Datum: 26.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung - Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Semperloh Südost"; Satzungsbeschluss
1.1 Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.2 Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsstelle, Schreiben vom 04.12.2023
1.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.11.2023
1.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.11.2023
1.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 30.10.2023
1.2.5 BUND Naturschutz, Ortsgruppe Tittmoning/Fridolfing, Schreiben vom 28.11.2023
1.3 Satzungsbeschluss - Bauleitplanung - Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes
2 Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Merowingerstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1239, 1239/6 und 1239/15 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
3 Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Rupertistraße" für die Grundstücke FlNrn. 1239, 1239/6, 1239/15 und 1235/2/T der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Bauleitplanung - Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Semperloh Südost"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.10.2023 beschlossen, die ausgearbeiteten Entwürfe zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Semperloh Südost“ öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen. 
Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 17.10.2023 wurde inklusive Begründung und Immissionsschutztechnischem Gutachten vom 17.10.2023 in der Zeit vom 01.11.2023 bis zum 01.12.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 15/2023 vom 26.10.2023 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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1.1. Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein

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1.2. Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Keine Einwände bzw. Bedenken gegen die Planung haben vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, Untere Denkmalschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht
  • RPV Südostoberbayern
  • Amt für ländliche Entwicklung, Oberbayern
  • Bay. Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein
  • Handwerkskammer
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe
  • Telekom AG
  • Vodafone GmbH
  • Bayernwerk AG

Folgende Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen

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1.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsstelle, Schreiben vom 04.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Planung diene der Innenentwicklung. Die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens und die daraus abgeleiteten Festsetzungen seien mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abzuklären, ebenso seien die Belange von Natur- und Landschaft einschl. Artenschutz mit der Unteren Bauaufsichts- und Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Bei Beachtung der Punkte stünden Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Planung wurde mit den genannten Behörden abgestimmt. Insbesondere wurde das Lärmschutzgutachten entspr. geprüft (siehe auch unten) und für in Ordnung befunden. Die Untere Naturschutzbehörde hat der Planung ausdrücklich zugestimmt. 
Die Bauaufsichtsbehörde hat sich zum Thema Eingrünung etc. nicht geäußert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es besteht kein Handlungsbedarf für das Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Das immissionsschutztechnische Gutachten vom 17.10.2023 wurde geprüft und ist in Ordnung. Von fachlicher Seite gibt es keine weiteren Anregungen oder Hinweise.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Gutachten und den daraus abgeleiteten Festsetzungen wurde seitens der Fachbehörde vollumfänglich zugestimmt. Es ist keine Änderung veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es besteht kein Handlungsbedarf für das Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es werden eine ganze Reihe von Hinweisen und Anregungen insb. zu den Themen Höhenlagen, Wandhöhen und Gelände gegeben. Weiter soll die Festsetzung zu den Quergiebeln konkretisiert werden und es werden redaktionelle Hinweise gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Das Schreiben wurde im Rahmen der Bearbeitung untergliedert in die Buchstaben a) bis m). Hierzu erfolgen folgende Vorschläge zum weiteren Vorgehen:
  1. Die Angaben werden entfernt;
  2. Die Höhenkotenangaben werden ergänzt und zugeordnet;
  3. Die Höhenlage OK FFB wird wie vorgeschlagen als Maximalwert festgesetzt;
  4. Die textliche Festsetzung 2.2 wird wie vorgeschlagen geändert;
  5. Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen, ein Änderungsbedarf wird aber nicht gesehen;
  6. Die Anregung wird in Form einer geeigneten Festsetzung aufgegriffen;
  7. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Geländeverhältnisse wird auf eine entspr. Festsetzung verzichtet;
  8. Wird aufgegriffen und festgesetzt;
  9. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; es ergibt sich aber kein Änderungsbedarf, da die Höhen durch Vermessung vor Ort festgelegt wurden. Diese sind deshalb richtig;
  10. Die Feststellung ist falsch, es ergibt sich somit kein Anpassungsbedarf;
  11. Die Festsetzung wird wie vorgeschlagen konkretisiert;
  12. Die Festsetzung wird wie vorgeschlagen ergänzt;
  13. Das Zeichen wird gestrichen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 30.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen vorgebracht. Zu den Themen Grundwasser, Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation, Abwasserentsorgung und Altlastenverdachtsflächen werden aber entsprechende Hinweise bzw. Empfehlungen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Die unter den Nrn. 3 und 4 der textlichen Hinweise der Satzung aufgeführten Empfehlungen an die Grundstückseigentümer zum Schutz neuer bzw. bestehender Bebauung sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Wasserrechtliche Genehmigungspflichten ergeben sich bereits direkt aus dem Gesetz. Die Ableitung der Schmutzwässer erfolgt über die best. und genehmigte öffentliche Kanalisation. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es besteht kein Handlungsbedarf für das Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2.5. BUND Naturschutz, Ortsgruppe Tittmoning/Fridolfing, Schreiben vom 28.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.2.5

