Datum: 21.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Einfachturnhalle
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 19.05.2020 und 23.06.2020
2 Gemeinde Fridolfing, Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Fridolfing auf dem Grundstück FlNr. 1610 der Gemarkung Fridolfing, Niederau
3 Pallauf Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1275 der Gemarkung Pietling, Polsing 2
4 Huber Johann und Melanie, Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung im best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 4128 der Gemarkung Fridolfing, Thannsberg 2
5 Mayer Birgit, Bauantrag zum Einbau einer Wohnung im Ober- und Dachgeschoss des best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 2653 der Gemarkung Fridolfing, Muttering 7
6 Abdrachmanov Marina und Asamat, Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 244/1 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 8 a
7 Di-Qual Andreas, Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 243 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 10
8 Strohhammer Josef und Elfriede, Bauantrag zur Errichtung eines Lager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 252, Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Str. 32
9 Berger Josef, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1
10 Blessing Gustav, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines gewerblichen Lagerraumes an das best. Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 3846/1 der Gemarkung Fridolfing, Hilzham 8a
11 Otter Steven, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 313 der Gemarkung Fridolfing, Hadrianstraße 60
12 Lebacher Petra und Andreas, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. Gebäudes mit Neuerrichtung als Ersatzbau für zwei Ferienwohnungen und Erweiterung eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 44 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 19
13 Straßensanierungsprogramm 2020
14 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 19.05.2020 und 23.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 19.05.2020 und 23.06.2020 (öffentlicher Teil) zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 19.05.2020 und 23.06.2020 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Gemeinde Fridolfing, Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Fridolfing auf dem Grundstück FlNr. 1610 der Gemarkung Fridolfing, Niederau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Es handelt sich um die Errichtung folgender Bauwerke:
  • 2 offene Rundbehälter „Belebung“
    Durchmesser außen 18,8 m, Bauhöhe 8,0 m, Wandhöhe über Gelände 4,0 m.
  • 1 geschlossener Rundbehälter „Nachklärung“
    Durchmesser außen 18,8 m, Bauhöhe 12,0 m, Wandhöhe über Gelände 6,20 m (durch Überzüge).
  • Betriebsgebäude (Elektro- und Maschinenraum mit Vorbereitung als Vorklärbecken)
    rechteckig 16,5 x 6,5 m, Bauhöhe 11,70 m, Pultdach First-Wandhöhe 6,3 m.

Die Bauwerke werden auf der Fläche des Nordöstlichen Teichs errichtet, der rückgebaut wird.

Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Danach ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Abwasserwirtschaft dient.
Öffentliche Belange stehen aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen, die ausreichende Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Pallauf Josef, Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1275 der Gemarkung Pietling, Polsing 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Für das Vorhaben wurde 2019 ein Vorbescheid beantragt, der von der Gemeinde mit Beschluss vom 17.09.2019 befürwortet wurde.
Die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor. S tandort und Baugestaltung sind aus Sicht der Gemeinde in Ordnung.
Das Baugrundstück liegt außerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Bereiches.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Huber Johann und Melanie, Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung im best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 4128 der Gemarkung Fridolfing, Thannsberg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich als teilprivilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Die hier genannten Voraussetzungen, Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, äußere Gestalt etc. sind aus Sicht der Gemeinde gegeben.
Ob die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse aufgrund der unmittelbaren Nähe zur benachbarten Tierhaltung vorliegen und ob es ggf. technische Schutzmöglichkeiten gibt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Die Erschließung (Anschluss an die öffentliche Kanalisation) ist gegeben.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Mayer Birgit, Bauantrag zum Einbau einer Wohnung im Ober- und Dachgeschoss des best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 2653 der Gemarkung Fridolfing, Muttering 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Entwicklungssatzung „Muttering“. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben fügt sich danach ein.
Die fehlende Abstandsfläche West ist durch Abstandsflächenübernahmeerklärung der Eigentümerin des Grundstückes FlNr. 2655 gesichert, wobei von der Genehmigungsbehörde noch zu prüfen ist, ob H/2 bei einer Gesamtgebäudelänge von 18,70 m ausreichend ist.
Die Erschließung (Anschluss an die öffentliche Kanalisation) ist gegeben.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Abdrachmanov Marina und Asamat, Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage und einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 244/1 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 8 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Randbereich zwischen Außen- und Innenbereich. Die Baugenehmigung für das Wohnhaus wurde seinerzeit noch unter dem Regime des § 35 BauGB erteilt. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die geplante Garage erscheint aus Sicht der Gemeinde in jedem Fall vertretbar.

