von Dienstgeschäften hat sich die Bestellung eines/r 3. Bürgermeisters oder Bürgermeisterin bewährt, so dass durch die gewonnenen positiven Erfahrungen empfohlen wird, es bei dieser Regelung zu belassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahlperiode 2020 bis 2026 gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sowohl ein/e 2. Bürgermeister oder Bürgermeisterin wie auch ein/e 3. Bürgermeister oder Bürgermeisterin gewählt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Wahl der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen gemäß Art. 35 Abs. 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat.
Der Gemeinderat hat in der heutigen Sitzung beschlossen, dass sowohl ein 2. als auch ein 3. Bürgermeister zu wählen ist.
Vor Einreichung der Wahlvorschläge wurde der Wahlausschuss gebildet. Der 1. Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses benannte hierzu auf einstimmingen
Beschluss folgende Gemeindebediensteten als Beisitzer:
Herr Hans-Jürgen Kellner
Herr Andreas Kirchner
Als Schriftführer wurde benannt: Herr Robert Speigl.
1. Wahl des 2. Bürgermeisters
Für die Wahl des 2. Bürgermeisters wurden im Vorfeld der Sitzung bzw. während der Sitzung folgender Vorschlag eingebracht:
Gemeinderat Egon Kraus
Nach Prüfung der Wählbarkeit des vorgeschlagenen Bewerbers forderte der Vorsitzende des Wahlausschusses die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen zur Abgabe der vorbereiteten Stimmzettel auf. Um eine geheime Abstimmung zu ermöglichen wurde im Sitzungssaal auf einem Nebentisch eine Wahlkabine aufgestellt.
Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den anwesenden 16 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister bei der Wahl 17 Wahlberechtigte anwesend waren und 17 ihre Stimmzettel abgegeben haben.
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Vom Wahlausschuss wurden die Stimmzettel geöffnet und in die vorbereitete Liste eingetragen.
Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden der Stimmzettel Nr. 1 bis 4 für ungültig erklärt, da dieser leer abgegeben wurde und somit der Wählerwille nicht erkennbar war.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 17
davon ungültig: 4
gültige Stimmzettel: 13
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf die vorgeschlagenen Bewerber
Gemeinderat Egon Kraus 13 Stimmen
Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Egon Kraus mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen zum 2. Bürgermeister auf die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates gewählt ist.
Die beiliegende Wahlniederschrift bildet einen Bestandteil des Tagesordnungspunktes.
Auf die entsprechende Frage des 1. Bürgermeisters erklärte Gemeinderat Egon Kraus, dass er die Wahl zum 2. Bürgermeister annehme.
2. Wahl des 3. Bürgermeisters
Für die Wahl des 3. Bürgermeisters wurden im Vorfeld der Sitzung bzw. während der Sitzung folgende Vorschläge eingebracht:
Gemeinderat Wolfgang Grösch
Nach Prüfung der Wählbarkeit des vorgeschlagenen Bewerbers forderte der Vorsitzende des Wahlausschusses die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen zur Abgabe der vorbereiteten Stimmzettel auf. Um eine geheime Abstimmung zu ermöglichen wurde im Sitzungssaal auf einem Nebentisch eine Wahlkabine aufgestellt.
Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den anwesenden 16 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister bei der Wahl 17 Wahlberechtigte anwesend waren und 17 ihre Stimmzettel abgegeben haben.
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Vom Wahlausschuss wurden die Stimmzettel geöffnet und in die vorbereitete Liste eingetragen.
Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden der Stimmzettel Nr. 1 bis 5 für ungültig erklärt, da dieser leer abgegeben wurde und somit der Wählerwille nicht erkennbar war.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 17
davon ungültig: 5
gültige Stimmzettel: 12
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf die vorgeschlagenen Bewerber
Gemeinderat Wolfgang Grösch 12 Stimmen
Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Grösch mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen zum 3. Bürgermeister auf die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates gewählt ist.
Die beiliegende Wahlniederschrift bildet einen Bestandteil des Tagesordnungspunktes.
Auf die entsprechende Frage des 1. Bürgermeisters erklärte Gemeinderat Wolfgang Grösch, dass er die Wahl zum 3. Bürgermeister annehme.