Sachverhalt

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Arten streng geschützt sind, sondern auch deren Habitate; insofern sei die Satzung/Begründung entspr. zu ändern. Auf den ganzjährigen Schutz von Habitaten streng geschützter Arten wie Fledermäuse wird zusätzlich hingewiesen. Es wird gefordert, eine fundierte Bestandserfassung vorzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung
Nach entsprechender Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde ergänzend eine Bestandserfassung durchgeführt. Auf den Bericht vom 27.05.2024 wird Bezug genommen. Durch die Untere Naturschutzbehörde wird auf Grund der Ergebnisse vorgeschlagen, zusätzliche Hinweise in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen und die Begründung zu ergänzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei Umsetzung des Bebauungsplanes keine natur- und artenschutzrechtlichen Verbote eintreten.
Es wird vorgeschlagen, den Empfehlungen nachzukommen und die Ergänzungen vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung bzw. der Unteren Naturschutzbehörde zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.3. Satzungsbeschluss - Bauleitplanung - Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 1.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Änderung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Semperloh-Südost“ unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen und die Satzung in Kraft zu setzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Merowingerstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1239, 1239/6 und 1239/15 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Merowingerstraße“ umfasst auch zwei vormals private Baugrundstücke entlang der Rupertistraße. Die Festsetzungen sind auf eine kleinteilige Wohnbebauung ausgerichtet. Um das Projekt Wohnen im Alter – Generationenwohnen in der Dorfmitte wie angedacht verwirklichen zu können, sollte der Bebauungsplan durch Rücknahme des Geltungsbereiches geändert werden. Der neue Geltungsbereich ergäbe sich aus der in der Anlage beigefügten Skizze. Außerdem ist der Bebauungsplan im Ganzen zu überarbeiten, da die Belange des Immissionsschutzes (Verkehrslärm Tittmoninger Straße) zum damaligen Aufstellungsverfahren zwar erhoben, aber nicht in der erforderlichen Weise umgesetzt wurden.
Es kann das Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt; die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag zur Rücknahme des Geltungsbereiches besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Rupertistraße" für die Grundstücke FlNrn. 1239, 1239/6, 1239/15 und 1235/2/T der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 3

Sachverhalt

Um das Projekt Wohnen im Alter – Generationenwohnen in der Dorfmitte wie angedacht verwirklichen zu können, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Zuge einer vorab erfolgten Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein wurde die planungsrechtliche Situation begutachtet; insbesondere die Dreigeschossigkeit führt im Vergleich zur Umgebungsbebauung dazu, dass der Rahmen des § 34 BauGB verlassen wird.
Der neue Geltungsbereich ergäbe sich aus der in der Anlage beigefügten Skizze.
Inhaltlich sind die in der Objektplanung erarbeiteten Grundlagen (Lageplan, Schnitt etc.) zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Stellplatzanforderungen wird vorgeschlagen, entsprechend der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) je WG-Wohnung 0,2 und je übriger Wohnung 1,0 Stellplätze festzusetzen. Für den BA I würden aufgerundet 22 Stellplätze nötig, mit BA II insgesamt 37 Stück. Die Schwelle zur Großgarage bei der TG (1.000 m²) wird dabei noch nicht erreicht.
Es kann das Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt; die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Rupertistraße“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt Wohnen im Alter – Generationenwohnen in der Dorfmitte mit den im Sachverhalt genannten Inhalten besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde vorab mitgeteilt, dass die einzelnen Bekanntgaben der Beschlüsse nicht vorgelesen werden. Die Presse erhält den vollständigen Tagesordnungspunkt zur entsprechenden Veröffentlichung in der Tageszeitung. Des Weiteren werden die Bekanntgaben in der nächsten Gemeindezeitung veröffentlicht.

1. KFPA-Sitzung am 30.01.2024 

1. Fridolfinger See – Anschaffung einer Ladestation für E-Bikes am Kioskgebäude
Der Ausschuss stimmte der Anschaffung einer Ladestation für E-Bikes mit geschätzten Gesamtkosten von 1.850,00 € zu.