Hinsichtlich der Einfriedung (Genehmigungspflicht bei Außenbereichslage) muss ein Rückbau erfolgen, da diese teilweise auf öff. Fläche errichtet wurde. Eine Abtretung der Fläche kommt nicht in Frage. Max. Höhe an der öff. Verkehrsfläche 1,00 m.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur geplanten Garage herzustellen.
Die Einfriedung mit max. 1,00 m Höhe entlang der Straße muss auf das Baugrundstück zurückgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Di-Qual Andreas, Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 243 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Grenzbereich zwischen Außen- und Innenbereich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird das Grundstück von dort eher dem Außenbereich zugeordnet. Die Gemeinde hatte 2019 in einem Vorbescheidverfahren einer Ersatzbebauung mit max. drei Wohnungen zugestimmt, wobei die konkrete Größe im Rahmen des Verfahrens geklärt werden sollte. Dieser Antrag wurde seinerzeit zurückgenommen.
Das geplante Bauvorhaben ist aus Sicht der Gemeinde zu groß und fügt sich – wenn man zugunsten des Antragstellers von § 34 BauGB ausgeht – nicht ein. Das geplante Hauptgebäude fügt sich auch nicht in das best. Gelände ein, sondern es sind unnatürliche Abgrabungen geplant. Dasselbe gilt für den Carport, für den große Abgrabungen erforderlich würden. Die Bebauung erscheint daher insgesamt zu dicht. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit liegen nicht vor.

Nach einem Termin im Landratsamt beim Kreisbaumeister und einer Ortsbesichtigung am 21.07.2020 hat der Antragsteller seine Eingabeplanung abgeändert. Anstelle des ursprünglich geplanten Carports für 5 Fahrzeuge wird nunmehr ein Carport für 2 Fahrzeuge eng am Hauptgebäude geplant. Die restlichen Stellplätze werden im Freien nachgewiesen. Die Zufahrtsbreite beschränkt sich in diesem Bereich nun auf 6 m.

Aufgrund dieser Planung ist nunmehr auch eine bessere Grünordnung entlang der Straße möglich.
Hinsichtlich der Höhenlagen und Einpassung des gesamten Bauvorhabens in das best. Gelände sollte aus Sicht des Bürgermeisters noch eine Darstellung in Zusammenschau mit dem best. Nachbarn erfolgen . Weiterhin wäre zu fordern, dass die Höhenlage vor Baubeginn von der Gemeinde zusammen mit der Genehmigungsbehörde abgenommen werden muss.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und ist mit der Behandlung des nachgereichten Eingabeplanes einverstanden.

Weiterhin beschließt er, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich zu erteilen.

