Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Einfachturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:44 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuerrichtung einer Kinderkrippe - Raumkonzept und bauliches Konzept
2 Bebauung Gemeindewiese - überarbeitete Außenanlagenplanung/Materialien/Kletterwandvarianten
3 Bebauung Gemeindewiese - nochmalige Beratung zur gepl. Kühlung
4 Bebauung Gemeindewiese - Sanierung und Ertüchtigung der Aussegnungshalle
5 Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 13 EKrG
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
7.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Neuerrichtung einer Kinderkrippe - Raumkonzept und bauliches Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind H. Mayer von der plg Strasser Traunstein und Fr. Federl-Frank vom gemeindlichen Kindergarten erschienen.
Aufbauend auf der in der Planungsausschusssitzung am 14.05.2020 vorgestellten ersten Raumliste wurde das Raumkonzept angepasst ein bauliches Konzept mit zwei Varianten entwickelt und von H. Mayer wie folgt erläutert:

Variante 1: Eingeschossiger Baukörper, u. a. mit unterteiltem Flur, Ausrichtung der drei Gruppenräume nach Süden, Speiseraum/Mehrzweckraum direkt am Zugang. Weitere Räume anhand der Raumliste, flaches asymmetrisches Blechdach, Grundfläche ca. 900 m², Erweiterungsmöglichkeit für zwei Gruppen, Grobkostenschätzung ca. 3,44 Mio €.

Variante 2: Zweigeschossiger Baukörper, ein Gruppenraum sowie Mehrzweck- und Speiseraum im EG, zwei weitere Gruppenräume im OG, Balkon mit Fluchtwegetreppen, einläufige Treppe mit zwei Zwischenpodesten sowie Aufzug, weitere Räume anhand der Raumliste, flaches asymmetrisches Blechdach, Grundfläche ca. 660 m², Erweiterungsmöglichkeit für vier Gruppen, Grobkostenschätzung ca. 4,11 Mio €.

Bzgl. der Raumlisten und deren Flächen weißt H. Mayer noch ergänzend darauf hin, dass es sich hier um Erfahrungswerte handelt und man sich an den üblicherweise geförderten Raumprogrammen für solche Einrichtungen orientiert hat.

Anschließend erläutert Fr. Federl-Frank aus Sicht der Kindergartenleitung und des Betriebes die Vor- und Nachteile der Varianten. Es wird die zweigeschossige Variante, auch aus pädagogischer Sicht, favorisiert. Es geht um kürzere Wege und auch um das „Lernen“ z. B. an der Treppe. Insgesamt überzeugt die Kompaktheit, auch mit Blick auf das Personal und deren Bedürfnisse.

Vom 1. Bürgermeister wird ebenfalls zur zweigeschossigen Variante tendiert, da diese – obwohl teurer - deutliche  Vorteile mit sich brächte, z. B. größere Freiflächen und mehr Flexibilität im Hinblick auf Erweiterungsmöglichkeiten; auch das Thema Flächensparen müsse beachtet werden.

Von Seiten des Gremiums wird angeregt, möglichst wenig Flächen für Parkplätze zu verbrauchen und ggf. die Gehwegeführung zu überdenken. Außerdem werden Fragen zu den Kosten und Kostenmehrungen bei der zweigeschossigen Variante gestellt. Aus der Diskussion wird deutlich, dass auch vom Gremium die Vorteile der zweigeschossigen Variante gesehen werden, wobei noch angeregt wird, Optimierungen des Raumkonzeptes z. B. durch eine Teilunterkellerung zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die zweigeschossige Variante auszuführen. Die Gesamtkosten und ggf. eine Teilunterkellerung sollen im weiteren Planungsprozess noch näher verifiziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bebauung Gemeindewiese - überarbeitete Außenanlagenplanung/Materialien/Kletterwandvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind H. Lechner und H. Abel von Lechner & Lechner Architekten erschienen.