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5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Nach erfolgter Wahl und Annahme der Wahl wurde das zum 2. Bürgermeister gewählte Gemeinderatsmitglied Egon Kraus und das zum 3. Bürgermeister gewählte Gemeinderatsmitglied Wolfgang Grösch vom 1. Bürgermeister gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG mit folgenden Worten vereidigt:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
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6. Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat mit Festlegung der Anzahl der Ausschüsse, der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit der Ladung für die heutige Sitzung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern ein Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat übersandt. Der Entwurf der Geschäftsordnung basiert auf der Grundlage des vom Bayer. Gemeindetag im Februar 2020 bekannt gegebenen Musters.
Eingangs teilte Gemeinderat Dr. Neubauer dem Gremium mit, dass er sich gegen eine Zusammenlegung des Krankenhausausschusses mit dem Finanz- und Planungsausschuss ausspricht, da dies seiner Meinung nach zu einer Unterrepräsentation der Salzachklinik führt. Bürgermeister Schild entgegnete hierzu, dass bisher der Krankenhausausschuss viermal im Jahr tagte. Durch die Zusammenlegung wird sichergestellt, dass alle sechs Wochen Krankenhausangelegenheiten bearbeitet werden können, was zu einer wesentlich besseren Handlungsfähigkeit beiträgt. Dies führt nach Ansicht des 1. Bürgermeisters sogar zu einer Aufwertung des Ausschusses.
Nach einer weiteren Diskussion über einzelne Punkte und Formulierungen in der Geschäftsordnung wurde von Seiten der CSU-Fraktion der Antrag gestellt, den § 7 Abs. 3 Nr. 1 Bst. c) und d) der Geschäftsordnung dahingehend abzuändern, dass dem Gemeinderat die Grundsatzentscheidungen bei einzelnen Bauvorhaben bis einschließlich
Leistungsphase 4 obliegt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die in § 7 Abs. 3 Nr. 1 Bst. c) und d) der Geschäftsordnung gefassten Formulierungen beizubehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung Die Geschäftsordnung einschließlich der Anlagen bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses. Eine Ausfertigung der Geschäftsordnung ist jedem Gemeinderatsmitglied zu übergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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7. Bestimmung der/s Vorsitzenden im gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass in § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, den Rechnungsprüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern des Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschusses zu besetzen. Aufgrund der mittelbaren Betroffenheit des 1. Bürgermeisters wurde vorgeschlagen, den Ausschuss ohne diese Person zu besetzen.
Von Seiten des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, folgende sechs Mitglieder des Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschusses in den Rechnungsprüfungsausschuss zu entsenden:
GR Kraus Egon
GR Jäger Franz
GR Schulzke Werner
GR Kiermaier Anneliese
GR Marx Anna
GR Grösch Wolfgang
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die o.g. sechs Mitglieder des Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschusses in den Rechnungsprüfungsausschuss zu entsenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt weiter, das Gemeinderatsmitglied Jäger Franz zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat nimmt den mit der Sitzungsladung zugestellten Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zur Kenntnis und beschließt, diese Satzung in der im Entwurf vorliegenden Form zu erlassen:
Die Satzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses. Jedem Gemeinderatsmitglied ist eine Ausfertigung der Satzung zu überlassen.
Ergänzend stellte die Fraktionsvorsitzende Kiermaier den Antrag, künftig den Fraktionen ein Fraktionsgeld bereitzustellen. Es wurde vereinbart, über diesen Antrag in einer der nächsten Sitzungen zu entscheiden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Bestellung der Verbandsräte oder Verbandsrätinnen und deren Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Mit Ablauf der Legislaturperiode 2014 - 2020 am 30. April 2020 ging auch die Amtsperiode der Verbandsräte und deren Stellvertreter zu Ende.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 sind daher die Verbandsräte und deren Stellvertreter neu zu bestimmen. Auf das Schreiben des Zweckverbandes vom 18.03.2020 wurde hier verwiesen.
Aufgrund des erhöhten Wasserverbrauches hat die Gemeinde Fridolfing neben dem 1. Bürgermeister nunmehr 11 Verbandsräte und deren Stellvertreter zu bestellen.
Die von den einzelnen Gemeinderatsfraktionen vorgeschlagene und abgestimmte Liste der
Verbandsräte und deren Stellvertreter wurde dem Gemeinderat ebenfalls mit der Sitzungsladung zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe nachstehend genannte Verbandsräte bzw. Stellvertreter zu bestellen.