Höhenlagen und Einpassung des gesamten Bauvorhabens in das best. Gelände müssen in einer Darstellung in Zusammenschau mit dem best. Nachbarn noch aufgezeigt werden. Weiterhin wird verlangt, die Höhenlage vor Baubeginn von der Gemeinde zusammen mit der Genehmigungsbehörde abzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Strohhammer Josef und Elfriede, Bauantrag zur Errichtung eines Lager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 252, Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Str. 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben legt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Die Zulässigkeit bestimmt sich demnach gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Aussenbereich. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung des Vorhabens ist über das Grundstück des Antragstellers gewährleistet, öffentliche Belange, insbesondere die in §35 Abs. 3 BauGB genannten, werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Berger Josef, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich um das landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhaus, das zum Teil abgebrochen und wiedererrichtet werden soll. In dem zu erhaltenden Teil befindet sich nach Aktenlage eine genehmigte Austragswohnung. Außerdem gibt es noch eine dem Betrieb zugeordnete Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 1230/1 der Gemarkung Pietling, genehmigt als Wohnungseinbau 1995.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor; der Ersatzbau beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Nach den Angaben des Antragstellers beträgt die Wohnfläche im Bestand ca. 550 m².
Aus Sicht der Gemeinde liegen die Voraussetzungen für einen Ersatzbau grundsätzlich vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Wohnbedürfnisse des Betriebsleiters mit seiner Familie und auch die Bedürfnisse der Austragler bei einem Ersatzbau, der die Größenordnung des Bestandes wieder aufnimmt, ausreichend gedeckt werden können.
Fragen zur Gestaltung sind durch die Bauaufsichtsbehörde zu klären.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Blessing Gustav, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines gewerblichen Lagerraumes an das best. Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 3846/1 der Gemarkung Fridolfing, Hilzham 8a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung o. ä. liegt nicht vor. Allerdings ist der gewerbliche Betrieb im Keller baurechtlich genehmigt. Nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes teilprivilegiert, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Dies scheint der Fall zu sein. Außerdem ist die profil- und traufgleiche Erweiterung des best. Nebengebäudes aus Sicht der Gemeinde außenbereichsverträglich. Die fehlende Abstandsfläche müsste ggf. durch AFÜ gesichert werden.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Otter Steven, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 313 der Gemarkung Fridolfing, Hadrianstraße 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Es handelt sich um ein ehemaliges kleinlandwirtschaftliches Anwesen. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Erweiterung auf zwei Wohnungen). Die Voraussetzungen (Gebäude zulässigerweise errichtet, Erweiterung angemessen, Eigennutzung) liegen aus Sicht der Gemeinde vor.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschu ss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Lebacher Petra und Andreas, Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch des best. Gebäudes mit Neuerrichtung als Ersatzbau für zwei Ferienwohnungen und Erweiterung eines Quergiebels auf dem Grundstück FlNr. 44 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 12

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Pietling. Vorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB. Als Art der baulichen Nutzung ist Dorfgebiet festgelegt. Hier sind Wohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes generell zulässig.
Die Abstandsfläche West ist durch eine best. Abstandsflächenübernahme gesichert.
Im Rahmen des Verfahrens muss noch ein Stellplatznachweis geführt werden.
Die Gestaltung des Quergiebels ist mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege wegen der Denkmalnähe abzustimmen.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Eine profil- und traufgleiche Anbindung an den Bestand wäre aus gestalterischen Gründen wünschenswert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Straßensanierungsprogramm 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 13

Sachverhalt

Zusammenfassung

Nr.
Bereich
Priorität
Kosten
1
Zufahrt Kichenstraße Pietling
hoch
1.000 €
2
Entwässerung Fußweg Graspoint (Fl.-Nr. 1122/36)
hoch
5.000 €
3
Zufahrtsbereich Otto-Chemie
hoch
20.000 €
4
Fischenberg
hoch
71.000 €
5a
Zufahrtstraße zu Forst 4 (Alternativ)
hoch
15.000 €




5
Zufahrtstraße zu Forst 4 (Gesamtmaßnahme)
mittel
78.000 €
6
Deckenbau Laufener Straße
mittel
74.000 €
7
Sanierung 5 Schachtdeckel Pietling
mittel
5.000 €
8
Straße von Stief, Spannbruck, Karlachöd
mittel
32.000 €
9
Straße und Bankett Dandl
mittel
39.000 €




10
Gemeindestraße Schifferleiten
mittel
grob: 200.000 €




11
Sanierung Schäden Telekom (Allerfing)

keine
12
Sanierung Straße Klebham – Enhub (ab GVS Pirach-Götzing)

keine
13
Deckenbau Tittmoninger Straße

keine




14
Bankettsanierung
hoch
70.000 €

Für die Straßensanierung sind im Haushalt 2020 Mittel
in Höhe von 100.000 € (innerorts) und 2 65.000 € (außerorts) vorgesehen.

Beschreibung der Maßnahmen

1) Zufahrt Kichenstraße Pietling

Ist Zustand        die Granitkleinsteinrinne ist ausgebrochen und muss neu gesetzt werden, der Asphalt in dem Bereich ist in Ordnung
Abmessungen        4 m
Vorschlag        Ausbauen der Rinne und neu Setzen der Rinne auf Beton, Vergießen der Naht neben Rinne und Asphalt
Entwässerung        wird nicht berührt
Kosten        1.000 €

Beschluss zur Ausführung

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


2) Entwässerung Fußweg Graspoint (Fl.-Nr. 1122/36)

Nach dem Unwetter hat sich der Eigentümer von Graspoint 1 mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt, da der Sickerschacht auf dem Grundstück einstaut.