Die Gestaltung der Außenanlagen wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt und in einem nochmaligen Dialog mit der Kirchenverwaltung im Hinblick auf die Vorflächen im Bereich des Pfarrheimes abgestimmt. Die Kirchenverwaltung hat zu dem angepassten Entwurf Ihr Einverständnis erklärt. Weiterhin wurde der Entwurf mit der gemeindlichen Städtebaubetreuung (Plankreis) abgestimmt und entspricht nunmehr den Vorgaben der Städtebauförderung als Voraussetzung für eine Förderung.

Bevor H. Lechner in das Thema einleitet, weißt 1. Bürgermeister Schild noch darauf hin, dass über die Kletterwandvarianten zu einem anderen Zeitpunkt beraten werden müsste, da es hier mit dem Kletterverein noch Abstimmungsbedarf gebe.

Der Entwurf der Außenanlagen stellt sich laut H. Abel nunmehr wie folgt dar:
Die befestigten Flächen sind als einheitliche gepflasterte öffentliche Flächen in Form eines Ringes zwischen zweigeschossigem Südgebäude, eingeschossigem Nordgebäude und Pfarrheim als stimmiges Gesamtkonzept angeordnet. Im Bereich des Pfarrheimes wurde der Pflasterbereich verbreitert, die Stellplätze im Süden entfallen und der Bestandsbaum wurde in die Planung als zu erhalten übernommen. Die Verbindung vom Pfarrheim zur Straße soll nicht mehr über Stufen abgewickelt werden, um den Eingriff in den Hang zu minimieren. I. Ü. wurde das Konzept aus dem Vorentwurf weitestgehend beibehalten. Ergänzend erläutert H. Abel die vorgesehenen Befestigungen auf den Stellflächen, die der Kirchenstiftung gehören. Weiters sind an verschiedenen Stellen Poller o. ä. denkbar, um Pkw-Verkehr direkt vor den Gebäuden zu verhindern. Sämtlich vorgesehene Stellplätze nördlich der öffentlichen Straße sollen nur über die Zufahrt Merowingerstraße angefahren und wieder verlassen werden. Grund hierfür ist auch, dass im Bereich des Hauptzuganges von der Straße her ein großzügiges Entree geschaffen werden soll. Für die geringe Anzahl an Stellplätzen wird keine Umfahrt benötigt.

Speziell zu diesem Thema gibt es im Gremium teilweise andere Auffassungen, wobei das Entree bei Zulassung einer Umfahrt in dieser Form nicht mehr möglich wäre.

Nach eingehender Diskussion erfolgen im Weiteren hierzu folgende Einzelbeschlüsse:

Im Anschluss daran wird der zweite Themenblock Materialien besprochen. H. Lechner führt aus, dass es aus städtebaulicher Sicht folgerichtig ist, den Granit, der bereits am Dorfplatz verwendet wurde, weiterzuverwenden. Deshalb ist geplant, dieses Material in einem Format wie es auch auf dem Dorfplatz (Granit 15cm x 15cm), aber nicht mit unterschiedlichen Farben (als gewisse Abstufung zum Dorfplatz) einzubauen, und zwar im Bereich der Gehwege entlang der Straße, am gesamten „Ring“ einschl. Teilstück Merowingerstraße sowie an den Zufahrten zu den Parktaschen. Im Bereich der Loggien ist ein Granitkleinstein vorgesehen. Beim Granitgroßstein aus dem Bayer. Wald oder Schlesien geht man von ca. Kosten von 100 €/m² inkl. Verlegung, aber ohne Unterbau aus. Sämtliche Parkplätze sind mit wassergebundener Decke (Staufenkies) geplant.

