Datum: 23.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Einfachturnhalle
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2020 (öffentlicher Teil)
2 Gemeinde Fridolfing, Bauantrag zur Neubebauung der Gemeindewiese auf den Grundstücken FlNr. 1235/2, 1235/4, 1234 u.a. der Gemarkung Fridolfing, Simon-Spannbrucker-Str. 3
3 Rosenberger GmbH & Co.KG, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Gebäudes zur Kantine, Erweiterung und Umbau mit begehbaren Versorgungskanälen auf dem Grundstück FlNr. 1094 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1
4 Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR; Bauantrag zur Errichtung eines Gemeindehauses mit integriertem Schiessstand, FlNr. 3524, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Fasanenweg 6
5 Fuchs Johanna, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. landwirtschaftlichen Wohnhauses in vier Wohneinheiten und Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 850 der Gemarkung Pietling, Allerfing 15
6 Schupfner Stilla, Änderungsantrag zum Neubau eines Bullenmaststalles und Teilabbruch der best. Halle auf dem Grundstück FlNr. 3166 der Gemarkung Fridolfing, Glatzenberg 1
7 Schild Hermann, Bauantrag zur Errichtung eines Milchviehstalles mit Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 1923, Gemarkung Fridolfing
8 Lebacher Thomas, Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf FlNr. 941, Gemarkung Pietling, Anwesen Allerfing 19
9 Aschl Andreas, Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das landwirtschaftliche Bestandsgebäude auf FlNr. 4090, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Öd 1a
10 Mooslechner Rosina, Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des best. Mehrfamilienwohnhauses mit Erweiterung eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 126 der Gemarkung Pietling, Kirchenstraße 17
11 Kraller Matthias, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Michviehstalles sowie einer Mist-Gülle-Biogasanlage und Erweiterung der best. Fahrsilos auf dem Grundstück FlNr. 1370 der Gemarkung Pietling, Kelchham 4
12 Schupfner Stilla, Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der best. Garage zu Wohnraum und Anbau einer Doppelgarage auf FlNr. 3166, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Glatzenberg 1
13 Gesamtkonzept Straßenbeleuchtung Hohenbergham
14 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
14.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
14.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
14.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 04.02.2020 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 04.02.2020  (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Gemeinde Fridolfing, Bauantrag zur Neubebauung der Gemeindewiese auf den Grundstücken FlNr. 1235/2, 1235/4, 1234 u.a. der Gemarkung Fridolfing, Simon-Spannbrucker-Str. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich nach gemäß § 34 BauGB. Hier sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Sofern die Umgebungsbebauung einem der in der BauNVO genannten Baugebiete entspricht, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es dort zulässig wäre. Die nähere Umgebung des Vorhabens entspricht am ehesten einem Mischgebiet. Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke sind dort gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein zulässig. Die Anlagen fügen sich im Übrigen in die Umgebungsbebauung ein.
Hinsichtlich Außenanlagen und Kletterwand weist der Bürgermeister noch darauf hin, dass ggf. ein Tekturantrag nachgeschoben wird , falls sich hier noch genehmigungspflichtige Planänderungen ergäben.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Rosenberger GmbH & Co.KG, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Gebäudes zur Kantine, Erweiterung und Umbau mit begehbaren Versorgungskanälen auf dem Grundstück FlNr. 1094 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Strohhof I“ und hält dessen Festsetzungen  ein.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR; Bauantrag zur Errichtung eines Gemeindehauses mit integriertem Schiessstand, FlNr. 3524, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Fasanenweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung „Götzing, Fasanenweg“. Es handelt sich um eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB. Als Art der baulichen Nutzung ist WA gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Hier sind Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB im Bauverfahren herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Fuchs Johanna, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. landwirtschaftlichen Wohnhauses in vier Wohneinheiten und Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 850 der Gemarkung Pietling, Allerfing 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 liegt nicht vor. Die Zulässigkeit bestimmt sich nach §35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde erfüllt, eine entspr. Verpflichtungserklärung ist noch erforderlich. Mit dem Vorhaben sind die Möglichkeiten für Wohnungen auf der Hofstelle erschöpft.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Schupfner Stilla, Änderungsantrag zum Neubau eines Bullenmaststalles und Teilabbruch der best. Halle auf dem Grundstück FlNr. 3166 der Gemarkung Fridolfing, Glatzenberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist gegeben. Abweichend von den genehmigten Planvorlagen (Baugenehmigung vom 15.12.2016) wurde an der best. (teilabzubrechenden) Halle südseitig noch ein 3,70 m tiefer Anbau unter Weiterführung des best. Daches angebaut. Das Vorhaben dient der Landwirtschaft; öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Schild Hermann, Bauantrag zur Errichtung eines Milchviehstalles mit Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 1923, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge der geplanten Hofaussiedlung in den Ortsteil Wimm soll ein Mil chviehstall sowie eine Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 1923, Gemarkung Fridolfing errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist aber gem. §35 Abs.1 Nr. 1 BauGB privilegiert da für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers genutzt.
Das beantragte Vorhaben war auch Bestandteil des durchgeführten Vorbescheidverfahrens und ist gemäß Bescheid vom 06.11.2019 (AZ: 4.40-VB-6-2019) zulässig.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Lebacher Thomas, Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf FlNr. 941, Gemarkung Pietling, Anwesen Allerfing 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zwei bestehende Maschinenhallen auf dem Grundstück sollen durch einen Erweiterungsbau verbunden werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist aber gem. §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers zuzuordnen.
Die Abstandsflächen bis Straßenmitte sind eingehalten.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 Bau GB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Aschl Andreas, Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das landwirtschaftliche Bestandsgebäude auf FlNr. 4090, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Öd 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist teilprivilegiert im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Zusammen mit dem Gebäude auf FlNr. 4090/1 bestand früher ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baurechts. Das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz und die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt. Auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB können wohl erfüllt werden.
Das Vorhaben war bereits Bestandteil eines Vorbescheidantragsverfahrens. Dieses Verfahren ist gem. Schreiben des Landratsamtes Traunstein vom 15.06.2020 ruhend gestellt da die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt wurde.