Ist Zustand:        Der Gully im Bereich des Fußweges ist weggebrochen und der Sickerschacht versickert nicht mehr.

Vorschlag        Der Straßeneinlauf wird erneuert und vergrößert. Weiters wird vorgesehen, den Gully an den Regenwasserkanal anzubinden, um die Ableitung auf Privatgrund zu vermeiden.

Kosten:        5.000 €

Beschluss zur Ausführung

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0

3) Zufahrtsbereich Otto-Chemie

Die neue, nord-östliche Ausfahrt der Otto-Chemie, die an die Straße „Von Brunn nach Allerfing“ anschließt ist auch für LKW-Verkehr ausgelegt. Da unsere Straße in diesem Bereich bereits Schäden aufweist, ist davon auszugehen, dass diese der zusätzlichen Belastung nicht standhalten wird.

Ist Zustand        die Straße weist im Einfahrtsbereich Risse auf und entspricht nicht den jetzigen Belastungen der Straße mit Zufahrt zur
Abmessungen        34 m Länge bei einer mittleren Breite von 3,50 m
Vorschlag        bestehenden Asphalt ausbauen, Abtrennung privat/öffentlich mittels Zeiler, Einbau einer Tragschicht AC 32 TN 14 cm stark und eines Asphaltbetons aus AC 11 DN 4 cm stark auf gesamter Fahrbahnbreite
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter
Besonderheiten        die Arbeiten erfolgen mit dem gesamten Bereich der Otto Chemie, die Ihre Zufahrt in dem Zuge mit asphaltiert haben möchte
Alternativ        keine
Kosten        18.000 € Anteil der Gemeinde

Beschluss zur Ausführung

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0
4) Fischenberg:

Straße wurde bereits 2019 zur Sanierung vorgeschlagen. Es fand keine Besichtigung statt. Das Vorhaben wurde zurückgestellt, um ggf. im LSW-Programm umgesetzt zu werden.

Zustand:        Die Straße weist fast über die gesamte Länge Netzrisse aus. Im Bereich der Einfahrt von der B20 ist der Asphalt bereits ausgebrochen, hier besteht bereits eine Gefährdung für den Verkehr. Im Bereich vor Fischenberg 3 und 3a wurde auf einer Länge von ca. 35 m der Belag erneuert.
Kosten:        71.000 €

Der Ausschuss beschließt, eine Ausführung über das LSW-Programm nochmals zu prüfen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wird die Maßnahme auf eigene Kosten durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


5) Zufahrtstraße zu Forst 4

Im Rahmen des Straßenbauprogramms 2019 wurde beschlossen, die Maßnahme in 2020 erneut zu besichtigen. 

Beim Starkregen hat sich ergeben, dass durch die Lage der aktuellen Straße der Abfluss nicht unmittelbar abfließen kann sondern abgelenkt wird. Das Wasser fließt dadurch zwischen den Gebäuden Forst 4 und Forst 5 durch bevor es weiter nach Rautenham abläuft. Durch eine leichte Veränderung der Höhenlage der Straße im Bereich der Fischweiher, kann der Fluss zwischen den Gebäuden verhindert werden und eine direkte Ableitung nach Rautenham erfolgen. An der Situation in Rautenham ändert sich dadurch kaum etwas, da sich dort (laut Auskunft) keine Rückhaltung eingestellt hat.