Der 1. Bürgermeister plädiert in der anschl. kurzen Diskussion für die Ausführung der beschriebenen Flächen mit Granit, wie von H. Lechner dargestellt, da dies eine dauerhafte und nachhaltige und auf lange Sicht gesehen auch günstigere Lösung ist. Die vom Bürgermeister geäußerten Bedenken zur Befestigung der Stellplätze mit Staufenkies werden vom Gremium geteilt. Hierzu sollte man sich nochmals separat Gedanken machen und Herr Lechner nochmals Vorschläge unterbreiten .

Nach kurzer Diskussion wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, das Grundkonzept der Außenanlagen (unabhängig von den geplanten Breiten) wie vorgestellt umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt weiter, die befestigten Flächen vor dem Hauptgebäude mit 9,00 m und beim eingeschossigen Gebäude mit 5,00 m wie im Freianlagenplan vorgesehen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 3

Das Entree soll wie erläutert bzw. eingeplant ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, keine Umfahrt für die Stellplätze gegenüber der öff. Straße vorzusehen – Zu- und Abfahrt nur von der Merowingerstraße her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, die nicht zur Asphaltierung vorgesehenen Flächen mit Granitgroßstein und –kleinstein in den Bereichen, wie von H. Lechner erläutert, auszuführen. Zur Befestigung der Stellplätze soll nochmals ein Alternativvorschlag erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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3. Bebauung Gemeindewiese - nochmalige Beratung zur gepl. Kühlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind die Herren Abel von Lechner Architekten und Schoberth vom IB Schoberth anwesend.

In der Sitzung des Gemeinderates am 17.10.2019 wurde beschlossen, zusätzlich zur Lüftung eine Kühlung im Proberaum der Blaskapelle, im Mehrzweck und im Trauungsraum vorzusehen. Von Seiten der Blaskapelle wurde dies gewünscht bzw. befürwortet. Die Planung wurde allerdings noch damit beauftragt, zu prüfen, ob sich eine unerwünschte Geräuschentwicklung sicher vermeiden lässt.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der EnEV-Berechnung hat sich gezeigt, dass die Kühlung relativ deutlich auf die Energiebilanz durchschlägt. Die weitere Ausarbeitung der Fachplanung hat ergeben, dass die Einbringung der erforderlichen größeren Luftmengen zug- und geräuschfrei nur in Form von optisch ungewünschten Luftsäcken in den drei Räumen möglich sein wird. Diese Gestaltung ist kritisch zu sehen. Die Objektplanung empfiehlt daher, aus Gründen der Energieeffizienz und der optischen Beeinträchtigungen auf die Kühlung zu verzichten.

H. Abel stützt sich hier ergänzend auf den grafischen Vergleich mit Darstellung der Endenergie bzw. Primärenergie beim Nordgebäude mit und ohne Kühlung gemäß der Darstellung des Ingenieurbüros Kutzner vom 24.06.2020. Die dargestellten Balken ändern sich bei ökologischer Betrachtung erheblich, da die Heizung mit dem Faktor 0,1, Strom aber mit 1,8 angesetzt wird. Es wird auch der zusätzliche Schadstoffausstoß NOx deutlich.

Die weitere Präsentation übernimmt H. Schoberth vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Er geht kurz auf den Werdegang der Planung ein und erläutert die technischen Voraussetzungen, um den notwendigen Volumenstrom für die zu kühlenden Räume geräuschfrei erreichen zu können. Hier ist ein ständiger erheblicher Luftaustausch (vier Mal so groß wie für die Lüftung) erforderlich, wobei die notwendigen Schläuche in allen gewünschten Farben geliefert und eingebaut werden können.

Vom 1. Bürgermeister wird noch erklärt, dass laut einem Gespräch mit dem Vorstand der Musikverein mit dem Verzicht auf die Kühlung einverstanden wäre.