2. Fridolfinger See – Anschaffung einer Kühlzelle im Nebengebäude des Kiosks
Der Ausschuss stimmte der Anschaffung einer Kühlzelle zu. Der Auftrag wurde an die Fa. Linner, Fridolfing mit geschätzten Gesamtkosten von 14.672,00 € vergeben.

3. Fridolfinger See – Erweiterung der Seeterasse
Der Ausschuss stimmte der Erweiterung der Gastterrasse um 80 m² zu. Die Erweiterung erfolgt als Pflasterfläche, ein Austausch der bestehenden Pflasterfläche ist derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, baldmöglichst die notwendigen Bauanträge zu stellen.

4. Fridolfinger See – Aufstellung von 2 Laternen an den Eckpunkten der bestehenden Terrasse
Der Ausschuss stimmte der Anschaffung von 2 Laternen zu, wenn keine Kostenübernahme durch die Brauerei erfolgt.


2. Gemeinderatssitzung am 22.02.2024

1. Neubebauung der Gemeindewiese - Vergabe der losen Möblierung
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Lechner & Lechner, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Kaiser Sitzmöbel GmbH & Co. KG, Wendlingen zum Angebotspreis von 209.669,97 € brutto zu vergeben.

2. Neubebauung der Gemeindewiese - Vergabe der Vorhangarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Lechner & Lechner, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Raum + Vorhangsysteme GmbH, Geltendorf zum Angebotspreis von 35.535,08 € brutto zu vergeben.

3. Musikkapelle Fridolfing - Übernahme der Materialkosten für die Einbaumöbel im Aufenthaltsraum im Nordgebäude Gemeindewiese
Der Gemeinderat gewährte der Musikkapelle Fridolfing für den Einbau einer Küchenzeile (inkl. Geräte) mit Tresen-Bereich, Hochschränken für die Getränkelagerung und eine umlaufende Eckbank mit 4 Tischen und 20 Stühlen einen Zuschuss zur Materialbeschaffung in Höhe von 38.829,22 € brutto.


3. KFPA-Sitzung am 12.03.2024

1. Familienförderung – Beratung über die Erhöhung des Zuschuss zum Musikunterricht
Der Ausschuss beschloss, die Förderung zum Musikunterricht ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 35%, maximal jedoch 400,00 € anzuheben.

2. Lagerhalle Götzing - Information über beauftragte Ausbauarbeiten
Der Ausschuss war mit der Sanierung des bestehenden Rolltores (4.706,98 €) sowie der Anschaffung eines zusätzlichen Schubtores (8.840,53 €) einverstanden.


4. Gemeinderatssitzung am 14.03.2024

1. Neubebauung der Gemeindewiese, Vergabe der Sanitärtrennwände
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro Lechner & Lechner, Traunstein zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Kemmlit-Bauelemente GmbH, 82239 Alling zum Angebotspreis von 13.744,21 € brutto zu vergeben.

2. Neugestaltung Aussegnungshalle und öff. WC, Vergabe von Schreinerarbeiten für Fenster und Türen
Der Gemeinderat nahm die Vergabe für die Schreinerarbeiten, Fenster- und Türen, zur Neugestaltung der Aussegnungshalle und zur Sanierung des öffentlichen WC‘s vom Büro Lechner & Lechner zur Kenntnis und genehmigte nachträglich den Auftrag an Fa. Dandl, Fridolfing, zum Angebotspreis von 76.678,72 €. 

3. Neugestaltung Aussegnungshalle und öff. WC, Vergabe von Estrich und Natursteinarbeiten
Der Gemeinderat nahm die Vergabe für Estrich- und Natursteinarbeiten zur Neugestaltung der Aussegnungshalle vom Büro Lechner & Lechner zur Kenntnis und genehmigte nachträglich den Auftrag an Fa. Aicher, Fridolfing, zum Angebotspreis von 46.283,55 €.


5. Gemeinderatssitzung am 11.04.2024

1. Neugestaltung der Aussegnungshalle – Vergabe der Katafalke
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Katafalke, zur Neugestaltung der Aussegnungshalle, gemäß Vergabevorschlag des Büro`s Lechner & Lechner, an die Fa. Messner, Fridolfing, zum Angebotspreis von 55.261,22 € zu vergeben. 

2. Neugestaltung der Aussegnungshalle – Vergabe der Schreinerarbeiten zur Sanierung der Fenster
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag Schreinerarbeiten –Fenstersanierung-, zur Neugestaltung der Aussegnungshalle, gemäß Vergabevorschlag des Büro`s Lechner & Lechner, an die Fa. Praxenthaler, Fridolfing, zum Angebotspreis von 10.507,70 € zu vergeben.