Ist Zustand        die Straße weist besonders am Rand zahlreiche Netzrisse und kleinere Aufbrüche auf, die Problematik mit den Unwetterschäden ist bei der Sanierung berücksichtigt worden
Abmessungen        250 m nur der hintere Bereich bei einer mittleren Breite von 3,00 m
Vorschlag        Vollausbau der gesamten Straße, Tieferlegung der Straße um ca. 20-30 cm und großflächige Anpassungsarbeiten (werden größtenteils im Vorfeld ausgeführt) Einbau einer Tragdeckschicht 10 cm stark auf gesamter Straßenbreite
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter
Besonderheiten        keine
Alternativ        größere Geländemodellierung und Anheben des Geländes auf der Forsterseite und Umbau eines Teilstücks von ca. 50 m
Kosten        74.000 € bei Vollausbau der 250 m
15.000 € bei Alternative (50m)

Der Ausschuss beschließt, die Variante Vollausbau durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0



6) Deckenbau Laufener Straße

Ist Zustand        die Straße weist hinterhalb der Zufahrt Ostmarkstraße bis zum Bauende zahlreiche Netzrisse besonders an der Fahrbahnschulter auf, Aufbrüche sind selten, der Asphalt scheint ausgemagert zu sein, im hinteren Bereich ist der Gehweg kaputt, kann aber im Zuge der Breitbandverlegung und der Erschließungsmaßnahmen BG Laufener Straße für die Verlegung der Bayernwerke und DSL hergerichtet werden, sind in den Kosten somit nicht enthalten
Abmessungen        540 m bei einer mittleren Breite von 5,60 m
Vorschlag        Abfräsen und Erneuerung des Asphaltbetons, Anpassungen bei den Zufahrten
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter bzw. den vorhandenen Straßensinkkästen
Kosten        74.000 €

Der Ausschuss beschließt, die Maßnahme aufgrund der Kanalbaustelle im Bereich des Bebauungsplanes Laufener Straße Südost und des schlechten Zustandes der Verbindungsstraße zur B 20 auf das Jahr 2021 zu verschieben. Bis dahin kann dieses Teilstück mitgeplant werden.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


7) Sanierung Schachtdeckel Pietling

Anfrage GR Jäger aus der EUB Sitzung vom 19.05.2020: „Innerhalb der Ortsdurchfahrt Pietling – ca. fünf abgesackte Kanalschächte innerhalb der Fahrbahn – diese Stellen sollten repariert werden.“

Ist Zustand        Einzelne Schachdeckel sind deutlich tiefer als der Fahrbahnbelag
Abmessungen        ca. 5 Schächte
Vorschlag        Deckel fräsen und heben
Kosten        ca. 5.000 € (900 € / Stück)

Beschluss zur Ausführung

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


8) Straße von Stief, Spannbruck, Karlachöd (Fl.-Nr. 3182)

Im Rahmen des Straßenbauprogramms 2019 wurde beschlossen, die Maßnahme in 2020 erneut zu besichtigen.

Ist Zustand        Teils Betonstraße, teils Asphalt, Betonplatten teils mittig gebrochen, teils am Rand Brüche, Zustand mittel, noch keine Gefahr, Asphalt weist in den Fahrspuren Netzrisse auf, Aufbrüche sind Zufahrt nach Breitwies vorhanden, ansonsten selten
Abmessungen        700 m lang bei einer mittleren Breite von 3,10 m, davon 290 m Asphaltstraße
Vorschlag        Sanieren nur im Asphaltbereich fräsen bei den Zufahrten und Zwangspunkten ansonsten über den Altbestand auf gesamter Fahrbahnbreite Einbau einer Tragdeckschicht 5-7 cm stark, Anpassungen bei den Zufahrten mit Asphaltbeton AC 8 DN
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter
Kosten        32.000 €

Der Ausschuss beschließt, die Maßnahme im Zuge des Kernwegeprogrammes (Fr 79!) durchzuführen, soweit eine baldige Umsetzung in Aussicht steht.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


9) Straße und Bankett Dandl – Pietling (von 2019)

Die Maßnahme wurde bereits 2019 geplant, da der Umfang der Maßnahme nach Vergabe erhöht werden sollte – das Nachtragsangebot allerdings nicht wirtschaftlich war – wird der Abschnitt für dieses Jahr vorgesehen.