Beschluss

Der Energie- Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Mooslechner Rosina, Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des best. Mehrfamilienwohnhauses mit Erweiterung eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 126 der Gemarkung Pietling, Kirchenstraße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, die Zulässigkeit richtet sich nach §34 BauGB. Hier sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. Maßgeblich sind  die zu betrachtende Umgebungsbebauung und die Prägung des Gebietes. Bei Berücksichtigung der nördlich der Straße gelegenen Bebauung erscheint das Vorhaben noch vertretbar, auch wenn die westlich angrenzenden Wohngebäude geringere Wandhöhen aufweisen.

Beschluss

Der Energie- Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Kraller Matthias, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Michviehstalles sowie einer Mist-Gülle-Biogasanlage und Erweiterung der best. Fahrsilos auf dem Grundstück FlNr. 1370 der Gemarkung Pietling, Kelchham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Der geplante Milchviehstall sowie die Fahrsilos dienen dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb und sind privilegiert gem. §35 Abs.1 Nr. 1 BauGB. Die geplante Energieerzeugung durch Biogas im Rahmen der vorhandenen Landwirtschaft ist privilegiert gem. §35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB da die Anlage in räumlich-funktionaler Verbindung zum Betrieb steht, die verwendete Biomasse überwiegend aus eigenem Betrieb stammt, an der Hofstelle bisher noch keine Anlage betrieben wird und bei der Größe der geplanten Anlage anzunehmen ist, dass die Kapazität zur Erzeugung von Biogas 2,3 Mio. Normkubikmeter pro Jahr nicht überschreitet. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Schupfner Stilla, Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der best. Garage zu Wohnraum und Anbau einer Doppelgarage auf FlNr. 3166, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Glatzenberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich ist aber gem. §35 Abs.1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Die Erweiterung der Wohnfläche der Betriebsleiterwohnung durch die Umnutzung erscheint für den 5-Personen-Haushalt des Antragstellers noch angemessen; bei dieser Beurteilung werden die best. großen Flure im Bauernhaus von der Gemeinde entsprechend berücksichtigt.
Um die Abstandsflächen einhalten zu können, ist eine Straßenverlegung mit Grundstückstausch erforderlich; diese ist im Lageplan dargestellt.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.
Eine Kostenzusage für die Straßenumlegung ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Gesamtkonzept Straßenbeleuchtung Hohenbergham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 13

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Finanz- und Planungsausschusses am 01.10.2019 wird die Beleuchtung in Hohenbergham Richtung Bushäusel ergänzt. Im Zuge der Maßnahme wurde von den Bayernwerken darauf hingewiesen, dass der Ersatz der restlichen 5 Leuchten in Hohenbergham überlegt werden solle.

Die neuen LED-Leuchten sehen etwas anders aus als die bestehenden Leuchten (Klarglas statt Milchglas). Des Weiteren benötigen die vorhandenen Leuchten rund 89 Watt anstelle von 15 Watt für die neuen LED-Leuchten. Die Energie-Einsparung beträgt damit rund 83%.

Die voraussichtlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Neubau 3 Lampen (inkl. Kabel) Richtung Bushäusel
5.400 €
    zugehöriger Tiefbau (150m Mitverlegung Breitband, gleiche Trasse)
       Rohrmaterial, Grube Lampenfundament und Auslegen
3.000 €
Austausch 5 Lampen im Ort (inkl. Anstrich der Maste für farbliche Angleichung) Masten (Alt:  Neu:  )
3.300 €
Neubau 3 Lampen (inkl. Kabel) zur Vervollständigung
5.500 €
    zugehöriger Tiefbau (210m Mitverlegung Breitband, teilw. Gl. Trasse)
       Rohrmaterial, Grube Lampenfundament, Querung und Auslegen
10.000 €


Die Verwaltung informiert, dass bei Durchsicht der Unterlagen aktuell 94 Leuchten des gleichen Typs (mit Quecksilberdampflampen, die nicht mehr gehandelt werden) mit 92 Watt, 8 Leuchten mit 125 Watt und 4 Leuchten mit 250 Watt Leistungsaufnahme im Gemeindegebiet betrieben werden. Der Umbau pro Lampe kann mit ca. 700 € (bei 92 Watt) beziffert werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das vorgeschlagene Gesamtkonzept im Ortsteil Hohenbergham mit Bau von 6 neuen Leuchtenstandorten einschl. Umrüstung des Bestandes auf neue LED-Leuchtenköpfe umzusetzen. Die Möglichkeiten für eine zeitweise Abschaltung sollen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 23.06.2020 ö 14
zum Seitenanfang

14.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

14.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

14.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 23.07.2020 09:10 Uhr