Beschluss

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat , auf die Kühlung der drei Räume aus den im Sachverhalt genannten Gründen zu verzichten und somit Energie einzusparen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bebauung Gemeindewiese - Sanierung und Ertüchtigung der Aussegnungshalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist H. Lechner von Lechner Architekten anwesend und stellt die ersten Vorentwürfe, die auch bereits mit der Kirchenverwaltung vorbesprochen wurden und mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sind, vor:

Von Seiten der Kirchenverwaltung ist gewünscht, den Verabschiedungsraum großzügiger zu gestalten. Deshalb gibt es die Idee, diesen Raum in Richtung der best. Arkaden zu erweitern und komplett barrierefrei zu gestalten. Im nordöstlichen gekühlten Raum soll es die Möglichkeit geben, bis zu drei Särge gleichzeitig aufzubahren, wobei eine Sichtverbindung zum Verabschiedungsraum denkbar wäre. Der Einbau des angedachten behindertengerechten WC`s in dem best. nordwestlichen Raum wurde aus Pietätsgründen wieder verworfen.

Das BLfd stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu. Auf dieser Basis kann die weitere Planung unter Beachtung der Anforderungen aus dem Denkmalschutz ausgearbeitet werden. Die Kirchenverwaltung wurde gebeten, den Ablauf einer Verabschiedung noch etwas detaillierter darzustellen; dieser Input wäre für die Planerseite noch wichtig.

Der TOP erfolgte als Sachstandsbericht, ohne Beschlussfassung.

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5. Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 13 EKrG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Aus Gründen der Sicherheit ist es erforderlich, die vorhandene technische Sicherung am best. Bahnübergang im Zuge der Kreisstraße zu ändern, den Übergang zu verbreitern und einen Gehweg (mit Freigabe für Radfahrer) zu errichten. Dazu soll zwischen den Beteiligten, der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, dem Landkreis Traunstein und der Gemeinde Fridolfing eine entspr. Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Die Südostbayernbahn wird für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren beantragen.

Die Realisierung ist in den Jahren 2021/2022 vorgesehen.

Für die Gesamtmaßnahme werden Kosten in Höhe von 1.893.994,47 € veranschlagt.

Die kreuzungsbedingten Kosten in Höhe von voraussichtlich  rd. 271.000 € tragen der Bund, die Südostbayernbahn und der Freistaat Bayern.

Die nicht kreuzungsbedingten Kosten von voraussichtlich rd. 1.622.000 € haben die Südostbayernbahn, der Straßenbaulastträger der Kreisstraße und die Gemeinde zu tragen. Es ergibt sich folgende Kostenaufteilung:
Südostbayernbahn                                        1.402.164,41 €
Landkreis (Straßenbaulastträger Straße)                118.162,24 €
Gemeinde (Straßenbaulastträger Gehweg)                102.251,35 €

Die Kosten der Gemeinde entfallen auf den grundhaften Neubau des Gehweges auf gesamter Länge gemäß Plan einschl. Grunderwerb. Weiterhin sind in den genannten Kosten auch alle technischen Einrichtungen für den Gehweg im Kreuzungsbereich enthalten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die geplante Maßnahme zur Kenntnis und ist mit dem Abschluss der vorgesehenen Kreuzungsvereinbarung einverstanden. Der 1. Bürgermeister wird demnach ermächtigt, die vorgesehene Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019

1. Weiterführung des Projektes Soziale Kindergärten und Soziale Grundschule Fridolfing
Der Gemeinderat beschloss, bis auf weiteres das Projekt „Soziale Kindergärten und Soziale Grundschule Fridolfing“ mit einem Zeitumfang von 10 Wochenstunden weiterzuführen.

2. Ausbau Römerweg - Vergabe der Bauarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Europplan, Bad Endorf zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Schneckenpointner, Waging zu vergeben.


Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020

1. Bebauung Gemeindewiese - Abschluss Leistungsphase 3 durch das Architekturbüro Lechner
Neben mehreren Beschlüssen zur Änderung/Ergänzung der Planung beschloss der Gemeinderat, die Entwurfsplanung mit entsprechender Kostenberechnung (10.324.000,00 €) zu genehmigen.