Verbandsräte Stellvertreter
1. Käs Joachim Kiermaier Anneliese
Stief 1 a Rupertistr. 30
geb. 17.06.1961 geb. 24.01.1959
2. Kiermaier Maximilian Ohlendorf Petra
Bergstr. 21 Stefan-Glonner-Str. 4
geb. 14.09.1993 geb. 16.06.1962
3. Köttler Klaus-Dieter Mayer Konrad
Egerlandstr. 2 Ostmarkstr. 1
geb. 10.11.1957 geb. 07.02.1963
4. Jäger Franz Kletzl Markus
Hauptstraße 7 Dietwiesstr. 14
geb. 21.09.1957 geb. 07.10.1979
5. Stadler Alois Wimmer Siegfried
Am Hasenbergl 8 Rupertistr. 36
geb. 03.03.1966 geb. 17.08.1965
6. Lapper Michael Stettmeier Michael
Am Pflanzgarten 23 Enhub 2
geb. 04.02.1985 geb. 12.09.1985
7. Schulzke Werner Brüderl Daniel
Niederaustr. 19 Merowingerstr. 14
geb. 23.03.1979 geb. 02.01.1995
8. Schlachta Werner Hartl Claudia
Bajuwarenstr. 4 Kumberg 6
geb. 15.10.1974 geb. 13.08.1973
9. Reiter Alois Bambach Martin
Eizing 2 Finkenweg 10
geb. 06.05.1967 geb. 21.09.1965
10. Lenz Johann Stadler Tobias
Hauptstr. 15 Kirchenstr. 12
geb. 15.01.1967 geb. 06.02.1983
11. Obermayer Sebastian Althammer Hans
Schifferleiten 1 Kirchenstr. 19
geb. 18.04.1987 geb. 12.11.1959
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Bestellung der Schulverbandsräte oder Schulverbandsrätinnen und deren Stellvertretung für den Schulverband Mittelschule Salzachtal Fridolfing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt
Mit Ablauf der Legislaturperiode 2014 - 2020 am 30. April 2020 ging auch die Amtsperiode der Schulverbandsräte und Schulverbandsrätinnen und deren Stellvertreter beim Schulverband Mittelschule Salzachtal zu Ende.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 sind daher die Verbandsräte und deren Stellvertreter neu zu bestimmen.
Aufgrund der aktuellen Schülerzahl zum 01.10.2019 sind von der Gemeinde Fridolfing neben dem 1. Bürgermeister Schild noch 1 weiterer Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen.
Die bisherigen Verbandsräte und Stellvertreter waren:
Verbandsräte Stellvertreter
1. Bgm. Johann Schild 2. Bgm. Egon Kraus
3. Bgm. Monika Fuchs GR Heidrun Valerius
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Schulverbandssatzung nachstehend genannten Schulverbandsrat oder Schulverbandsrätin bzw. dessen Stellvertretung
zu bestellen:
Verbandsrat Stellvertreter
1. Bgm. Johann Schild 2. Bgm. Egon Kraus
GR Monika Fuchs GR Heidrun Valerius
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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11. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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11 |
Sachverhalt
**********************
Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung der Sitzung übernahm der 2. Bürgermeister Egon Kraus
.
**********************
Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung vom 08. Mai 2020 den 1. Bürgermeister Johann Schild bis auf Widerruf gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Fridolfing zu bestellen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Bestellung der Behindertenbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass in der letzten Wahlperiode der Gemeinderat Wolfgang Grösch sowie die Krankenhausmitarbeiterin Maria Stadler als Behindertenbeauftragte für die Gemeinde fungierten.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 wurden vom 1. Bürgermeister erneut
GR Wolfgang Grösch und
Frau Maria Stadler
als Behindertenbeauftragte für den Bereich der Gemeinde Fridolfing vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Dauer der Legislaturperiode die o.g. Personen zu den gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Bestellung der Seniorenbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermei
ster wurde mitgeteilt, dass in der letzten Wahlperiode der 2. Bgm. Egon Kraus und der Gemeinderat Wolfgang Grösch als Seniorenbeauftragte für die Gemeinde fungierten.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 wurden vom 1. Bürgermeister erneut
GR Egon Kraus und
GR Wolfgang Grösch
als Seniorenbeauftragte für den Bereich der Gemeinde Fridolfing vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Dauer der Legislaturperiode die o.g. Personen zu den gemeindlichen Seniorenbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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14. Bestellung der Jugendbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass in der letzten Wahlperiode der Gemeinderat Benjamin Di-Qual sowie Herr Alexander Lohmeier Jugendbeauftragte für die Gemeinde fungierten.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 wurden vom 1. Bürgermeister
Frau Brigitte Lohmeier
Herr Michael Stettmeier und
Herr Werner Schlachta
als Jugendbeauftragte für den Bereich der Gemeinde Fridolfing vorgeschlagen. Den ausgeschiedenen Jugendbeauftragten sprach Bürgermeister Schild seinen Dank für diese ehrenamtliche Tätigkeit aus.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Dauer der Legislaturperiode die o.g. Personen zu den gemeindlichen Jugendbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Bestellung der Familienbeauftragten für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2020
|
ö
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15 |
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde mitgeteilt, dass in der letzten Wahlperiode die Gemeinderätin Heidrun Valerius sowie Frau Claudia Hartl als Familienbeauftragte für die Gemeinde fungierten.