Ist Zustand        die Straße weist im Bereich der Parkplätze Fa. Dandl sowie vom bereits saniertem Bereich bis Zufahrt Tittmoninger Straße Spurrillen und Netzrisse besonders an der Fahrbahnschulter auf, Aufbrüche sind selten, der Asphalt scheint ausgemagert zu sein
Abmessungen        35 m und 240 m bei einer mittleren Breite von 5,80 m
Vorschlag        Abfräsen und Erneuerung des Asphaltbetons, Anpassungen bei den Zufahrten, anpassen der Pflasterung
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter bzw. den vorhandenen Straßensinkkästen
Kosten        39.000 €

Beschluss zur Ausführung

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


10) Gemeindestraße Schifferleiten

Ist Zustand        die Straße weist besonders am Rand zahlreiche Netzrisse und kleinere Aufbrüche auf, Fahrspuren sind sichtbar, der Einfahrtsbereich ist recht eng
Abmessungen        410 m Länge bei einer mittleren Breite von 3,00 m
Vorschlag        bestehende Straße im Vollausbau neu herstellen auf einer Breite von 3,50 m mit 2*0,75 m Bankett, Einfahrtsbereich entsprechend mit Schleppkurven entsprechend ausbauen, Einbau einer Tragdeckschicht 10 cm stark, Anpassungen bei den Zufahrten mit Asphaltbeton AC 8
Entwässerung        wird nicht berührt, geht über die Fahrbahnschulter
Besonderheiten        Förderung über das ALE Projekt identisch Wimm-Pulharting oder Stießberg-Überfuhr
Alternativ        keine
Kosten        ca. 200.000 € (Grobschätzung)

Der Ausschuss beschließt, eine Ausführung über das LSW-Programm zu prüfen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wird die Maßnahme auf eigene Kosten durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


Zur Entscheidung:

11) Sanierung Schäden Telekom (Allerfing)

Die bekannte Schadstelle in Allerfing (leichte Wölbung) kann nur durch aus- und wieder Einbau von Asphalt verbessert werden.

Kosten        keine
Empfehlung        Da jede Naht eine Schwächung des Straßenbelags darstellt, wird empfohlen die Stelle nicht zu bearbeiten, da keine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. Die Wölbung ist bereits zurück gegangen.

Beschluss gemäß Empfehlung.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0


Gelistete Abschnitte ohne Maßnahme:

12) Sanierung Straße Klebham – Enhub (ab GVS Pirach-Götzing)

Aus Sicht der Verwaltung noch nicht notwendig.


Zurückgestelltes:

13) Deckenbau Tittmoninger Straße

Die Decke der Tittmoninger Straße weißt einige Schäden auf.

Ist Zustand        
Empfehlung        Der Deckenbau wird zusammen mit dem Gehwegbau vorgesehen.


Zur Information:

14) Bankettsanierung

Bankette werden im größeren Umfang nach dem Unwetter ausgeschrieben und mit Fertiger hergestellt. Im Zuge der Maßnahme wird auch das Bankett in der Hipflhamer Straße instandgesetzt. In Bereich mit hohem Längsgefälle werden die Bankette zusätzlich mit Rasengittersteinen befestigt, da an diesen Stellen (Längsneigung >> Querneigung) Bindekies nicht herhalten kann (u.a. Eizinger Straße).

Die Strecken werden gerade vom Bauhof aufgenommen.

Abmessungen        grobe Schätzung ca. 15 km Bankett
Vorschlag        Kies Bankette mit Fertiger herstellen
In steileren Bereichen Rasengitter oder Schroppen einbauen
Besonderheiten        Eizinger Straße wird voraussichtlich über ALE abgewickelt und gefördert
Kosten        ca. 70.000 € (Grobschätzung)

Beschluss zur Ausführung.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend        9
Für        9
Gegen        0

Ergänzend bittet der Ausschuss um Prüfung der Zufahrt zum Betrieb „Stöckl“ (äußerst schlechter Zustand).
Weiterhin soll geprüft werden, ob im Bereich der Hauptstraße zwischen Pietling und Fa. Dandl Betonplatten gesetzt werden könnten, um das Bankettproblem in den Griff zu bekommen. Von Seiten des Bürgermeisters wird dies kritisch gesehen, da dadurch nur eine Fahrbahnverbreiterung erfolge und noch schnelleres Fahren die Folge sei. Wenn, dann müssten solche Bankettbefestigungen im ganzen Gemeindegebiet geprüft und beschlossen werden.

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14. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 21.07.2020 ö 14

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 01.10.2020 10:09 Uhr