2. Machbarkeitsstudie Verbesserungen Verkehrssicherheit Hadrianstraße - Auftragsvergabe
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag zur Kenntnis und beschloss, die Studie an die S.A.K Ingenieurgesellschaft mbH, Traunstein, zu vergeben.

Gemeinderatssitzung vom 13.02.2020

1. Bebauung Gemeindewiese, VgV-Verfahren - Ergebnis Verhandlungsverfahren und Vergabe der Objektplanungsleistungen (Lph 4 - 9)
Der Gemeinderat bestätigte die Wertung der Angebote aus dem Vergabeverfahren „Objektplanungsleistungen für die Bebauung der Gemeindewiese in Fridolfing“, Auftragsbekanntmachung: 2019/S 209-510701 und beschloss den Zuschlag auf das Angebot der Bietergemeinschaft Lechner – Lechner Architekten GmbH/Heid + Heid Architekten BDA Part mbB vom 30.01.2020 zu erteilen.

2. Bayer. Breitbandförderprogramm Schule, Plankrankenhäuser und Rathäuser – Vorgesehene Auswahlentscheidung im Vergabeverfahren Rathaus Fridolfing
Der Gemeinderat Fridolfing entschied sich für das Angebot der Firma T-Systems International GmbH zur Erschließung des Rathauses Fridolfing mit einer durchgängigen Glasfaseranbindung.
Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR).

3. Einstellung eines Bauhofmitarbeiters und ständigen Vertreters des Hausmeisters in der Salzachklinik
Der Gemeinderat empfahl dem 1. Bürgermeister, Herrn Michael Fellner ab 01.04.2020 als Mitarbeiter im Bauhof einzustellen.

4. Einstellung eines weiteren Mitarbeiters für den gemeindlichen Bauhof
Der Gemeinderat empfahl dem 1. Bürgermeister, Herrn Thomas Kurre baldmöglichst als Mitarbeiter im Bauhof einzustellen und beschloss weiter, im Stellenplan 2020 eine zusätzliche Stelle für den Bauhof zu genehmigen.


Gemeinderatssitzung vom 19.03.2020

1. VgV-Verfahren KiTa neu - Vergabe der Objektplanungsleistungen
Der Gemeinderat bestätigte die Wertung der Angebote aus dem Vergabeverfahren „Objektplanungsleistungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte in Fridolfing“, Auftragsbekanntmachung: 2019/S 239-586691 und beschloss den Zuschlag auf das Angebot der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein, zu erteilen.

2. Erschließung Baugebiet Laufener Straße Südost - Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat nahm das Angebot der Firma Europplan Ingenieure GmbH, Bad Endorf zur Kenntnis und beschloss, das Angebot anzunehmen und die Planungsleistungen entsprechend an die Europplan Ingenieure GmbH, Bad Endorf zu vergeben.


Gemeinderatssitzung vom 07.05.2020

1. Festsetzung der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters ab 01.05.2020
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister ab 01.05.2020 auf 798,47 €/Monat brutto erhöht wird.

2. Festlegung der Entschädigung der weiteren Bürgermeister ab 01.05.2020
Der Gemeinderat beschloss, die Entschädigung für den 2. Bürgermeister auf 812,56 €/Monat brutto festzusetzen. Zusätzlich erhält der 2. Bürgermeister eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 100,00 € jährlich, mit der sämtliche Fahrtkosten innerhalb eines Sprengels von 25 km um Fridolfing abgegolten werden.

Der Gemeinderat beschloss weiter, die Entschädigung für den 3. Bürgermeister auf 406,28 €/Monat brutto festzusetzen. Zusätzlich erhält der 3. Bürgermeister eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 50,00 € jährlich, mit der sämtliche Fahrtkosten innerhalb eines Sprengels von 25 km um Fridolfing abgegolten werden.

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 7
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7.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 23.07.2020 09:19 Uhr