3. Neugestaltung der Aussegnungshalle – Vergabe der Außenputzarbeiten
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Sanierung und Ausbesserung des Außenputzes, zur Neugestaltung der Aussegnungshalle, gemäß Vergabevorschlag des Büro`s Lechner & Lechner, an die Fa. Aicher, Fridolfing, zum Angebotspreis von 16.192,69 € zu vergeben.

4. Neugestaltung der Aussegnungshalle – Vergabe der Schreinerarbeiten Innenausbau
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag Schreinerarbeiten – Innenausbau-, zur Neugestaltung der Aussegnungshalle, gemäß Vergabevorschlag des Büro`s Lechner & Lechner, an die Fa. Praxenthaler, Fridolfing, zum Angebotspreis von 19.230,40 € zu vergeben.




6. Gemeinderatssitzung am 02.05.2024

1. Neugestaltung der Aussegnungshalle und des öff. WC`s – Vergabe der Malerarbeiten 02
Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Malerarbeiten 02, Innenräume der Aussegnungshalle und Außenfassade WC laut dem Vergabevorschlag vom Büro Lechner & Lechner zur Kenntnis und genehmigte nachträglich den Auftrag an Fa. Kiermaier, Fridolfing, zum Angebotspreis von 14.131,61 € zu vergeben.

2. Neugestaltung der Aussegnungshalle und des öff. WC`s – Vergabe der Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Trockenbauarbeiten laut dem Vergabevorschlag vom Büro Lechner & Lechner zur Kenntnis und genehmigte nachträglich den Auftrag an Fa. Babinsky aus Stein a. d. Traun zum Angebotspreis von 6.792,88 € zu vergeben.

3. Wohnen im Alter - VGV-Verfahren Fachplanungsleistungen - Tragwerksplanung
Der Gemeinderat nahm die technische Wertung des Vergabeverfahrens „Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Wohnen im Alter der Gemeinde Fridolfing“ zur Kenntnis. Der 1. Bürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag nach Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen mit dem Büro Altmann Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Cham zu schließen.

4. Wohnen im Alter - VGV-Verfahren Fachplanungsleistungen - Elektrotechnik
Der Gemeinderat nahm die technische Wertung des Vergabeverfahrens „Fachplanungsleistungen Elektroplanung für das Projekt Wohnen im Alter der Gemeinde Fridolfing“ zur Kenntnis. Der 1. Bürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag nach Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen mit dem Büro Altmann Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Cham zu schließen.

5. Wohnen im Alter - VGV-Verfahren Fachplanungsleistungen - Heizung/Lüftung/Sanitär
Der Gemeinderat nahm die technische Wertung des Vergabeverfahrens „Fachplanungsleistungen Heizung/Lüftung/Sanitär für das Projekt Wohnen im Alter der Gemeinde Fridolfing“ zur Kenntnis. Der 1. Bürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag nach Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen mit dem Büro Ingenieurbüro Lackenbauer GmbH, Traunstein zu schließen.

6. Wohnen im Alter - Fachplanungsleistung Freianlagen
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis und beschloss, die Planungsleistungen Freianlagen BA1 an die Planungsgruppe Strasser, Rosenheim zum Angebotspreis von 38.977,66 € zu vergeben. Es sind zunächst nur die LP 1 und 2 zu beauftragen.

7. Wohnen im Alter - Fachplanungsleistung Brandschutznachweis
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag zur Kenntnis und beschloss, das Büro concon, Traunstein mit der Erstellung des Brandschutznachweises zum Angebotspreis von 7.197,17 € brutto zu beauftragen.

8. Wohnen im Alter - Fachplanungsleistung Wärmeschutzberechnung
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis und beschloss, das Büro Wolfgang Sojer, Siegsdorf zum Angebotspreis von 6.366,50 € brutto mit der Wärmeschutzplanung zu beauftragen.

9. Wohnen im Alter - Fachplanungsleistung Wärmebrückenberechnung
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis und beschloss, das Büro Wolfgang Sojer, Siegsdorf zum Angebotspreis von 1.547,00 € brutto mit der Wärmebrückenberechnung zu beauftragen.

10. Wohnen im Alter - Fachplanung SiGeKo-Leistungen
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis und beschloss, das Büro Wolfgang Sojer, Siegsdorf zum Angebotspreis von 5.622,75 € brutto mit der SiGeKo-Gestellung zu beauftragen.

7. KFPA-Sitzung am 14.05.2024

1. Rupertihalle - Beschluss über die Reparatur bzw. Umbau der Verstärkerzentrale
Der Ausschuss stimmte dem Angebot der Fa. Schalltronik Petting zur Reparatur bzw. zum Umbau der Verstärkerzentrale in der Rupertihalle zum Gesamtpreis von 8.213,57 € brutto zu.