Für die neue Wahlperiode 2020 - 2026 wurden vom 1. Bürgermeister
GR Heidrun Valerius und
Frau Sophia Fellner
als Familienbeauftragte für den Bereich der Gemeinde Fridolfing vorgeschlagen. Der ausgeschiedenen Familien
beauftragten sprach Bürgermeister Schild seinen Dank für diese ehrenamtliche Tätigkeit aus.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Dauer der Legislaturperiode die o.g. Personen zu den gemeindlichen Familienbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Bestellung des Ortsheimatpflegers für den Bereich der Gemeinde Fridolfing
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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16 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26.07.2007 wurde beschlossen, die Bestellung des Ortsheimatpflegers auf die Legislaturperiode des Gemeinderates zu beschränken. Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde mitgeteilt, dass für die letzte Legislaturperiode der Verein für Kultur und Heimatgeschichte Fridolfing-Pietling e.V. für die Dauer der Legislaturperiode des Gemeinderates zum Ortsheimatpfleger bestellt wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, weiterhin den Verein für Kultur und Heimatgeschichte Fridolfing-Pietling e.V. für die Dauer der Legislaturperiode des Gemeinderates von 2020 bis 2026 zum Ortsheimatpfleger zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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17. Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil "Fridolfing, In der Point - Am Kloster" - weiterer Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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17 |
Sachverhalt
******************************
1. Bürgermeister Schild hat an Beratung und Abstimmung über nachfolgenden TOP gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. Die Leitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.
*******************************
Der Gemeinderat hat am 19.03.2020 den Satzungsbeschluss für die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wurde noch nicht bekanntgemacht.
Aufgrund der vorhandenen tatsächlichen Bebauung und um eine möglichst große Flexibilität bei der zukünftigen Bebauung zu gewährleisten, wurden nochmals Änderungen vorgenommen:
- Die Grundfläche für Hauptgebäude wurde auf 160 m² (vorher 130 m²), die für Garagen auf 70 m² (vorher 55 m²) erhöht;
Hinsichtlich Dachform und Dachneigung sollen bei schmalen Wohngebäuden bis 8 m Breite auch Pultdächer mit einer Neigung ab 10 ° ermöglicht werden; hierfür wurde ein Ausnahmetatbestand geschaffen, über den jeweils im Baugenehmigungsverfahren separat zu entscheiden ist. Somit können gestalterische Anforderungen im Einzelfall gewährleistet werden.
Da die Grundzüge der Planung berührt sind, wurde nochmals eine (verkürzte) öffentliche Auslegung in der Zeit vom 14.04.2020 bis 28.04.2020 durchgeführt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 17/2020 vom 04.04.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte eine erneute Behördenbeteiligung. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.
Beschluss
Gemäß dem vorangegangenen Beschluss ist eine Anpassung des Entwurfes erforderlich, wobei Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Der Gemeinderat beschließt daher die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“ in der Fassung vom 30.03.2020 als Satzung.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung kann erst nach Vorlage der Dienstbarkeitsbestellung und FNP-Genehmigung erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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17.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
|
ö
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17.1 |
Sachverhalt
Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.
zum Seitenanfang
17.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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17.2 |
Sachverhalt
Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken vorgebracht haben:
- Landratsamt Traunstein, Naturschutz;
Landratsamt Traunstein, Wasserrecht.
Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
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17.2.1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 28.04.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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17.2.1 |
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird grundsätzlich zugestimmt, allerdings wird empfohlen, die Zulässigkeit eines Pultdaches auf eingeschossige Wohngebäude zu beschränken und eine Obergrenze der Dachneigung sowie eine gestalterische Überprüfung festzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Empfehlungen sind nachvollziehbar und sollten alle wie vorgeschlagen in den Satzungsentwurf übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, alle Empfehlungen wie vorgeschlagen in den Satzungsentwurf zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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18. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18 |
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18.1. Bericht des 1. Bürgermeisters zur Corona-Situation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18.1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild gab dem Gremium einen kurzen Überblick über den Dienstbetrieb im Rathaus, Bauhof, Wertstoffhof, Salzachklinik, Schule, OGT und Kindergarten. Zum Thema Notbetreuung berichtete er, dass derzeit 23 Kinder im Gemeindekindergarten und 17 Schüler in der Schule betreut werden.
Zur Salzachklinik berichtete Bürgermeister Schild, dass sich die vor längerer Zeit bereits eingeführten Zugangs- und Screeningkontrollen sehr gut bewährt haben und derzeit ein Abflauen der Corona-Patienten zu verzeichnen ist.
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18.2. Verschiedene Anfragen von 2. Bgm. Kraus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18.2 |
Sachverhalt
2. Bgm. Kraus bat darum, das Asphaltloch in der Rupertistraße baldmöglichst ausbessern zu lassen. Weiter schlug er vor, im Bachweg in Fahrtrichtung nach Englschalling ein Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, um bei geschlossener Bahnschranke eventuellen Umfahrungsverkehr zu erfassen und einzudämmen.
Bürgermeister Schild sicherte eine zeitnahe Umsetzung der Anfragen zu.
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18.3. Anfrage von Gemeinderätin Valerius bezüglich Öffnungszeiten im Wertstoffhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18.3 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Valerius bat darum, die Öffnungszeiten im Wertstoffhof aufgrund der geltenden Zugangsregelung (5 Personen max.) auszuweiten. Bürgermeister Schild berichtete hierzu, dass dieses Thema in der nächsten Sitzung des Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschuss am nächsten Donnerstag besprochen wird.
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18.4. Anfrage von Gemeinderätin Valerius bezüglich Sachstand Waldkindergarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18.4 |
Sachverhalt
Valerius erkundigte sich weiter um den Sachstand beim Waldkindergarten. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass im Juni mit dem Baubeginn bei der Holzhütte gerechnet werden kann. Die Verzögerungen beim Baubeginn ergaben sich insbesondere bei der Abklärung zu den erhöhten statischen Anforderungen gegenüber einem fliegenden Bau (z.B. Bauwagen). Die Ausschreibungen und das Genehmigungsverfahren hierzu laufen bereits.
Beim Steg ist auch mit Verzögerungen zu rechnen, da das Wasserwirtschaftsamt Traunstein gegenüber ihrer bisherigen Aussage zu
m HQ 100 nunmehr eine neue Berechnung vorgelegt hat, die ebenfalls zu statischen Änderungen beim Steg führt.
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18.5. Anfrage von Gemeinderat Dr. Neubauer bezüglich Umsiedlung der Flüchtlinge aus Götzing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2020
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ö
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18.5 |
Sachverhalt
Gemeinderat Dr. Neubauer kritisierte die Vorgehensweise des Landkreises bei der Umsiedlungsaktion der Flüchtlinge in Götzing. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass man erst am Dienstag letzter Woche vom Landkreis darüber informiert wurde, dass am Freitag die Umsiedlung stattfinden wird. Tatsächlich begonnen wurde mit der Umsiedlung aber dann plötzlich am Mittwoch. Im Zuge dieser Umsiedlung wurden die bisher wohnhaften Flüchtlinge in andere Ortschaften wie Reit im Winkl oder Traunreut verlegt. Nach Götzing kommen dann ca. 25 Flüchtlinge, die selber nicht erkrankt sind aber als Kontaktpersonen der Kategorie I in Quarantäne müssen. Die Quarantäne wird von einem privaten Sicherheitsdienst überwacht, die ärztliche Versorgung soll nach Rücksprache des Landkreises
gewährleistet werden.
Bisher befanden sich in Götzing drei Flüchtlinge, die bei der Fa. Meindl in Kirchanschöring arbeiteten und ein Flüchtling, der in der Fa. Praxenthaler in Fridolfing arbeitete. Für alle dies vier Personen konnte ein dauerhafter Transport von und zur Arbeitsstelle gewährleistet werden.
Datenstand vom 18.06.2020 11:42 Uhr