2. Bahnübergang Götzing - Errichtung einer Beleuchtung im Bereich des Bahnüberganges
Der Krankenhaus-, Finanz- und Planungsausschuss nahm die Beauftragung zum Bau einer Wegebeleuchtung in Götzing von der Bahnhofsstraße bis zur Bergfriedstraße zur Kenntnis und genehmigte nachträglich den Auftrag an die Bayernwerk Netz GmbH zum Angebotspreis von 18.519,09 €.

3. Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft - Erteilung des Auftrages zur Erstellung einer Gerätehütte
Der Ausschuss beschloss, das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau GmbH, Fridolfing vom 22.04.2024 zum Angebotspreis von 6.902,00 € brutto anzunehmen.

4. Fridolfinger See – Nachträgliche Genehmigung der Anschaffung eines Betonkickers
Der Ausschuss war mit der Anschaffung des Betonkickers für den Fridolfinger See zum Angebotspreis von 3.029,00 € brutto nachträglich einverstanden.


8. Gemeinderatssitzung am 16.05.2024

1. Anschaffung einer mobilen Bühne für musikalische Veranstaltungen - Vergabe
Der Gemeinderat beschloss, gemäß Vergabevorschlag der Bauverwaltung, eine mobile Bühne bei der Fa. Max Maierhofer, Maierhofen/ Waging, für eine Bruttoangebotssumme von 119.232,78 € zu beauftragen.

2. Neugestaltung der Aussegnungshalle - Vergabe von Kirchenmalerarbeiten
Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Kirchenmalerarbeiten für die Außenfassaden der Aussegnungshalle laut dem Vergabevorschlag vom Büro Lechner & Lechner zur Kenntnis und beschloss den Auftrag an Fa. Weingartner, Bernau, zum Angebotspreis von 14.408,52 € zu vergeben.

9. Gemeinderatssitzung am 13.06.2024

1. Gemeindewiese - Kunst am Bau; Vorbesprechung Aufträge
Der Gemeinderat nahm die Gemälde-Vorschläge der Künstlerin Sophie Englmaier für den Innenbereich zur Kenntnis und beschloss die Beauftragung für den Eingangsbereich im 2-geschossigen Gebäude und das Trauungszimmer zum Gesamtpreis von 9.270,00 € brutto.

Weiter nahm der Gemeinderat die Vorschläge für den Trinkbrunnen und die Bronce-Figuren auf Stelen der Bildhauerin Edel Maria Göpfert zur Kenntnis und beschloss die Beauftragung. Der Brunnen wird mit Spühlautomatik (bereits vorgerichtet im Keller des Gebäudes) ausgestattet. Bei den Stelen wird dunkler Granit gewählt.

2. Straßensanierungsprogramm 2024 - Vergabe der Straßenbauarbeiten
Der Gemeinderat beschließt, gemäß Vergabevorschlag des Ing. Büro SAK, Traunstein, den Auftrag zum Straßensanierungsprogramm 2024 an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Swietelsky aus Traunstein zum Angebotspreis von 375.980,20 € brutto abzüglich 26.391,92 €, somit 349.588,28 € zu vergeben. Die Maßnahme Ausbau Pflasterung in der Stefan-Glonner-Str. wird aus Kostengründen zurückgestellt.





10. Gemeinderatssitzung am 04.07.2024

1. Widmung Teilstück Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Kaltenbrunn II als Ortsstrasse
Der Gemeinderat nahm die Rechtslage zur Kenntnis und beschloss, die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Kaltenbrunn II auf einer Länge von 0,494 km gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Widmungsverfahren einzuleiten und anschließend das Bestandverzeichnis entsprechend fortzuschreiben.

2. Umwidmung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Bergstraße-Süd zur Ortsstraße
Der Gemeinderat nahm die Rechtslage zur Kenntnis und beschloss, die Bergstraße auf einer Länge von 0,344 km zur Ortsstraße aufzustufen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Umwidmungsverfahren einzuleiten und das Bestandsverzeichnis anschließend entsprechend fortzuschreiben.

3. Fluchttreppe Rathaus - Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe an Ersatzfirma
Der Gemeinderat nahm die Vergabe zur Herstellung des 2. Rettungswegs am Rathaus zur Kenntnis und genehmigt nachträglich den Auftrag an die Fa. Allgaier aus Inzing bei Tittmoning zum Angebotspreis von 51.180,71 €/brutto. 



Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 5

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 07.11.2024 10:54 Uhr